{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043678,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043678,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043678,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043678,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043678,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043678,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043678,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043678,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043678,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043678,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043678,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043678,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043678,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043678,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043678,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043678,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043678,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043678,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3678","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"H\u00f6here Entwicklungshilfe durch gerechtere Besteuerung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mit der Abstimmung \u00fcber das Budget 2005 wurde der Posten f\u00fcr die \u00f6ffentliche Entwicklungshilfe (ODA) nicht erh\u00f6ht. Parallel dazu will die Schweiz im Rahmen der Bilateralen II eine Zinsbesteuerung f\u00fcr EU-B\u00fcrgerinnen und -B\u00fcrger einf\u00fchren, die in der EU wohnhaft sind, ihr Verm\u00f6gen aber in der Schweiz angelegt haben. W\u00e4re es nicht angemessen, diese Massnahme auf die L\u00e4nder des S\u00fcdens auszuweiten? Damit k\u00f6nnte die Stagnation des Budgetpostens f\u00fcr die ODA kompensiert werden.</p>","ReasonText":"<p>Bolivien und Pakistan sind Schwerpunktl\u00e4nder der \u00f6ffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz. Ihre Beispiele sprechen f\u00fcr sich.</p><p>Bolivien: Die Schweiz unterst\u00fctzte dieses Schwerpunktland im Jahr 2003 mit 17,7 Millionen Franken. Gleichzeitig haben bolivianische Staatsangeh\u00f6rige in der Schweiz Gelder in der H\u00f6he von 331 Millionen Franken angelegt (270 Millionen in Treuhandgesch\u00e4ften, 31 Millionen erscheinen in den Bankenbilanzen). Bei einer Rendite von 4 Prozent und einer Verrechnungssteuer von 35 Prozent ergibt sich daraus f\u00fcr Bolivien ein Steuerverlust von 4,6 Millionen Franken. Gem\u00e4ss dem Abkommen mit der EU \u00fcber die Zinsbesteuerung f\u00e4llt der Ertrag des Steuerr\u00fcckbehaltes zu 75 Prozent an die betreffenden EU-Mitgliedstaaten. Wenn man nun diese Regel auch auf Bolivien anwenden w\u00fcrde, k\u00f6nnten so 3,45 Millionen Franken in dieses Land zur\u00fcckfliessen.</p><p>Pakistan: Die Deza und das Seco haben im Jahr 2003 f\u00fcr dieses Schwerpunktland 17,8 Millionen Franken aufgewendet. Die pakistanischen Geldanlagen in der Schweiz betrugen im selben Jahr 2881 Millionen Franken, woraus sich f\u00fcr Pakistan ein Steuerverlust von rund 40 Millionen Franken errechnen l\u00e4sst (Hypothese: 4 Prozent Rendite, 35 Prozent Verrechnungssteuer). Dieser Steuerverlust entspricht rund dem Doppelten der \u00f6ffentlichen Entwicklungshilfe, die f\u00fcr dieses Land entrichtet wurde.</p><p>Der Bundesrat betonte in seiner Antwort auf die Interpellation Gysin Remo 02.3614, dass die Schweiz bisher von keiner anderen Seite als der EU um Steuerr\u00fcckzahlung ersucht wurde. