{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043626,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043626,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043626,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043626,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043626,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043626,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043626,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043626,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043626,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043626,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043626,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043626,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043626,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043626,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043626,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043626,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043626,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043626,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3626","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Nichteintretensentscheide im Asylverfahren. Unhaltbare Situation","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit einem Nichteintretensentscheid (NEE) befinden sich in einer unhaltbaren Situation. Dies geht sowohl aus dem Monitoring-Bericht NEE des Bundesamtes f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge (BFF) als auch aus Berichten von verschiedenen in diesem Gebiet t\u00e4tigen Nichtregierungsorganisationen hervor. Von April bis Juni 2004 wurden 1788 Nichteintretensentscheide rechtskr\u00e4ftig, allerdings ersuchten nur 273 Personen mit einem NEE die Kantone um Nothilfe. Alle anderen sind in der Schweiz oder sonst wo untergetaucht. Auch wenn es im Bericht des BFF in erster Linie um die finanzielle Auswertung der neuen Politik geht und keinerlei Aussagen \u00fcber die Lebensbedingungen der Personen mit einem NEE gemacht werden, gibt es guten Grund zur Annahme, dass die Betroffenen in katastrophalen Bedingungen leben, die schwerwiegende humanit\u00e4re, gesundheitliche, soziale und rechtliche Probleme hervorrufen k\u00f6nnten. Diese Situation, die auch von Nichtregierungsorganisationen angeprangert wird, ist unhaltbar und der Winter birgt f\u00fcr diese Menschen ein zus\u00e4tzliches Risiko. Deshalb beantragen wir diese Interpellation f\u00fcr dringlich zu erkl\u00e4ren und stellen dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Weiss er um die Tatsache, dass zahlreiche Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit einem NEE gezwungen sind, auf der Strasse zu leben, ohne Geld und ohne Arbeit, dass sie oftmals von der Polizei ungerecht behandelt und/oder Opfer rassistischer Anschl\u00e4ge werden und dass ihnen \u00e4rztliche Betreuung verweigert wird, da sie nicht krankenversichert sind? Ist sich der Bundesrat dar\u00fcber im Klaren, dass viele von ihnen nicht ausgeschafft werden k\u00f6nnen und sich somit die Kantone in einer Situation befinden, die sie nicht bew\u00e4ltigen k\u00f6nnen? Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die NEE gegen die Menschenw\u00fcrde und die Menschenrechte verstossen? Glaubt er nicht, dass diese Situation nicht nur die psychische und physische Integrit\u00e4t der Betroffenen bedroht, sondern auch ein Risiko f\u00fcr den Zusammenhalt und die Solidarit\u00e4t in unserer Gesellschaft darstellt? L\u00e4uft man nicht Gefahr, Fremdenhass und Rassismus zu sch\u00fcren, wenn diese Menschen h\u00e4ufiger sichtbar werden? Werden diese extrem heiklen Situationen schlicht als Konsequenz einer bewusst gef\u00fchrten Strategie der Abschreckung akzeptiert?</p><p>2. Wie gedenkt der Bundesrat unter diesen Umst\u00e4nden das Problem der unbegleiteten Minderj\u00e4hrigen und der verletzlichen Personen, wie Betagte, Kranke, Familien mit Kleinkindern, Schwangere usw., anzugehen?