{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043632,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043632,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043632,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043632,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043632,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043632,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043632,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043632,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043632,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043632,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043632,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043632,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043632,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043632,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043632,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043632,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043632,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043632,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3632","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"StHG. Ausbildungsabzug","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament so rasch wie m\u00f6glich eine Erg\u00e4nzung des Bundesgesetzes \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (SR 642.14) vorzulegen, welche die Wiederaufnahme des vor wenigen Jahren gestrichenen Ausbildungsabzuges vorsieht.</p><p>Art. 9 Allgemeines</p><p>Abs. 1</p><p>Von den gesamten steuerbaren Eink\u00fcnften werden die zu ihrer Erzielung notwendigen Aufwendungen und die allgemeinen Abz\u00fcge abgerechnet. Zu den notwendigen Aufwendungen geh\u00f6ren auch die mit dem Beruf zusammenh\u00e4ngenden Weiterbildungs- und Umschulungskosten.</p><p>Abs. 2</p><p>Allgemeine Abz\u00fcge sind:</p><p>....</p><p>Abs. 4</p><p>Andere Abz\u00fcge sind nicht zul\u00e4ssig. Vorbehalten sind die Kinderabz\u00fcge, die Ausbildungsabz\u00fcge und andere Sozialabz\u00fcge des kantonalen Rechtes.</p>","ReasonText":"<p>Nach den neuesten Entscheiden des Bundesrates in Sachen Anpassung der direkten Bundessteuer k\u00f6nnen und wollen Familien nicht mehr l\u00e4nger zuschauen. Die Erosion ihrer Kaufkraft ist eine Tatsache, und die hohen Ausbildungskosten der Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind ebenfalls eine Realit\u00e4t. Verschiedene Kantone kannten bis 1999 einen sogenannten Ausbildungsabzug, der wesentlich h\u00f6her ausfiel als der Kinderabzug.</p><p>Der Wegfall dieses spezifischen Abzuges l\u00e4sst sich nicht rechtfertigen. Eine sofortige Zulassung dieses Abzuges wird den Kantonen erm\u00f6glichen, den Abzug wieder zuzulassen und die H\u00f6he des Abzuges selber zu bestimmen. Die Zulassung bedingt lediglich eine Anpassung des Bundesgesetzes \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (Art. 9 Abs. 4) und hat keine finanziellen Folgen f\u00fcr den Bund. Auch die Kantone bleiben Souver\u00e4n.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Mit der Motion wird verlangt, das StHG so anzupassen, dass die Kantone in ihren kantonalen Steuergesetzen einen Ausbildungsabzug vorsehen k\u00f6nnen.</p><p>2. Das heute geltende StHG schreibt den Kantonen vor, in ihren Steuergesetzen einen Abzug f\u00fcr Gewinnungskosten, namentlich f\u00fcr die \"mit dem Beruf zusammenh\u00e4ngenden Weiterbildungs- und Umschulungskosten\", vorzusehen (Art. 9 Abs. 1). Absatz\u00a02 von Artikel\u00a09 StHG z\u00e4hlt die zul\u00e4ssigen allgemeinen Abz\u00fcge abschliessend auf. Ein allgemeiner Abzug f\u00fcr die Ausbildungskosten ist in dieser Aufz\u00e4hlung nicht enthalten, weitere Abz\u00fcge sind nach Absatz\u00a04 nicht zul\u00e4ssig. Die Kantone d\u00fcrfen daher keinen allgemeinen Abzug f\u00fcr Ausbildungskosten vorsehen. Zusammenfassend gebietet das StHG den Kantonen, einen Abzug f\u00fcr Weiterbildungskosten zu gew\u00e4hren, hingegen verbietet es ihnen, die Kosten f\u00fcr die Ausbildung als im Rahmen eines allgemeinen Abzuges abzugsf\u00e4hig zu erkl\u00e4ren.