{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050034,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050034,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050034,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050034,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050034,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050034,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050034,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050034,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050034,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050034,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050034,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050034,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050034,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050034,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050034,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050034,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050034,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20050034,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.034","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber die Invalidenversicherung (IVG). Massnahmen zur Verfahrensstraffung","Description":"Botschaft vom 4. Mai 2005 betreffend die \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Invalidenversicherung (Massnahmen zur Verfahrensstraffung)","InitialSituation":"<p>Im Rahmen seiner Aussprache \"Panorama der Sozialversicherungen; Standortbestimmung, Perspektiven und k\u00fcnftige Massnahmen\" hat der Bundesrat am 30. Juni 2004 beschlossen, dem Parlament unverz\u00fcglich eine Reform des Verfahrens in der Invalidenversicherung zu unterbreiten. Die Vorlage sollte im Sonderverfahren beraten werden und per 1. Januar 2006 in Kraft treten. Mit folgenden drei Massnahmen sollte das IV-Verfahren gestrafft werden:</p><p>-         Ersetzung des Einspracheverfahrens durch das Vorbescheidverfahren (Wiederherstellung des Zustandes vor der Einf\u00fchrung des Bundesgesetzes \u00fcber den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts [ATSG]).</p><p>-         Einf\u00fchrung der Kostenpflicht f\u00fcr das Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht und vor dem Eidgen\u00f6ssischen Versicherungsgericht (EVG).</p><p>-         Einschr\u00e4nkung der Kognition f\u00fcr das EVG.</p><p>Am 24. September 2004 gab der Bundesrat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung.  Diese dauerte bis 1. November 2004. Zur Stellungnahme eingeladen waren die Kantone, die Eidgen\u00f6ssischen Gerichte, die Parteien, die Spitzenverb\u00e4nde der Wirtschaft und weitere interessierte Organisationen. Zus\u00e4tzlich wurde am 22. Oktober 2004 eine konferenzielle Vernehmlassung mit den Behindertenverb\u00e4nden durchgef\u00fchrt. Insgesamt sind 66 Stellungnahmen eingegangen.</p><p>Aus den Antworten geht im Wesentlichen Folgendes hervor:</p><p>-         Bef\u00fcrwortung des Reformkonzeptes: Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer stimmt dem Gesamtkonzept des Entwurfes zu. Die Gegner sprechen sich insbesondere gegen den Umstand aus, dass f\u00fcr das IV-Verfahren eine eigenst\u00e4ndige Regelung gelten soll. Sie streiten ausserdem den Dringlichkeitscharakter ab, bedauern die \u00dcberschneidung mit der Justizreform und \u00e4ussern Zweifel an der Zweckm\u00e4ssigkeit der Massnahmen.</p><p>-         Vorbescheidverfahren anstelle des Einspracheverfahrens: Die Wiedereinf\u00fchrung des Vorbescheidverfahrens anstelle des Einspracheverfahrens ist gut aufgenommen worden. Einige Vernehmlassungsteilnehmer f\u00fchrten allerdings an, dass noch nicht abgesch\u00e4tzt werden k\u00f6nne, welche Auswirkungen das Einspracheverfahren zahlenm\u00e4ssig auf die Einsprachen gegen die Verf\u00fcgungen der IV-Stellen habe.