{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043473,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043473,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043473,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043473,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043473,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043473,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043473,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043473,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043473,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043473,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043473,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043473,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043473,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043473,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043473,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043473,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043473,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043473,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3473","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Aufhebung von technischen Handelshemmnissen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0120ff. des Bundesgesetzes \u00fcber die Bundesversammlung und Artikel\u00a021ff. des Gesch\u00e4ftsreglementes des St\u00e4nderates aufgefordert, dem Parlament eine Vorlage zur Teilrevision des Bundesgesetzes \u00fcber technische Handelshemmnisse (THG) zu unterbreiten.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen im THG zu schaffen, damit:</p><p>1. die in der EU bzw. dem EWR geltenden technischen Vorschriften im Sinne von Artikel\u00a03 Buchstabe\u00a0b THG in der Schweiz grunds\u00e4tzlich anerkannt werden;</p><p>2. die Produkte, die innerhalb der EU bzw. des EWR frei zirkulieren d\u00fcrfen, auch in der Schweiz grunds\u00e4tzlich zugelassen sind; und</p><p>3. Abweichungen von diesem Grundsatz im Einzelfall ausdr\u00fccklich gesetzlich geregelt werden m\u00fcssen.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a01 Absatz\u00a01 THG vom 6. Oktober 1995 sollten \"im Regelungsbereich des Bundes technische Handelshemmnisse vermieden, beseitigt oder abgebaut werden\".</p><p>Artikel\u00a04 Absatz\u00a01 THG sieht vor, dass technische Vorschriften, das sind verbindliche Regeln f\u00fcr Produkte \u00fcber deren Beschaffenheit, Eigenschaften, Verpackung, Beschriftung, Herstellung, Pr\u00fcfung usw. (Art. 3 Bst. b THG), so auszugestalten sind, \"dass sie sich nicht als technische Handelshemmnisse auswirken\".</p><p>Tatsache ist jedoch, dass sich acht Jahre nach dem Inkrafttreten des THG immer noch eine Vielzahl von technischen Vorschriften im Sinne von Artikel\u00a03 Buchstabe\u00a0b THG als Handelshemmnisse auswirken. Zu erw\u00e4hnen sind hier insbesondere Verpackungs-, Herstellungs-, Beschriftungs- und Pr\u00fcfungsvorschriften. Diese Vorschriften verhindern in vielen F\u00e4llen den direkten und schnellen Import von Produkten, die beispielsweise in den 25 Mitgliedstaaten der EU frei vermarktet werden k\u00f6nnen. Diese Vorschriften f\u00fchren oft auch zu kostspieligen beh\u00f6rdlichen Pr\u00fcfungen, etwa Zollabfertigungen, die den Importeur belasten und die sich auch f\u00fcr die Beh\u00f6rden nicht lohnen.</p><p>Diese Handelshemmnisse haben allesamt, insbesondere im Verh\u00e4ltnis zur EU, unserem weitaus wichtigsten Handelspartner, wirtschaftlich sch\u00e4dliche Auswirkungen (vgl. auch Art. 1 Bst. c Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der Europ\u00e4ischen Union): Durch solche staatlichen Handelshemmnisse wird bez\u00fcglich vieler Produkte der Wettbewerb aus der EU beschr\u00e4nkt. Diese staatlichen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen f\u00fchren zu einer Verteuerung vieler in der Schweiz im Verkehr befindlicher Konsumg\u00fcter und Produktionsmittel. Insbesondere Betriebe, die in der Schweiz mit teureren Mitteln produzieren m\u00fcssen, haben es schwer, den Wettbewerb mit Konkurrenten aus dem Ausland zu bestehen.</p><p>Diese Handelshemmnisse sind eine der Ursachen f\u00fcr die Hochpreisinsel Schweiz, f\u00fcr die mangelnde internationale Wettbewerbsf\u00e4higkeit vieler unserer Unternehmen, insbesondere von KMU, sowie f\u00fcr die Verlagerung von Betrieben ins Ausland. Das THG hat daher bis heute sein Ziel gem\u00e4ss Artikel\u00a01 Absatz\u00a01 nicht bzw. nur mangelhaft erreicht.