{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043794,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043794,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043794,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043794,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043794,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043794,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043794,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043794,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043794,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043794,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043794,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043794,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043794,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043794,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043794,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043794,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043794,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043794,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3794","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Restriktivere Lohnpolitik beim Bundespersonal","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundespersonalgesetz (BPG) bzw. die Bundespersonalverordnung (BPV) so anzupassen, dass Bundesangestellte mit einem Jahreseinkommen von \u00fcber 120 000 Franken keine Lohnerh\u00f6hungen und keine Teuerungsausgleiche mehr f\u00fcr dasjenige Einkommen erhalten, welches 120 000 Franken \u00fcbersteigt. Hiervon sind insbesondere die Artikel\u00a015 und 16 BPG sowie 39 und 40 BPV betroffen.</p>","ReasonText":"<p>Die Privilegien von Angestellten der Bundesverwaltung korrespondieren, gerade in der aktuellen konjunkturellen Situation, nicht mehr mit den in der Privatwirtschaft herrschenden Verh\u00e4ltnissen. Dort ist es heute keinesfalls mehr Usus, die Teuerung automatisch auszugleichen. Auch auf Kantons- und Gemeindeebene wird dieser alte Zopf zunehmend abgeschnitten und den wirtschaftlichen Realit\u00e4ten angepasst. Um dem Bundespersonal noch immer gen\u00fcgend Arbeitsanreize zu setzen, soll auf Lohnerh\u00f6hungen und Teuerungsausgleiche aber erst ab dem - weit \u00fcber dem durchschnittlichen Einkommen der Bev\u00f6lkerung liegenden - Einkommen von 120 000 Franken verzichtet werden. Dies ist sozial vertretbar, ja unter den momentanen Pr\u00e4missen in der Finanzpolitik sogar sozial w\u00fcnschbar: Lohnerh\u00f6hungen und Teuerungsausgleiche sind unsozial, da aufgrund der im Budget fixierten Lohnsumme Leute entlassen werden m\u00fcssen, nur weil andere Kollegen eine Erh\u00f6hung erhalten. Ausserdem f\u00fchren diese un\u00fcblich hohen Zuschl\u00e4ge zu ohnehin schon \u00fcberdurchschnittlichen L\u00f6hnen und werden in der Bev\u00f6lkerung nicht verstanden.</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden ist es vertretbar, ab einer Lohnsumme von 120 000 Franken auf Lohnerh\u00f6hungen und Teuerungsausgleiche zu verzichten. Wie in der Privatwirtschaft \u00fcblich, tragen so auch die Bundesangestellten ihren Anteil zur Sanierung ihres Betriebes bei.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Bundespersonalgesetz (BPG) sowie die Bundespersonalverordnung (BPV) regeln seit dem 1. Januar 2002 die Arbeitsverh\u00e4ltnisse des Bundespersonals. Artikel\u00a015 BPG \u00e4ussert sich zur Lohnfestsetzung, und die Artikel\u00a039 sowie 40 BPV dienen als Grundlage f\u00fcr die Lohnentwicklung und -anpassung.</p><p>Die L\u00f6hne des Bundespersonals steigen nicht automatisch, sondern in Abh\u00e4ngigkeit der leistungsdifferenzierten Personalbeurteilung. Die Lohnentwicklung gem\u00e4ss Artikel\u00a039 BPV erfolgt maximal bis zu dem im Rahmen der Funktionsbewertung festgelegten H\u00f6chstbetrag. Mit der Streichung der Lohnentwicklung f\u00fcr Mitarbeitende mit einem Jahreseinkommen ab 120 000 Franken w\u00fcrde die M\u00f6glichkeit wegfallen, gute Leistungen entsprechend zu honorieren. Dieser Eingriff h\u00e4tte zur Folge, dass Angestellte mit unterschiedlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten bei einem Einkommen von 120 000 Franken stagnierten.</p><p>Der Wegfall monet\u00e4rer Honorierungsm\u00f6glichkeiten w\u00fcrde neben den Auswirkungen auf die bundesverwaltungsinterne Lohngerechtigkeit auch die Arbeitsmotivation empfindlich beeintr\u00e4chtigen. Die Bundesverwaltung braucht f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben motivierte und flexible Mitarbeitende, die auch in Zeiten der Restrukturierungen und des Stellenabbaus mit Engagement ihre Arbeit verrichten. Insbesondere f\u00fcr spezialisierte Fach- und erfahrene F\u00fchrungskr\u00e4fte w\u00fcrde auch die Attraktivit\u00e4t der Bundesverwaltung als Arbeitgeberin sinken, wenn die Lohnentwicklung ab einem Einkommen von 120 000 Franken gestoppt w\u00fcrde.</p><p>Mit Genehmigung der Verordnung \u00fcber einmalige Lohnzulagen f\u00fcr das Bundespersonal in den Jahren 2005 und 2006 vom 10. Dezember 2004 entschied der Bundesrat, dass in den n\u00e4chsten zwei Jahren auf den Teuerungsausgleich verzichtet wird. Anstelle einer dauerhaften Erh\u00f6hung der L\u00f6hne im Umfang der Teuerung erh\u00e4lt das Bundespersonal eine einmalige unversicherte Zulage, deren H\u00f6he nach Absprache mit den Personalverb\u00e4nden im Rahmen der vom Parlament f\u00fcr Lohnmassnahmen bewilligten Kredite festgelegt wird. Es trifft zwar zu, dass die Privatwirtschaft kaum noch von Teuerungsausgleich spricht, allerdings werden auch dort j\u00e4hrlich Lohnerh\u00f6hungen gew\u00e4hrt, die nicht selten das Ausmass der aufgelaufenen Teuerung \u00fcberschreiten.</p><p>Der im Rahmen der Motion 03.3336, \"Lohngef\u00e4lle zwischen dem Bund und der Privatwirtschaft\", durchzuf\u00fchrende Lohnvergleich wird aufzeigen, wie die L\u00f6hne der Bundesverwaltung im Vergleich zu den L\u00f6hnen in der Privatwirtschaft stehen. Dabei werden auch die Komponenten Berufserfahrung und Arbeitsleistung, aber auch Zusatzleistungen wie Spesen, Sozialversicherungsvorteile oder andere Fringe Benefits ber\u00fccksichtigt. </p><p>Eine Stagnation der Lohnentwicklung ab einem Jahreseinkommen von 120 000 Franken ist personalpolitisch nicht vertretbar. Die aufgrund des Verzichts auf Lohnerh\u00f6hungen resultierenden Einsparungen stehen in keinem Verh\u00e4ltnis zu den Opportunit\u00e4tskosten, die sich aus der verminderten Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Bundesverwaltung auf dem Arbeitsmarkt und der beeintr\u00e4chtigten Arbeitsmotivation ergeben. Der Verzicht auf den automatischen Teuerungsausgleich wurde bereits mit der Verordnung vom 10. Dezember 2004 umgesetzt.</p><p>Parallel zur laufenden Verwaltungsreform wird der Bundesrat die Frage der Anstellungspolitik und der Lohnpolitik im Rahmen der gesamtheitlichen Behandlung der Bundespersonalgesetzgebung pr\u00fcfen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1110499200000)\/","SubmittedBy":"Kunz Josef","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1147132800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1690490091527)\/","SubmissionDate":"\/Date(1103241600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4706,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}