{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050025,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050025,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050025,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050025,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050025,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050025,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050025,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050025,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050025,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050025,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050025,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050025,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050025,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050025,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050025,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050025,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050025,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20050025,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.025","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber die Neuordnung der Pflegefinanzierung","Description":"Botschaft vom 16. Februar 2005 zum Bundesgesetz \u00fcber die Neuordnung der Pflegefinanzierung","InitialSituation":"<p>Mit dem Bundesgesetz vom 18. M\u00e4rz 1994 \u00fcber die Krankenversicherung (KVG), welches am 1. Januar 1996 in Kraft getreten ist, hat der Bereich der Pflege wesentliche sozialpolitisch erforderliche Erweiterungen erfahren: Im Gegensatz zu den oftmals geringen Pflegebeitr\u00e4gen des alten Rechts verg\u00fctet die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Pflegemassnahmen, die ambulant, bei Hausbesuchen, station\u00e4r, teilstation\u00e4r oder in einem Pflegeheim durchgef\u00fchrt werden. Damit ist auch der Kreis der Leistungserbringer ge\u00f6ffnet worden: Waren es unter dem alten Recht lediglich auf eigene Rechnung t\u00e4tige Krankenschwestern und -pfleger, so sind nun auch Pflegeheime und Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause als Leistungserbringer anerkannt.</p><p>Die vor Erlass des KVG gesch\u00e4tzten Mehrkosten f\u00fcr diese Leistungsausweitung wurden im Jahre 1999 erstmals \u00fcberschritten und die Kosten steigen tendenziell weiter, auch wenn eine Abflachung des Kostenanstiegs und eine Ann\u00e4herung an die durchschnittliche Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung festzustellen ist. F\u00fcr einen zunehmenden Anstieg der Pflegekosten spricht auch die demografische, medizinische und gesellschaftliche Entwicklung, die einen wachsenden Bedarf an Pflegeleistungen erwarten l\u00e4sst.</p><p>Um diese finanzielle Entwicklung im Pflegebereich besser in den Griff zu bekommen, wurden im Jahre 1998 auf Verordnungsebene Rahmentarife eingef\u00fchrt. Die Rahmentarife sind als zeitlich befristete Massnahme eingef\u00fchrt worden und k\u00f6nnen keine mittel- bis langfristig taugliche L\u00f6sung darstellen. Die geltende Rahmentarifordnung ist daher durch eine Neugestaltung der Pflegefinanzierung - unter Einbezug der verschiedenen Sozialversicherungen und der weiteren Finanzierungstr\u00e4ger - zu ersetzen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 25. Februar 2004 im Rahmen seiner Reformplanung zur Krankenversicherung denn auch entschieden, bis Ende 2004 eine Botschaft zur Neuordnung der Pflegefinanzierung an das Parlament zu verabschieden.