{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043541,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043541,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043541,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043541,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043541,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043541,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043541,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043541,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043541,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043541,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043541,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043541,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043541,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043541,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043541,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043541,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043541,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043541,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3541","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Asylgesuche. Sozialhilfeausschluss bei Nichteintretensentscheiden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Weshalb wurde der erste Bericht Monitoring NEE vom zweiten Quartal 2004 des BFF nicht ver\u00f6ffentlicht?</p><p>2. Wie gedenkt der Bundesrat die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber die Folgen des Sozialhilfeausschlusses zu informieren?</p><p>3. Was h\u00e4lt der Bundesrat vom Entscheid des BFF, der \u00d6ffentlichkeit mitzuteilen, verletzliche Personen mit Nichteintretensentscheid w\u00fcrden nicht auf die Strasse gestellt, sondern in ihre Heimatl\u00e4nder zur\u00fcckkehren?</p><p>4. Welche Massnahmen zum Schutz von Verletzlichen plant der Bundesrat?</p>","ReasonText":"<p>Laut Berichten des \"Sonntagsblicks\" vom 5. September 2004, der Sendung \"Echo der Zeit\" vom 7. September 2004 und einer in verschiedenen Medien aufgenommenen SDA-Mitteilung vom 8. September 2004 hat das BFF den ersten Quartalsbericht \u00fcber die Auswirkungen des Sozialhilfeausschlusses bei Nichteintretensentscheiden fertig gestellt. Aus unklaren Gr\u00fcnden wird er aber der \u00d6ffentlichkeit nicht pr\u00e4sentiert, obwohl die wesentlichen Angaben in der Zwischenzeit bekannt sind: Demzufolge wurden in den ersten vier Monaten seit dem 1. April dieses Jahres 1478 Nichteintretensentscheide gef\u00e4llt. Die meisten Betroffenen sind untergetaucht. F\u00fcr die Kantone seien laut dem Bericht ein grosser administrativer Aufwand und neue Kosten durch die Nothilfe entstanden. Bei den Betroffenen sei die Verunsicherung gross, ihre psychischen und physischen Beschwerden h\u00e4tten zugenommen. Aus den Kantonen Bern, Basel-Stadt und Luzern sind zudem F\u00e4lle der Verweigerung der Nothilfe durch die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden bekannt geworden, obwohl die Notlage weiterhin andauert. Der Bericht der Schweizerischen Fl\u00fcchtlingshilfe vom 27. Mai 2004 \u00fcber die Nothilfepraxis hat zahlreiche weitere Fehler in der Nothilfegew\u00e4hrung aufgelistet. Die \u00d6ffentlichkeit hat unter diesen Umst\u00e4nden ein grosses Interesse an ungefilterten, amtlichen Informationen \u00fcber die Folgen des Sozialhilfeausschlusses. Dies gilt umso mehr, als der Bundesrat der Staatspolitischen Kommission des St\u00e4nderates die Ausdehnung des Sozialhilfestopps auf alle abgewiesenen Asylsuchenden beantragt hat. Eine Diskussion \u00fcber eine Ausdehnung kann nur nach Abschluss des auf drei Jahre angelegten Monitorings des BFF \u00fcber die Auswirkungen der Praxis\u00e4nderung stattfinden, wenn Klarheit \u00fcber die Folgen des Sozialhilfeausschlusses besteht.</p><p>Laut einem in der Fachzeitschrift \"Asyl\" (2004/Nr. 3, herausgegeben von der Schweizerischen Fl\u00fcchtlingshilfe) publizierten Direktionsbeschluss des BFF vom 12. Februar 2004 wurde die Abteilung Medien und Kommunikation des BFF beauftragt, \"ab dem 1. M\u00e4rz 2004 mittels sehr grosser Medienpr\u00e4senz die Botschaft zu vermitteln, wonach die abgewiesenen (verletzlichen) Personen vom BFF nicht auf die Strasse gestellt, sondern in ihre Heimatl\u00e4nder zur\u00fcckgewiesen werden, weil ihre R\u00fcckkehr zul\u00e4ssig, zumutbar und m\u00f6glich ist\". Tats\u00e4chlich hat das BFF f\u00fcr verletzliche Personen (Schwangere, unbegleitete Minderj\u00e4hrige, Familien mit kleinen Kindern usw.) nur bis am 1. Juni 2004 keine Nichteintretensentscheide gef\u00e4llt. In der Antwort auf die Motion Leutenegger Oberholzer 03.3637 vom 18. Dezember 2003 hat der Bundesrat noch festgehalten, dass genau dies nicht m\u00f6glich sei. Mit der R\u00fccksichtnahme auf Verletzliche ist es seit dem 1. Juni 2004 vorbei: Auch sie sind von Nichteintretensentscheiden, dem Sozialhilfeausschluss und dem Ausschluss aus der R\u00fcckkehrhilfe betroffen. Es ist der Eindruck entstanden, dass das BFF bewusst der \u00d6ffentlichkeit den Eindruck vermitteln sollte, Verletzliche w\u00fcrden von diesen negativen Folgen verschont. Der Nationalrat hat u. a. unter diesem Eindruck in der Sondersession vom Mai 2004 mit 87 zu 82 Stimmen die Antr\u00e4ge zum Schutz von Verletzlichen knapp abgelehnt. F\u00fcr Verletzliche sind besondere Schutzmassnahmen n\u00f6tig.