{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043453,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043453,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043453,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043453,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043453,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043453,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043453,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043453,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043453,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043453,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043453,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043453,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043453,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043453,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043453,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043453,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043453,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043453,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3453","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Umsetzung von \"Armee XXI\" und Vorkommnisse im VBS","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Umsetzung von \"Armee XXI\" hat zu einer \"revolution\u00e4ren Umgestaltung\" unserer Armee gef\u00fchrt.</p><p>Bundesrat und Parlament waren sich bewusst, dass dieser Prozess nicht ohne Schwierigkeiten und H\u00fcrden zu meistern ist. Trotzdem liessen gewisse Vorkommnisse im Verlaufe des vergangenen Sommers aufhorchen.</p><p>Aufgrund dieser Ereignisse stellen sich f\u00fcr uns die folgenden Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat den Stand der Umsetzung von \"Armee XXI\"? Wie beurteilt er die im Vergleich zu \"Armee 95\" getroffene Neukonzeption der Struktur, der Ausbildung und der Einsatzbereitschaft der Armee?</p><p>2. Inwieweit ist der Bundesrat bereit, die laufende Entwicklung der sicherheitspolitischen Gesamtlage mit den spezifischen Eigenheiten unserer Milizarmee in Einklang zu bringen?</p><p>3. Wie gedenkt der Bundesrat den festgestellten erheblichen Defiziten bei den Ausbildungsverb\u00e4nden und deren grosser Personalfluktuation entgegenzuwirken? In welcher Form sollen die modernen und auch f\u00fcr unser Land m\u00f6glichen Bedrohungsformen in der milit\u00e4rischen Ausbildung Eingang finden?</p><p>4. Welche Massnahmen im Bereich der Kommunikation gegen\u00fcber den Armeeangeh\u00f6rigen und der \u00d6ffentlichkeit betrachtet der Bundesrat als n\u00f6tig, damit einerseits \u00fcber die aktuelle Einsch\u00e4tzung der sicherheitspolitischen Notwendigkeiten Klarheit herrscht und andererseits die f\u00fcr eine Milizarmee dringend notwendige Stabilit\u00e4t und Konstanz gesichert ist? Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass eine konzentrierte Umsetzung der Beschl\u00fcsse von \"Armee XXI\" oberste Priorit\u00e4t geniessen sollte? Zurzeit beginnt eine Umstrukturierung, noch bevor das neue Konzept eingef\u00fchrt worden ist. Wie gedenkt das VBS seine Kommunikation zu verbessern, damit nicht st\u00e4ndig unausgereifte Ideen und Pl\u00e4ne ver\u00f6ffentlicht werden bzw. keine Indiskretionen mehr stattfinden?</p><p>5. Wie sieht die Leitung des VBS die Festigung und den Ausbau der friedenssichernden Eins\u00e4tze in den n\u00e4chsten zwei bis drei Jahren?</p><p>6. Der f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit pl\u00f6tzliche und unerwartete Abgang des Generalsekret\u00e4rs des VBS und die vorangegangenen und darauf erfolgten Aktionen und Verlautbarungen haben zu Unsicherheit gef\u00fchrt und Zweifel an den F\u00fchrungskompetenzen der VBS-Leitung aufkommen lassen. Wie beurteilt der Bundesrat diese Vorkommnisse im Hinblick auf Ursache, Wirkung und Verbesserungsmassnahmen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat hat gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0149 des Milit\u00e4rgesetzes einen Pilotbericht zum Stand der Umsetzung der \"Armee XXI\" verfasst und darin festgehalten, dass die Umsetzung planm\u00e4ssig verl\u00e4uft. Einzelne Umsetzungsschwierigkeiten (z. B. Pisa), die bei einer Reform dieser Gr\u00f6ssenordnung nie ausgeschlossen werden k\u00f6nnen, wurden in diesem Bericht dargelegt und es wurden Korrekturmassnahmen aufgezeigt. Die Armee bringt auch w\u00e4hrend dieser Transformationszeit die geforderten Leistungen in der gewohnten Qualit\u00e4t. Die Erf\u00fcllung der verfassungsm\u00e4ssigen Auftr\u00e4ge durch die Armee wird laufend \u00fcberpr\u00fcft und, vor allem aufgrund von Sparvorgaben, wo n\u00f6tig angepasst (Schwergewichtsverlagerung in der Auftragserf\u00fcllung/Rollenspezialisierung). Die neue Ausbildungskonzeption in den Rekrutenschulen, in den Kaderschulen wie auch in den Wiederholungskursen hat sich bew\u00e4hrt.