{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043407,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043407,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043407,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043407,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043407,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043407,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043407,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043407,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043407,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043407,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043407,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043407,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043407,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043407,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043407,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043407,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043407,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043407,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3407","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gr\u00fcndung von Unternehmungen. Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die Risikokapitalgesellschaften","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Um die Gr\u00fcndung von Unternehmen in der Schweiz zu erleichtern, wird der Bundesrat beauftragt, so rasch als m\u00f6glich eine Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die Risikokapitalgesellschaften (BRKG) zu veranlassen, bei der Folgendes vorgesehen wird:</p><p>1. die Ausweitung des Geltungsbereiches auf traditionelle KMU, die im Inland t\u00e4tig sind und das R\u00fcckgrat unserer Volkswirtschaft darstellen;</p><p>2. die Ausweitung des Geltungsbereiches auf alle privaten Investoren;</p><p>3. die Aufhebung der Beschr\u00e4nkung auf Investitionen in Form von nachrangigen Darlehen und der Begrenzung des Investitionsabzuges auf 50 Prozent des Darlehensbetrages.</p>","ReasonText":"<p>Im Zeitalter der Globalisierung der Wirtschaft stellen g\u00fcnstige Rahmenbedingungen f\u00fcr die Gr\u00fcndung neuer Unternehmen einen nicht unbedeutenden Standortvorteil dar. Aus dieser \u00dcberzeugung heraus hat die Bundesversammlung am 8. Oktober 1999 das BRKG angenommen. Dieses ist am 1. Mai 2000 mit einer Geltungsdauer von zehn Jahren in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist die F\u00f6rderung der Finanzierung neuer Unternehmen. Um diesen Zweck zu erf\u00fcllen, gew\u00e4hrt es einerseits den Risikokapitalgesellschaften (RKG), andererseits den privaten Investoren Steuererleichterungen.</p><p>Seit seiner Einf\u00fchrung hat dieses Bundesgesetz aber wenig bewirkt. In seiner Antwort auf meine Interpellation 02.3048 vom 22. Mai 2002 hat der Bundesrat anerkannt, dass \"das BRKG nicht die erhofften Resultate gezeigt hat\". Tats\u00e4chlich wurden bis Ende M\u00e4rz 2002 nur neun RKG im Sinne des Bundesgesetzes anerkannt. Diese kamen also in den Genuss einer Steuererleichterung in der Form der Befreiung von der eidgen\u00f6ssischen Emissionsabgabe und einer tieferen Limite f\u00fcr den Beteiligungsabzug. Vier dieser RKG wurden nur vorl\u00e4ufig anerkannt, von denen eine inzwischen ihre T\u00e4tigkeit eingestellt hat. F\u00fcr Erleichterungen zugunsten von privaten Investoren, den so genannten \"Business Angels\", ging bis heute kein Gesuch ein. Glaubt man den Fachleuten, so ist dieses magere Resultat auf den begrenzten Geltungsbereich dieses Gesetzes zur\u00fcckzuf\u00fchren. Tats\u00e4chlich betreffen die Steuererleichterungen nur die direkten Bundessteuern. Die Kantons- und Gemeindesteuern hingegen, die rund zwei Drittel der gesamten Steuern ausmachen, fallen nicht unter dieses Gesetz. Zudem gilt das BRKG nur f\u00fcr neue Unternehmungen mit innovativen, international ausgerichteten Projekten der Spitzentechnologie. Nun ist es sicher wichtig, die Schaffung von Unternehmen mit sehr hoher Wertsch\u00f6pfung zu f\u00f6rdern. Doch der Grossteil der Unternehmen, die heute in unserem Land entstehen, geh\u00f6rt nicht zu dieser Kategorie.</p><p>Meist sind es auf den inl\u00e4ndischen Markt ausgerichtete KMU, die, obwohl sie nur wenig Startkapital ben\u00f6tigen, wegen ihres geringen Wachstumspotenzials Investoren kaum interessieren. Diese Unternehmungen entgehen dem Selektionsverfahren der RKG und k\u00f6nnen deshalb nicht von den Massnahmen des BRKG profitieren, auch wenn sie den Hauptteil der schweizerischen Wirtschaft ausmachen.</p><p>Damit die bereits im Rahmen des BRKG ergriffenen Massnahmen besser greifen und die Entwicklung eines \"Proximit\u00e4tskapitals\" gef\u00f6rdert wird, fordere ich den Bundesrat auf, den Geltungsbereich dieses Gesetzes auf alle privaten Investoren und auf die traditionellen, im Inland t\u00e4tigen KMU auszudehnen. Eine Revision des BRKG in diesem Sinne w\u00fcrde eine echte Erleichterung der Unternehmensgr\u00fcndung in der Schweiz zur Folge haben. Zudem w\u00fcrde sie die zweite Reform der Unternehmensbesteuerung, die k\u00fcrzlich vom Bundesrat in die Wege geleitet wurde, ideal erg\u00e4nzen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>So wie er in der Antwort auf die gleich lautende Motion Favre 02.3255 vom 30. September 2002 erkl\u00e4rt hat, h\u00e4lt es der Bundesrat f\u00fcr notwendig, die Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die Risikokapitalgesellschaften (BRKG) mit dem Projekt Unternehmenssteuerreform II zu koordinieren, welches im Verlauf der ersten Jahresh\u00e4lfte 2004 in der Vernehmlassung war. Die Revision des Anlagefondsgesetzes k\u00f6nnte ebenfalls einen wichtigen Beitrag an Unternehmensgr\u00fcndungen leisten, indem sie ein Instrument f\u00fcr Risikokapitalinvestitionen zur Verf\u00fcgung stellt, das wesentliche Vorteile gegen\u00fcber dem aktuellen BRKG bieten w\u00fcrde.</p><p>Diese verschiedenen Revisionen, die zu den Jahreszielen 2003 des Bundesrates z\u00e4hlten, haben eine gewisse Versp\u00e4tung erlitten, und es ist notwendig, eine detaillierte Analyse durchzuf\u00fchren, bevor eine Entscheidung getroffen werden kann. Die verschiedenen Modelle zur Verminderung der Doppelbesteuerung, die in die Vernehmlassung geschickt wurden, k\u00f6nnten die Bildung von Aktienkapital bei den KMU sowie bei den grossen Unternehmen unterst\u00fctzen. Vorgesehen ist, bei der Festlegung der Dividendenbesteuerung die auf Ebene der Unternehmung erhobenen Steuern zu ber\u00fccksichtigen. Eine solche Verbesserung w\u00e4re dem in der Motion vorgeschlagenen Steueraufschub vorzuziehen, da ihre Wirkung von genereller Natur ist. Diese Anpassungen bieten allerdings wenig Reiz f\u00fcr private Investoren (\"Business Angels\"), die zur Rentabilisierung ihrer Investitionen vor allem mit Kapitalgewinnen rechnen.</p><p>Angesichts der Komplexit\u00e4t dieses Dossiers und der Notwendigkeit, die Kantone in diese \u00dcberlegungen einzubeziehen, beabsichtigt der Bundesrat, seine Analysen bei der Unternehmenssteuerreform II fortzusetzen. Die Bestandteile einer m\u00f6glichen Revision des BRKG k\u00f6nnen nur auf dieser Grundlage festgelegt werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1098230400000)\/","SubmittedBy":"Favre Charles","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1150128583453)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236349773)\/","SubmissionDate":"\/Date(1087516800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4704,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}