{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043575,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043575,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043575,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043575,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043575,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043575,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043575,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043575,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043575,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043575,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043575,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043575,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043575,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043575,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043575,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043575,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043575,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043575,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3575","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"LSVA. Auswirkungen auf die Wirtschaft in den peripheren Regionen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die leistungsabh\u00e4ngige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)  sowie deren Erh\u00f6hung belasten die Betriebe in den peripheren Gebieten unseres Landes wegen den Transportdistanzen derart, dass ihre Wettbewerbsf\u00e4higkeit sowie ihre Existenz ernsthaft gef\u00e4hrdet werden. Ein Verlust von Arbeitspl\u00e4tzen in diesen Gebieten ist in der Regel mit Abwanderung verbunden und steht damit einer aktiven Regionalpolitik diametral entgegen.</p><p>Aufgrund dieser Sachlage bitte ich den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu beziehen:</p><p>1. lst er bereit, die Auswirkungen der LSVA auf die Wirtschaft in den peripheren Gebieten zu analysieren?</p><p>2. Ist er bereit, allenfalls Massnahmen zu ergreifen, um die sich abzeichnenden negativen Auswirkungen der LSVA in diesen Gebieten zu verhindern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Auswirkungen der leistungsabh\u00e4ngigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) auf die peripheren Regionen (Berg- und Randgebiete) wurden bereits in der Planungsphase der Abgabe thematisiert. Ursache war die Erwartung einer besonderen standortbedingten Betroffenheit dieser Regionen durch die Einf\u00fchrung der LSVA und die gleichzeitige Erh\u00f6hung der Gewichtslimite auf 40 Tonnen. Dies vor allem aus zwei Gr\u00fcnden:</p><p>1. Die peripheren Regionen k\u00f6nnen aufgrund der weniger guten Strassenverh\u00e4ltnisse nicht im gleichen Ausmass von der h\u00f6heren Gewichtslimite profitieren, welche einen zumindest teilweisen Ausgleich der durch die LSVA bedingten Mehrbelastung erm\u00f6glicht.</p><p>2. Die Transportdistanzen sind in diesen Regionen in der Regel l\u00e4nger, was sich f\u00fcr diese zumindest dann negativ auswirkt, wenn die M\u00f6glichkeiten f\u00fcr den Einsatz von 40-Tonnen-Fahrzeugen beschr\u00e4nkt sind und keine M\u00f6glichkeit der Verlagerung auf die Bahn besteht.</p><p>Aufgrund dieser Ausgangslage wurde im Bundesgesetz \u00fcber eine leistungsabh\u00e4ngige Schwerverkehrsabgabe (SVAG) eine Bestimmung eingef\u00fcgt, welche verlangt, bei Verteilung des Kantonsanteiles auf die Kantone seien \"die besonderen Auswirkungen der Abgabe in Berg- und Randgebieten zu ber\u00fccksichtigen\" (Art. 19 Abs. 4 SVAG). Gem\u00e4ss Gesetzgeber hat die Kompensation m\u00f6glicher wirtschaftlicher Nachteile somit \u00fcber eine entsprechende Ausgestaltung des Kantonsanteiles zu erfolgen.