</p><p>Eine Neuordnung der Pflegefinanzierung hat sich dabei an zwei Reformzielen zu orientieren: Zum einen soll die sozialpolitisch schwierige Situation bestimmter Gruppen pflegebed\u00fcrftiger Personen entsch\u00e4rft werden, zum anderen geht es darum, die Krankenversicherung, welche im geltenden System zunehmend altersbedingte Pflegeleistungen \u00fcbernimmt, finanziell nicht zus\u00e4tzlich zu belasten. Mag im Pflegealltag die Unterscheidung zwischen krankheits- und altersbedingter Pflege kaum zu treffen sein, so ist dennoch nicht zu verkennen, dass das Alter das Pflegerisiko eindeutig erh\u00f6ht. Im historisch gewachsenen, kausal, d.h. nach Risiken strukturierten schweizerischen Sozialversicherungssystem sollte diese altersbedingte Mehrbelastung nicht unbegrenzt von der Krankenversicherung getragen werden. Die Botschaft zu einem Bundesgesetz \u00fcber die Neuordnung der Pflegefinanzierung greift diese Reformziele auf und schl\u00e4gt ein Modell zur Finanzierung der Pflegeleistungen in Abstimmung mit den verschiedenen Sozialversicherungen vor. Das vorgesehene Modell baut in der Krankenversicherung auf den bereits heute rechtlich verankerten Begriffen der Behandlungs- und Grundpflege auf. Grundidee des Modells ist, dass die Krankenversicherung die Kosten f\u00fcr jene medizinischen Massnahmen voll verg\u00fctet, welche ein therapeutisches oder palliatives Ziel zur Behandlung einer Krankheit verfolgen (Behandlungspflege), w\u00e4hrend an die auf die Befriedigung menschlicher Bed\u00fcrfnisse ausgerichtete Grundpflege ein Beitrag entrichtet wird. Das vorgeschlagene Modell findet auf alle Versicherten bei Pflege zu Hause und im Heim Anwendung, nicht aber bei der station\u00e4ren Pflege im Spital. Es ist davon auszugehen, dass der Beitrag an die Grundpflege so festgelegt werden wird, dass die heutige Belastung der Krankenversicherung gem\u00e4ss Rahmentarifordnung in etwa unver\u00e4ndert bleibt. Kurzfristig werden sich die Auswirkungen auf die pflegebed\u00fcrftigen Personen daher in Grenzen halten, mittel- bis l\u00e4ngerfristig ist aber bei einem unver\u00e4nderten Grundpflegebeitrag zu erwarten, dass die Haushalte finanziell st\u00e4rker belastet werden. Als zumindest teilweiser Ausgleich f\u00fcr die st\u00e4rkere finanzielle Belastung der privaten Haushalte sind zwei begleitende sozialpolitische Massnahmen vorgesehen: Zum einen wird f\u00fcr Personen zu Hause eine Hilflosenentsch\u00e4digung zur AHV f\u00fcr Hilflosigkeit leichten Grades eingef\u00fchrt. Diese Entsch\u00e4digung, die Mehrkosten von 20 Millionen Franken ausl\u00f6st, soll - zusammen mit dem Beitrag der Krankenversicherung an die Grundpflege - f\u00fcr die Dritthilfe bei den t\u00e4glichen Lebensverrichtungen verwendet werden. Zum anderen wird f\u00fcr Pflegebed\u00fcrftige im Heim der heute geltende j\u00e4hrliche H\u00f6chstbetrag f\u00fcr den Anspruch auf Erg\u00e4nzungsleistungen, welcher derzeit auf rund 30 000 Franken festgesetzt ist, aufgehoben. Diese Massnahme f\u00fchrt zu Mehraufwendungen von 236 Millionen Franken f\u00fcr den gesamten Erg\u00e4nzungsleistungsbereich (158 Millionen Franken f\u00fcr die Erg\u00e4nzungsleistungen zur AHV, 78 Millionen Franken f\u00fcr die Erg\u00e4nzungsleistungen zur IV).