{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043640,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043640,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043640,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043640,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043640,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043640,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043640,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043640,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043640,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043640,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043640,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043640,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043640,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043640,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043640,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043640,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043640,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043640,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3640","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Kleinkreditgesetz. Mehr Schutz f\u00fcr junge Erwachsene","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament so rasch wie m\u00f6glich eine Erg\u00e4nzung des Bundesgesetzes vom 23. M\u00e4rz 2001 \u00fcber den Konsumkredit (KKG; SR 221.214.1) vorzulegen, welche die Einf\u00fchrung eines neuen Abschnittes 8bis Sozialschutz bzw. eines neuen Artikels 36bis vorsieht. Das Bundesgesetz \u00fcber den Konsumkredit, welches nat\u00fcrlichen Personen ab M\u00fcndigkeit erlaubt, einen Konsumkreditvertrag zu unterzeichnen, soll zum Schutz der j\u00fcngeren Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer, welche unter 25 Jahre alt sind, sinngem\u00e4ss wie folgt erg\u00e4nzt werden:</p><p>Abschnitt 8bis (neu) Sozialschutz</p><p>Art. 36bis (neu) - Sozialschutz</p><p>Abs. 1</p><p>Die Kreditbank, die Kleinkredite an junge Erwachsene gew\u00e4hrt, erstellt ein Sozialschutzkonzept und ergreift die entsprechenden Massnahmen bez\u00fcglich:</p><p>a. Pr\u00e4vention von Kaufsucht;</p><p>b. Fr\u00fcherkennung von kaufsuchtgef\u00e4hrdeten K\u00e4uferinnen und K\u00e4ufern;</p><p>c. Erstellung der Entschuldungskonzepte ohne Gew\u00e4hrung neuer Kredite zur Finanzierung der Umschuldung und der Entschuldung;</p><p>d. Ausbildung und regelm\u00e4ssige Weiterbildung des mit dem Vollzug des Sozialkonzeptes betrauten Personals;</p><p>e. Erhebung von Daten betreffend die Kaufsucht.</p><p>Abs. 2</p><p>F\u00fcr die Umsetzung des Sozialschutzkonzeptes arbeitet die Kreditbank mit den Schulden-, Budgetberatungs- und Suchtpr\u00e4ventionsstellen zusammen und partizipiert an deren Finanzierung.</p>","ReasonText":"<p>Das KKG ist nun seit zwei Jahren in Kraft. Trotz der gesetzlich eingef\u00fchrten Kreditf\u00e4higkeitspr\u00fcfung tappen immer mehr Personen, auch Junge unter 25, in die Schuldenfalle. Dieser 5-Milliarden-Franken-Markt wurde bis anhin von GE Capital Bank und CS beherrscht. Nun steigt die neu gegr\u00fcndete Cashgate AG in dieses Gesch\u00e4ft ein. Letztere sieht ihr Entwicklungspotenzial vor allem im Auto-Leasinggesch\u00e4ft, ein Markt mit 150 000 Neuwagen j\u00e4hrlich und einem Volumen in Milliardenh\u00f6he. Gerade die Leasingvertr\u00e4ge erwiesen sich seit der Einf\u00fchrung des KKG, namentlich f\u00fcr j\u00fcngere Leasingnehmende, als nachteilig. Durch die r\u00fcckwirkende Verteuerung der Leasingrate bei einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag sehen sich viele Personen gezwungen, den Vertrag fortzuf\u00fchren. Die Folge davon sind oft Ausst\u00e4nde bei den Steuern oder den Krankenkassen. Die von den Kreditinstituten durchgef\u00fchrte Kreditf\u00e4higkeitspr\u00fcfung geht vom betreibungsrechtlichen Existenzminimum zuz\u00fcglich Steuern aus. Die Berechnungsgrundlage ber\u00fccksichtigt nicht alle Kostenfaktoren, so werden in der Regel die Autobetriebskosten nicht gen\u00fcgend und umfassend ber\u00fccksichtigt, was die Budgetgrundlage verf\u00e4lscht.