</p><p>3. Vor der Einf\u00fchrung des StHG durften die Kantone in ihren Steuergesetzen einen Abzug f\u00fcr Ausbildungskosten vorsehen. Verschiedene Kantone machten fr\u00fcher von dieser M\u00f6glichkeit Gebrauch und liessen einen, vielfach in der H\u00f6he und mit einem Selbstbehalt begrenzten, Ausbildungsabzug zu. Mit der Einf\u00fchrung des StHG ist dies nicht mehr m\u00f6glich. Die Abschaffung der M\u00f6glichkeit, einen Ausbildungsabzug vorzusehen, steht im Zusammenhang mit dem Gesamtreineinkommensprinzip. Gem\u00e4ss diesem Prinzip d\u00fcrfen die Lebenshaltungskosten, d. h. die Aufwendungen zur Deckung des privaten Lebensbedarfes, nicht von den steuerbaren Eink\u00fcnften abgezogen werden. Solche Kosten sind nicht dem Bereich der Einkommenserzielung zuzuordnen, weil sie nicht \u00fcberwiegend durch die Gewinnung von steuerbaren Eink\u00fcnften veranlasst werden. Sie geh\u00f6ren zum steuerlich grunds\u00e4tzlich unbeachtlichen Bereich der Einkommensverwendung, mit welcher das Einkommen seiner letztlichen Bestimmung - dem Konsum - zugef\u00fchrt wird. Nur wenn Bildungsaufwendungen im Zusammenhang mit der bisherigen beruflichen T\u00e4tigkeit stehen, haben diese Gewinnungskostencharakter, und es k\u00f6nnen die daf\u00fcr aufgewendeten Kosten vom Einkommen abgezogen werden.</p><p>4. Am 3. Oktober 2003 reichte St\u00e4nderat Eugen David eine Motion ein, mit welcher er eine Anpassung des DBG und des StHG beantragt. Diese soll klarstellen, dass die Kosten der berufsorientierten Weiterbildung im Sinne von Artikel\u00a030 des Bundesgesetzes \u00fcber die Berufsbildung (SR 412.10) als Weiterbildungskosten steuerlich in Abzug gebracht werden k\u00f6nnen. Am 2. M\u00e4rz 2004 wurde diese Motion in ein Postulat umgewandelt. In Erf\u00fcllung des Postulates wird zurzeit ein bundesr\u00e4tlicher Bericht ausgearbeitet, welcher sich zur Abziehbarkeit der Weiter- und Ausbildungskosten \u00e4ussert. Der Bericht basiert auf einer per Ende Dezember erstellten Studie, in der verschiedene L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge erarbeitet wurden, mit welchen die bisherige Steuerpraxis zu den Abz\u00fcgen der Weiterbildung liberalisiert und eine Ann\u00e4herung an das Bildungsrecht gef\u00f6rdert werden k\u00f6nnte. Je nach L\u00f6sungsvariante w\u00fcrden auch Kosten f\u00fcr heute als Ausbildung geltende Bildungen neu zum Abzug zugelassen. Der Bericht wird in den zust\u00e4ndigen Kommissionen des Parlamentes behandelt werden. In diesem Zusammenhang wird sich zeigen, ob und gegebenenfalls inwiefern die Kosten f\u00fcr die Ausbildung in Zukunft zum Abzug zugelassen werden sollen. Der Bericht wird voraussichtlich im ersten Quartal 2005 ver\u00f6ffentlicht.</p><p>5. Der Bundesrat beantragt daher, von einem verbindlichen Antrag im Sinne einer Motion abzusehen. Sollte die vorliegende Motion im Erstrat dennoch angenommen werden, w\u00fcrde der Bundesrat im Zweitrat den Antrag stellen, die Motion in einen Pr\u00fcfungsauftrag abzu\u00e4ndern.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1109116800000)\/","SubmittedBy":"Meier-Schatz Lucrezia","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1222778602907)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|32","Category":null,"Modified":"\/Date(1690488399097)\/","SubmissionDate":"\/Date(1101772800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4706,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Bildung"}}