</p><p>Die Vorlage schl\u00e4gt nicht nur Massnahmen auf der Finanzierungs-, sondern auch auf der Kostenseite vor (Pr\u00e4vention der Pflegebed\u00fcrftigkeit, Verst\u00e4rkung kostensteuernder Instrumente). Nicht zu verkennen ist allerdings, dass das Rationalisierungspotenzial im Pflegebereich geringer ist als in anderen Bereichen der sozialen Krankenversicherung. (Quelle: Botschaft des Bundesrates.) </p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> stand bei den Beratungen \u00fcber die neue Pflegefinanzierung die Frage im Zentrum, wie viel Krankenkassen, Kantone und Versicherte k\u00fcnftig f\u00fcr die Pflege zu Hause und im Heim bezahlen m\u00fcssen. Gem\u00e4ss Kommissionssprecherin Erika Forster (RL, SG) soll mit der Vorlage die sozialpolitisch schwierige Situation bestimmter Gruppen pflegebed\u00fcrftiger Personen entsch\u00e4rft werden, zum anderen soll die Krankenversicherung finanziell nicht zus\u00e4tzlich belastet werden. Diese \u00fcbernimmt via Pr\u00e4mien heute etwa 60 Prozent der Pflegekosten. Nach dem Vorschlag der Kommission wird der Bundesrat die Pflegeleistungen bezeichnen und die Beitr\u00e4ge der obligatorischen Krankenversicherung im bisherigen Rahmen festlegen. Wie der Rest der Kosten zu decken ist, haben die Kantone zu entscheiden. Die Kommission lehnte den urspr\u00fcnglichen Vorschlag des Bundesrates, der zwischen Grundpflege und Behandlungspflege unterscheiden wollte, ab. Dies w\u00fcrde zu Unklarheiten und Streitereien f\u00fchren, welche Leistungen von den Krankenkassen und welche von den Betroffenen zu zahlen seien, lautete die Begr\u00fcndung. Einverstanden war der St\u00e4nderat mit dem Vorschlag des Bundesrates, wonach Altersrentner auch bei leichter Hilflosigkeit eine Hilflosenentsch\u00e4digung erhalten sollen. Weiter wird f\u00fcr Pflegebed\u00fcrftige im Heim oder Spital die Obergrenze der j\u00e4hrlichen Erg\u00e4nzungsleistungen aufgehoben. Eine Kommissionsmehrheit wollte zus\u00e4tzlich die Freibetr\u00e4ge bei Einkommen und Liegenschaftswert f\u00fcr den Bezug von Erg\u00e4nzungsleistungen erh\u00f6hen. Die EL-Bez\u00fcger sollen ihr Verm\u00f6gen nicht derart verzehren m\u00fcssen, dass sie im Extremfall zu Sozialhilfebez\u00fcgern werden und auch ihr Haus verkaufen m\u00fcssen, argumentierte die Kommissionssprecherin. Trix Heberlein (RL, ZH) votierte im Namen einer Kommissionsminderheit erfolgreich f\u00fcr ein Verbleiben bei den bisherigen Ans\u00e4tzen, mit R\u00fccksicht auf die Globalbilanz der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA). Der Rat stimmte mit 24 zu 19 Stimmen der Minderheit zu. Bei der Durchf\u00fchrung von Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung beantragte Hansheiri Inderkum (C, UR), dass nicht nur \u00c4rzte sondern auch Chiropraktoren Drittpersonen beauftragen k\u00f6nnen, solche Leistungen zu erbringen. Das bringe keine Mehrkosten, im Gegenteil. So m\u00fcsse f\u00fcr die Verschreibung von Physiotherapie nicht noch ein Spezialarzt aufgesucht werden. Gegen den Willen der Kommissionsmehrheit und des Bundesrates obsiegte der Antrag mit 24 zu 14 Stimmen. Theo Maissen (C, GR) thematisierte die Frage, ob der Aufenthalt in einer teilstation\u00e4ren Einrichtung, zum Beispiel zur zeitweisen Entlastung des pflegenden Ehepartners nicht doch von der Krankenversicherung \u00fcbernommen werden sollte. Kommissionssprecherin Erika Forster (RL, SG) gab zu, dass diesem Aspekt in der Kommission wohl zuwenig Beachtung geschenkt wurde und bat den Nationalrat, diese Frage noch einmal zu diskutieren. Ernst Leuenberger (S, SO) verlangte namens einer Kommissionsminderheit, dass die obligatorische Krankenversicherung bei einer akuten Krankheit einmal pro