{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043719,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043719,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043719,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043719,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043719,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043719,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043719,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043719,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043719,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043719,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043719,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043719,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043719,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043719,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043719,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043719,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043719,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043719,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3719","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gleiches Bedarfsabkl\u00e4rungsinstrument f\u00fcr KVG-Leistungen und die Hilflosenentsch\u00e4digung zur AHV/IV","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Pflegeleistungen nach KVG und die Hilflosenentsch\u00e4digung zur AHV/IV mit dem gleichen Bedarfsabkl\u00e4rungsinstrument bestimmt werden.</p>","ReasonText":"<p>F\u00fcr die KVG-Leistungen der Krankenversicherer erfassen die Heime die Leistungen und Kosten nach den Bedarfsabkl\u00e4rungsinstrumenten Besa, RAI/RUG oder Plaisir. In der Spitex werden vergleichbare Abkl\u00e4rungen gemacht. Grundlage ist Artikel\u00a07 KLV. Nach einer Karenzfrist von derzeit einem Jahr k\u00f6nnen Pflegepatienten eine Hilflosenentsch\u00e4digung (HLE) beantragen. Eine Person gilt als hilflos, wenn sie wegen der Beeintr\u00e4chtigung der Gesundheit f\u00fcr allt\u00e4gliche Verrichtungen auf die Hilfe Dritter angewiesen ist. Bei der Abkl\u00e4rung der Hilflosigkeit werden sechs Bereiche (An- und Auskleiden, Aufstehen, Essen, K\u00f6rperpflege, Verrichtung der Notdurft, Fortbewegung) gepr\u00fcft, und der Grad der Hilflosigkeit wird danach bemessen, in wie vielen Bereichen und mit welcher Intensit\u00e4t die Hilfe Dritter notwendig ist. F\u00fcr die Anmeldung zur HLE muss ein Fragebogen ausgef\u00fcllt werden. Wird eine HLE zur AHV beantragt, m\u00fcssen die praktisch identischen Abkl\u00e4rungen wie zuvor f\u00fcr die Krankenversicherung mit einem anderen Formular nochmals gemacht werden. Die sechs Bereiche f\u00fcr die HLE sind praktisch identisch mit den Massnahmen gem\u00e4ss Artikel\u00a07 Absatz\u00a02 Buchstaben a und c KLV.</p><p>Aufgrund der unterschiedlichen Regelung von KVG und AHVG/IVG m\u00fcssen die Pflegeinstitutionen den Pflegebedarf mit unterschiedlichen Formularen zweimal abkl\u00e4ren und erfassen. Diese doppelte Abkl\u00e4rung des gleichen Sachverhaltes ist administrativ enorm aufwendig und belastet auch die Patientinnen und Patienten unn\u00f6tig. Die Koordination der beiden Abkl\u00e4rungsinstrumentarien w\u00e4re sachlich richtig und w\u00fcrde die Administration deutlich vereinfachen. Vern\u00fcnftigerweise sollte die Beurteilung nach dem Bedarfsabkl\u00e4rungsinstrument gem\u00e4ss KVG auch f\u00fcr die Ausrichtung einer HLE entscheidend sein.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Hilflosenentsch\u00e4digungen der AHV/IV und die Pflegeleistungen gem\u00e4ss KVG unterscheiden sich in grunds\u00e4tzlicher Hinsicht:</p><p>- Bei der Hilflosenentsch\u00e4digung der AHV/IV handelt es sich um eine Geldleistung, die nach Massgabe der im konkreten Fall bestehenden Hilfs- und \u00dcberwachungsbed\u00fcrftigkeit bemessen, jedoch unabh\u00e4ngig von den effektiv entstehenden Kosten und der tats\u00e4chlichen Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter ausgerichtet wird. Die Leistung wird in der Regel den Anspruchsberechtigten ausbezahlt und steht diesen grunds\u00e4tzlich zur freien Verf\u00fcgung.