{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043799,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043799,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043799,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043799,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043799,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043799,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043799,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043799,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043799,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043799,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043799,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043799,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043799,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043799,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043799,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043799,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043799,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043799,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3799","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Schaffung einer Stiftung f\u00fcr Bildungsf\u00f6rderung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Errichtung einer Stiftung f\u00fcr Bildungsf\u00f6rderung zu pr\u00fcfen. Die Stiftung soll durch den Verkauf von zus\u00e4tzlichen 650 Tonnen Gold der Schweizerischen Nationalbank (SNB) finanziert werden. Der Verkaufserl\u00f6s w\u00e4re einem rechtlich unabh\u00e4ngigen, vom Bundesrat errichteten Fonds zuzuf\u00fchren. Das Fondskapital muss in seiner realen Substanz erhalten werden, dagegen k\u00f6nnte die Stiftung mit den Zinsertr\u00e4gen w\u00e4hrend zwanzig Jahren Bildung und Chancengleichheit f\u00f6rdern.</p>","ReasonText":"<p>1990 betrugen die R\u00fcckstellungen der SNB ungef\u00e4hr 17 Milliarden Franken. Zwischen 1990 und 1999 erzielte die SNB Gewinne in der H\u00f6he von insgesamt 27 Milliarden, wovon den Kantonen und dem Bund 7 Milliarden ausbezahlt wurden. Die R\u00fcckstellungen der SNB nahmen somit um 20 Milliarden zu und beliefen sich im Jahr 1999 auf 37 Milliarden Franken. Im Januar 2001 bewirkte die Neubewertung der 2600 Tonnen Gold, dass die R\u00fcckstellungen auf 65 Milliarden Franken stiegen. Auch nach dem Verkauf und der Aufteilung der ersten 1300 Tonnen Gold werden die R\u00fcckstellungen der SNB noch 48 Milliarden Franken betragen. Rein buchhalterisch gesehen sind sie also dreimal h\u00f6her als im Jahr 1990, und die Goldreserven der SNB werden auch nach dem Verkauf dieser 1300 Tonnen im internationalen Vergleich weit \u00fcberdurchschnittlich sein. So betragen die Goldreserven in Euroland nur 42 Gramm und in den USA nur 33 Gramm pro Einwohner, w\u00e4hrend sie in der Schweiz - nach dem Verkauf der ersten Tranche - bei fast 92 Gramm pro Einwohner liegen. Diese Goldreserven k\u00f6nnten f\u00fcr n\u00fctzlichere Zwecke eingesetzt werden.</p><p>Der Verkauf von zus\u00e4tzlichen 650 Tonnen Gold k\u00f6nnte f\u00fcr die Errichtung einer unabh\u00e4ngigen, \u00f6ffentlich-rechtlichen Stiftung f\u00fcr die Bildungsf\u00f6rderung eingesetzt werden. Die Stiftung h\u00e4tte den Auftrag, das Fondskapital in seiner realen Substanz zu erhalten und die Zinsertr\u00e4ge f\u00fcr Bildungsprojekte zu verwenden.</p><p>Ohne in staatliche Bereiche einzugreifen, k\u00f6nnte die Stiftung die Gemeinwesen bei der Finanzierung innovativer oder nicht ausreichend subventionierter Projekte unterst\u00fctzen. M\u00f6gliche Beispiele: Direkthilfen an Personen in Ausbildung mit finanziellen Schwierigkeiten; Beitr\u00e4ge zur Finanzierung von Stipendien; Anreize zur Schaffung von Lehrstellen; F\u00f6rderung des Erwerbes der Landessprachen, der Integration von Migranten und Migrantinnen ins Schulsystem und des kulturellen Austauschs; Suchtpr\u00e4vention und Gesundheitsf\u00f6rderung in Schulen usw.