</p><p>-         Kostenpflicht f\u00fcr die Parteien bei Beschwerdeverfahren vor dem kantonalen und dem eidgen\u00f6ssischen Versicherungsgericht: Die Einf\u00fchrung einer Kostenpflicht f\u00fcr Beschwerdef\u00e4lle vor den kantonalen Versicherungsgerichten hat weitgehend ein positives Echo gefunden. Die Kantone regen mehrheitlich an, einen Kostenrahmen festzulegen. Dennoch kritisierten mehrere Teilnehmer die Kostenpflicht f\u00fcr das Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht, weil sie bef\u00fcrchten, dass dadurch die Gesuche um unentgeltliche Prozessf\u00fchrung zunehmen w\u00fcrden und folglich noch h\u00f6here Kosten resultierten. Die Kantone haben sich mehrheitlich daf\u00fcr ausgesprochen, den Vorschlag der Kostenpflichtigkeit des Verfahrens vor EVG mit der Justizreform abzugleichen.</p><p>-         Beschr\u00e4nkung der Pr\u00fcfbefugnis des Eidgen\u00f6ssischen Versicherungsgerichtes auf die Verletzung von Bundesrecht einschliesslich Ermessens\u00fcberschreitung und -missachtung: Nur wenige Vernehmlassungsteilnehmer haben sich zu dieser Massnahme ge\u00e4ussert. Angesichts der Ergebnisse der parlamentarischen Debatten im Zusammenhang mit der Justizreform fielen einige Stellungnahmen eher skeptisch aus. W\u00e4hrend des Vernehmlassungsverfahrens dieser Vorlage hielt der Nationalrat im Rahmen der Beratung der Justizreform an der uneingeschr\u00e4nkten Kognition des EVG bei IV-Leistungen fest.  </p><p>Aufgrund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens und zwecks Harmonisierung der vorliegenden Vorlage mit der laufenden Totalrevision der Bundesrechtspflege werden nun drei Massnahmen zur Straffung des IV-Verfahrens vorgeschlagen:</p><p>-         Ersetzung des Einspracheverfahrens durch das Vorbescheidverfahren (Wiederherstellung des Zustandes vor der Einf\u00fchrung des Bundesgesetzes \u00fcber den allgemeinen Teil der Sozialversicherungsrechts [ATSG]).</p><p>-         Einf\u00fchrung der Kostenpflicht f\u00fcr das Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht.</p><p>-         Aufhebung des Fristenstillstandes f\u00fcr das Verwaltungsverfahren und das Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht.</p><p>Die drei Massnahmen sollen in ihrem Zusammenwirken die Streitigkeiten \u00fcber Leistungen der IV straffen und beschleunigen. Im Interesse der versicherten Person muss vor allem das Verwaltungsverfahren z\u00fcgig ablaufen. Das Vorbescheidverfahren bietet besser als das Einspracheverfahren Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass die versicherte Person fr\u00fchzeitig ins Verfahren einbezogen und der Sachverhalt richtig erhoben wird.</p><p>Die Einf\u00fchrung der Kostenpflicht des Verfahrens vor dem kantonalen Versicherungsgericht wird dazu f\u00fchren, dass die Rechtsuchenden die Gr\u00fcnde f\u00fcr und gegen eine Beschwerdeerhebung sorgf\u00e4ltig gegeneinander abw\u00e4gen. Auf unn\u00fctze Beschwerden wird unter diesen Umst\u00e4nden eher verzichtet, als wenn der Gang vor das kantonale Versicherungsgericht gratis ist.            </p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>Nationalrat </b>beantragte eine starke Kommissionsminderheit Nichteintreten. Diese Minderheit erachtete die Vorlage als nicht sachdienlich, weil sie ihrer Meinung nach formelle und materielle M\u00e4ngel aufweist. So fehlten quantitative Daten sowie eine zuverl\u00e4ssige qualitative Evaluation der Vor- und Nachteile des geltenden Verfahrens zwei Jahre nach dessen Einf\u00fchrung. Ausserdem sei es nicht sinnvoll, gewisse Aspekte eines Verfahrens zu \u00e4ndern, das im Rahmen der n\u00e4chsten, bald anstehenden IV-Revision mit Sicherheit \u00fcberdacht werde. In materieller Hinsicht entferne sich die Vorlage von der mit dem ATSG m\u00fchsam errungenen Vereinheitlichung der Verfahren. Vom Einspracheverfahren w\u00fcrde zum