{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043671,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043671,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043671,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043671,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043671,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043671,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043671,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043671,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043671,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043671,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043671,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043671,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043671,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043671,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043671,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043671,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043671,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043671,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3671","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Fragw\u00fcrdiges Auftragsverst\u00e4ndnis von Pro Helvetia","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die vor kurzem in Paris er\u00f6ffnete Ausstellung von Thomas Hirschhorn wurde offenbar mit einem Beitrag von 180 000 Franken von der Stiftung Pro Helvetia subventioniert bzw. finanziert. Diese Ausstellung stiess auf das Unverst\u00e4ndnis breiter Kreise, zumal sie beispielsweise die Schweizer Demokratie in einen Zusammenhang mit den schrecklichen Folterungen im Gef\u00e4ngnis Abu Ghraib stellt oder einen Darsteller in Szene setzt, der in der Pose eines Hundes gegen das Bild eines Bundesrates pinkelt.</p><p>Aufgrund dieser unbefriedigenden Situation verlangen wir vom Bundesrat die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass solche Ausstellungen im Gegensatz zum gesetzlich verankerten Auftrag von Pro Helvetia stehen, welcher als Ziele u. a. die \"Erhaltung des schweizerischen Geisteserbes und die Wahrung der kulturellen Eigenart des Landes\" sowie die \"Werbung um das Verst\u00e4ndnis f\u00fcr schweizerisches Gedanken- und Kulturgut\" beinhaltet?</p><p>2. Wie beurteilt er die angesprochene Ausstellung im Hinblick auf Artikel\u00a05 der Beitragsverordnung von Pro Helvetia, nach welchem nur Projekte und Werke zu unterst\u00fctzen sind, welche \"dem Stiftungszweck entsprechen\" (Bst. a) und \"qualitativ \u00fcberzeugen\" (Bst. b)?</p><p>3. Gibt es aus seiner Sicht noch weitere Projekte, an welche in den letzten f\u00fcnf Jahren Beitr\u00e4ge durch Pro Helvetia ausbezahlt worden sind und welche in einem Spannungsverh\u00e4ltnis zum Stiftungszweck standen bzw. stehen?</p><p>4. Wie hoch war der Anteil der Bundesbeitr\u00e4ge an den Mitteln, welche Pro Helvetia in den vergangenen f\u00fcnf Jahren tats\u00e4chlich zur Verf\u00fcgung standen? Wie viele Mittel konnten von Dritten (Privaten) gewonnen werden? Existiert ein Konzept zur Beschaffung von Drittmitteln?</p><p>5. Wie viele Mittel hat Pro Helvetia in den vergangenen f\u00fcnf Jahren je an konkrete Projekte und Werke ausbezahlt? Wie hoch war w\u00e4hrenddessen der administrative Aufwand in den einzelnen Jahren?</p><p>6. Wie beurteilt er die Tatsache, dass Pro Helvetia der Genfer Buchmesse aus finanziellen Gr\u00fcnden den R\u00fccken gekehrt hat und nun auf der anderen Seite in Paris derartige Ausstellungen finanziert?</p><p>7. Welche konkreten Projekte hat Pro Helvetia zusammen mit anderen Organisationen des Bundes (z. B. Pr\u00e4senz Schweiz, Schweiz Tourismus usw.) realisiert? Wie funktioniert diese Zusammenarbeit?