{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043628,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043628,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043628,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043628,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043628,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043628,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043628,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043628,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043628,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043628,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043628,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043628,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043628,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043628,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043628,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043628,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043628,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043628,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3628","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Diplomatischer Schutz f\u00fcr Schweizerinnen und Schweizer im Ausland. Der Fall Raccah","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bund bereit, George Raccah nicht mehr nur konsularischen, sondern auch diplomatischen Schutz zu gew\u00e4hren? Will der Bund die im letzteren Fall erworbene Forderung mit den Forderungen Nigerias bez\u00fcglich der Abacha-Gelder oder bei anderer Gelegenheit verrechnen - dies unter Vorbehalt einer sp\u00e4teren Abrechnung mit Herrn Raccah? Wenn nein, weshalb nicht? Mit welchen anderen Massnahmen will der Bund die Rechte von Herrn Raccah wirksam sch\u00fctzen?</p><p>2. Unter welchen Umst\u00e4nden gew\u00e4hrt der Bund \u00fcberhaupt Schweizer Staatsangeh\u00f6rigen und ihren Verm\u00f6gensinteressen nicht nur konsularischen, sondern auch diplomatischen Schutz? Handelt er in diesem Bereich nach einem klaren Grundsatz? Wenn ja, nach welchem?</p>","ReasonText":"<p>Der Bund setzte sich in den letzten zwei Jahren mehrmals f\u00fcr den Schweizer B\u00fcrger George Raccah ein, der in Nigeria beinahe seines Eigentums beraubt worden w\u00e4re. Schliesslich verlor Raccah seine gesamten in Nigeria investierten Gelder, die anscheinend Handlungen zum Opfer fielen, die auf willk\u00fcrliche Enteignung abzielten und die den h\u00f6chsten Instanzen dieses Staates zuzuschreiben sind. Die nigerianische Polizei und die Justiz tragen dabei Mitschuld. Damit wurde eindeutig gegen das bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Nigeria verstossen, das am 1. April 2003 in Kraft getreten ist. Die einzige vern\u00fcnftige L\u00f6sung scheint bis heute die Beschlagnahme einer Geldsumme in der H\u00f6he des von Raccah erlittenen Verlustes zu sein. Diese Massnahme k\u00f6nnte aber wohl nur vom Bund ergriffen werden und w\u00fcrde voraussetzen, dass er George Raccah nicht mehr nur konsularischen, sondern auch diplomatischen Schutz gew\u00e4hrt. Nur so k\u00f6nnte Raccahs Schuldforderung an den Bund abgetreten und mit den Abacha-Geldern, die an Nigeria zur\u00fcckgegeben werden sollen, verrechnet werden. Merkw\u00fcrdigerweise scheint der Bund jedoch zu z\u00f6gern, diese doch v\u00f6llig legitime Massnahme zu ergreifen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Dem Bundesrat erscheint aufgrund der ihm vorliegenden Informationen plausibel, dass die durch Herrn Raccah geltend gemachten Verluste an Investitionen, die er in Nigeria get\u00e4tigt hat, in Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen des nigerianischen Staates stehen. Dies hat die Schweiz Nigeria auf h\u00f6chster diplomatischer Ebene kundgetan. Auch intervenierten die schweizerischen diplomatischen Vertreter in Nigeria mehrfach bei den nigerianischen Beh\u00f6rden zugunsten von Herrn Raccah. Der konsularische Schutz ist in einem umfassenden Sinne gew\u00e4hrt worden. Ein Anspruch von Herrn Raccah auf Aus\u00fcbung des diplomatischen Schutzes durch die Schweiz besteht hingegen nicht (BGE 130 I 312 Ziff. 1.1 m.w.H.). </p><p>Soweit der Bundesrat dies beurteilen kann, handelt es sich vorliegend um einen