</p><p>Verschiedene Studien (Mach-Consumer-Studie, WEMF; Schweizer Kaufsuchtstudie 2003 der Hochschule f\u00fcr Sozialarbeit, Bern) zeigen u. a. auf, dass</p><p>- 85 Prozent der 14- bis 24-J\u00e4hrigen das Shoppen als wichtige Freizeitbesch\u00e4ftigung angeben;</p><p>- 5 Prozent der Bev\u00f6lkerung ein unkontrolliertes Kaufverhalten und 33 Prozent bzw. 17 Prozent der jungen Menschen zwischen 18 und 24 Jahren eine Tendenz zu unkontrolliertem Kaufverhalten haben;</p><p>- knapp 25 Prozent aller Deutschschweizer zwischen 16 und 25 Jahren mehr Geld ausgeben, als sie sich leisten k\u00f6nnen.</p><p>Im Wissen, dass \u00fcber 80 Prozent der \u00fcberschuldeten Erwachsenen ihre ersten Schulden vor dem 25. Lebensjahr machen, ist der Handlungsbedarf zum Schutz der j\u00fcngeren Menschen dringend.</p><p>Geraten junge Menschen in diese Schuldenspirale, finden sie kaum einen Weg mehr aus dieser Schuldenfalle. Die Steuern werden nicht mehr bezahlt, was zu Mindereinnahmen beim Staat f\u00fchrt. Die Sozialhilfe wird eingeschaltet, was h\u00f6here Sozialkosten f\u00fcr die Gemeinden verursacht. Die Budgetberatungsstellen der 17 Kantone m\u00fcssen zum Teil mit Steuergeldern mitfinanziert werden, mit der Konsequenz, dass die Folgen der aggressiven Werbung f\u00fcr Kleinkredite und des leichten Zugangs zu Leasingvertr\u00e4gen der Steuerzahler und die Steuerzahlerin zu berappen haben. Die Gewinne aber - die dank den sehr hohen Zinsen m\u00f6glich sind - bleiben ausschliesslich in den H\u00e4nden der Anbieter. Eine Einbindung in die Mitverantwortung dieser Kreditunternehmen ist daher unumg\u00e4nglich.</p><p>Der vorgeschlagene Artikel\u00a036bis (neu) beruht auf den bereits gemachten Erfahrungen im Spielbankenbereich (siehe Spielbankengesetz). Die Anforderungen an die Massnahmen der Pr\u00e4vention und der Fr\u00fcherkennung des Suchtverhaltens sind praxisnah und erprobt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Bundesgesetz vom 23. M\u00e4rz 2001 \u00fcber den Konsumkredit (KKG; SR 221.214.1) ist Ausdruck eines hart errungenen Kompromisses. Teil dieses Kompromisses bildet die Verpflichtung der Kreditgeber, die Kreditf\u00e4higkeit potenzieller Kreditnehmer nach den Vorgaben des Gesetzes zu \u00fcberpr\u00fcfen (Art. 28ff. KKG). Gleichzeitig ist der Kreditgeber gehalten, die gew\u00e4hrten Kredite einer Informationsstelle f\u00fcr Konsumkredite zu melden (Art. 25ff. KKG). H\u00e4lt sich der Kreditgeber nicht an diese Regeln, droht ihm der Verlust des Kredites oder zumindest der vom Kreditnehmer geschuldeten Zinsen (Art. 32 KKG). Eine Versch\u00e4rfung dieser europaweit vorbildlichen Kreditf\u00e4higkeitspr\u00fcfung dr\u00e4ngt sich nicht auf, nachdem das Parlament bei der Beratung des Konsumkreditgesetzes auf Vorschl\u00e4ge, wie die Motion sie fordert, nicht eingetreten ist bzw. diese mit dem Konsumkreditgesetz abgeschrieben hat (vgl. insbesondere die parlamentarische Initiative Goll 95.413, Gegen die \u00dcberschuldung durch Konsumkredite; AB 1999 N 1930f.).</p><p>Daran \u00e4ndert auch nichts, dass die Motion nur Massnahmen gegen die Verschuldung junger Erwachsener vorschl\u00e4gt. Personen, die das 18. Altersjahr vollendet haben, sind nach dem Gesetz m\u00fcndig und k\u00f6nnen, sofern sie auch urteilsf\u00e4hig sind, Vertr\u00e4ge abschliessen (Art. 13ff. ZGB). Es ist nicht ersichtlich, weshalb diese Grunds\u00e4tze im Zusammenhang mit Konsumkrediten aufgeweicht werden sollten. Dies gilt umso mehr, als der Gesetzgeber das M\u00fcndigkeitsalter erst vor wenigen Jahren vom 20. auf das 18. Altersjahr herabgesetzt hat. Soweit junge Erwachsene weniger verdienen, sorgt bereits die erw\u00e4hnte Kreditf\u00e4higkeitspr\u00fcfung daf\u00fcr, dass ihnen auch weniger oder \u00fcberhaupt kein Kredit gew\u00e4hrt werden kann.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1108512000000)\/","SubmittedBy":"Meier-Schatz Lucrezia","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237507200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690543061650)\/","SubmissionDate":"\/Date(1101945600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4706,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen"}}