Kalenderjahr die Pflegeleistungen \u00fcbernimmt, die ambulant durchgef\u00fchrt werden. Dadurch sei mit Mehrkosten von 50 Millionen Franken zu rechnen. Spitex m\u00fcsse jedoch erschwinglich bleiben, das sei auch die Forderung der kantonalen Gesundheitsdirektoren. Die Kommissionsmehrheit ging in ihrer Sch\u00e4tzung von bis zu 300 Millionen Franken Mehrkosten aus und beantragte Ablehnung. Der Rat folgte mit 28 zu 14 Stimmen der Kommissionsmehrheit und lehnte diese zus\u00e4tzliche Leistung ab. Eine weitere Minderheit, vertreten durch Ernst Leuenberger (S, SO) wollte, dass der Bundesrat bei der Festsetzung der Pflegebeitr\u00e4ge die kantonalen Lohnunterschiede ber\u00fccksichtigt und dass er die Beitr\u00e4ge zweij\u00e4hrlich an den AHV-Rentenindex anpasst. Der St\u00e4nderat lehnte diesen Antrag mit 24 zu 12 Stimmen ab. Mit einem weiteren Minderheitsantrag verlangte Ernst Leuenberger (S SO), den Beitrag der Versicherten gesetzlich auf h\u00f6chstens 20 Prozent zu begrenzen. Dies solle verhindern, dass die Leute im Krankenbett verarmen. Anita Fetz (S, BS) bezeichnete den Entscheid \u00fcber diesen Antrag als Kernst\u00fcck der Vorlage. Es d\u00fcrfe nicht sein, dass alte oder junge Kranke zus\u00e4tzlich bestraft werden durch noch mehr Finanzleistungen und es erm\u00f6glicht wird, dass sie f\u00fcrsorgeabh\u00e4ngig werden. Erika Forster (RL, SG) erkl\u00e4rte namens der Kommissionsmehrheit, dass man nicht von Bundesseite her festlegen wolle, wer wieviel der Restkosten zu bezahlen habe. Dies sei Sache der Kantone und Gemeinden. Mit 28 zu 10 Stimmen wurde der Antrag der Minderheit abgelehnt. In der Gesamtabstimmung hiess der Rat das Gesetz mit 28 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. </p><p>Im <b>Nationalrat</b> f\u00fchrte die deutschsprachige Kommissionsvertreterin Ruth Humbel N\u00e4f (C, AG) einleitend aus, dass es in der Kommission umstritten war, wie weit eine zus\u00e4tzliche finanzielle Belastung der Krankenversicherer in Kauf genommen werden k\u00f6nne. Die Kommissionsantr\u00e4ge f\u00fchren zu einer Mehrbelastung f\u00fcr die Krankenkassen und die Kantone, wobei die Sch\u00e4tzungen weit auseinander liegen. Laut Kommissionssprecherin prognostiziert die Verwaltung f\u00fcr die Versicherer entsprechende Mehrkosten von 130 Millionen Franken, diese selber sprechen von 600 Millionen Franken; f\u00fcr die Kantone beziffert die Verwaltung die zus\u00e4tzlichen Kosten auf 268 Millionen, diese rechnen mit 300 bis 340 Millionen Franken. Einigkeit habe in der Kommission aber dar\u00fcber bestanden, dass die Belastung der Patientinnen und Patienten durch Pflegeleistungen berechenbar und begrenzt sein m\u00fcsse. Die Vorschl\u00e4ge der Kommission sch\u00fctzen vor allem den Mittelstand. Die \u00e4lter werdenden Menschen sollen nicht mehr bef\u00fcrchten m\u00fcssen, \"dass bei einer allf\u00e4lligen Pflegebed\u00fcrftigkeit das ganze Ersparte innert kurzer Zeit wie Schnee an der Sonne dahinschmilzt\". Die Stossrichtung der von der Kommission unterbreiteten Vorlage wurde von allen Fraktionssprecherinnen und -sprechern unterst\u00fctzt. Bei der Frage der finanziellen Belastung f\u00fcr die Pflegebed\u00fcrftigen schlug die Kommissionsmehrheit vor, dies im Gegensatz zum St\u00e4nderat, dass die Beitr\u00e4ge der Patienten begrenzt werden, und zwar auf 20 Prozent der von der Krankenversicherung nicht gedeckten Kosten. Das entspricht pro Jahr rund 7000 Franken. Den Rest sollen die Kantone \u00fcbernehmen. