{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043398,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043398,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043398,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043398,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043398,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043398,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043398,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043398,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043398,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043398,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043398,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043398,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043398,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043398,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043398,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043398,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043398,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043398,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3398","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wettbewerbsverzerrung zwischen der Post und den privaten Dienstleistern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass es bei den Wettbewerbsdiensten nicht zu Marktverzerrungen kommen sollte?</p><p>Ist er einverstanden, dass das Nachtfahrverbot f\u00fcr die Wettbewerbsdienste bei der Schweizerischen Post ebenfalls durchgesetzt werden sollte? Alternativ dazu, dass die privaten Anbieter ebenfalls eine Nachtfahrerlaubnis erhalten sollten?</p><p>3. Was gedenkt er zu tun, diese Wettbewerbsverzerrung zuungunsten der Privatwirtschaft zu unterbinden?</p>","ReasonText":"<p>Private Paketdienstleister bieten im Wettbewerb mit der Schweizer Post in den erlaubten Sektoren ihre Dienstleistungen an. Private Post- und Paketdienstleister unterstehen in der Schweiz dem Nachtfahrverbot f\u00fcr LKW, k\u00f6nnen also ihre Pakete \u00fcber Nacht nicht auf der Strasse transportieren. Die Einhaltung des Nachtfahrverbotes der privaten Paketdienstleister wird nachweislich von der Polizei regelm\u00e4ssig kontrolliert.</p><p>Die Schweizerische Post unterl\u00e4uft regelm\u00e4ssig das Nachtfahrverbot in den wettbewerbsoffenen Diensten mit dem Hinweis auf den Service public, da kein Mensch auf die Idee k\u00e4me, dass dies nicht legal sein k\u00f6nnte, obwohl ganze LKW-Ladungen nur dem Wettbewerb unterstellte Pakete enthalten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Vorbemerkungen</p><p>Gem\u00e4ss Postgesetz muss die Post einen ausreichenden Universaldienst, bestehend aus Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs erbringen. Der Universaldienst ist in allen Landesteilen nach gleichen Grunds\u00e4tzen, in guter Qualit\u00e4t und zu angemessenen Preisen anzubieten. Die Post betreibt landesweit ein fl\u00e4chendeckendes Poststellennetz und stellt sicher, dass die Dienstleistungen des Universaldienstes in allen Regionen f\u00fcr alle Bev\u00f6lkerungsgruppen in angemessener Distanz erh\u00e4ltlich sind. Mit der Erteilung des Auftrages an einen einzigen Anbieter hat der Gesetzgeber sichergestellt, dass der Universaldienst landesweit zu gleichen Bedingungen angeboten wird. Damit die Post den Universaldienst in der heute gebotenen Qualit\u00e4t sicherstellen kann, ist sie auf Nachttransporte angewiesen. Aus diesem Grund ist die Post f\u00fcr den Unversaldienst vom Nachtfahrverbot ausgenommen.</p><p>Nebst der Leistungspflicht ist die Post im Universaldienst an den Kontrahierungszwang und das Gleichbehandlungsgebot gebunden (Botschaft zum Postgesetz, BBl 1996 III 1274). Die reservierten Dienste (Bef\u00f6rderung der adressierten inl\u00e4ndischen und aus dem Ausland eingehenden Briefpostsendungen) d\u00fcrfen nur von der Post erbracht werden. Die nicht reservierten Dienste (Bef\u00f6rderung der abgehenden Briefpostsendungen im internationalen Verkehr; Bef\u00f6rderung von adressierten Paketen bis 20 Kilogramm, Bef\u00f6rderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften sowie Dienstleistungen im Zahlungsverkehr) m\u00fcssen von der Post angeboten werden. Die privaten Anbieter d\u00fcrfen hingegen in Konkurrenz zur Post die nicht reservierten Dienste anbieten; sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Zur Erbringung von Wettbewerbsdiensten ist die Post berechtigt, aber nicht verpflichtet; sie ist in diesem Bereich, vorbeh\u00e4ltlich gesetzlicher Ausnahmen, denselben Regeln unterstellt wie die privaten Anbieter.