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die T\u00e4tigkeit der Stiftung Pro Helvetia steht unter der Aufsicht des Eidgen\u00f6ssischen Departementes des Innern (EDI). Die Aufsicht des EDI erstreckt sich u. a. auf \"die dem Stiftungszweck entsprechende Verwendung der finanziellen Mittel\" durch Pro Helvetia (Art. 13 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1965 betreffend die Stiftung Pro Helvetia). Wie der Bundesrat jedoch stets betont hat, entscheidet Pro Helvetia in eigener Kompetenz und in autonomer Weise, was als f\u00f6rderungsw\u00fcrdig zu gelten hat. Diese Autonomie f\u00fchrt zu einer grossen Zur\u00fcckhaltung der Aufsichtsbeh\u00f6rde bei der Beurteilung der Frage, ob eine T\u00e4tigkeit von Pro Helvetia mit ihrem Zweck und ihren Aufgaben zu vereinbaren ist.</p><p>2. In Bezug auf die Verwendung der Finanzmittel durch Pro Helvetia gilt es zwei Verfahren klar zu unterscheiden:</p><p>Pro Helvetia gew\u00e4hrt zum einen auf Gesuch hin Beitr\u00e4ge an Dritte f\u00fcr \".... Projekte und Werke, die dem Kulturschaffen und der Kulturvermittlung in der Schweiz, der Pflege des schweizerischen kulturellen Erbes, dem kulturellen Austausch zwischen den Schweizer Sprachregionen oder der Pflege der kulturellen Beziehungen mit dem Ausland dienen\" (Art. 1 der Verordnung vom 22. August 2002 \u00fcber Beitr\u00e4ge der Stiftung Pro Helvetia - Beitragsverordnung Pro Helvetia). Auf die Gew\u00e4hrung von Beitr\u00e4gen an Dritte findet die Beitragsverordnung Pro Helvetia Anwendung.</p><p>Neben der Gew\u00e4hrung von Beitr\u00e4gen an Dritte f\u00fchrt Pro Helvetia zum anderen sogenannte \"stiftungseigene Vorhaben\" im Sinne der Gesch\u00e4ftsordnung vom 24. Januar 2002 der Stiftung Pro Helvetia durch, zu denen namentlich die Aktivit\u00e4ten der Aussenstellen von Pro Helvetia zu z\u00e4hlen sind. Die Ausstellung Thomas Hirschhorns im Centre culturel suisse in Paris stellt ein solches \"stiftungseigenes Vorhaben\" dar. Obwohl die Beitragsverordnung Pro Helvetia auf \"stiftungseigene Vorhaben\" keine Anwendung findet, m\u00fcssen auch die \"stiftungseigenen Vorhaben\" von Pro Helvetia dem Stiftungszweck entsprechen und qualitativ \u00fcberzeugen. Die Entscheidinstanzen von Pro Helvetia verf\u00fcgen namentlich hinsichtlich der Beurteilung der Qualit\u00e4t von Gesuchen um Beitr\u00e4ge oder \"stiftungseigenen Vorhaben\" \u00fcber einen grossen Entscheidungsspielraum. Der Bundesrat respektiert diesen Entscheidungsspielraum von Pro Helvetia.</p><p>3. Dem Bundesrat sind keine solchen Projekte bekannt.</p><p>4. Der Anteil der Bundesmittel am Budget von Pro Helvetia betrug in den vergangenen f\u00fcnf Jahren zwischen 98 und 99,7 Prozent. Dar\u00fcber hinaus erh\u00e4lt Pro Helvetia einzig von der Stadt Z\u00fcrich einen wiederkehrenden, j\u00e4hrlichen Standortbeitrag in der H\u00f6he von 70 000 Franken. Zus\u00e4tzlich zu diesen regelm\u00e4ssigen Beitr\u00e4gen der \u00f6ffentlichen Hand erzielt Pro Helvetia bescheidene Erl\u00f6se aus dem Verkauf von Pro-Helvetia-Drucksachen und aus der Vermietung bzw. dem k\u00fcrzlich erfolgten Verkauf des K\u00fcnstlerhauses Casa Pantrov\u00e0. Schliesslich generiert Pro Helvetia punktuell Drittmittel zur Mitfinanzierung von \"stiftungseigenen Vorhaben\" (z. B. durch Finanzmittel privater Stiftungen).</p><p>Pro Helvetia verf\u00fcgt - im Rahmen der Zusprechung von Subventionen - \u00fcber kein Konzept zur Beschaffung von Drittmitteln und bearbeitet dieses Gebiet auch nicht systematisch. W\u00fcrde Pro Helvetia dies tun, w\u00fcrde sie die Kulturschaffenden bei der Suche nach Geldmitteln unmittelbar konkurrenzieren und diese von zumutbaren Eigeninitiativen bei der Geldsuche entlasten, was sich nicht zuletzt negativ auf die Betriebskosten von Pro Helvetia auswirken w\u00fcrde (Erh\u00f6hung des Verwaltungsaufwandes). Beide Folgen sind nicht w\u00fcnschenswert. Ein verst\u00e4rktes Engagement von Pro Helvetia zur Beschaffung von Drittmitteln ist dagegen bei den \"stiftungseigenen Vorhaben\" m\u00f6glich und w\u00fcnschenswert. In diesem Bereich wird Pro Helvetia ihre bisherigen Anstrengungen noch intensivieren.