</p><p>Diese mangelhafte Zielerreichung d\u00fcrfte wesentlich darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren sein, dass gem\u00e4ss Artikel\u00a04 Absatz\u00a02 THG die schweizerischen Vorschriften \"auf die Vorschriften der wichtigsten Handelspartner der Schweiz abgestimmt\" werden. Dieser Weg der Harmonisierung ist - wie die Erfahrung innerhalb der EU zeigt - praktisch nicht tauglich. Denn viele dieser Vorschriften werden in den verschiedenen L\u00e4ndern laufend revidiert. Die Harmonisierungsarbeit kommt daher nie an ein Ende!</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat misst der Beseitigung bestehender und dem Vorbeugen neuer technischer Handelshemmnisse grosse Bedeutung bei. Er will daher seine bisherige Strategie der bestm\u00f6glichen Harmonisierung der schweizerischen technischen Vorschriften mit dem EG-Recht sowie des Abschlusses von Abkommen mit der EG und anderen wichtigen Handelspartnern zur Absicherung des Marktzutrittes schweizerischer Produkte auf ausl\u00e4ndischen M\u00e4rkten sowie zur Zusammenarbeit namentlich in den Bereichen des Gesundheits- und Konsumentenschutzes fortf\u00fchren und wo n\u00f6tig intensivieren.</p><p>Da der Abschluss solcher Abkommen jedoch nicht immer f\u00fcr alle Produktebereiche m\u00f6glich ist, soll mit der einseitigen Anwendung des \"Cassis-de-Dijon-Prinzipes\" durch die Schweiz ein zus\u00e4tzliches Instrument geschaffen werden, das zur Belebung des Wettbewerbes im Inland und demzufolge zur Senkung der Kosten f\u00fcr die Unternehmen und der Konsumentenpreise beitragen kann. In Anlehnung an den Geltungsbereich des Prinzipes in der EG soll die \u00c4nderung des THG zur einseitigen \u00d6ffnung des schweizerischen Marktes f\u00fcr Produkte, die gem\u00e4ss den Vorschriften eines EG- bzw. EWR-Staates hergestellt und dort legal in Verkehr gebracht worden sind, auf jene Produktebereiche beschr\u00e4nkt werden, f\u00fcr welche die schweizerischen Vorschriften nicht mit dem in der EG geltenden Recht \u00fcbereinstimmen, d. h. konkret f\u00fcr Produkte, f\u00fcr welche die Vorschriften auf EG-Ebene nicht oder nur unvollst\u00e4ndig harmonisiert wurden oder f\u00fcr welche die Schweiz ihre Vorschriften noch nicht den EG-Vorschriften angepasst hat. Damit sollen die Chancen f\u00fcr den Abschluss von Abkommen zur vertraglichen Absicherung des gegenseitigen Marktzuganges in denjenigen Produktebereichen gewahrt bleiben, in denen die Schweiz ihre Vorschriften mit jenen der EG harmonisiert hat. Wie in der EG sind Ausnahmen aus \u00fcbergeordneten \u00f6ffentlichen Interessen beispielsweise zum Schutz der Gesundheit, der Umwelt, der Konsumenten und der nationalen Sicherheit m\u00f6glich. Im Rahmen der Vorlage wird zu pr\u00fcfen sein, welche abweichenden Vorschriften bzw. welche Ausnahmen zur Gew\u00e4hrleistung des schweizerischen Schutzniveaus beibehalten werden m\u00fcssen. Dabei soll auch der diesbez\u00fcglich entwickelten Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes Rechnung getragen werden.</p><p>Um eine Benachteiligung der schweizerischen Produzenten zu vermeiden, sollen auch diese ihre Produkte nach den Vorschriften der EG oder im innerhalb der EG nicht harmonisierten Bereich nach den nationalen Vorschriften von EG- bzw. EWR-Staaten in der Schweiz herstellen und in Verkehr bringen d\u00fcrfen, sofern diese Produkte auch rechtm\u00e4ssig im betreffenden EG- bzw. EWR-Staat in Verkehr gesetzt werden.</p><p>Da eine systematische einseitige Bevorzugung ausschliesslich der EG- bzw. EWR-Mitgliedstaaten nicht mit dem Prinzip der Meistbeg\u00fcnstigung (MFN) der WTO vereinbar w\u00e4re, m\u00fcsste die mit der Revision angestrebte Markt\u00f6ffnung auch zugunsten aller anderen WTO-Mitgliedstaaten erfolgen, welche in ihrer Produktegesetzgebung \u00fcber ein vergleichbar hohes Schutzniveau verf\u00fcgen wie die EG. In der Vorlage wird ein Verfahren festzulegen sein, wie die betreffenden WTO-Mitglieder den Nachweis der Gleichwertigkeit ihrer Vorschriften mit dem in der Schweiz geltenden Schutzniveau erbringen k\u00f6nnen.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, die Motion Hess anzunehmen und im obenerw\u00e4hnten Sinn umzusetzen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.","FederalCouncilProposal":19,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1116979200000)\/","SubmittedBy":"Hess Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1240963200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236520300)\/","SubmissionDate":"\/Date(1096416000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4705,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft"}}