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Christine Goll (S, ZH), schlug vor, die j\u00e4hrliche Belastung auf 3600 Franken zu begrenzen. Der Rat folgte mit 95 zu 61 Stimmen der Kommissionsmehrheit. Eine weitere Differenz zum St\u00e4nderat schuf der Nationalrat durch die Anhebung der Freigrenzen f\u00fcr den Anspruch auf Erg\u00e4nzungsleistungen. Diskussionslos folgte er den Antr\u00e4gen der Kommission und erh\u00f6hte die Verm\u00f6gensfreigrenze von 25 000 Franken f\u00fcr Alleinstehende auf 37 500 Franken und von 40 000 Franken auf 60 000 Franken f\u00fcr Ehepaare. Gleichzeitig wurde neben dem ersparten Verm\u00f6gen auch das selbstbewohnte Wohneigentum besser gesch\u00fctzt und der entsprechende Freibetrag von 75 000 auf 112 500 Franken angehoben. Damit solle vermieden werden, dass Leute ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen und in eine vielleicht teurere Mietwohnung ziehen m\u00fcssen, um die Pflegekosten bezahlen zu k\u00f6nnen. Der Aufenthalt in einem Pflegeheim d\u00fcrfte zudem nicht in die Armut f\u00fchren, erkl\u00e4rte die franz\u00f6sischsprechende Kommissionsvertreterin Liliane Maury Pasquier (S, GE). Die Kommission schlug deshalb vor, den Kantonen bei der Berechnung der Erg\u00e4nzungsleistungen vorzuschreiben, dass sie daf\u00fcr sorgen m\u00fcssen, \"dass keine Person durch den Aufenthalt in einem anerkannten Pflegeheim Sozialhilfe ben\u00f6tigt\". Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Hansj\u00f6rg Hassler (V, GR), verlangte, auf diesen Zusatz zu verzichten. Der Rat folgte der Kommissionsmehrheit mit 85 zu 79 Stimmen. Im Gegensatz zum St\u00e4nderat beschloss der Nationalrat im Weiteren diskussionslos eine Differenzierung der einzelnen Pflegeleistungen. Statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen und vom St\u00e4nderat abgelehnt, zwischen einer Behandlungs- und einer Grundpflege zu unterscheiden, differenziert die grosse Kammer zwischen Akut- und \u00dcbergangspflege und Langzeitpflege. Die Kosten f\u00fcr die Akut- und die \u00dcbergangspflege m\u00fcssen gem\u00e4ss Nationalrat von den Krankenversicherungen \u00fcbernommen werden. Der Nationalrat stimmte in der Gesamtabstimmung der Vorlage mit 151 zu 2 Stimmen zu. </p><p>In der Differenzbereinigung folgte der <b>St\u00e4nderat</b> in der Frage der Kostenbegrenzung f\u00fcr die Patienten oppositionslos dem Nationalrat und fixierte die Beitr\u00e4ge auf 20 Prozent der von der Krankenversicherung nicht gedeckten Kosten. Allerdings wollte der St\u00e4nderat im Gegensatz zum Nationalrat nicht verbindlich regeln, dass die Kantone die restlichen Kosten \u00fcbernehmen m\u00fcssen. Bei der Anhebung von verschiedenen Verm\u00f6gensgrenzwerten bei den Erg\u00e4nzungsleistungen schloss sich der St\u00e4nderat dem Nationalrat an. F\u00fcr die Verhinderung einer m\u00f6glichen Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit f\u00fcr Personen, die sich in einem Pflegeheim aufhalten w\u00e4hlte der St\u00e4nderat ohne Diskussion eine weniger verbindliche Formulierung als der Nationalrat. Die Kantone haben demnach daf\u00fcr zu sorgen, dass \"in der Regel\" durch diesen Aufenthalt keine Sozialhilfe-Abh\u00e4ngigkeit begr\u00fcndet wird. Bei der Anspruchsberechtigung f\u00fcr eine mittlere oder schwere Hilflosenentsch\u00e4digung beschloss der St\u00e4nderat anders als der Nationalrat mit 25 zu 5 Stimmen an einer einj\u00e4hrigen Karenzfrist festzuhalten. Eine ausf\u00fchrliche Debatte entspann sich rund um die