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Der erste Monitoring-Bericht \u00fcber die Auswirkungen des Ausschlusses von Personen mit einem rechtskr\u00e4ftigen Nichteintretensentscheid aus dem Sozialhilfesystem des Asylbereiches wurde Ende Oktober 2004 ver\u00f6ffentlicht. Die Verz\u00f6gerung von rund einem Monat ist darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass die notwendigen Unterlagen aus den Kantonen sp\u00e4t eingetroffen sind und die erstmalige Gestaltung des Berichtes mehr Zeit als urspr\u00fcnglich geplant in Anspruch genommen hat. Vorgesehen ist, viertelj\u00e4hrlich einen Bericht \u00fcber die Auswirkungen zu erstellen und diesen anlog dem ersten Bericht jeweils zu ver\u00f6ffentlichen. Zudem sollen in einem Jahresbericht die Ergebnisse der viertelj\u00e4hrlichen Berichterstattungen zusammenfassend dargestellt und mit einer umfassenden Analyse erg\u00e4nzt werden. Die Publikation des ersten Jahresberichtes ist f\u00fcr Mitte 2005 vorgesehen und wird die Beurteilungsperiode bis Dezember 2004 ber\u00fccksichtigen.</p><p>3. Das Bundesamt f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge (BFF) hat das N\u00f6tige vorgekehrt, um durch sachliche und differenzierte Information den Erfolg sowie allf\u00e4llige Schw\u00e4chen und Probleme darzustellen, damit daraus die entsprechenden Massnahmen abgeleitet werden k\u00f6nnen. Dazu geh\u00f6rte auch die Information, dass es sich bei den Betroffenen um Personen handelt, deren Gesuche in einem rechtsstaatlich korrekten und fairen Verfahren einzelfallweise gepr\u00fcft und abgelehnt wurden, und sie daher verpflichtet sind, die Schweiz selbstst\u00e4ndig zu verlassen. Somit ist auch die Aussage, \"wonach die abgewiesenen (verletzlichen) Personen, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wird, vom Bundesamt nicht auf die Strasse gestellt, sondern in ihre Heimatl\u00e4nder zur\u00fcckgewiesen werden, weil eine R\u00fcckkehr zul\u00e4ssig, zumutbar und m\u00f6glich ist\", richtig.</p><p>Der Bundesrat erachtet die betreffende Informationspraxis des BFF als korrekt.</p><p>4. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 25. Februar 2004 zur Motion Leutenegger Oberholzer 03.3637 zugesichert, das BFF werde der Situation von besonders verletzlichen Personen im Rahmen der Einzelfallpr\u00fcfung entsprechend Rechnung tragen. Besondere Schutzbed\u00fcrfnisse einzelner Personen werden bei der sorgf\u00e4ltigen individuellen Pr\u00fcfung des Asylgesuches und bei der Beurteilung der Zul\u00e4ssigkeit, Zumutbarkeit und M\u00f6glichkeit des Wegweisungsvollzuges ber\u00fccksichtigt. Auch wenn im Asylpunkt aufgrund des rechtserheblichen Sachverhaltes ein Nichteintretensentscheid gef\u00e4llt werden muss, sind in gewissen F\u00e4llen die Voraussetzungen zur Anordnung einer vorl\u00e4ufigen Aufnahme erf\u00fcllt. Schliesslich ist auch das Recht auf eine Beschwerde an die unabh\u00e4ngige Schweizerische Asylrekurskommission garantiert. Befindet sich eine verletzliche Person in einer Notlage, haben die Kantone zudem die verfassungsm\u00e4ssig garantierte Nothilfe zu gew\u00e4hren. Der Umfang und die Dauer dieser Nothilfe sind im Einzelfall entsprechend der individuellen Notsituation - und somit auch unter Ber\u00fccksichtigung von besonderen Schutzbed\u00fcrfnissen - festzusetzen.</p><p>Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass der Situation von verletzlichen Personen im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen ad\u00e4quat Rechnung getragen werden kann. Wie die Interpellantin richtig festh\u00e4lt, wurde anl\u00e4sslich der parlamentarischen Beratungen zur Teilrevision des Asylgesetzes im Mai 2004 darauf verzichtet, zum Schutz von verletzlichen Personen weiter gehende gesetzliche Bestimmungen zu erlassen.</p><p>Die ersten Monitoring-Ergebnisse haben ergeben, dass eine Problemlage bei unbegleiteten Minderj\u00e4hrigen besteht. Das zust\u00e4ndige BFF sucht derzeit nach einer angemessenen L\u00f6sung. Die Ergebnisse der weiteren Monitoring-Berichte werden zeigen, ob zus\u00e4tzliche Massnahmen zum Schutz von verletzlichen Personen zu pr\u00fcfen sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1101254400000)\/","SubmittedBy":"Wyss Ursula","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1160092800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690530937670)\/","SubmissionDate":"\/Date(1097107200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4705,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}