{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043729,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043729,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043729,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043729,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043729,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043729,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043729,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043729,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043729,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043729,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043729,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043729,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043729,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043729,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043729,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043729,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043729,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043729,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3729","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Galmiz. Bald Standort einer amerikanischen Gentech-Produktionsanlage?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Laut Medienberichten der letzten Tage steht hinter der geplanten Gross\u00fcberbauung in Galmiz ein amerikanischer Pharmakonzern, der eine Produktionsanlage mit gentechnisch ver\u00e4nderten Organismen betreiben will. Bis heute ist die Bev\u00f6lkerung dar\u00fcber nicht informiert worden. Wenn in der gr\u00f6ssten zusammenh\u00e4ngenden Landwirtschaftszone der Schweiz eine Gentech-Firma in nie da gewesener Gr\u00f6sse die Tore \u00f6ffnen will, betrifft dies nicht nur den Kanton Freiburg, sondern die ganze Drei-Seen-Region und die ganze Schweiz.</p><p>Wir bitten den Bundesrat daher dringend, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Erachtet er es nicht auch als demokratisch bedenklich, dass ein anonymes Unternehmen mit einer Produktion, die bez\u00fcglich ihrem Risiko einer gesetzlichen Abkl\u00e4rung bedarf, einen Standort in der Schweiz erh\u00e4lt, ohne die Bev\u00f6lkerung zu informieren und in die Entscheidung mit einzubeziehen?</p><p>2. Handelt es sich beim geplanten Projekt in Galmiz tats\u00e4chlich um eine Produktionsanlage f\u00fcr gentechnologisch hergestellte medizinische Wirkstoffe? Wenn ja, was f\u00fcr Produktionsst\u00e4mme bzw. Zellkulturen werden eingesetzt? Um welche Gruppen von Organismen und welche Klassen von T\u00e4tigkeiten handelt es sich gem\u00e4ss der Einschliessungsverordnung? Sind auch Freisetzungen der gentechnisch ver\u00e4nderten Organismen geplant?</p><p>3. Bei T\u00e4tigkeiten der Klassen 1 und 2 ist ein reduzierter Austritt in die Umwelt erlaubt. Welche Abkl\u00e4rungen und Sicherheiten wurden vom Konzern verlangt, dass die Gentech-Produktion die Landwirtschaft und Umwelt nicht beeintr\u00e4chtigt?</p><p>4. Wie sollen die Fermentationsabf\u00e4lle entsorgt werden?</p><p>5. Die Bibera, wo nach unseren Vermutungen Wasser aus der Produktionsanlage eingeleitet werden w\u00fcrde, fliesst durch Naturschutzgebiete bis zum Neuenburgersee. Welchen Schutz f\u00fcr dieses natur- und gew\u00e4ssersch\u00fctzerisch wichtige Gebiet gew\u00e4hrt der Bundesrat?</p><p>6. Welche Auswirkungen w\u00fcrde diese Produktionsmethode auf den Wasserhaushalt der Drei-Seen-Region haben? Konkurrenziert der hohe Frischwasserverbrauch der geplanten Anlage die Gem\u00fcseproduktion, die in den letzten Jahren zunehmend auf Bew\u00e4sserung angewiesen war?</p><p>7. Welche Massnahmen sch\u00fctzen insbesondere die gentechnikfreie Gem\u00fcse- und Getreideproduktion (Suisse Garantie) vor Beeintr\u00e4chtigungen durch die Anlage (nach Art. 9 GTG)?