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass dies in Zukunft geschehen wird. Allerdings werden zur Doppelbesteuerung st\u00e4ndig neue Abkommen mit neuen Partnern ausgehandelt, und die bestehenden Vertr\u00e4ge werden wahrscheinlich ebenfalls revidiert werden. </p><p>Laut einer Oxfam-Studie, die im Jahr 2000 publiziert wurde, gehen den L\u00e4ndern des S\u00fcdens aufgrund der Steuerflucht 15 Milliarden Dollar an Steuereinnahmen verloren. Die Schweiz verwaltet auch nach Einsch\u00e4tzungen der Bankenkreise ein Drittel des im Ausland angelegten Verm\u00f6gens dieser L\u00e4nder. Damit entgehen diesen L\u00e4ndern rund 5 Milliarden Dollar Steuereinnahmen. Dies entspricht etwa dem F\u00fcnffachen der \u00f6ffentlichen schweizerischen Entwicklungshilfe!</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Steuerr\u00fcckbehalt, zu dessen Einf\u00fchrung sich die Schweiz im Rahmen der Bilateralen II verpflichtet hat, ist eine Antwort auf ein spezifisches Anliegen der EU. Er stellt eine gleichwertige Massnahme zum automatischen Informationsaustausch innerhalb der EU dar und bildet die Vorgaben der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie ab. Die Vereinbarung ist auf die EU zugeschnitten, denn sie hat auch der L\u00f6sung eines EU-internen Problems gedient. Analoge Anliegen anderer L\u00e4nder sind hingegen nicht an die Schweiz herangetragen worden. Gegenstand des Steuerr\u00fcckbehaltes werden lediglich Zinszahlungen schweizerischer Zahlstellen an nat\u00fcrliche Personen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedsland sein, sofern diese Zinszahlungen aus nichtschweizerischer Quelle stammen. Aufgrund des engen Geltungsbereiches des Steuerr\u00fcckbehaltes und der verschiedenen legalen M\u00f6glichkeiten, dem Steuerr\u00fcckbehalt auszuweichen, d\u00fcrfen nur geringe Ertr\u00e4ge erwartet werden.</p><p>Durch eine Erweiterung des im Verh\u00e4ltnis mit der EU vereinbarten Steuerr\u00fcckbehaltes auf Entwicklungsl\u00e4nder k\u00f6nnten somit keine nennenswerten zus\u00e4tzlichen Einnahmen f\u00fcr die Entwicklungsfinanzierung generiert werden. Vor allem aber w\u00e4re der Steuerr\u00fcckbehalt auch als Massnahme gegen die Kapitalflucht aus Entwicklungsl\u00e4ndern wirkungslos. Der prim\u00e4re Anreiz, Geld aus \u00e4rmeren L\u00e4ndern zu transferieren, entsteht nicht aus steuerlichen Gr\u00fcnden. Kapitalabfl\u00fcsse in die internationalen Finanzzentren, aber auch in kleine \"Offshore\"-Pl\u00e4tze und die Verm\u00f6gensverwaltung ausserhalb der Dritten Welt sind in erster Linie auf makro\u00f6konomische Instabilit\u00e4t, hohe Inflation/W\u00e4hrungszerfall, Rechtsunsicherheit oder auch Korruption zur\u00fcckzuf\u00fchren. Eine erfolgversprechende Bek\u00e4mpfung der Kapitalflucht muss daher vor Ort ansetzen und im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit angegangen werden.</p><p>Dies entspricht auch der strategischen Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz. Angelpunkte dabei sind die Unterst\u00fctzung von Reformen, die eine bessere Integration der Partnerl\u00e4nder in die Weltwirtschaft bewirken, sowie die gezielte F\u00f6rderung einer verst\u00e4rkten Umsetzung des Grundsatzes der \"Guten Regierungsf\u00fchrung\". Seit ihrem Beitritt hat die Schweiz z. B. in ihren Positionen im IWF und in der Weltbank diese Grunds\u00e4tze der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit ber\u00fccksichtigt.</p><p>Vor diesem Hintergrund besteht aus der Sicht des Bundesrates kein Anlass dazu, die Ausdehnung des Regelungsinhaltes des Abkommens mit der EU und ihren Mitgliedstaaten zur Zinsbesteuerung auf Entwicklungsl\u00e4nder zu pr\u00fcfen. Erg\u00e4nzend wird auf die Stellungnahme des Bundesrates auf die Interpellation Gysin Remo 02.3614 verwiesen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1113350400000)\/","SubmittedBy":"Leuenberger Ueli","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1166572800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8","Category":null,"Modified":"\/Date(1690484695520)\/","SubmissionDate":"\/Date(1102982400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4706,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik"}}