Frage, ob den Krankenpflegeversicherungen s\u00e4mtliche Kosten f\u00fcr eine \u00e4rztlich angeordnete Akut- und \u00dcbergangspflege angelastet werden sollen, wie es Nationalrat vorschlug. Eine Kommissionsmehrheit lehnte dies ab. Kommissionspr\u00e4sidentin Erika Forster (RL, SG) wollte keine finanzielle Sonderbehandlung f\u00fcr die Akutpflege. Dies f\u00fchre zu Mehrkosten, die \u00fcber Pr\u00e4mien finanziert werden m\u00fcssten. Zudem w\u00fcrden nicht die Patienten sondern die Kantone von einer solchen L\u00f6sung profitieren. Anita Fetz (S, BS) argumentierte namens einer Kommissionsminderheit, dass das neue System der Spitalfinanzierung \u00fcber Fallpauschalen die Spitalaufenthalte verk\u00fcrzen werde. Nach dem Spitalaustritt h\u00e4tten viele Personen einen hohen Pflegebedarf, dieser sei krankheitsbedingt und daher von der Krankenversicherung zu \u00fcbernehmen. Der Rat folgte mit 26 zu 12 Stimmen der Kommissionsmehrheit und hielt an seiner urspr\u00fcnglichen Fassung fest, wonach die Krankenversicherung lediglich einen Beitrag an die Pflegeleistungen beizusteuern habe. Weiter lehnte der St\u00e4nderat die vom Nationalrat beschlossene automatische Anpassung der Pflegetarife gem\u00e4ss Mischindex (dem Mittel von Lohn- und Preisentwicklung) mit 23 zu 8 Stimmen ab, um damit keine pr\u00e4judizierende Wirkung auszul\u00f6sen. </p><p>In der weiteren Differenzbereinigung hielt der <b>Nationalrat</b> beim Anspruch auf eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr eine schwere oder mittlere Hilflosigkeit einhellig an seinem Beschluss fest, auf eine einj\u00e4hrige Karenzfrist zu verzichten. Die Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CEg, AG) bezeichnete die Argumentation des St\u00e4nderates in dieser Frage als formaljuristisch und weder sachgerecht noch patientenfreundlich. Bei den \u00e4rztlich verordneten Pflegeleistungen beharrte der Rat auf Antrag seiner Kommission mit 95 zu 75 Stimmen auf der Erg\u00e4nzung, wonach die Krankenkassen auch Beitr\u00e4ge an die Pflege in Einrichtungen mit ambulanten Tages- oder Nachtstrukturen zu leisten haben. </p><p>Umstritten war die Frage, in welchem Ausmass die Krankenversicherer die Kosten der \u00e4rztlich verordneten Akut- und \u00dcbergangspflege zu \u00fcbernehmen haben. Die Kommissionsmehrheit beantragte, am urspr\u00fcnglichen Beschluss des Rates und damit an der vollen \u00dcbernahme festzuhalten. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Hansj\u00f6rg Hassler (V, GR) kam dem St\u00e4nderat, der in dieser Frage gar keine Sonderbestimmung wollte, entgegen. Die Minderheit schlug vor, in diesem Punkt den gleichen Kostenverteiler wie bei der Spitalfinanzierung anzuwenden, was bedeutet, dass die Versicherer 45 Prozent der Kosten \u00fcbernehmen m\u00fcssen und die Kantone 55 Prozent. Bei einer vollen Kosten\u00fcbernahme durch die Kassen sei ein starker Pr\u00e4mienschub zu bef\u00fcrchten, wurde gewarnt. Der Nationalrat stimmte mit 116 zu 58 Stimmen der Minderheit zu. Bei den Pflegebeitr\u00e4gen beharrte der Nationalrat nicht mehr auf der automatischen Anpassung an die Lohn- und Preisentwicklung (Mischindex). Auf Antrag der Kommission beschloss der Rat mit 151 zu 21 Stimmen, dass der Bundesrat alle zwei Jahre die Beitr\u00e4ge an die Entwicklung der Pflegekosten anzupassen habe. Bereits fr\u00fcher einigten sich die R\u00e4te, dass die Patienten h\u00f6chstens 20 Prozent eines vom Bundesrat festgelegten Pflegebeitrags zu bezahlen haben. Bei