{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043791,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043791,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043791,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043791,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043791,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043791,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043791,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043791,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043791,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043791,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043791,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043791,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043791,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043791,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043791,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043791,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043791,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043791,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3791","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gesetz gegen die rassistische Diskriminierung in der Arbeitswelt","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher einen effektiven Rechtsschutz bietet vor unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung in der Arbeitswelt aufgrund der \"Rasse\", der ethnischen und nationalen Herkunft, der Religion und der fahrenden Lebensform.</p><p>Das Gesetz soll einen umfassenden Schutz gew\u00e4hrleisten, insbesondere: </p><p>bei der Stellensuche, bei der Anstellung, bei der Festsetzung des Entgeltes und anderer Vertragsinhalte, bei der Gew\u00e4hrung freiwilliger Sozialleistungen, bei der Aus-, der Weiterbildung und der Umschulung, bei der Bef\u00f6rderung, bei den sonstigen Arbeitsbedingungen und bei der Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses.</p><p>Das Gesetz soll sicherstellen, dass bei einer Diskriminierung das Verfahren so ausgestaltet ist, dass sich die Betroffenen \u00fcber Schutzm\u00f6glichkeiten informieren k\u00f6nnen und sie den Rechtsschutz unabh\u00e4ngig von ihrer finanziellen Situation in Anspruch nehmen k\u00f6nnen.</p><p>Das Gesetz soll daf\u00fcr sorgen, dass der Rechtsschutz nicht an der Beweislast scheitert und dass aussergerichtliche und gerichtliche Vergleiche bzw. Urteile resultieren, welche Nachteile verhindern und wiedergutmachen.</p><p>Das Gesetz soll Massnahmen vorsehen, die H\u00fcrden beim gleichberechtigten Zugang zur Arbeitswelt und in der Arbeitswelt beseitigen.</p><p>Der Bundesrat soll sich am Gleichstellungsgesetz, an den EU-Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG und an den bereits auf der Basis der EU-Richtlinien geschaffenen nationalen Gesetzen der EU-L\u00e4nder orientieren.</p>","ReasonText":"<p>Die Palette m\u00f6glicher Ungleichbehandlungen aufgrund der obengenannten Kriterien in der Arbeitswelt ist nachgewiesenermassen gross; namentlich bei der Stellensuche, der Bef\u00f6rderung, beim Lohn, bei der Weiterbildung, bei der K\u00fcndigung usw. (siehe auch Interpellation B\u00fchlmann 03.3372). Die sfm-Studie \"Le passeport ou le dipl\u00f4me\" zeigt, dass der Diskriminierungsgrad bei Albanisch sprechenden Jugendlichen bei 24 bis 59 Prozent und f\u00fcr T\u00fcrken bei 30 Prozent liegt, trotz identischer Qualifikationen wie gleichaltrige Schweizer. Zur Bek\u00e4mpfung der Rassendiskriminierung und zur Sicherstellung gleicher Rechte braucht es sowohl private Initiativen (GAV, Codices, Sensibilisierung usw.) als auch einen griffigen Rechtsschutz. </p><p>Die Griffigkeit des Rechtsschutzes ist nicht gew\u00e4hrleistet. Zwar besteht ein fast l\u00fcckenloser Rechtsschutz bei diskriminierender Verleumdung, Bel\u00e4stigung und K\u00fcndigung (Art. 261bis StGB, Art. 28ff. ZGB i.V.m Art. 41 und 49 OR, Art. 328 OR, Art. 336ff. OR). Dies reicht jedoch bei weitem nicht aus: Nur ein geringer Prozentsatz der Diskriminierung findet ausschliesslich durch Verleumdung und Bel\u00e4stigung statt. Diskriminierungshandlungen sind vielfach subtilerer Art. Diskriminierungen in bestimmten Bereichen der Arbeitswelt werden rechtlich toleriert oder es besteht Rechtsunsicherheit. Beispielsweise sind diskriminierende NichteinsteIlung, L\u00f6hne und andere Vertragsvereinbarungen rechtlich zul\u00e4ssig, sofern sie nicht gegen einen GAV, den Pers\u00f6nlichkeitsschutz, Treu und Glauben usw. verstossen. Ungleichbehandlungen in der Bef\u00f6rderungspraxis, im Arbeitsschutz und bei freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers (wie Gratifikationen, Weiterbildungsangebote usw.) m\u00fcssen zwar vor dem Gleichbehandlungsgebot (Art. 328 OR) standhalten k\u00f6nnen, damit sie rechtlich zul\u00e4ssig sind; der oder die Klagende ist jedoch mit einer grossen Rechtsunsicherheit konfrontiert, wodurch der Gang ans Gericht kaum gewagt wird.