{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043751,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043751,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043751,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043751,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043751,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043751,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043751,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043751,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043751,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043751,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043751,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043751,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043751,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043751,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043751,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043751,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043751,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043751,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3751","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Keine weitere Ausdehnung der Auslandeins\u00e4tze","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Jahre 2001 hat das Schweizervolk in einer Referendumsabstimmung bewaffneten Auslandeins\u00e4tzen knapp zugestimmt. Dies unter der Bedingung, dass diese Eins\u00e4tze auf freiwilliger Basis erfolgen und im Interesse der Schweiz sind. Bereits ein halbes Jahr sp\u00e4ter wurde jedoch in der Bundespersonalverordnung und Ende 2003 auch in der Verordnung \u00fcber das Milit\u00e4rpersonal festgehalten, dass der Bundesrat in Bezug auf Auslandeins\u00e4tze abweichende Bestimmungen f\u00fcr das Milit\u00e4rpersonal erlassen k\u00f6nne und dieses im In- und Ausland jederzeit f\u00fcr dienstliche Bed\u00fcrfnisse eingesetzt werden k\u00f6nne. Neu kann also auch Berufsmilit\u00e4r zum Einsatz in Kosovo verpflichtet werden.</p><p>Obwohl man sich inzwischen von der Wirkungslosigkeit dieser Eins\u00e4tze in Kosovo und \u00fcber deren verheerenden Folgen in Irak \u00fcberzeugen musste, ist die Armeef\u00fchrung offenbar daran, die Truppen im Ausland zu verdoppeln.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, dazu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er sich der \u00e4usserst knappen Zustimmung zu den bewaffneten Auslandeins\u00e4tzen vom 10. Juni 2001 \u00fcberhaupt noch bewusst? Erinnert er sich auch noch an sein damaliges Versprechen, aufgrund des knappen Abstimmungsergebnisses die Auslandeins\u00e4tze jeweils sehr gr\u00fcndlich abzuw\u00e4gen und auch auf die zweifelsohne nicht unberechtigten Bedenken der sehr grossen Abstimmungsminderheit R\u00fccksicht zu nehmen?</p><p>2. Findet er es richtig, die dem Volk zugesicherte und abstimmungsentscheidende Freiwilligkeit dieser Eins\u00e4tze anschliessend in nicht referendumspflichtigen Verordnungen wieder r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen? Weshalb hat der Bundesrat die Freiwilligkeit \u00fcberhaupt aufgegeben?</p><p>3. Warum besteht er auf dem Einsatz eines Bataillons im Ausland, obwohl er dazu die Freiwilligen nicht findet?</p><p>4. Trifft es zu, dass insk\u00fcnftig auch Zeitsoldaten und Durchdiener - vom Bundesrat als Miliz bezeichnet - zu solchen Eins\u00e4tzen verpflichtet werden sollen?</p><p>5. Nun schickt er auch AdA nach Bosnien zur Entlastung und auf Wunsch der britischen Armee, welche in Irak die USA in einem umstrittenen Krieg unterst\u00fctzt. Ist der Bundesrat tats\u00e4chlich der Ansicht, dass dies dem Volkswillen vom 10. Juni 2001 noch entspricht? Hat er keinerlei Bef\u00fcrchtungen, dass er damit die Neutralit\u00e4t verletzen und die Sicherheit unseres Landes gef\u00e4hrden k\u00f6nnte?</p><p>6. Ist er nicht auch der Meinung, dass er - aufgrund des knappen Abstimmungsresultates und in Anbetracht der sich markant gewandelten Weltlage - wenigstens auf einen Ausbau der bewaffneten Auslandeins\u00e4tze des Milit\u00e4rs verzichten sollte?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich der in der Abstimmung \u00fcber bewaffnete Auslandeins\u00e4tze zum Ausdruck gekommenen Haltung der Stimmberechtigten bewusst. Er h\u00e4lt sich bei der Behandlung von Gesuchen f\u00fcr Auslandeins\u00e4tze an den gegebenen gesetzlichen Rahmen.