{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043770,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043770,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043770,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043770,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043770,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043770,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043770,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043770,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043770,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043770,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043770,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043770,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043770,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043770,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043770,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043770,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043770,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043770,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3770","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Fr\u00fchpensionierungen nur bei Schuldenbremsenkonformit\u00e4t","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, keine Fr\u00fchpensionierungen beim Bundespersonal auf Staatskosten mehr vorzunehmen, sofern die Haushaltf\u00fchrung des Bundes nicht schuldenbremsenkonform gestaltet ist. </p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, diese Massnahme umgehend umzusetzen. </p><p>In vereinzelten und gut begr\u00fcndeten F\u00e4llen darf von diesem Grundsatz abgewichen werden.</p>","ReasonText":"<p>Die Fr\u00fchpensionierungen des Bundespersonals belasten den Bundeshaushalt stark und wiederkehrend.</p><p>In der Privatwirtschaft k\u00f6nnen solche Fr\u00fchpensionierungen nur durchgef\u00fchrt werden, falls es die finanziellen Verh\u00e4ltnisse auch wirklich zulassen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Schuldenbremse stellt ein zentrales Element der Finanzpolitik dar. Ziel der Schuldenbremse ist der mittelfristige Budgetausgleich und damit die Verhinderung struktureller Ungleichgewichte. Kernst\u00fcck der Schuldenbremse bildet eine einfache Ausgabenregel: \u00dcber einen Konjunkturzyklus hinweg d\u00fcrfen die Ausgaben nicht gr\u00f6sser sein als die Einnahmen. Diese Grundregel, die den Bundesrat und das Parlament gemeinsam bindet, legt f\u00fcr die j\u00e4hrlichen Voranschl\u00e4ge verbindliche Ausgabenplafonds fest, die nicht \u00fcberschritten werden d\u00fcrfen. Die Ausnahme bilden ausserordentliche Situationen wie eine schwere Rezession, Naturkatastrophen oder andere besondere Entwicklungen wie z. B. im Asylwesen oder bei Anpassungen im Rechnungsmodell.</p><p>Seit Einf\u00fchrung im Jahre 2003 nehmen der Bundesrat und das Parlament die gem\u00e4ss Verfassungsbestimmung auferlegte Aufgabe und Verantwortung bez\u00fcglich der Schuldenbremse wahr. Unter Ber\u00fccksichtigung der durch den Abbaupfad erh\u00f6hten Ausgabenplafonds werden die Anforderungen der Schuldenbremse durchwegs erf\u00fcllt. Mit anderen Worten: Die Finanzrechnungen 2003 und 2004, der Voranschlag 2005 sowie der Finanzplan 2006-2008 sind insgesamt schuldenbremsenkonform. In Bezug auf das Jahr 2006 verbleibt ein Bereinigungsbedarf, der im Rahmen der zurzeit anlaufenden neuen Planungsrunde noch eliminiert wird.</p><p>Da die Budgethoheit beim Parlament liegt, ist es naheliegend, dass in erster Linie die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te die verfassungsm\u00e4ssigen Bestimmungen der Schuldenbremse aufgrund ihrer politischen Priorit\u00e4ten und Posteriorit\u00e4ten zu respektieren haben. Der Bundesrat wird seinerseits - wie bisher - alles daransetzen, dem Parlament jeweils schuldenbremsenkonforme Voranschl\u00e4ge zu unterbreiten.</p><p>Die Schuldenbremse bezieht sich jeweils auf die Totalausgaben und enth\u00e4lt keinerlei Vorgaben, was die Zusammensetzung der Ausgaben betrifft. Die vom Motion\u00e4r geforderte Schuldenbremsenkonformit\u00e4t gilt nicht nur bei Fr\u00fchpensionierungen beim Bundespersonal, sondern f\u00fcr s\u00e4mtliche Ausgabenarten, seien es Subventionen, Abgeltungen, Passivzinsen, R\u00fcstungsg\u00fcter oder Darlehen und Investitionen. F\u00fcr den vorgeschlagenen Automatismus, bei Verletzung der Schuldenbremse eine vorgegebene Kategorie von Ausgaben zu k\u00fcrzen, gibt es keine sachliche Begr\u00fcndung.</p><p>Bei Fr\u00fchpensionierungen gilt es zu unterscheiden zwischen den freiwilligen vorzeitigen Altersr\u00fccktritten, den vorzeitigen Pensionierungen gem\u00e4ss besonderen Reglementen (z. B. Grenzwachtkorps, Instruktionskorps, Testpiloten usw.) sowie den vorzeitigen Pensionierungen im Rahmen von Umstrukturierungen (Sozialplan). In allen F\u00e4llen sind die Leistungen des Arbeitgebers gesetzlich geregelt und k\u00f6nnen im Rahmen der Budgetbereinigung nicht kurzfristig gek\u00fcrzt werden. Allf\u00e4llige K\u00fcrzungen bei den Sozialplankosten vorzunehmen w\u00fcrde bedeuten, dass Personal entlassen oder weiterbesch\u00e4ftigt werden muss. Der bevorstehende Stellenabbau im Rahmen der Entlastungsprogramme soll m\u00f6glichst ohne Entlassungen sozialvertr\u00e4glich umgesetzt werden. Der Bundesrat hat hierzu eigens eine Verordnung \u00fcber die Stellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen erlassen, welche ebenfalls die vorzeitigen Pensionierungen nach Sozialplan regelt. Vorzeitige Pensionierungen nach Sozialplan sollen nur dann vorgenommen werden, wenn f\u00fcr vom Stellenabbau Betroffene nicht innerhalb der Bundesverwaltung eine andere, zumutbare Stelle gefunden werden kann. Ferner will der Bundesrat m\u00f6gliche Kosten f\u00fcr vorzeitige Pensionierungen nach Sozialplan \u00fcber Kreditreste im Personalbereich kompensieren und dies den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten jeweils mit dem Nachtrag II beantragen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1108512000000)\/","SubmittedBy":"Hutter Markus","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1173657600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690536701100)\/","SubmissionDate":"\/Date(1103241600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4706,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Finanzwesen"}}