</p><p>Nebst M\u00e4ngeln im materiellen Recht bestehen zudem faktische Defizite, damit gegen an sich verbotene Diskriminierung auch effektiv vorgegangen werden kann: Die ordentliche Beweislastregelung stellt h\u00e4ufig ein zu hohes Hindernis dar. So ist z. B. kaum nachweisbar, eine Person sei bei der Bef\u00f6rderung \u00fcbergangen oder ihr sei gek\u00fcndigt worden wegen ihrer nationalen Herkunft. Hinzu kommt, dass sich betroffene Personen sehr selten wagen, gegen Diskriminierungen vorzugehen, denn sie scheuen das Kostenrisiko und haben Angst vor negativen Auswirkungen auf das Arbeitsverh\u00e4ltnis. Auch ist den Arbeitgebenden vielfach nicht bewusst, dass \u00fcberhaupt Diskriminierung stattfindet und wo diese stattfindet.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Eine im Jahre 2003 erstellte europ\u00e4ische Studie zeigt, dass die Umsetzung einer die Diversit\u00e4t beg\u00fcnstigenden Politik (d. h. eine Durchmischung der Geschlechter, der verschiedenen Alter, Ethnien und Religionszugeh\u00f6rigkeiten usw.) f\u00fcr die Unternehmen vorteilhaft sein kann (bessere Aussch\u00f6pfung des Humanpotenzials, Erschliessung neuer M\u00e4rkte usw.), selbst wenn damit Kosten verbunden sind. Es liegt deshalb im Interesse der Unternehmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht auf ihre nationale oder ethnische Herkunft, Hautfarbe, Religion oder ihren Lebenswandel zu reduzieren.</p><p>Wie in der Motion ausgef\u00fchrt wird, erm\u00f6glichen bereits heute verschiedene Bestimmungen des geltenden Rechtes, rassistisch motivierte Diskriminierungen zu bek\u00e4mpfen (Art. 261bis StTGB, Art. 28ff. ZGB, Art. 328 OR und Art. 336ff. OR). Das Bundesgericht beurteilte eine gegen einen Arbeitnehmer aufgrund seiner Hautfarbe ausgesprochene K\u00fcndigung als rechtsmissbr\u00e4uchlich (JAR 1994, S. 198). Die Motion\u00e4rinnen und Motion\u00e4re gehen allerdings davon aus, dass diese Bestimmungen nicht gen\u00fcgend griffig sind, und schlagen vor, sich an den im Bundesgesetz \u00fcber die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG; SR 151.1) vorgesehenen Massnahmen zu orientieren. Die Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes wird gegenw\u00e4rtig im Rahmen einer Evaluation \u00fcberpr\u00fcft, deren Ergebnisse im Jahre 2006 vorliegen werden. Bevor er die betreffenden Resultate kennt, m\u00f6chte sich der Bundesrat nicht dazu \u00e4ussern, ob eine Ausdehnung der im Gleichstellungsgesetz vorgesehenen Massnahmen auf andere Konstellationen zweckm\u00e4ssig sein k\u00f6nnte. Ausserdem ist er der Auffassung, dass sich Diskriminierungen auch mittels auf verschiedenen Ebenen angesiedelter Massnahmen zur F\u00f6rderung der Integration von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern bek\u00e4mpfen lassen.</p><p>Betrachtet man das Vorr\u00fccken der Frauen in der Arbeitswelt, so wird erkennbar, dass dieses mit einer Vielzahl von Faktoren zusammenh\u00e4ngt, die weit \u00fcber die im Gleichstellungsgesetz vorgesehenen Massnahmen hinausgehen (Verbesserung des Ausbildungsstands der Frauen, Mentalit\u00e4tswandel usw.). Wollte man im Sinne der Motion vorgehen, m\u00fcsste man auch weitere Faktoren wie das Alter, \u00dcbergewichtigkeit, gesellschaftliche Herkunft usw. einbeziehen, welche die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt erfahrungsgem\u00e4ss ebenfalls benachteiligen k\u00f6nnen.</p><p>Wie er in seiner Antwort auf die Interpellation 03.3372, \"Rassistische Diskriminierung in der Arbeitswelt\", ausf\u00fchrte, m\u00f6chte der Bundesrat den von den Sozialpartnern erarbeiteten und frei vereinbarten Instrumenten Priorit\u00e4t einr\u00e4umen, bevor er den Erlass zwingender Rechtsbestimmungen in Erw\u00e4gung zieht. Ausserdem m\u00f6chte er die Entwicklung auf der europ\u00e4ischen Ebene und insbesondere deren Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft verfolgen, damit er zur geeigneten Zeit die n\u00f6tigen Massnahmen treffen kann. Diese m\u00fcssen nicht unbedingt im Sinne der Motion ausfallen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1109116800000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcne Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237507200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690485633750)\/","SubmissionDate":"\/Date(1103241600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4706,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Wirtschaft"}}