</p><p>3. Die Verwaltungsgerichte der Kantone Bern und Solothurn haben k\u00fcrzlich diametral entgegengesetzte Entscheide zu der Pflicht getroffen, die Artikel\u00a012 der Bundesverfassung vorsieht. Gem\u00e4ss diesem Artikel ist jeder sich in der Schweiz aufhaltenden Person Nothilfe zu gew\u00e4hren. Wie interpretiert der Bundesrat diese in der Bundesverfassung verankerte Forderung, und weshalb ist das BFF (siehe S. 3 des Monitoring-Berichtes) dagegen, dass die Kantone Nothilfezentren bereitstellen? Was h\u00e4lt der Bundesrat ausserdem von der Tatsache, dass die Kantone in diesem Bereich sehr unterschiedliche Philosophien vertreten und so einige Kantone Personen mit einem NEE gar keine Nothilfe gew\u00e4hren, w\u00e4hrend andere heftig gegen diese Regelung protestieren?</p><p>4. Hat der Bundesrat vor, angesichts dieser Proteste, der Entr\u00fcstung eines Teils der Bev\u00f6lkerung und vor allem in Anbetracht der Unhaltbarkeit und Gef\u00e4hrlichkeit der Situation, auf diese Politik der Unterlassung von Hilfeleistungen zu verzichten? Ist er bereit, zumindest in Sachen Obdach, Nahrung und R\u00fcckkehrhilfe einen Schritt zur\u00fcck zu machen? Ist er nicht auch der Meinung, dass man diese Massnahmen wenigstens nicht auf alle abgewiesenen Asylbewerberinnen und Asylbewerber gleichermassen ausdehnen sollte?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Einleitung</p><p>Einen Nichteintretensentscheid erhalten nur Personen, deren Asylgesuch offensichtlich unbegr\u00fcndet ist oder die sich missbr\u00e4uchlich verhalten haben (Art. 32-34 AsylG).</p><p>Diese Personen mit rechtskr\u00e4ftigem Nichteintretensentscheid m\u00fcssen die Schweiz selbstverantwortlich und unverz\u00fcglich verlassen. Kommen sie ihrer Ausreisepflicht nicht nach, gelten sie als Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten. Geraten sie in eine Notlage, erhalten sie auf Ersuchen hin eine sachlich und zeitlich beschr\u00e4nkte Nothilfe im Sinne von Artikel\u00a012 der Bundesverfassung. Darum sind sie von der Sozialhilfe ausgeschlossen.</p><p>Die von den Kantonen ausgerichtete und durch den Bund pauschal verg\u00fctete Nothilfe umfasst die medizinische Nothilfe sowie eine minimale Existenzsicherung. Die Festlegung ihres Umfanges liegt in der Kompetenz der Kantone und der Gemeinden. Die Nothilfe besteht grunds\u00e4tzlich aus Sachleistungen wie beispielsweise einfache Unterkunftsm\u00f6glichkeiten und Mahlzeiten. Sie wird nicht systematisch und unbegrenzt, sondern nur auf Ersuchen hin im Rahmen einer \u00dcberbr\u00fcckungshilfe ausgerichtet. Sie ist in keinem Fall f\u00fcr dauernd gedacht, denn illegal Anwesende haben das Land zu verlassen. Sind sie nach einem rechtskr\u00e4ftigen Nichteintretensentscheid bereit, pflichtgem\u00e4ss auszureisen, unterst\u00fctzen die Beh\u00f6rden sie bei der Organisation der Ausreise. Der Bund \u00fcbernimmt zudem bei Bedarf die Ausreisekosten.</p><p>1. Dem Bundesrat ist bewusst, dass die R\u00fcckkehr in das Herkunftsland nach einem rechtskr\u00e4ftigen Nichteintretensentscheid mit Wegweisung f\u00fcr einzelne Personen mitunter schwierig sein kann. Darum wird ein solcher Entscheid nur nach einer eingehenden und individuellen Pr\u00fcfung der Zul\u00e4ssigkeit und der Zumutbarkeit der Wegweisung getroffen. Die weggewiesenen Personen sind aber verpflichtet, eigenst\u00e4ndig auszureisen oder zumindest bei der Organisation ihrer Ausreise mitzuhelfen. Den Bundesbeh\u00f6rden sind keine F\u00e4lle bekannt, bei denen die Gew\u00e4hrung von Nothilfe verweigert wurde, wenn die weggewiesenen Personen mit den Beh\u00f6rden kooperiert haben. Sie haben auch keine Kenntnis von einer schlechten Behandlung durch die Polizei oder von rassistischen \u00dcbergriffen. In der Presse aufgetauchten Ger\u00fcchten wurde nachgegangen. Sie haben sich nicht best\u00e4tigt.</p><p>2. Wie der Bundesrat schon mehrfach ausgef\u00fchrt hat (vgl. Motion Leutenegger Oberholzer 03.3637, Nichteintreten auf Asylgesuche. Massnahmen nach der Annahme des Entlastungsprogramms, und Interpellation Wyss 04.3541, Asylgesuche. Sozialhilfeausschluss bei Nichteintretensentscheiden), tr\u00e4gt das Bundesamt f\u00fcr Migration im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen der Situation von besonders verletzlichen Personen im Einzelfall angemessen Rechnung. Ihr Schutzbed\u00fcrfnis wird insbesondere bei der individuellen Beurteilung der Zumutbarkeit der Wegweisung ber\u00fccksichtigt. Auch Umfang und Dauer der Nothilfe sind im Einzelfall von den zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden entsprechend der individuellen Notsituation - und somit unter Ber\u00fccksichtigung von besonderen Schutzbed\u00fcrfnissen - festzusetzen.