Investitionsschutzfall, auf den das am 1. April 2003 in Kraft getretene Investitionsschutzabkommen (ISA) zwischen der Schweiz und Nigeria Anwendung findet. Dieses sieht f\u00fcr einen Fall wie den vorliegenden einen sogenannten Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus vor. Dadurch wird einem Schweizer Investor die M\u00f6glichkeit gegeben, seine Streitigkeit mit dem Gaststaat vor einer internationalen Instanz auszutragen. In der damit verbundenen Entpolitisierung von Investitionsstreitigkeiten liegt ein bedeutender Vorteil der neueren, durch die Schweiz abgeschlossenen Abkommen dieser Art. Zudem ist ein anerkanntes internationales Schiedsgericht in hohem Mass geeignet, die oft komplexen Sachverhalte grenz\u00fcberschreitender Investitionsf\u00e4lle umfassend zu w\u00fcrdigen und zu beurteilen. Das EDA hat deshalb Herrn Raccah empfohlen, die Streitigkeit mit Nigeria einer der im ISA vorgesehenen Schiedsinstanzen zu unterbreiten, und ist bereit, ihm im Hinblick auf die Er\u00f6ffnung eines solchen Verfahrens unterst\u00fctzend beizustehen. Mit dem Abschluss eines Investitionsschutzabkommens zwischen der Schweiz und Nigeria willigten beide Staaten ein, sich auf Begehren eines Investors einem der darin vorgesehenen Schiedsverfahren zu unterziehen, ergangene Schiedsspr\u00fcche als endg\u00fcltig anzuerkennen sowie diese auf dem eigenen Staatsgebiet gleich einem endg\u00fcltigen Urteil eines innerstaatlichen Gerichtes zu vollstrecken. Gem\u00e4ss dem ISA darf keine Vertragspartei einen der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit unterbreiteten Streitfall auf diplomatischem Weg weiterverfolgen, es sei denn, die andere Vertragspartei befolge den von einem solchen Schiedsgericht erlassenen Schiedsspruch nicht. Dem diplomatischen Schutz kommt bei Vorliegen von Investitionsstreitigkeiten deshalb in aller Regel nur subsidi\u00e4rer Charakter zu. Eine Beschlagnahme von Abacha-Geldern oder anderer Verm\u00f6genswerte Nigerias durch die Schweiz zum Zwecke der Weiterleitung an Herrn Raccah im Umfang des von den Bundesbeh\u00f6rden angenommenen Schadens kommt als Form des diplomatischen Schutzes nicht infrage. Was die Beschlagnahmung von nigerianischen Verm\u00f6genswerten zur blossen Sicherstellung der von Herrn Raccah geltend gemachten Anspr\u00fcche betrifft, so ist diese v\u00f6lkerrechtlich grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig. Gem\u00e4ss der vorstehend erw\u00e4hnten Regel der subsidi\u00e4ren Natur des diplomatischen Schutzes in Investitionsstreitigkeiten besteht aber kein Anlass, darauf zur\u00fcckzugreifen, solange Herrn Raccah die Geltendmachung seiner Anspr\u00fcche auf dem Wege eines der im ISA vorgesehenen Investor-Staat-Verfahren offen steht.</p><p>2. Nach der klassischen Definition gelten als diplomatischer Schutz alle Handlungen, mittels deren sich ein Staat aus eigenem Recht f\u00fcr seinen gesch\u00e4digten Staatsangeh\u00f6rigen einsetzt, wenn er der Ansicht ist, dass die Mindestnormen im V\u00f6lkerrecht zuungunsten seiner Staatsangeh\u00f6rigen verletzt wurden. Voraussetzung f\u00fcr die Aus\u00fcbung des diplomatischen Schutzes ist in aller Regel auch die Ersch\u00f6pfung des nationalen Instanzenzuges durch den betroffenen Staatsb\u00fcrger im angeschuldigten Staat. Die Voraussetzungen f\u00fcr den diplomatischen Schutz von Verm\u00f6gens- und sonstigen Interessen unterscheiden sich nicht. Ein Rechtsanspruch auf Aus\u00fcbung des diplomatischen Schutzes besteht nicht (BGE 130 I 312 Ziff. 1.1 m.w.H.) - ungeachtet der vom Staatsb\u00fcrger geltend gemachten verletzten Interessen. Die Beh\u00f6rden entscheiden im Rahmen des Willk\u00fcrverbotes \u00fcber eine Aus\u00fcbung des diplomatischen Schutzes unter Ber\u00fccksichtigung der Umst\u00e4nde des konkreten Falles und der aussenpolitischen Interessen der Schweiz.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1109894400000)\/","SubmittedBy":"Recordon Luc","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1119017151827)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8","Category":null,"Modified":"\/Date(1690541655137)\/","SubmissionDate":"\/Date(1101686400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4706,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik"}}