{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043448,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043448,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043448,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043448,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043448,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043448,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043448,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043448,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043448,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043448,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043448,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043448,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043448,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043448,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043448,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043448,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043448,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043448,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3448","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Umsetzung des Programms \"Innovation und Valorisierung des Wissens\"","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der Botschaft vom 29. November 2002 \u00fcber die F\u00f6rderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 (BFT 2004) sind f\u00fcr das Programm \"Innovation und Valorisierung des Wissens\" 16 Millionen Franken vorgesehen. Die Umsetzung dieses Programms erfordert eine \u00c4nderung des Forschungsgesetzes vom 7. Oktober 2003 sowie eine \u00c4nderung der Forschungsverordnung.</p><p>1. Warum wurden die Bedenken der zust\u00e4ndigen Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur betreffend den Aufbau einer neuen Verteilorganisation, welche zweimal und mit Einstimmigkeit zum Ausdruck gebracht wurden, nicht ber\u00fccksichtigt?</p><p>2. Wurde der Bundesrat \u00fcberhaupt \u00fcber die Bedenken der Kommission informiert?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat die Performance der F\u00f6rderagentur KTI als Kompetenzzentrum des Bundes f\u00fcr die Innovationsf\u00f6rderung und den Wissens- und Technologietransfer?</p><p>4. Ist der Bundesrat in Anbetracht der knappen Mittel bereit, finanzielle Ressourcen effizient und zielgerichtet einzusetzen?</p>","ReasonText":"<p>Die KTI f\u00f6rdert seit sechzig Jahren erfolgreich Projekte in angewandter Forschung und Entwicklung (F&amp;E) zwischen Unternehmen und Hochschulen (Universit\u00e4ten, Eidgen\u00f6ssische Technische Hochschulen, Fachhochschulen). Seit 1996 unterst\u00fctzt die KTI mit ihrer Initiative KTI Start-up auch die Gr\u00fcndung und den Aufbau von Unternehmen im Hightech-Bereich.</p><p>Seit dem 1. Januar 2000 ist die KTI das Kompetenzzentrum des Bundes f\u00fcr die Innovationsf\u00e4higkeit sowie den Wissens- und Technologietransfer. Die KTI hat mit allen Hochschulpartnern eine langj\u00e4hrige Erfahrung, verf\u00fcgt \u00fcber ein ausgewiesenes Know-how und eine hohe Kompetenz. Die rund f\u00fcnfzig KTI-Experten sind ausgewiesene Pers\u00f6nlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft. Die KTI legt bei der Berufung ihrer Experten grossen Wert auf den Grundsatz der \"Trennung von Spielern und Schiedsrichtern\". KTI-Experten d\u00fcrfen demnach nicht \u00fcber Projekte entscheiden und zugleich selber Gesuchsteller sein.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit der Botschaft vom 29. November 2002 \u00fcber die F\u00f6rderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 wurde dem Parlament mit Artikel\u00a06 Absatz\u00a04 eine \u00c4nderung des Forschungsgesetzes (FG; SR 420.1) unterbreitet. Dieser neue Artikel sieht vor, dass der Bundesrat \"die Valorisierung des Wissens sowie den Wissens- und Technologietransfer \u00fcber Leistungsvereinbarungen, die er mit Dritten abschliesst, f\u00f6rdern kann\". Die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te haben diese \u00c4nderung des FG am 3. Oktober 2003 gutgeheissen und im Bundesbeschluss \u00fcber die Kredite des Bundes nach den Artikeln 6 und 16 des Forschungsgesetzes f\u00fcr die Jahre 2004-2007 (Art. 5) f\u00fcr die entsprechende F\u00f6rderung einen Gesamtkredit von 16 Millionen Franken bewilligt.</p><p>Unter dieser Ausgangslage haben die zust\u00e4ndigen Stellen des Eidgen\u00f6ssischen Departmentes des Innern (EDI) und des Eidgen\u00f6ssischen Volkswirtschaftsdepartementes (EVD) umfassende Abkl\u00e4rungen getroffen. Dabei wurde, wie vom Parlament gefordert, namentlich auch die Stiftung \"R\u00e9seau Suisse d'Innovation\" (RSI) aufgel\u00f6st, und das vom Steuerungsausschuss BFT (Direktoren Seco, BBT und GWF) eingeleitete Pilotprojekt \"Technovation\" wurde nach erfolgter \u00dcberpr\u00fcfung eingestellt. Parallel dazu wurde eine Expertengruppe beauftragt, Vorschl\u00e4ge f\u00fcr eine zielgerichtete und effiziente Umsetzung des Programms \"Innovation und Valorisierung des Wissens\" zu erarbeiten. Gest\u00fctzt auf diese Ergebnisse hat der Bundesrat mit Beschluss vom 15. September 2004 die vom Parlament gutgeheissene \u00c4nderung des Forschungsgesetzes in Kraft gesetzt sowie die zugeh\u00f6rige \u00c4nderung der Forschungsverordnung (Vollzugsbestimmung) festgelegt.