{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043731,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043731,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043731,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043731,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043731,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043731,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043731,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043731,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043731,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043731,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043731,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043731,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043731,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043731,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043731,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043731,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043731,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043731,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3731","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Nachweis des Leistungsangebotes im Behindertenbereich","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf die Umsetzung der NFA im Bundesgesetz f\u00fcr die soziale Eingliederung von behinderten Personen die gesetzlichen Grundlagen so zu gestalten: </p><p>1. dass die durch den Bund zu bewilligenden kantonalen Konzepte zus\u00e4tzlich zur Bedarfsplanung den Nachweis, dass das Leistungsangebot quantitativ und qualitativ bedarfsgerecht erbracht wird, beinhalten und diesbez\u00fcglich eine periodische Evaluation auf Bundesebene erlauben;</p><p>2. damit insgesamt wie auch im Rahmen interkantonaler Heimvereinbarungen die Qualit\u00e4tssicherung auf validierten Modellen basiert und die Basisqualit\u00e4t in Heimen, in der Schulung, der Therapie und in Besch\u00e4ftigungsinstitutionen f\u00fcr Menschen mit Behinderungen im Sinne der Zertifizierung BSV/IV 2000 nachweislich weitergef\u00fchrt und weiterentwickelt wird.</p>","ReasonText":"<p>Das Schweizervolk hat dem NFA zugestimmt. Nun gilt es, den begr\u00fcndeten Bedenken von Behindertenorganisationen Rechnung zu tragen. Sie bef\u00fcrchten, dass nach Ablauf der 3-Jahresfrist, in welcher der Bund die Kantone verpflichtet, die F\u00f6rderung, die Betreuung, die Besch\u00e4ftigung und die Schulung auf dem bisherigen Leistungsniveau fortzuf\u00fchren, den Belangen behinderter Menschen weniger Nachachtung erfahren k\u00f6nnten als bisher. </p><p>15 Prozent der Menschen mit Behinderung sind auf Wohnheime und Werkst\u00e4tten existenziell angewiesen. Der Bund und die Kantone haben Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl den langfristigen Fortbestand als auch die bedarfsgerechte Weiterentwicklung kollektiver Leistungen sicherstellen und die Qualit\u00e4t garantieren.</p><p>Nach dem Bundesbeschluss zum NFA legt \"das Gesetz die Ziele der Eingliederung und die Grunds\u00e4tze und Kriterien fest\". So haben die Kantone gem\u00e4ss dem in die Vernehmlassung gegebenen Rahmengesetz ihre Behindertenkonzepte dem Bund zur Genehmigung zu unterbreiten. Unseres Erachtens sollten diese Konzepte aber nicht nur die Analyse des Bedarfes, sondern mindestens so wichtig auch diejenige der Leistungserfassung beinhalten. </p><p>Der Bund und die Kantone sollten periodisch den Nachweis erbringen und das auf der Basis eines vergleichbaren, validierten Verfahrens, dass der Qualit\u00e4ts- und Leistungsstandard in Heimen, in der Schulung, der Therapie und in Besch\u00e4ftigungsinstitutionen bedarfsgerecht weiterentwickelt wird. Solche Instrumente kennen verschiedene Kantone im Altersbereich. Es erm\u00f6glicht die Evaluation der Effizienz und der Bedarfsgerechtigkeit des Mitteleinsatzes als auch der Leistungsqualit\u00e4t und dient als Grundlage f\u00fcr die Zusammenarbeit der Kantone. Was der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Frage vom 27. September 2004 unter dem Titel \"Behinderte sollen nicht zu kurz kommen\" erhofft, soll gesetzlich verankert werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Volk und St\u00e4nde haben am 28. November 2004 dem Bundesbeschluss zur Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA) zugestimmt. Die Kantone \u00fcbernehmen mit der NFA im Bereich der Invalidenversicherung die volle fachliche und finanzielle Verantwortung f\u00fcr den Bau und den Betrieb der Institutionen f\u00fcr invalide Personen. Zus\u00e4tzlich zieht sich die IV auch aus der Mitfinanzierung der Sonderschulung zur\u00fcck. Betroffen sind in diesem Bereich sowohl individuelle als auch kollektive Leistungen.</p><p>Die neue Aufgabenteilung im Bereich der Invalidenversicherung erfordert Anpassungen im Bundesgesetz \u00fcber die Invalidenversicherung. Der Vernehmlassungsbericht zur zweiten NFA-Botschaft konkretisiert und kommentiert diese Anpassungen. F\u00fcr den Bereich der Wohnheime, der Werkst\u00e4tten und der Tagesst\u00e4tten wird der Entwurf f\u00fcr ein Rahmengesetz des Bundes \u00fcber die Institutionen f\u00fcr die soziale Eingliederung von invaliden Personen (Iseg) unterbreitet. Dabei haben die Kantone das Angebot so auszugestalten, dass es den in der Bundesgesetzgebung als Minimalstandards formulierten Vorgaben gerecht wird. Der Vernehmlassungsentwurf gem\u00e4ss Iseg sieht folgende Leitplanken vor:</p><p>1. Gem\u00e4ss Artikel\u00a0197 Ziffer 4 der Bundesverfassung sind die Kantone verpflichtet, ein kantonales Konzept zu erstellen, um die Eingliederung invalider Personen zu f\u00f6rdern. Gem\u00e4ss dem Iseg-Gesetzentwurf muss der Kanton dabei die Institutionen und Behindertenorganisationen anh\u00f6ren. Zudem muss das kantonale Konzept u. a. folgende Elemente enthalten: eine Bedarfsplanung in quantitativer und qualitativer Hinsicht sowie ein Verfahren f\u00fcr periodische Bedarfsanalysen. In Verbindung mit den weiteren Elementen des kantonalen Konzeptes kann ein quantitativ und qualitativ bedarfsgerechtes Leistungsangebot sichergestellt werden. Zudem sieht der Iseg-Gesetzentwurf vor, dass eine invalide Person, die keinen geeigneten Platz in einer von ihrem Wohnsitzkanton anerkannten Institution findet, von diesem Kanton eine finanzielle Beteiligung am Aufenthalt in einer anderen Institution verlangen kann. Dieser Anspruch kann bis vor Bundesgericht geltend gemacht werden. Eine periodische Evaluation des Leistungsangebotes auf Bundesebene ist aufgrund der kantonalen Zust\u00e4ndigkeit nicht angezeigt.</p><p>2. Die Kantone \u00fcbernehmen mit der NFA im Bereich der Invalidenversicherung die volle fachliche und finanzielle Verantwortung f\u00fcr den Bau und den Betrieb der Institutionen f\u00fcr invalide Personen. Sie sind somit auch f\u00fcr die Weiterf\u00fchrung und die Weiterentwicklung der Basisqualit\u00e4t f\u00fcr Wohnheime, Werkst\u00e4tten und Tagesst\u00e4tten sowie die Einf\u00fchrung eines allf\u00e4lligen Zertifizierungssystems verantwortlich. Die \u00dcbernahme des heute bestehenden Zertifizierungssystems w\u00e4re somit m\u00f6glich.</p><p>Aufgrund der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse wird der Bundesrat die zweite NFA-Botschaft erstellen und seine Vorstellungen den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten unterbreiten.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1109116800000)\/","SubmittedBy":"Heim Bea","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1159285868310)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690533399397)\/","SubmissionDate":"\/Date(1103155200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4706,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}