{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043447,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043447,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043447,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043447,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043447,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043447,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043447,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043447,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043447,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043447,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043447,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043447,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043447,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043447,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043447,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043447,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043447,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043447,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3447","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Rechtshilfe der Schweiz zugunsten von Taiwan","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Zusammenhang mit einem (angeblichen) Korruptionsfall ist Rechtshilfegesuchen von Frankreich, Liechtenstein und Taiwan durch den eidgen\u00f6ssischen Untersuchungsrichter stattgegeben worden. Eine dagegen vom betroffenen B\u00fcrger Taiwans erhobene Beschwerde wurde vom Bundesgericht abgewiesen. Auch eine weitere dagegen erhobene Beschwerde wurde vom EJPD abgewiesen. Dieser Entscheid d\u00fcrfte an den Bundesrat weitergezogen werden.</p><p>Dieses Verfahren wirft, soweit Taiwan betroffen ist (die Gesuche von Frankreich und Liechtenstein werden durch diese Interpellation nicht infrage gestellt), heikle rechtliche und aussenpolitische Fragen auf, nachdem die Schweiz bislang Taiwan nicht als eigenst\u00e4ndigen Staat anerkennt und an der \"Ein-China-Theorie\" festh\u00e4lt.</p><p>Ohne materiell zum infrage stehenden Fall Stellung nehmen zu wollen, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welches ist die Rechtsgrundlage f\u00fcr die Gutheissung eines Rechtshilfegesuches Taiwans? Ist Artikel\u00a01 IRSG auch anwendbar, wenn das Gesuch von einer nicht als Staat im v\u00f6lkerrechtlichen Sinn anerkannten Stelle ausgeht? Besteht ein entsprechendes Rechtshilfeabkommen oder ist ein solches gar nicht erforderlich?</p><p>2. Kann eine Belastung des Verh\u00e4ltnisses zur Volksrepublik China durch die Gew\u00e4hrung der Rechtshilfe an Taiwan ausgeschlossen werden? Wird in diesem Verfahren den wesentlichen Interessen der Schweiz im Sinn von Artikel\u00a01a IRSG gen\u00fcgend Rechnung getragen, eine Frage, die vom Bundesgericht ausdr\u00fccklich offen gelassen wurde? Sind entsprechende Abkl\u00e4rungen, insbesondere mit der Volksrepublik China, getroffen worden?</p><p>3. Bedeutet die Rechtshilfe an Taiwan de facto nicht eine Anerkennung als Staat im v\u00f6lkerrechtlichen Sinn? Besteht gar die Absicht, die bisherige Taiwan-Politik grunds\u00e4tzlich zu \u00fcberdenken?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In der so genannten Fregatten-Aff\u00e4re geht es um den Verkauf von sechs \u00dcberwachungs- und Observationsschiffen (Fregatten des Typs F-3000) durch Frankreich unter Vermittlung einer franz\u00f6sischen Gruppe an Taiwan f\u00fcr einen Betrag von 2,5 Milliarden US-Dollar. In den Jahren 2001 und 2002 stellten die franz\u00f6sischen, taiwanesischen und liechtensteinischen Beh\u00f6rden Rechtshilfegesuche an die Schweiz im Zusammenhang mit der mutmasslichen Zahlung unrechtm\u00e4ssiger Provisionen (in der H\u00f6he von ungef\u00e4hr 500 Millionen US-Dollar) einer franz\u00f6sischen Gruppe durch Vermittlung eines Taiwanesen an taiwanesische, chinesische und franz\u00f6sische Amtspersonen sowie an Angestellte einer franz\u00f6sischen Firma (R\u00fcckprovisionen).