</p><p>8. Welche n\u00e4chsten Schritte sind im Projekt vorgesehen, und wie und wo wird sich der Bund in diese wichtigen Fragen einschalten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. F\u00fcr die allf\u00e4llige Ansiedlung eines international t\u00e4tigen Unternehmens hat die Gemeinde Galmiz eine Fl\u00e4che von etwa 55 Hektaren, die bis dahin Bestandteil der Landwirtschaftszone bildete, einer Industriezone zugewiesen. Der Staatsrat des Kantons Freiburg hat diese Nutzungsplan\u00e4nderung genehmigt. Die konkrete Ausgestaltung der diesbez\u00fcglichen Verfahren ist gem\u00e4ss Artikel\u00a025 Absatz\u00a01 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 \u00fcber die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) Sache der Kantone. Das Bundesrecht statuiert lediglich gewisse Minimalanforderungen, denen derartige Verfahren zu gen\u00fcgen haben. Insbesondere m\u00fcssen Nutzungspl\u00e4ne von Bundesrechtes wegen \u00f6ffentlich aufgelegt werden (Art. 33 Abs. 1 RPG). Zudem hat das kantonale Recht sicherzustellen, dass Nutzungspl\u00e4ne von jenen, die zur Einreichung eines Rechtsmittels legitimiert sind, angefochten werden k\u00f6nnen (Art. 33 Abs. 2 und 3 RPG). Der infrage stehende generelle Nutzungsplan bildete Gegenstand einer \u00f6ffentlichen Auflage. Die M\u00f6glichkeit, sich dagegen zur Wehr zu setzen, war gegeben.</p><p>Die Identit\u00e4t der Firma ist der \u00d6ffentlichkeit zwar noch nicht bekannt, wird aber im Rahmen der noch durchzuf\u00fchrenden Verfahren bekannt werden. Gegen den als n\u00e4chsten Schritt geplanten Erlass eines Sondernutzungsplanes wird der Rechtsschutz wiederum gew\u00e4hrleistet sein.</p><p>2. Der Bundesrat hat keine genaueren Angaben \u00fcber die interessierte Firma und ihr Projekt in Galmiz. Sowohl die Art der k\u00fcnftig eingesetzten Organismen und ihre Risikogruppe wie die Klassierung der geplanten T\u00e4tigkeiten nach der Einschliessungsverordnung vom 25. August 1999 sind noch v\u00f6llig unbekannt. Sobald dies bekannt ist, wird eine Pr\u00fcfung in dem daf\u00fcr vorgesehenen gesetzlichen Verfahren durchgef\u00fchrt.</p><p>3. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist f\u00fcr den Standort Galmiz bei den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden kein Gesuch f\u00fcr eine T\u00e4tigkeit nach der Einschliessungsverordnung eingegangen. Deshalb sind auch keine Abkl\u00e4rungen und Sicherheitsmassnahmen verlangt worden.</p><p>Generell ist festzuhalten, dass nach der Einschliessungsverordnung der Inhaber einer Produktionsanlage mit gentechnisch ver\u00e4nderten Organismen die allgemeinen und die zus\u00e4tzlichen Sicherheitsmassnahmen nach Anhang 4 Tabelle 4 einzuhalten hat. Dabei ist alles Material, welches das geschlossene System verl\u00e4sst (kontaminiertes Material, Abfall, Ger\u00e4te und auch Prozessfl\u00fcssigkeit), so zu behandeln, dass es f\u00fcr den Menschen, das Tier und die Umwelt unsch\u00e4dlich ist (d. h. Inaktivierung). Der ganze Arbeitsbereich muss ausserdem so gebaut sein, dass er ein allf\u00e4lliges Auslaufen des gesamten Inhaltes des prim\u00e4ren geschlossenen Systems (Fermenter) auffangen und zur\u00fcckhalten kann.</p><p>4. Alle Fermentationsabf\u00e4lle m\u00fcssen nach der Einschliessungsverordnung unsch\u00e4dlich entsorgt werden. Dabei m\u00fcssen Abf\u00e4lle aus T\u00e4tigkeiten der Klassen 2 bis 4 aufgrund ihres Gefahrenpotenzials bereits am Anfallort inaktiviert werden. Zur Inaktivierung und Entsorgung stehen diverse Verfahren von der Autoklavierung, der chemischen Behandlung bis zur Verbrennung zur Verf\u00fcgung. Die Abf\u00e4lle d\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich auch in inaktiviertem Zustand nicht \u00fcber das Abwasser entsorgt werden.