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Bundesverfassung verpflichtet die Schweizerische Nationalbank (SNB), aus ihren Ertr\u00e4gen ausreichende W\u00e4hrungsreserven zu bilden, wobei ein Teil davon in Gold zu halten ist (Art. 99 Abs. 3 BV). Im Nationalbankgesetz (NBG) wird diese Bestimmung konkretisiert; das Gesetz verpflichtet die SNB, R\u00fcckstellungen zu bilden, die es erlauben, die W\u00e4hrungsreserven auf der geld- und w\u00e4hrungspolitisch erforderlichen H\u00f6he zu halten, wobei sich die SNB an der Entwicklung der Volkswirtschaft orientieren muss (Art. 30 Abs. 1 NBG). Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Festlegung der H\u00f6he des erforderlichen Bestandes an W\u00e4hrungsreserven liegt dabei bei der SNB. Innerhalb der Nationalbank ist der von Bundesrat und SNB-Aktion\u00e4ren gew\u00e4hlte Bankrat f\u00fcr die Genehmigung der H\u00f6he der geldpolitisch notwendigen W\u00e4hrungsreserven zust\u00e4ndig; das vom Bundesrat gew\u00e4hlte Direktorium bestimmt die Zusammensetzung der W\u00e4hrungsreserven in Gold, Devisen und internationale Zahlungsmittel.</p><p>Vor dem Hintergrund dieser Bestimmungen hat der neue Bankrat der SNB im Herbst 2004 die H\u00f6he der R\u00fcckstellungen der SNB gepr\u00fcft und kam zum Ergebnis, dass die SNB unter Ausklammerung der 1300 Tonnen Gold \u00fcber im internationalen Vergleich angemessene W\u00e4hrungsreserven verf\u00fcgt (s. Beilage). Vor diesem Hintergrund steht eine Ausgliederung von weiteren Nationalbankaktiven nicht zur Diskussion. Die SNB erachtet den aktuellen Bestand an W\u00e4hrungsreserven (abz\u00fcglich des Erl\u00f6ses aus dem Verkauf der 1300 Tonnen Gold und der Gl\u00e4ttungsreserve, die mit j\u00e4hrlichen Gewinnaussch\u00fcttungen in der H\u00f6he von 2,5 Milliarden Franken an Bund und Kantone bis sp\u00e4testens 2012 abgebaut wird) als f\u00fcr die F\u00fchrung der Geld- und W\u00e4hrungspolitik notwendig; ein politischer Beschluss f\u00fcr eine zus\u00e4tzliche Aussch\u00fcttung von Nationalbankaktiven w\u00fcrde die F\u00fchrung der Geldpolitik und damit die Hauptaufgabe der SNB gef\u00e4hrden und einen drastischen Eingriff in die verfassungsrechtliche Notenbankunabh\u00e4ngigkeit darstellen. Sollte die SNB zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt zur Auffassung kommen, dass sie aufgrund von ver\u00e4nderten geldpolitischen Rahmenbedingungen h\u00f6here oder tiefere W\u00e4hrungsreserven ben\u00f6tigt, w\u00fcrde der Bestand zulasten der Gewinnaussch\u00fcttung an Bund und Kantone aufgebaut bzw. \u00fcber eine h\u00f6here Gewinnaussch\u00fcttung abgebaut. Mit der klaren Regelung der Gewinnermittlung und -aussch\u00fcttung im neuen NBG (Art. 30 und 31) besteht kein Raum mehr f\u00fcr Sonderl\u00f6sungen zur Verwendung von Nationalbankverm\u00f6gen.</p><p>Die Vorst\u00f6sse mit Tabellen und Grafiken k\u00f6nnen heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorst\u00f6sse mit Tabellen und Grafiken, die in der Gesch\u00e4ftsdatenbank nicht abgebildet werden k\u00f6nnen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1110499200000)\/","SubmittedBy":"Savary G\u00e9raldine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1196899200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32","Category":null,"Modified":"\/Date(1690491995970)\/","SubmissionDate":"\/Date(1103241600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4706,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung"}}