</p><p>Die neue Vollzugbestimmung (Art. 10 Abs. 7 der Verordnung zum Forschungsgesetz) geht vom Grundsatz aus, dass der Bund die Anstrengungen der Hochschulen (namentlich Universit\u00e4ten und Fachhochschulen) im Bereich des Wissens- und Technologietransfers (WTT-Aktivit\u00e4ten) gezielt unterst\u00fctzen kann, im Rahmen des erw\u00e4hnten Programms insgesamt aber nur subsid\u00e4r t\u00e4tig ist. Im Weiteren hat der Bundesrat namentlich festgelegt, dass allf\u00e4llige Bundesbeitr\u00e4ge direkt den interessierten Hochschulen gew\u00e4hrt werden, sofern diese ihre WTT-Aktivit\u00e4ten regional oder national koordinieren und f\u00fcr diese Arbeiten \u00fcberdies eine angemessene Eigenfinanzierung nachweisen (materielle Subventionsbedingungen).</p><p>Die im Rahmen des Programms \"Innovation und Valorisierung des Wissens\" vorgesehene subsidi\u00e4re F\u00f6rderung des Bundes stellt demnach keine Einzelprojektf\u00f6rderung, sondern eine institutionelle Unterst\u00fctzung zugunsten der Hochschulen dar. Die durch Artikel\u00a06 Absatz\u00a04 FG zwingend vorgeschriebenen Leistungsvereinbarungen mit den beg\u00fcnstigten Hochschulen werden entsprechend von den direkt zust\u00e4ndigen Stellen, n\u00e4mlich der Gruppe f\u00fcr Wissenschaft und Forschung GWF (EDI) und dem Bundesamt f\u00fcr Berufsbildung und Technologie BBT (EVD) erarbeitet. Sie werden sich dabei auf eine gemeinsam mandatierte kleine Expertengruppe abst\u00fctzen, in welcher auch ein WTT-Experte aus dem Bereich der Privatwirtschaft vertreten ist.</p><p>Zu den Fragen im Einzelnen</p><p>1. Anl\u00e4sslich der Beratungen zur Botschaft \u00fcber die F\u00f6rderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 haben die WBK beider R\u00e4te f\u00fcr die Umsetzung des Programms \"Innovation und Valorisierung des Wissens\" folgende Bedingungen gesetzt:</p><p>a. eine Aufl\u00f6sung der Stiftung \"R\u00e9seau Suisse d'Innovation\" (RSI); </p><p>b. eine kritische \u00dcberpr\u00fcfung des Pilotprojektes \"Technovation\"; </p><p>c. eine Umsetzung der F\u00f6rdermassnahmen des Bundes nach Artikel\u00a06 Absatz\u00a04 FG, welche insbesondere keine neue Verteilorganisation vorsieht sowie eine direkte, nach einheitlichen und einfachen Kriterien festgelegte Beitragsgew\u00e4hrung an Hochschulen (namentlich Universit\u00e4ten und Fachhochschulen) f\u00fcr ihre Aktivit\u00e4ten im WTT-Bereich erm\u00f6glicht.</p><p>Diese Bedingungen wurden alle erf\u00fcllt: Das RSI wurde auf den 1. M\u00e4rz 2004 aufgel\u00f6st, das Pilotprojekt \"Technovation\" wurde per Ende Mai 2004 beendet. Die vom Bundesrat festgelegte Vollzugsregelung f\u00fcr das Programm \"Innovation und Valorisierung des Wissens\" sieht keine Gr\u00fcndung einer \"neuen Verteilorganisation\" vor und erm\u00f6glicht, gest\u00fctzt auf ein Gesuchverfahren, eine direkte Beitragsgew\u00e4hrung an die im WTT-Bereich t\u00e4tigen Hochschulen. Das zust\u00e4ndige Departement wird diese Sachlage und die weiteren Umsetzungsmassnahmen gem\u00e4ss der neuen Vollzugsbestimmung in einem schriftlichen Bericht zuhanden der WBK-N noch detaillierter darlegen.</p><p>2. Der Bundesrat wurde im Antrag zur Inkraftsetzung der \u00c4nderung des Forschungsgesetzes und der \u00c4nderung der Forschungsverordnung durch das zust\u00e4ndige Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern \u00fcber die getroffenen Massnahmen in Kenntnis gesetzt. Ausserdem wurde er dar\u00fcber informiert, dass die von den WBK beider R\u00e4te f\u00fcr die Umsetzung des Programms \"Innovation und Valorisierung des Wissens\" gesetzten Bedingungen erf\u00fcllt sind.</p><p>3. Im Auftrag der zust\u00e4ndigen Departemente wurde neben dem Schweizerischen Nationalfonds auch die Kommission f\u00fcr Technologie und Innovation (KTI) im Jahre 2002 einer umfassenden Evaluation unterzogen. Im Rahmen der erw\u00e4hnten BFT-Botschaft 2004-2007 wurden die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te \u00fcber die entsprechenden positiven Ergebnisse informiert. Die vom Bundesrat beschlossene Vollzugsregelung zu Artikel\u00a016 Absatz\u00a04 FG stellt die nachgewiesenermassen hohe Leistungsbilanz der KTI in keiner Weise infrage.</p><p>4. Mit der neuen Regelung gem\u00e4ss Artikel\u00a010 Absatz\u00a07 der Forschungsverordnung wird der Verwaltungsaufwand f\u00fcr den Vollzug auf ein Minimum beschr\u00e4nkt, w\u00e4hrend die zwischen GWF und BBT koordiniert erarbeiteten Leistungsvereinbarungen mit den beg\u00fcnstigten Hochschulen im Rahmen der bewilligten Kredite eine gezielte Unterst\u00fctzung durch den Bund erm\u00f6glichen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1096588800000)\/","SubmittedBy":"FDP-Liberale Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1097051130053)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"36","Category":null,"Modified":"\/Date(1763108471573)\/","SubmissionDate":"\/Date(1095724800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4705,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wissenschaft und Forschung"}}