</p><p>Alle Dienste, die weder durch das Gesetz den reservierten noch durch den Bundesrat den nicht reservierten zugewiesen sind, gelten als Wettbewerbsdienste (Botschaft zum Postgesetz, BBl 1996 III 1284). Die Wettbewerbsdienste umfassen gem\u00e4ss Postverordnung insbesondere die Bef\u00f6rderung von Briefen und Paketen ausserhalb des Universaldienstes sowie Express-, Kurier- und St\u00fcckgutsendungen.</p><p>1. Gem\u00e4ss Postgesetz ist die Post im Bereich der Wettbewerbsdienste, vorbeh\u00e4ltlich gesetzlicher Ausnahmen, denselben Regeln unterstellt wie die privaten Anbieter (Art. 9 Abs. 3 Postgesetz). Mit anderen Worten: Wo die Post keine gesetzliche Leistungspflicht hat, soll sie in wirtschafts- und ordnungspolitischer Hinsicht den gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie ihre Konkurrenten unterstehen, damit es nicht zu Marktverzerrungen kommt.</p><p>2./3. Gem\u00e4ss der heute geltenden Verkehrsregelnverordnung (VRV; SR 741.11) gilt von 22.00 bis 05.00 Uhr das Nachtfahrverbot, insbesondere f\u00fcr schwere Motorwagen (ab 3500 Kilogramm Gesamtgewicht). Die Schweizerische Post ist aus den genannten Gr\u00fcnden generell vom Sonntags- und Nachtfahrverbot ausgenommen (Art. 91 Abs. 4 Bst. d VRV).</p><p>Nachtfahrbewilligungen werden heute u. a. erteilt, wenn sie zur Bef\u00f6rderung von Tageszeitungen mit redaktionellem Inhalt und von Postsendungen im Rahmen der gesetzlichen Leistungspflicht dienen (Art. 92 Abs. 3 Bst. e VRV). Diese Privilegierung l\u00e4sst sich damit begr\u00fcnden, dass die Post die Universaldienstverpflichtung hat; diese gilt insbesondere auch f\u00fcr die Paketbef\u00f6rderung (Pakete bis 20 Kilogramm), d. h. auch f\u00fcr die nicht reservierten Dienste.</p><p>Nach erfolgter Paketmarkt\u00f6ffnung gab das UVEK den Auftrag, die generelle Ausnahme vom Nachtfahrverbot f\u00fcr die Post zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die \u00dcberpr\u00fcfung ergab, dass zur Durchsetzung des Nachtfahrverbotes f\u00fcr Wettbewerbsdienste und zur Einhaltung von Artikel\u00a09 Absatz\u00a03 des Postgesetzes die Verkehrsregelnverordnung revidiert werden soll. Die generelle Ausnahme der Schweizerischen Post vom Sonntags- und Nachtfahrverbot (Art. 91 Abs. 4 Bst. d VRV) soll insoweit eingeschr\u00e4nkt werden, als nur noch Fahrten im Rahmen der gesetzlichen Universaldienstverpflichtung gem\u00e4ss Postgesetz privilegiert sind. Es ist jedoch vorgesehen, dass einerseits aus Kosten- und Effizienzgr\u00fcnden (kein Doppeltransport w\u00e4hrend des Nachtfahrverbotes: Lastwagen f\u00fcr Universaldienst, Lieferwagen f\u00fcr Wettbewerbsdienst; unverh\u00e4ltnism\u00e4ssiger Aufwand f\u00fcr Trennung der Sendungen des Universaldienstes und der Wettbewerbsdienste) und andererseits aus \u00f6kologischen Gr\u00fcnden die Schweizerische Post im Umfang von maximal 25 Prozent auch Wettbewerbsdienstsendungen auf dem Lastwagen mitf\u00fchren darf.</p><p>Die Schaffung einer Regelung, welche die privaten Anbieter ohne Universaldienstverpflichtung neu vom Nachtfahrverbot ausnehmen w\u00fcrde, lehnt der Bundesrat hingegen aus rechtlichen und sachlichen Gr\u00fcnden im jetzigen Zeitpunkt ab.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1095984000000)\/","SubmittedBy":"Giezendanner Ulrich","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1151020800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690533500360)\/","SubmissionDate":"\/Date(1087516800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4704,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}