</p><p>5. Die Bibera (Biberenkanal) gelangt via Grand Canal (Hauptkanal) und Broyekanal in den Neuenburgersee. Dieser M\u00fcndungsbereich liegt im Perimeter verschiedener Gebiete, die in Bundesinventaren von nationaler Bedeutung aufgef\u00fchrt sind (Moorlandschaft, Aue, Flachmoore und Amphibienlaichgebiete). Es handelt sich damit durchgehend um Lebensr\u00e4ume und Landschaften, die direkt oder indirekt durch den Wasserhaushalt des Grossen Mooses gepr\u00e4gt werden. Ihre Beeintr\u00e4chtigung ist aufgrund der Verordnungen zu den jeweiligen Bundesinventaren nicht zul\u00e4ssig, und die Kantone m\u00fcssten geeignete Schutzmassnahmen verlangen.</p><p>Das Gew\u00e4sserschutzgesetz verhindert, dass die Abw\u00e4sser einer Produktionsanlage mit gentechnisch ver\u00e4nderten Organismen direkt in ein Fliessgew\u00e4sser wie die Bibera eingeleitet w\u00fcrden. Nach Artikel\u00a06 Absatz\u00a01 des Gew\u00e4sserschutzgesetzes ist es untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen k\u00f6nnen, mittelbar oder unmittelbar in ein Gew\u00e4sser einzubringen oder sie versickern zu lassen.</p><p>6. \u00dcber die baulichen Einzelheiten, sei es bez\u00fcglich der Menge des Frischwasserbezuges oder der Menge und Beschaffenheit des abzuleitenden Abwassers, bestehen keine Angaben. Sie werden im Rahmen des Baubewilligungs- oder Plangenehmigungsverfahrens zu beurteilen und zu entscheiden sein.</p><p>Bez\u00fcglich allf\u00e4lliger Wasserentnahmen gilt Artikel\u00a046 Absatz\u00a02 der Gew\u00e4sserschutzverordnung, wonach der Kanton daf\u00fcr zu sorgen hat, dass solche Entnahmen nicht \u00fcberm\u00e4ssig erfolgen und das Grundwasservorkommen haush\u00e4lterisch genutzt wird. Die Auswirkungen auf die Grundwasserverh\u00e4ltnisse, namentlich auf eine Absenkung des Grundwasserspiegels, k\u00f6nnen heute aufgrund der fehlenden Datenlage nicht abgesch\u00e4tzt werden. Grunds\u00e4tzlich ist jedoch am vorgesehenen Standort mit heiklen geotechnischen Verh\u00e4ltnissen zu rechnen.</p><p>7. Das geschlossene System einer Produktionsanlage mit gentechnisch ver\u00e4nderten Organismen muss so gebaut sein, dass keine benachbarten Betriebe in ihrer Produktion beeintr\u00e4chtigt werden.</p><p>8. Zurzeit steht noch nicht fest, ob der Standort Galmiz von der betroffenen Unternehmung weiterverfolgt wird. Zudem wird das allf\u00e4llige weitere Vorgehen vom Kanton Freiburg zu bestimmen sein. Der Bundesrat kann sich deshalb nur sehr generell zu dieser Frage \u00e4ussern.</p><p>Sollte der Standort Galmiz weiterverfolgt werden, so muss ein entsprechender Sondernutzungsplan erarbeitet werden. Dazu geh\u00f6ren auch Fragen der Erschliessung und des Verkehrs. Letztlich w\u00e4re ein Bauprojekt auszuarbeiten und von den Beh\u00f6rden zu pr\u00fcfen. Im Rahmen dieser weiteren Schritte wird auch die Konformit\u00e4t mit dem Bundesrecht nachgewiesen werden m\u00fcssen. Allenfalls werden dazu die Durchf\u00fchrung einer Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung und das Einholen von Bewilligungen f\u00fcr den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen notwendig werden. </p><p>Aus der Sicht des Bundes kommt der Kompensation der durch das Vorhaben in Anspruch genommenen Fruchtfolgefl\u00e4chen besondere Bedeutung zu. Das zust\u00e4ndige Bundesamt f\u00fcr Raumentwicklung hat den Staatsrat des Kantons Freiburg aufgefordert, bis Ende M\u00e4rz 2005 konkrete Vorschl\u00e4ge f\u00fcr die im Lichte des Sachplanes Fruchtfolgefl\u00e4chen erforderliche Kompensation zu unterbreiten. Gest\u00fctzt darauf wird das diesbez\u00fcgliche weitere Vorgehen dann zusammen mit dem Kanton festgelegt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1108512000000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcne Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1166572800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|52|55|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690549226060)\/","SubmissionDate":"\/Date(1103155200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4706,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Umwelt|Landwirtschaft|Raumplanung und Wohnungswesen"}}