der Restfinanzierung beantragte die Kommission sich dem St\u00e4nderat anzuschliessen, wonach die Kantone diese Frage regeln m\u00fcssen. Silvia Schenker (S, BS) verlangte namens einer Kommissionsminderheit, darauf zu beharren, dass die Kantone diese Kosten selber \u00fcbernehmen m\u00fcssen. Zudem solle der Kostenbeitrag der Patienten verbindlich auf maximal das Anderthalbfache der ordentlichen Franchise limitiert werden (derzeit 5400 Franken). Der Rat folgte mit 115 zu 56 Stimmen der Kommissionsmehrheit. Schliesslich schloss sich der Rat oppositionslos der St\u00e4nderatsformulierung an, wonach durch den Aufenthalt in einem Pflegeheim \"in der Regel\" keine Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit entstehen soll.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> hatte in der Folge noch vier inhaltliche Differenzen zu behandeln. Kommissionssprecher Urs Schwaller (CEg, FR) beantragte, vor allem aus Kostengr\u00fcnden, wie er ausf\u00fchrte, in allen Punkten an den urspr\u00fcnglichen Beschl\u00fcssen festzuhalten. Ohne Diskussion beschloss der Rat sodann, eine einj\u00e4hrige Karenzfrist f\u00fcr den Anspruch auf eine Entsch\u00e4digung bei einer leichten, mittleren oder schweren Hilflosigkeit beizubehalten. Weiter entschied der Rat, die vom Nationalrat vorgeschlagene periodische Anpassung der Pflegebeitr\u00e4ge der Krankenversicherung an die Kostenentwicklung der Pflege zu streichen. Bei den \u00dcbergangsbestimmungen beharrte der Rat darauf, dass der \u00dcbergang zur neuen Pflegeversicherung kostenneutral zu erfolgen habe. Zur Frage der Finanzierung der \u00e4rztliche verordneten Akut- und \u00dcbergangspflege entspann sich eine l\u00e4ngere Diskussion. Die Kommissionsmehrheit beantragte, auch den neu vom Nationalrat vorgeschlagenen Kostenverteiler zwischen Krankenversicherern und Kantonen abzulehnen und am Modell 60 Prozent Krankenversicherung, 20 Prozent \u00f6ffentliche Hand und 20 Prozent zulasten der Patienten festzuhalten. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Theo Maissen (CEg, GR), schlug demgegen\u00fcber vor, den Kostenverteilungsschl\u00fcssel des Nationalrates zu \u00fcbernehmen: 45 Prozent Krankenversicherer und 55 Prozent Kantone. Allerdings soll bei der Nationalratsfassung erg\u00e4nzt werden, dass der Bundesrat die Dauer der Kosten\u00fcbernahme bestimmt. Es sei richtig und logisch, wenn die \u00dcbergangspflege gleich finanziert werde, wie die spitalinterne Behandlung. Wenn f\u00fcr die Beteiligten keine Nachteile entst\u00fcnden, werde so die Dauer des Spitalaufenthalts kurz gehalten, was mittelfristig einen kostensparenden Effekt habe, argumentierte Theo Maissen. Verena Diener (CEg, ZH) unterst\u00fctzte die Haltung der Kommissionsmehrheit, die einen Kostenbeitrag der Patienten von h\u00f6chstens 20 Franken pro Tag als zumutbar erachtete. Zudem, so Verena Diener, bes\u00e4ssen die \u00e4lteren Menschen den grossen Teil der Verm\u00f6gen im Land. Deshalb sei es richtig, wenn sie die \u00dcbergangspflege mitfinanzierten und so ein gewisses Mass an Solidarit\u00e4t gegen\u00fcber den jungen Menschen \u00fcbern\u00e4hmen. Der St\u00e4nderat stimmte schliesslich dem Antrag der Kommissionsmehrheit mit 23 zu 18 Stimmen zu.