</p><p>5. In den Jahren 1999 bis 2003 beliefen sich die Betriebskosten von Pro Helvetia auf zwischen 27,3 und 35,8 Prozent des Gesamtbudgets (1999: 27,8 Prozent; 2000: 27,3 Prozent; 2001: 38,9 Prozent; 2002: 35,4 Prozent; 2003: 35,8 Prozent). Die markante Zunahme der Betriebskosten ab dem Jahr 2001 ist buchhalterisch begr\u00fcndet: Seit dem Jahr 2001 werden die Kosten f\u00fcr verschiedene Eigenaktivit\u00e4ten der Stiftung und s\u00e4mtliche Personal- und Produktionskosten der Aussenstellen neu als Betriebskosten verbucht. Pro Helvetia hat Mitte 2004 mit der Umsetzung des Sonderprogramms \"Vision 70\" begonnen. Ziel dieses Programms ist die Senkung der Betriebskosten auf 32,5 Prozent per 2006. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Pro Helvetia damit erste zweckm\u00e4ssige Vorkehrungen getroffen hat, um ihre Betriebskosten zu senken. Er wird die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten und erwartet von Pro Helvetia, dass sie die Betriebskosten weiterhin kritisch verfolgt.</p><p>In den letzten f\u00fcnf Jahren (1999 bis 2003) hat Pro Helvetia Beitr\u00e4ge an Dritte (ohne Eigenaktivit\u00e4ten der Stiftung) in der H\u00f6he von zwischen 19 568 000 Franken und 22 811 000 Franken ausgerichtet (1999: 21 380 000 Franken; 2000: 22 811 000 Franken; 2001: 19 568 000 Franken; 2002: 20 495 000 Franken; 2003: 22 352 000 Franken).</p><p>6. W\u00e4hrend langen Jahren war Pro Helvetia an der Genfer Buchmesse (Salon du livre) mit einem eigenen, kostenpflichtigen Stand pr\u00e4sent. Vor kurzem hat Pro Helvetia ihr Engagement f\u00fcr die Genfer Buchmesse den \u00fcbrigen Stiftungsaktivit\u00e4ten angepasst, die keine direkte Beteiligung an Verkaufsmessen mehr vorsieht. Stattdessen unterst\u00fctzt Pro Helvetia neu das literarische Begleitprogramm der Genfer Buchmesse. Die Behauptung, Pro Helvetia habe der Genfer Buchmesse den R\u00fccken gekehrt, trifft somit nicht zu. Pro Helvetia hat vielmehr die Form der Unterst\u00fctzung an neue Begebenheiten angepasst.</p><p>7. Pro Helvetia hat u. a. zur Aufgabe, die kulturellen Beziehungen der Schweiz mit dem Ausland zu f\u00f6rdern (Art. 2 Abs. 1 Bst. d des Bundesgesetzes betreffend die Stiftung Pro Helvetia). Sie ist in diesem T\u00e4tigkeitsfeld nicht die einzige Akteurin. Das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten beteiligt sich durch die Politische Abteilung III, durch die Vertretungen im Ausland, durch die Direktion f\u00fcr Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) sowie durch die Organisation Pr\u00e4senz Schweiz (PRS) ebenfalls am Kulturaustausch mit dem Ausland. Die Vielzahl der Akteure macht eine Koordination der kulturellen Auslandprojekte unabdingbar. Die Koordination erfolgt auf institutioneller Ebene durch die Arbeitsgruppe Pentapartite, in der die vorerw\u00e4hnten Akteure und das Bundesamt f\u00fcr Kultur vertreten sind. Eine detailliertere Regelung der Kooperation erfolgt durch bilaterale Vereinbarungen zwischen den verschiedenen Akteuren. Pro Helvetia hat sowohl mit PRS als auch mit der Deza Vereinbarungen zur Zusammenarbeit abgeschlossen. Pro Helvetia hat vor allem zusammen mit PRS (z. B. im Jahre 2003 das Festival \"Swiss Peaks\" in New York), aber auch mit Schweiz Tourismus zahlreiche Projekte realisiert.</p><p>Unter dem Gesichtspunkt einer systematischen, konsequenten und transparenten Aufgabenteilung ist die Kulturf\u00f6rderung des Bundes verbesserungsbed\u00fcrftig. Die Ausarbeitung eines Kulturf\u00f6rderungsgesetzes ist der geeignete Anlass, solche Verbesserungen vorzunehmen. Der Bundesrat beabsichtigt, den Entwurf des Kulturf\u00f6rderungsgesetzes im Fr\u00fchjahr 2005 in die Vernehmlassung zu geben.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1109894400000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1166572800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1690543018270)\/","SubmissionDate":"\/Date(1102896000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4706,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Kultur"}}