</p><p>Zur Umsetzung dieser Vorgabe wurde festgelegt, einen Anteil von 20 Prozent des Kantonsanteiles, den sogenannten Vorabanteil, nach Kriterien zu verteilen, welche die besonderen Belastungen der Berg- und Randregionen durch die Einf\u00fchrung der LSVA in Kombination mit der 40-Tonnen-Limite ber\u00fccksichtigen. Aufgrund der parlamentarischen Debatten sollten die direkten wirtschaftlichen Effekte auf Betriebe und Konsumenten f\u00fcr die Verteilung dieses Vorabanteiles massgebend sein. F\u00fcr den Rest des Kantonsanteiles berechnet sich die Verteilung der Beitr\u00e4ge nach der L\u00e4nge der dem Motorfahrzeugverkehr ge\u00f6ffneten Strassen, den Strassenlasten der Kantone, der Bev\u00f6lkerung der Kantone und der steuerlichen Belastung des Motorfahrzeugverkehrs.</p><p>Die Kriterien zur Berechnung des Vorabanteiles wurden im Rahmen einer externen Studie sorgf\u00e4ltig erarbeitet. Sie sind inzwischen in den Artikeln 38 Absatz\u00a02 und 39 sowie in Anhang 2 der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) festgehalten. Massgebend sind danach einerseits die Zugeh\u00f6rigkeit einer Region zu einem Berg- und Randgebiet, andererseits deren lagebedingte Betroffenheit. Gem\u00e4ss Artikel\u00a038 Absatz\u00a02 SVAV z\u00e4hlen zu den Berg- und Randgebieten die Berggebiete nach dem Bundesgesetz vom 21. M\u00e4rz 1997 \u00fcber Investitionshilfe f\u00fcr Berggebiete, einschliesslich der Regionen Davos und Oberengadin. Zur Ermittlung der lagebedingten Betroffenheit werden je ein Indikator f\u00fcr Bev\u00f6lkerung, Wirtschaft und Strasseng\u00fctertransportgewerbe in Berg- und Randgebieten gebildet. Die Indikatoren werden gleich gewichtet und alle zwei Jahre neu berechnet.</p><p>Dass der angestrebte Umverteilmechanismus tats\u00e4chlich funktioniert, zeigen die Beispiele der Kantone Graub\u00fcnden und Wallis, welche allein je etwa einen Viertel des Vorabanteiles erhalten. In den Jahren 2001 bis 2003 entsprach dies f\u00fcr diese Kantone einem Betrag von je 11 bis 13 Millionen Franken pro Jahr. Acht Kantone sind demgegen\u00fcber \u00fcberhaupt nicht am Vorabanteil beteiligt.</p><p>Zus\u00e4tzlich zum Instrument des Vorabanteiles kommen den Kantonen mit Berg- und Randgebieten verschiedene Massnahmen zugute, welche unter den Titeln Ausnahmen und Sonderregelungen erlassen wurden. Dazu geh\u00f6ren die vollst\u00e4ndige Befreiung landwirtschaftlicher Fahrzeuge von der Abgabepflicht, der Anspruch auf R\u00fcckerstattung von Transporten f\u00fcr Rohholz sowie reduzierte Tarife f\u00fcr Fahrzeuge, die ausschliesslich zum Transport von Milch bzw. von Nutztieren verwendet werden.</p><p>Wie die gemachten Ausf\u00fchrungen zeigen, wurden die wirtschaftlichen Auswirkungen der LSVA auf die peripheren Regionen bereits im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses ausf\u00fchrlich analysiert und Massnahmen zum Ausgleich m\u00f6glicher Nachteile getroffen. Angesichts dieser Massnahmen hat das Parlament am 19. September 2000 ein Postulat zur gleichen Thematik - Postulat Guisan, \"LSVA. Erm\u00e4ssigung f\u00fcr Berggebiete\" - abgelehnt. Es gibt keine Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass sich die Situation inzwischen zum Nachteil der peripheren Gebiete versch\u00e4rft h\u00e4tte, und auch nicht daf\u00fcr, dass sie sich durch die bevorstehende Erh\u00f6hung gegen\u00fcber den urspr\u00fcnglichen Berechnungen versch\u00e4rfen wird. Gegen eine solche Entwicklung spricht auch die laufende Optimierung des Strassennetzes zur besseren Befahrbarkeit mit 40-Tonnen-Fahrzeugen. Eine Neubeurteilung der Situation dr\u00e4ngt sich somit nicht auf.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1101254400000)\/","SubmittedBy":"Br\u00e4ndli Christoffel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1102582997687)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690494678450)\/","SubmissionDate":"\/Date(1097107200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4705,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Verkehr"}}