</p><p>- Die Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Art. 7 Abs. 2 KLV) bilden demgegen\u00fcber Sachleistungen in Form von Kostenverg\u00fctungen. Sie dienen der Deckung konkreter Pflegekosten im Zusammenhang mit der Behandlung einer Krankheit und werden aufgrund von Tarifvertr\u00e4gen in der Regel direkt den Leistungserbringern verg\u00fctet. Grundlage f\u00fcr die \u00dcbernahme der Leistungen sind Bedarfsabkl\u00e4rungen und \u00e4rztliche Anordnungen, welche in der Regel alle drei Monate zu erstellen sind.</p><p>Die Bedarfsabkl\u00e4rung in der Krankenversicherung erfolgt nicht einheitlich, sondern aufgrund verschiedener Systeme, die jeweils von den Tarifpartnern festgelegt werden. Bei der AHV/IV hingegen wird f\u00fcr die Anmeldung f\u00fcr eine Hilflosenentsch\u00e4digung ein gesamtschweizerisch einheitliches Formular verwendet. Im Gegensatz zur Krankenversicherung ben\u00f6tigt die AHV/IV keine Angaben \u00fcber Massnahmen der Abkl\u00e4rung des Pflegebedarfs und der Beratung, der medizinischen Untersuchung und Behandlung der versicherten Person, sondern genaue Angaben \u00fcber die Art der Hilflosigkeit der versicherten Person und die Art der ben\u00f6tigten Hilfe. Diese Angaben finden sich gr\u00f6sstenteils nicht in den Bedarfsabkl\u00e4rungen. Dementsprechend werden die AHV/IV-relevanten Anspruchsvoraussetzungen f\u00fcr Versicherte in Heimen mittels eines zweiseitigen Fragebogens (inklusive Personalien) von der AHV/IV abgekl\u00e4rt. Dieser Fragebogen kann durch die Bedarfsabkl\u00e4rungen oder \u00e4rztliche Anordnungen als Beilagen erg\u00e4nzt werden. Sofern die Anspruchsvoraussetzungen erf\u00fcllt sind, wird die Hilflosenentsch\u00e4digung in der Regel auf unbestimmte Dauer ausgerichtet.</p><p>Im Sinne einer administrativen Erleichterung besteht bereits heute in Artikel\u00a08 Absatz\u00a06bis KLV eine Koordinationsbestimmung, welche beim Zusammentreffen der beiden Leistungen insbesondere f\u00fcr die Heime und die Krankenversicherer zus\u00e4tzlichen Verwaltungsaufwand verhindern soll. Mit dem einmaligen Ausf\u00fcllen der AHV/IV-Anmeldung f\u00fcr eine Hilflosenentsch\u00e4digung entf\u00e4llt n\u00e4mlich bei der Zusprache einer Hilflosenentsch\u00e4digung durch die AHV/IV der regelm\u00e4ssig vorzunehmende \u00e4rztliche Auftrag bezogen auf die Leistungen der Krankenversicherung.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass aufgrund der unterschiedlichen Art und Zweckbestimmung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung und der Hilflosenentsch\u00e4digung der AHV/IV keine wesentliche Vereinheitlichung der Grundlagen zur Abkl\u00e4rung der unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen vorgenommen werden kann. Da in der Regel im Heimbereich beide Abkl\u00e4rungen durch das gleiche Pflegepersonal vorgenommen werden, f\u00e4llt der gesamte Aufwand geringer aus, als es den Anschein erwecken mag. Die Verwaltung wird jedoch pr\u00fcfen, inwieweit durch eine Ann\u00e4herung der Abkl\u00e4rungsgrundlagen (Formulare) eine Verminderung des Abkl\u00e4rungsaufwandes und eine Vermeidung von allf\u00e4lligen Doppelspurigkeiten erreicht werden kann.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1109116800000)\/","SubmittedBy":"Humbel Ruth","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1306713600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690557698813)\/","SubmissionDate":"\/Date(1103155200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4706,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Gesundheit"}}