{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043672,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043672,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043672,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043672,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043672,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043672,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043672,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043672,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043672,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043672,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043672,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043672,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043672,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043672,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043672,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043672,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043672,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043672,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3672","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Zivildienst. Einf\u00fchrung des Tatbeweises","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament eine \u00c4nderung des Zivildienstgesetzes zu unterbreiten.</p><p>Ziel der Teilrevision: Ersatz des geltenden kostspieligen Zulassungsverfahrens durch die Bestimmung, wonach Milit\u00e4rdienstpflichtige, die den Milit\u00e4rdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren k\u00f6nnen und zum Beweis dessen bereit sind, einen l\u00e4nger als den Milit\u00e4rdienst dauernden Zivildienst zu leisten (Tatbeweis), dies tun k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Bei der Teilrevision des Zivildienstgesetzes wurde die Frage diskutiert, ob das geltende Zulassungsverfahren, das auf einer Gewissenspr\u00fcfung basiert, ge\u00e4ndert werden soll. Ein Kurzgutachten hielt fest, dass der Gesetzgeber die Freiheit hat, \u00fcber die Form der Zulassung zu entscheiden. Diese Rechtsauffassung wurde auch vom damaligen Departementsvorsteher, Bundesrat Pascal Couchepin, best\u00e4tigt. Der Motion\u00e4r beantragte namens einer Minderheit der Sicherheitspolitischen Kommission, den sogenannten Tatbeweis einzuf\u00fchren. Dies bedeutet, dass Milit\u00e4rdienstpflichtige, welche den Milit\u00e4rdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren k\u00f6nnen, dies tun k\u00f6nnen, sofern sie bereit sind, einen l\u00e4nger als den Milit\u00e4rdienst dauernden Zivildienst zu leisten. Mein Antrag wurde im Nationalrat am 5. Dezember 2002 lediglich mit 86 zu 82 Stimmen abgelehnt. Gegner dieser \u00c4nderung erw\u00e4hnten, dass aufgrund der Erfahrungen mit der \"Armee XXI\" zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt \u00fcber diese Frage wieder diskutiert werden k\u00f6nne.</p><p>Gerne halte ich fest, dass die Zulassungskommission seit Einf\u00fchrung des Zivildienstgesetzes seri\u00f6se Arbeit leistete. Die Frage stellt sich jedoch, ob aufgrund der Erfahrungen dieses Verfahren nicht zu aufwendig ist. Von daher gibt es zwei zentrale Gr\u00fcnde f\u00fcr die \u00c4nderung des Zulassungsverfahrens:</p><p>- Eine Pr\u00fcfung der Motive f\u00fcr die Milit\u00e4rdienstverweigerung kann durch ein noch so ausgefeiltes Verfahren dem Gesuchstellenden kaum gerecht werden. Deshalb wird von vielen Betroffenen die Gewissenspr\u00fcfung als Belastung empfunden. Die Tatsache, dass aufgrund des geltenden Verfahrens ein sehr hoher Anteil der Gesuchstellenden zum Zivildienst zugelassen wird, belegt, dass es gen\u00fcgt, die Bereitschaft, einen l\u00e4nger dauernden Zivildienst zu leisten, zu akzeptieren.</p><p>- Das geltende Zulassungsverfahren ist aufwendig. In Beantwortung einer Anfrage Haering hielt der Bundesrat am 24. November 2004 fest, dass das Zulassungsverfahren auf Vollkostenbasis im Jahre 2003 mehr als 6,6 Millionen Franken kostete. Die direkten Kosten der Anh\u00f6rungen (Entsch\u00e4digungen und Spesen f\u00fcr die Kommissionsmitglieder, Lohnanteil der seitens der Vollzugsstelle f\u00fcr den Zivildienst mitwirkenden Personen) betrugen gut 2,5 Millionen Franken. Durch die Einf\u00fchrung des Tatbeweises k\u00f6nnte der Bundeshaushalt j\u00e4hrlich wiederkehrend um einige Millionen Franken entlastet werden.</p><p>Mit dieser vorgeschlagenen \u00c4nderung des Zivildienstgesetzes w\u00fcrde eine sinnvolle \u00c4nderung der Zulassung auf wesentlich kosteng\u00fcnstigere Weise erreicht.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Aus dem Wortlaut von Artikel\u00a059 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung ergibt sich klar, dass der Zivildienst nicht eine frei w\u00e4hlbare Alternative zum Milit\u00e4rdienst ist, sondern eine Ersatzform der Erf\u00fcllung der Milit\u00e4rdienstpflicht. Folglich wird der Zugang zum Zivildienst an strenge Kriterien gekn\u00fcpft. Hauptkriterium ist die Unvereinbarkeit des Milit\u00e4rdienstes mit dem Gewissen. Ob wirklich ein Gewissenskonflikt gegeben sei und nicht andere Gr\u00fcnde zur Ablehnung des Milit\u00e4rdienstes f\u00fchrten, kann am zuverl\u00e4ssigsten im Rahmen eines Zulassungsverfahrens entschieden werden, bei dem die pers\u00f6nliche Darlegung des Gewissenskonfliktes und das Gespr\u00e4ch unter Anwesenden \u00fcber diesen Gewissenskonflikt im Zentrum stehen. Dass das heutige Zulassungsverfahren gewisse finanzielle Mittel bindet, ist nicht zu beanstanden: Eine seri\u00f6se Pr\u00fcfung der Gewissensgr\u00fcnde in einer Weise, die auch den Gesuchstellern gerecht wird, hat ihren Preis.</p><p>Die Frage, ob eine Tatbeweisl\u00f6sung f\u00fcr die Zulassung zum Zivildienst eingef\u00fchrt werden solle, wurde anl\u00e4sslich der letzten Revision des Zivildienstgesetzes einl\u00e4sslich gepr\u00fcft und durch die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te verneint. Die wehrpolitischen Rahmenbedingungen haben sich seither nicht grundlegend ver\u00e4ndert, sodass es nicht angezeigt ist, jetzt auf diese Frage zur\u00fcckzukommen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1111536000000)\/","SubmittedBy":"Studer Heiner","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1221696000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236705800)\/","SubmissionDate":"\/Date(1102982400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4706,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}