Vorbescheidverfahren zur\u00fcckgekehrt, Gerichtskosten w\u00fcrden eingef\u00fchrt und der Fristenstillstand w\u00fcrde aufgehoben. Die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter der Revision betonten, dass das Verwaltungsverfahren im Interesse der Versicherten und der Anspruchsberechtigten schnell abgewickelt werden m\u00fcsse. Da die Entscheidfristen f\u00fcr die effektive berufliche Wiedereingliederung von grosser Bedeutung seien, soll mit den vorgeschlagenen Massnahmen das Verfahren bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit IV-Leistungen gestrafft und beschleunigt werden. Der Nationalrat trat mit 111 zu 63 Stimmen auf die Vorlage, die von den Christdemokraten, den Freisinnigen und der SVP-Fraktion unterst\u00fctzt wurde, ein.</p><p>In den Artikeln 57 a Absatz\u00a01 und 2 und 69 Absatz\u00a01 folgte der Nationalrat dem Antrag der Kommissionsmehrheit und f\u00fchrte mit 105 zu 64 Stimmen bzw. 107 zu 63 Stimmen das Vorbescheidverfahren wieder ein. Nach Meinung der Ratsmehrheit f\u00fchrte die Einf\u00fchrung des Einspracheverfahrens nicht dazu, dass Entscheide \u00fcber IV-Leistungen seltener angefochten werden, ganz im Gegenteil. Die Vielzahl der Einsprachen und Beschwerden in diesem Bereich erfordere sofortige Korrekturmassnahmen. Die sozialdemokratische Fraktion und die Gr\u00fcnen lehnten diese Sicht der Dinge entschieden ab, fanden aber kein Geh\u00f6r.</p><p>Mit 88 zu 88 Stimmen und Stichentscheid der Pr\u00e4sidentin sprach sich der Nationalrat gegen die Aufhebung des Fristenstillstands w\u00e4hrend der Gerichtsferien (zwei Wochen an Ostern, ein Monat im Sommer, zwei Wochen an Weihnachten) aus. </p><p>Bei Artikel\u00a069 Absatz\u00a01ter setzten sich die Fraktionen der SP und der Gr\u00fcnen vergeblich gegen die Einf\u00fchrung einer in ihren Augen unsozialen Kostenpflicht f\u00fcr die Parteien bei Beschwerdeverfahren ein. Die grosse Kammer folgte in dieser Frage mit 108 zu 70 Stimmen dem Antrag ihrer Kommission, die der Meinung war, dass mit der Einf\u00fchrung einer moderaten Kostenpflicht die Gr\u00fcnde, die f\u00fcr oder gegen eine Beschwerdeerhebung sprechen, sorgf\u00e4ltiger gegeneinander abgewogen werden d\u00fcrften. Ausserdem h\u00e4tten Personen, die nicht \u00fcber die erforderlichen Mittel verf\u00fcgen, Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege. </p><p>Zudem folgte der Nationalrat mit 93 zu 85 Stimmen einem Antrag der Kommissionsmehrheit und schr\u00e4nkte die Kognition des Eidgen\u00f6ssischen Versicherungsgerichts bei IV-Leistungen ein. Er hielt  diese Massnahme f\u00fcr ein effizientes und wirksames Mittel, um die Kosten einzud\u00e4mmen. Eine Kommissionsminderheit war hingegen wie die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen der Ansicht, dass dieser Beschluss im Widerspruch zu den Artikeln 97 und 105 des am 17. Juni 2005 vom Parlament verabschiedeten Bundesgesetzes \u00fcber das Bundesgericht stehe.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 92 zu 65 Stimmen gegen den Willen des rot-gr\u00fcnen Lagers angenommen.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat </b>lehnte einen Nichteintretensantrag von Gis\u00e8le Ory (S, NE) mit 35 zu 4 Stimmen ab.  Auch die Minderheitsantr\u00e4ge zu den Artikeln 57 a Absatz\u00a01 und 2 und 69 Absatz\u00a01 betreffend das Vorbescheidverfahren und die Kognition des EVG (Ziff. IIbis, \u00c4nderung bisherigen Rechts) fanden keine Mehrheit: Die St\u00e4nder\u00e4tinnen und St\u00e4nder\u00e4te folgten jeweils dem Beschluss des Nationalrates.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1134717200333)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":"III","Modified":"\/Date(1770756905230)\/","SubmissionDate":"\/Date(1115164800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4708,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}