</p><p>Der Vollzug der Rechtshilfeersuchen wurde dem eidgen\u00f6ssischen Untersuchungsrichteramt \u00fcbertragen, das im selben Sachzusammenhang bereits ein schweizerisches Verfahren er\u00f6ffnet hatte. Mit Verf\u00fcgungen vom 28. November 2003 entsprach der zust\u00e4ndige Untersuchungsrichter den Rechtshilfeersuchen und beschlagnahmte einen Betrag von 500 Millionen US-Dollar auf den Bankkonten der taiwanesischen Familie. Die gegen diese Verf\u00fcgungen gerichteten Beschwerden wurden vom Bundesgericht am 3. Mai 2004 abgewiesen. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona wies auch die gegen die im Rahmen des schweizerischen Verfahrens angeordneten Beschlagnahmen erhobenen Beschwerden ab.</p><p>Parallel zum Rechtshilfeverfahren intervenierte die taiwanesische Familie beim EJPD, damit festgestellt werde, ob die Gew\u00e4hrung der Rechtshilfe an Taiwan wesentlichen Interessen der Schweiz zuwiderlaufe, n\u00e4mlich durch eine schwere Beeintr\u00e4chtigung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der Volksrepublik China (Risiko einer Anerkennung Taiwans durch die Schweiz). Mit Entscheid vom 9. September 2004 wies das EJPD das Gesuch ab. Mit Beschwerde vom 11. Oktober 2004 focht die taiwanesische Familie den Entscheid des EJPD beim Bundesrat an. Er ist beim Bundesrat h\u00e4ngig.</p><p>Antworten auf die gestellten Fragen:</p><p>1. Das Rechtshilfeersuchen Taiwans wurde in Anwendung des IRSG vollzogen. Dieses Gesetz setzt zur Gew\u00e4hrung von Rechtshilfe nicht voraus, dass zwischen der Schweiz und der ersuchenden Partei ein Staatsvertrag besteht. In seinem Urteil vom 3. Mai 2004 entschied das Bundesgericht, dass die Tatsache, dass die Schweiz Taiwan nicht anerkennt, kein Hindernis f\u00fcr eine Zusammenarbeit im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen darstellt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die USA, die Taiwan ebenso wenig anerkennen, dennoch einen Rechtshilfevertrag mit diesem Land abgeschlossen haben.</p><p>2./3. Seit Beginn dieser Angelegenheit machten die schweizerischen Beh\u00f6rden Taiwan klar, dass die Gew\u00e4hrung von Rechtshilfe in keiner Weise die Anerkennung dieses Landes durch die Schweiz bedeute. In seinem Rechtshilfeersuchen vom 6. November 2001 betonte Taiwan, dass die Beziehungen mit der Schweiz strikte auf die Zusammenarbeit im Bereich der Rechtshilfe in Strafsachen beschr\u00e4nkt seien und von Taiwan in keiner Weise, auch nicht stillschweigend, als Anerkennung durch die Schweiz betrachtet w\u00fcrden. K\u00fcrzlich erw\u00e4hnten die Beh\u00f6rden der Volksrepublik China die vorliegende Angelegenheit anl\u00e4sslich von offiziellen Kontakten mit schweizerischen Beh\u00f6rden. Es fand ein vertiefter Meinungsaustausch \u00fcber unsere China-Politik und deren Folgen statt. Das EDA erkl\u00e4rte den chinesischen Beh\u00f6rden das Funktionieren der schweizerischen Institutionen und stellte klar, dass unsere traditionelle China-Politik durch die vorliegende Angelegenheit nicht ber\u00fchrt werde.</p><p>Da beim Bundesrat eine Beschwerde gegen den Entscheid des EJPD vom 9. September 2004 h\u00e4ngig ist, kann er sich im jetzigen Zeitpunkt nicht zur Frage der wesentlichen Interessen der Schweiz im Sinne von Artikel\u00a01a IRSG \u00e4ussern.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1100649600000)\/","SubmittedBy":"Briner Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1103019660320)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8","Category":null,"Modified":"\/Date(1690539791250)\/","SubmissionDate":"\/Date(1095724800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4705,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik"}}