{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043806,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043806,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043806,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043806,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043806,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043806,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043806,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043806,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043806,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043806,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043806,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043806,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043806,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043806,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043806,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043806,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20043806,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20043806,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"04.3806","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"\u00c4rztliche Komplement\u00e4rmedizin","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Einstellung der Bev\u00f6lkerung gegen\u00fcber \u00e4rztlichen komplement\u00e4rmedizinischen Methoden ist gem\u00e4ss den letzten Umfragen (Meinungsforschungsinstitut Polyquest AG, Bern) durchaus positiv zu beurteilen. Eine klare Mehrheit der Schweizer Bev\u00f6lkerung w\u00fcnscht sich demnach einen besseren Zugang zur \u00e4rztlichen Komplement\u00e4rmedizin. Die \u00e4rztliche Komplement\u00e4rmedizin verf\u00fcgt im Bereich der chronischen Erkrankungen \u00fcber ein medizinisch-wissenschaftliches Nutzenpotenzial, welches heute immer noch ungen\u00fcgend genutzt wird. Deshalb w\u00e4re es meines Erachtens sinnvoll zu pr\u00fcfen, wie eine Zusammenarbeit zwischen Schul- und Komplement\u00e4rmedizin gezielt gef\u00f6rdert werden k\u00f6nnte.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Position nimmt der Bundesrat generell zum Thema \"\u00e4rztliche Komplement\u00e4rmedizin\" ein?</p><p>2. Ist es denkbar, dass die \u00e4rztliche Komplement\u00e4rmedizin in absehbarer Zeit Zugang zur universit\u00e4ren Ebene findet?</p><p>3. Es ist eine Tatsache, dass viele Patienten vor allem mit chronischen Leiden von einer sinnvollen Verbindung der Schulmedizin und der \u00e4rztlichen Komplement\u00e4rmedizin profitieren k\u00f6nnten. In der Schweiz gibt es bisher vier Privatkliniken, die komplement\u00e4rmedizinische Behandlungen anbieten. Wie beurteilt der Bundesrat die Chancen und M\u00f6glichkeiten einer Zusammenarbeit zwischen den \u00f6ffentlichen Spit\u00e4lern und den Privatspit\u00e4lern in diesem Bereich?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat ist gegen\u00fcber der Vielfalt medizinischer Behandlungsmethoden grunds\u00e4tzlich offen eingestellt. \u00c4rztinnen und \u00c4rzte erwerben in ihrer Ausbildung eine natur- und humanwissenschaftliche Basis f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit. In der lebenslangen Fortbildung l\u00e4sst sich diese durchaus mit weiteren, an den Universit\u00e4ten nicht gelehrten Methoden erg\u00e4nzen. Voraussetzung f\u00fcr das Vertrauen in diesen Pluralismus ist, dass komplement\u00e4rmedizinisch t\u00e4tige \u00c4rztinnen und \u00c4rzte eine wirksame und sichere Medizin betreiben, d. h. die Grenzen ihrer Methoden kennen, ihre Patientinnen und Patienten darauf aufmerksam machen und je nach Notwendigkeit konventionelle diagnostische und therapeutische Methoden einsetzen bzw. die Patientinnen und Patienten an entsprechende \u00c4rztinnen und \u00c4rzte \u00fcberweisen.</p><p>Im Rahmen der Krankenversicherung wurde mit dem Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes (SR 832.10) die M\u00f6glichkeit der Kosten\u00fcbernahme der Komplement\u00e4rmedizin geschaffen. Komplement\u00e4rmedizinische Leistungen k\u00f6nnen aber - wie alle \u00fcbrigen Leistungsarten - nur dann der Leistungspflicht unterstellt werden, wenn der Nachweis der Wirksamkeit, Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirtschaftlichkeit erbracht ist. Seit dem 1. Juli 1999 sind sechs komplement\u00e4rmedizinische Methoden kassenpflichtig, sofern sie von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten erbracht werden, die eine Zusatzausbildung in diesen Methoden nachweisen k\u00f6nnen. F\u00fcr f\u00fcnf dieser Methoden (anthroposophische Medizin, Hom\u00f6opathie, Neuraltherapie, Phytotherapie, traditionelle chinesische Medizin) lag der Nachweis der Wirksamkeit, Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirtschaftlichkeit damals noch nicht vor, weshalb die Leistungspflicht f\u00fcr diese Methoden zeitlich befristet (bis 30. Juni 2005) und mit der Auflage der