</p><p>Von April bis September 2004 haben 131 unbegleitete Minderj\u00e4hrige einen rechtskr\u00e4ftigen Nichteintretensentscheid erhalten; davon legten 95 (73 Prozent) dar, sie seien zwischen 17 und 18 Jahre alt. Das zwischen den Kantonen und dem Bund vereinbarte Monitoring hat ergeben, dass bei unbegleiteten Minderj\u00e4hrigen Unsicherheiten \u00fcber die Anforderungen der Kinderrechtskonvention an die Ausgestaltung der Nothilfe bestehen. Das BFM hat ein entsprechendes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.</p><p>3. Dem in der Interpellation erw\u00e4hnten verwaltungsgerichtlichen Entscheid im Kanton Solothurn liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Das damalige Bundesamt f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge verf\u00fcgte Anfang April 2004 einen Nichteintretensentscheid, da der Asylsuchende im Asylverfahren seiner Mitwirkungspflicht in missbr\u00e4uchlicher Weise nicht nachgekommen war. Der Gesuchsteller wurde aufgefordert, die Schweiz sofort zu verlassen, was dieser aber unterliess. In der Folge erhielt er von den zust\u00e4ndigen solothurnischen Beh\u00f6rden w\u00e4hrend fast 150 Tagen Nothilfeleistungen. Da der Gesuchsteller zu keinem Zeitpunkt Bem\u00fchungen unternahm, bei der Beschaffung von Reisepapieren mitzuhelfen, verf\u00fcgte das Departement des Innern des Kantons Solothurn, dass weitere Leistungen nur ausgerichtet w\u00fcrden, falls der Gesuchsteller ernsthaft mit den Beh\u00f6rden kooperiert.</p><p>Beide von den Interpellanten erw\u00e4hnten kantonalen Urteile befassen sich mit der Frage, ob das verfassungsm\u00e4ssige Grundrecht auf Hilfe in Notlagen eingeschr\u00e4nkt oder sogar entzogen werden kann, wenn der Berechtigte jegliche Kooperation verweigert. Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn ist zum Schluss gekommen, dass der Anspruch auf Nothilfe verloren geht, sofern sich ein Gesuchsteller durch unkooperatives Verhalten der Papierbeschaffung widersetzt. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern ist hingegen zum Schluss gekommen, dass das Recht auf Nothilfe gem\u00e4ss Artikel\u00a012 der Bundesverfassung, unabh\u00e4ngig vom Status der betroffenen Person, zu den Menschenrechten geh\u00f6rt und daher nicht von der Beachtung von Mitwirkungspflichten abh\u00e4ngig gemacht werden kann. Gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichtes Solothurn ist eine staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht h\u00e4ngig. Das Bundesgericht hat am 25. Januar 2005 eine vorsorgliche Massnahme erlassen, wonach dem Beschwerdef\u00fchrer f\u00fcr die Dauer des Beschwerdeverfahrens Nothilfe zu gew\u00e4hren sei.</p><p>Der Aufbau von neuen Nothilfestrukturen ist abzulehnen. Ziel der Nothilfegew\u00e4hrung kann nicht sein, ein weiteres System einer sozialen Infrastruktur - ausserhalb der bereits bestehenden kantonalen Strukturen - zu schaffen. Nothilfe ist zu gew\u00e4hren f\u00fcr eine \u00dcbergangszeit. Der Zweck ist jedoch die Ausreise, nicht das Einrichten in neuen Sozialstrukturen. Die Gew\u00e4hrung von Nothilfe hat im Rahmen von bereits bestehenden kantonalen Strukturen zu geschehen.</p><p>4. Gem\u00e4ss der am 24. Mai 2004 vom Nationalrat angenommenen und vom Bundesrat gutgeheissenen Kommissionsmotion 03. 3593 (Asylbewerber. Gleichbehandlung) sollen zudem nach materieller Pr\u00fcfung ihres Gesuches rechtskr\u00e4ftig abgewiesene Asylsuchende den Personen mit einem Nichteintretensentscheid in Bezug auf Nothilfe gleichgestellt werden. Im Rahmen der Erg\u00e4nzungs- und \u00c4nderungsantr\u00e4ge zur Teilrevision des Asylgesetzes hat der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Gesetzes\u00e4nderung beantragt. Er ist davon \u00fcberzeugt, dass dadurch eine griffige Massnahme geschaffen wird, um die Attraktivit\u00e4t der Schweiz f\u00fcr missbr\u00e4uchliche Asylgesuche zus\u00e4tzlich zu vermindern. Das Parlament wird sich anl\u00e4sslich der bevorstehenden Beratungen mit den vorgeschlagenen \u00c4nderungen befassen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1109116800000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcne Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1166572800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690538228380)\/","SubmissionDate":"\/Date(1101686400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4706,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}