</p><p>2. Die F\u00e4higkeit und Bereitschaft, den Verfassungsauftrag \"Landesverteidigung\" in vollem Umfang wahrnehmen zu k\u00f6nnen, hat aufgrund der aktuellen Bedrohungslage weniger hohe Priorit\u00e4t als die Unterst\u00fctzung der zivilen Beh\u00f6rden vor allem in Form von Sicherungseins\u00e4tzen. Es erscheint daher vertretbar, die Kapazit\u00e4ten f\u00fcr die im milit\u00e4rischen Sinne klassische \"Verteidigung\" zu reduzieren - zugunsten einer Kapazit\u00e4tsverlagerung zu Sicherungseins\u00e4tzen unterhalb der Kriegsschwelle. Das Know-how f\u00fcr den Verteidigungsauftrag im Kriegsfalle soll mit Aufwuchskernen erhalten und weiterentwickelt werden, sodass bei einer ver\u00e4nderten Lage die M\u00f6glichkeit besteht, aus diesen Aufwuchskernen heraus zur Verteidigungsf\u00e4higkeit aufwachsen zu k\u00f6nnen. Der Bundesrat ist der \u00dcberzeugung, den M\u00f6glichkeiten der Miliz in vollem Umfang Rechnung zu tragen und die Glaubw\u00fcrdigkeit der Armee als Ganzes zu st\u00e4rken.</p><p>3. Eine Aufstockung der Stellenkontingente f\u00fcr Berufsoffiziere und -unteroffiziere sowie zeitlich befristet f\u00fcr Zeitmilit\u00e4rs wurde eingeleitet. Mit den zus\u00e4tzlichen Zeitmilit\u00e4rstellen soll kurzfristig das Berufsmilit\u00e4r in der Ausbildung entlastet werden. Die komplexen Mutationen der Armeeangeh\u00f6rigen im \u00dcbergang zur neuen Armee haben mit ihren Auswirkungen gezeigt, dass die Reduktion des zivilen Personals im Bereich Personelles der Armee noch etwas erstreckt werden muss. Zusammen mit der lage- und ressourcenbedingten Beschr\u00e4nkung der Verteidigung auf ihren Erhalt als Kernf\u00e4higkeit f\u00fcr einen Teil der Armee ergibt sich somit eine wachsende Rollenspezialisierung in der Auftragserf\u00fcllung der Armee. Sie schafft sowohl f\u00fcr die Ausbildung als auch f\u00fcr Kommandanten und Truppe erh\u00f6hte Klarheit.</p><p>4. Die Grundlagen zur Sicherheitspolitik und zur Armee - der Bericht des Bundesrates zur Sicherheitspolitik vom 7. Juni 1999 und das Armeeleitbild vom 24. Oktober 2001 - sind nach wie vor g\u00fcltig. Beide wurden in der \u00d6ffentlichkeit ausgiebig diskutiert: Die Sicherheitspolitik ist klar und die Grundlinien der Armee sind es ebenso. Bei der Umsetzung der Armeereform sind indessen - innerhalb des vom Armeeleitbild gesetzten flexiblen Rahmens - tats\u00e4chlich einige Anpassungen n\u00f6tig, prim\u00e4r wegen der Reduktion der finanziellen Ressourcen und des anhaltend hohen Bedarfs nach Assistenzdiensteins\u00e4tzen der Armee. Diese Anpassungen k\u00f6nnen nicht aufgeschoben werden, wenn die finanziellen Vorgaben eingehalten werden sollen. Es ist die Pflicht jedes Verteidigungsministeriums und jeder Armee, mittel- und l\u00e4ngerfristige Planungsvarianten zu erarbeiten. Der Bundesrat ist bem\u00fcht, Indiskretionen zu vermeiden und seine \u00dcberlegungen im Rahmen des politischen Controllings (Art. 149b des Milit\u00e4rgesetzes) dem Parlament darzulegen. Dem Anliegen der Interpellanten w\u00e4re indes auch damit gedient, dass Politik und Medien einen klareren Unterschied zwischen planerischen Ideen einerseits, beschlossener Politik andererseits vornehmen w\u00fcrden.</p><p>5. Der Bundesrat hat das Engagement der Armee zugunsten der Friedensf\u00f6rderung in seinen Beschl\u00fcssen zur Umsetzung der Armeereform vom 8. September dieses Jahres bekr\u00e4ftigt. Er beabsichtigt eine Teilnahme an friedensunterst\u00fctzenden Operationen in Bataillonsst\u00e4rke, wie dies im Armeeleitbild vorgegeben ist. Mittelfristig soll ein Einsatz dieser Gr\u00f6ssenordnung mit einem Verband oder alternativ mit zwei verst\u00e4rkten Einheiten gleichzeitig geleistet werden k\u00f6nnen.</p><p>6. Der Bundesrat kommentiert solche Entscheide nicht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1102032000000)\/","SubmittedBy":"Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. 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