Evaluation versehen wurde. Da die Komplement\u00e4rmedizin in der Schweiz praktisch keine Forschungsinfrastruktur aufweist, finanzierte der Bund das \"Programm Evaluation Komplement\u00e4rmedizin\" (PEK). Dieses Programm soll auf die Frage der Wirksamkeit, Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirtschaftlichkeit anhand der internationalen Literatur und der Alltagsanwendung in der Schweiz Antworten liefern; es steht in der Schlussphase der Auswertung. Bis Mitte 2005 wird das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern \u00fcber den weiteren Verbleib der f\u00fcnf Methoden in der Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) befinden. Sofern aus den Ergebnissen des PEK geschlossen werden kann, dass die Methoden, so wie sie in der Schweiz angewendet werden, wirksam, zweckm\u00e4ssig und wirtschaftlich sind, kann die Leistungspflicht im integrativen Modell, wie sie sich in den letzten Jahren entwickelt hat, grunds\u00e4tzlich beibehalten werden. Anderenfalls k\u00f6nnten die Krankenzusatzversicherer in die L\u00fccke springen, indem sie die von ihnen angebotenen Produkte erweitern. Bereits heute werden viele komplement\u00e4rmedizinische Leistungen subsidi\u00e4r dazu \u00fcbernommen. Dabei handelt es sich einerseits um Leistungen, die von nicht\u00e4rztlichen Therapeuten, Naturheil\u00e4rzten usw. angeboten werden, andererseits um komplement\u00e4rmedizinische \u00e4rztliche Leistungen ausserhalb der Leistungspflicht der OKP (andere als die f\u00fcnf obenerw\u00e4hnten Methoden, von der OKP nicht gedeckte Medikamente usw.). Da offensichtlich eine entsprechende Nachfrage besteht, bieten praktisch alle grossen Krankenversicherer entsprechende private Zusatzversicherungen an.</p><p>2. Die Ausbildung in Humanmedizin ist in den letzten Jahren grundlegend reformiert worden. Die naturwissenschaftliche Basis wird durch sozialwissenschaftliche, kommunikative, \u00f6konomische und ethische Inhalte erg\u00e4nzt. An den medizinischen Fakult\u00e4ten in Z\u00fcrich und Bern sind vor mehreren Jahren ein Lehrstuhl f\u00fcr Naturheilkunde (Z\u00fcrich) bzw. eine Lehrstuhl-\u00e4hnliche Struktur, die Kollegiale Instanz f\u00fcr Komplement\u00e4rmedizin (Bern), geschaffen worden. Der f\u00fcr alle medizinischen Fakult\u00e4ten verbindliche Lernzielkatalog f\u00fcr die Ausbildung sieht allerdings keine expliziten Lernziele zur Komplement\u00e4rmedizin vor.</p><p>Der Bundesrat hat den R\u00e4ten am 3. Dezember 2004 die Botschaft zum neuen Bundesgesetz \u00fcber die universit\u00e4ren Medizinalberufe unterbreitet. Es wird derzeit in der vorberatenden Kommission des Nationalrates diskutiert. Dieses Gesetz legt u. a. die Bedingungen fest, welche erf\u00fcllt sein m\u00fcssen, damit eine Disziplin in die Gruppe der universit\u00e4ren Gesundheitsberufe aufgenommen wird. Als neuer universit\u00e4rer Gesundheitsberuf wurde die Chiropraktik aufgef\u00fchrt, weil deren Wirksamkeit mit wissenschaftlichen Untersuchungen nachgewiesen werden konnte. Weitere Berufe im Bereich des Gesundheitswesens k\u00f6nnen nur dann aufgenommen werden, wenn diese auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, ihre Behandlungsmethoden nachweislich wirksam sind und wenn die Aufnahme der Disziplin in die Gruppe der universit\u00e4ren Gesundheitsberufe zur Sicherung der Qualit\u00e4t der medizinischen Versorgung erforderlich ist.</p><p>3. Die \u00e4rztliche Komplement\u00e4rmedizin wird nicht nur an den vier von der Interpellantin erw\u00e4hnten Privatkliniken angeboten, sie findet vereinzelt auch Anwendung an \u00f6ffentlichen bzw. \u00f6ffentlich subventionierten Spit\u00e4lern. Das PEK wird einen \u00dcberblick \u00fcber das komplement\u00e4rmedizinische Angebot an Schweizer Spit\u00e4lern liefern. Dies ist m\u00f6glich, weil die erw\u00e4hnten Methoden (zumindest bis Mitte 2005) kassenpflichtig sind. Als Beispiel sei das Bezirksspital Langnau im Emmental genannt, welches eine komplement\u00e4rmedizinische Abteilung er\u00f6ffnet hat. Unter der Voraussetzung, dass die f\u00fcnf komplement\u00e4rmedizinischen Methoden weiterhin von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung \u00fcbernommen werden, haben die Kantone die M\u00f6glichkeit, an \u00f6ffentlichen oder \u00f6ffentlich subventionierten Spit\u00e4lern Komplement\u00e4rmedizin anzubieten (sei es \u00fcber einen Konsiliardienst oder gem\u00e4ss dem integrativen Modell Langnau im Emmental) oder Kooperationen mit komplement\u00e4rmedizinischen Privatkliniken zu etablieren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1110499200000)\/","SubmittedBy":"Zapfl Rosmarie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1166572800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690550613810)\/","SubmissionDate":"\/Date(1103241600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4706,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}