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Im Bewusstsein der Haltung des Volkes gegen\u00fcber Auslandeins\u00e4tzen w\u00e4gt der Bundesrat Auslandeins\u00e4tze gr\u00fcndlich ab. Die Eins\u00e4tze unterstehen ausserdem der Genehmigung durch das Parlament, wenn sie bewaffnet erfolgen und mehr als hundert Angeh\u00f6rige der Armee umfassen oder l\u00e4nger als drei Wochen dauern. Jeder Friedensf\u00f6rderungseinsatz wird im Lichte der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik gepr\u00fcft und muss auf einem Uno- oder OSZE-Mandat beruhen. Damit soll sichergestellt werden, dass der jeweilige Einsatz den Interessen und der Neutralit\u00e4tspolitik der Schweiz entspricht. Um jedoch die gr\u00f6sst m\u00f6gliche Flexibilit\u00e4t zu erlangen, sah bereits das dem Parlament unterbreitete Armeeleitbild vor, dass die \"Armee XXI\" mittelfristig die F\u00e4higkeit erwerben soll, sich an einer friedensunterst\u00fctzenden Operation mit maximal einem Verband in Bataillonsst\u00e4rke oder alternativ zwei verst\u00e4rkten Einheiten gleichzeitig zu beteiligen.</p><p>2. An der Freiwilligkeit der Miliz bez\u00fcglich Auslandeins\u00e4tzen hat sich nichts ge\u00e4ndert. Hat sich jemand freiwillig angemeldet, wird ein entsprechender Arbeitsvertrag abgeschlossen, oder der Angeh\u00f6rige der Armee leistet Ausbildungsdienst (mit Anrechnung an die Ausbildungsdienstpflicht und Besoldung).</p><p>F\u00fcr das milit\u00e4rische Personal (Berufs- und Zeitmilit\u00e4r) ist der Friedensf\u00f6rderungsdienst im Prinzip ebenfalls freiwillig. Es ist jedoch erstrebenswert, bereits im Arbeitsvertrag dieses Personals festzulegen, dass im Rahmen des Arbeitsverh\u00e4ltnisses eine Verpflichtung zu Friedensf\u00f6rderungseins\u00e4tzen besteht. Mit der Freiwilligkeit, diesen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen, ist der Freiwilligkeit im Sinne von Artikel\u00a066 Absatz\u00a03 des Milit\u00e4rgesetzes (MG) gen\u00fcgend Rechnung getragen (Art. 47 Abs. 4 MG, Art. 16 Abs. 3 V Mil Pers). Zudem bewegt sich f\u00fcr dieses Personal eine zeitlich begrenzte Verlegung der ordentlichen T\u00e4tigkeit ins Ausland im Rahmen der wechselseitigen vertraglichen Verpflichtungen (Art. 20 des Bundespersonalgesetzes).</p><p>3. Bis jetzt hat - trotz der hohen Anstellungsbedingungen - der Bundesrat noch immer gen\u00fcgend Freiwillige f\u00fcr die laufenden Friedensf\u00f6rderungseins\u00e4tze gefunden. Engp\u00e4sse, die aber \u00fcberwunden werden k\u00f6nnen, bestehen bei einzelnen Spezial- und Kaderfunktionen.</p><p>4. Mit Zeitmilit\u00e4rs wird, wie unter Ziffer 2 erw\u00e4hnt, ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, der je nach Funktion zu Auslandeins\u00e4tzen verpflichten kann. Die Durchdiener k\u00f6nnen nach geltendem Recht nicht zu Auslandeins\u00e4tzen verpflichtet werden.</p><p>5. Der Einsatz der maximal 20 Schweizer Armeeangeh\u00f6rigen in Bosnien-Herzegowina ist vom Parlament bewilligt worden. Er erfolgt zwar nach einer urspr\u00fcnglichen Anfrage des britischen Verteidigungsministers, aber nicht zur Entlastung der britischen Armee, sondern als Teil einer von der Uno mandatierten Schutztruppe europ\u00e4ischer Staaten.</p><p>6. Der Bundesrat pr\u00fcft vor jedem neuen Friedensf\u00f6rderungseinsatz die welt- und sicherheitspolitische Lage sowie das Interesse der Schweiz an einer Beteiligung eingehend. Der im Armeeleitbild vorgesehene mittelfristige Ausbau soll nur die Flexibilit\u00e4t der Armee erh\u00f6hen, an zus\u00e4tzlichen Eins\u00e4tzen teilzunehmen, falls dies als politisch opportun erachtet wird; er schafft jedoch in keiner Weise ein Pr\u00e4judiz was den Entscheid einer Teilnahme selber anbelangt, bei dem auch die parlamentarische Kontrolle gegeben bleibt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1109894400000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1166572800000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1690534205410)\/","SubmissionDate":"\/Date(1103155200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4706,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}