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> akzeptierte in der weiteren Differenzbereinigung die einj\u00e4hrige Karenzfrist f\u00fcr den Anspruch auf eine Hilflosenentsch\u00e4digung, verlangte jedoch mit einer Motion (08.3236) vom Bundesrat bis Ende 2009 eine Vorlage, welche die Leistungen der Hilflosenentsch\u00e4digung mit jenen der Pflegefinanzierung koordiniert. Bei der Finanzierung der Akut- und \u00dcbergangspflege hielt der Rat mit 168 zu 1 Stimmen an seinem Modell analog der Spitalfinanzierung fest (45 Prozent Krankenversicherer und 55 Prozent Kantone). Neu f\u00fcgte der Rat die Bestimmung ein, dass der Bundesrat die Dauer dieser Kosten\u00fcbernahme zu bestimmen habe. Bei der periodischen Anpassung der Pflegebeitr\u00e4ge beharrte der Nationalrat einstimmig mit 170 zu 0 Stimmen auf seinem Standpunkt. Demnach sollen die Beitr\u00e4ge alle zwei Jahre angepasst werden, jedoch nicht wie urspr\u00fcnglich beschlossen an die Kostenentwicklung der Pflege, sondern neu an die Teuerung gem\u00e4ss Landesindex der Konsumentenpreise. Erneut lehnte der Nationalrat mit 171 zu 0 Stimmen die vom St\u00e4nderat verlangte kostenneutrale Einf\u00fchrung der Pflegefinanzierung ab.</p><p>Die notwendig gewordene Einigungskonferenz hatte demzufolge noch drei Differenzen zu bereinigen. Im <b>St\u00e4nderat</b> erl\u00e4uterte Kommissionspr\u00e4sident Urs Schwaller (CEg, FR) den Antrag der Konferenz: Bei der Finanzierung der Akut- und \u00dcbergangspflege wird der Verteilschl\u00fcssel des Nationalrats \u00fcbernommen (analog der Spitalfinanzierung). Diese Pflegeleistungen m\u00fcssen jedoch bereits im Spital \u00e4rztlich angeordnet werden und der Kostenverteiler gem\u00e4ss Spitalfinanzierung kommt lediglich w\u00e4hrend maximal zwei Wochen zur Anwendung. Bei der periodischen Anpassung der Pflegebeitr\u00e4ge setzte sich der St\u00e4nderat durch. Der Bundesrat ist demnach nicht verpflichtet, die Beitr\u00e4ge der Krankenversicherung periodisch anzupassen. Bei der Frage der kostenneutralen Einf\u00fchrung der Pflegefinanzierung wird die Kostenneutralit\u00e4t f\u00fcr den Bereich der allgemeinen Pflege verlangt, nicht aber f\u00fcr die Akut- und \u00dcbergangspflege. Liliane Maury Pasquier (S, GE) opponierte erfolglos gegen den Vorschlag der Einigungskonferenz. Aus Sicht der Pflegebed\u00fcrftigen sei die Vorlage ungen\u00fcgend, die nun beantragten Bestimmungen zur Akut- und \u00dcbergangspflege seien zu restriktiv und f\u00fchrten zudem eher zu mehr als weniger Spitalaufenthalten, argumentierte sie. Der St\u00e4nderat stimmte dem Antrag der Einigungskonferenz mit 22 zu 6 Stimmen zu.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> schloss sich darauf dem St\u00e4nderat an und akzeptierte ohne Diskussion und Gegenantrag den Vorschlag der Einigungskonferenz. Vor der Schlussabstimmung erkl\u00e4rten Christine Goll (S, ZH) und Geri M\u00fcller (G, AG), dass ihre Fraktionen das Gesetz ablehnen werden. Goll bezeichnete die Vorlage als sozialen R\u00fcckschritt. Das KVG schreibe unmissverst\u00e4ndlich vor, dass die \u00e4rztlich verordnete Pflege im Spital, Heim oder zu Hause mit Spitex vollumf\u00e4nglich bezahlt werde. Mit dem neuen Gesetz w\u00fcrden nun aber den Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, Mehrkosten aufgeb\u00fcrdet.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im St\u00e4nderat mit 33 zu 8 und im Nationarat mit 126 zu 55 Stimmen angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1213353430057)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":"III","Modified":"\/Date(1770754259370)\/","SubmissionDate":"\/Date(1108512000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4707,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}