{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050052,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050052,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050052,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050052,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050052,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050052,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050052,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050052,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050052,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050052,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050052,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050052,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050052,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050052,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050052,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050052,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050052,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20050052,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.052","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"5. IV-Revision","Description":"Botschaft vom 22. Juni 2005 zur 5. Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die Invalidenversicherung","InitialSituation":"<p>Seit einigen Jahren steigt die Anzahl der IV-Rentenbez\u00fcgerinnen und -bez\u00fcger stetig an. Dies bringt sowohl soziale wie auch finanzielle Probleme mit sich. Die sozialen Probleme sind darin begr\u00fcndet, dass immer mehr und immer j\u00fcngere Personen vom Erwerbsleben ausgeschlossen sind. Auf der finanziellen Seite verm\u00f6gen die Einnahmen seit l\u00e4ngerer Zeit nicht mehr mit den wachsenden Ausgaben Schritt zu halten, so dass sich die Schuld- und Zinssituation der IV zusehends verschlechtert. 2004 schloss die IV mit einem Defizit von \u00fcber 1,5 Milliarden Franken ab und die Verschuldung der IV belief sich auf 6 Milliarden Franken. Wird nichts unternommen, um die Zunahme der Zahl der IV-Renten zu bremsen und neue Einnahmequellen zu erschliessen, steht auch die Zukunft der AHV auf dem Spiel. Der AHV/IV-Ausgleichsfonds wird ab 2010 roten Zahle schreiben, denn ein Grossteil seiner Guthaben wird k\u00fcnftig aus Forderungen gegen\u00fcber der IV bestehen. Die IV muss deshalb dringend einer grundlegenden Reform unterzogen werden. Ausserdem m\u00fcssen neue Finanzierungsquellen gefunden werden.</p><p>Die 5. IV-Revision bezweckt, durch eine Reduktion der Zahl der Neurenten um 20 Prozent (bezogen auf das Jahr 2003) die Ausgaben der IV zu senken, negative Anreize im Zusammenhang mit der Eingliederung zu beseitigen und mittels Sparmassnahmen einen substanziellen Beitrag zur finanziellen Gesundung des Systems zu leisten, durch den die j\u00e4hrlichen Defizite der IV verringert werden. Um diese Ziele zu erreichen, sieht der Bundesrat folgende Massnahmen vor:</p><p>- D\u00e4mpfung der Zunahme der IV-Neuberentungen</p><p>Zur D\u00e4mpfung der steigenden Zahl der Neurenten ist ein System zur Fr\u00fcherfassung und Fr\u00fchintervention vorgesehen. Ausserdem sind Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung und die Ausweitung der beruflichen Eingliederungsmassnahmen geplant. Diese Massnahmen zielen darauf ab, betroffene Personen m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig zu erfassen und zu begleiten und die Erhaltung des noch bestehenden Arbeitsplatzes sicherzustellen, so dass eine Rentenzusprache m\u00f6glichst vermieden werden kann. Die Mitwirkungspflicht der Versicherten wird ebenfalls verst\u00e4rkt. Im Gegenzug zur Erweiterung der Eingliederungsmassnahmen soll der Zugang zur IV-Rente durch eine Anpassung des Invalidit\u00e4tsbegriffes und des Rentenanspruchs eingeschr\u00e4nkt werden.</p><p>- Korrektur von negativen Anreizen</p><p>Das heutige IV-System f\u00fchrt allein oder im Zusammenspiel mit anderen Zweigen der sozialen Sicherheit zum Teil zur paradoxen Situation, dass gesundheitlich beeintr\u00e4chtigte Personen nach Eintritt der Invalidit\u00e4t finanziell besser dastehen als vorher. So kann es geschehen, dass diese Personen keinerlei finanzielles Interesse daran haben, ihre Resterwerbsf\u00e4higkeit auszun\u00fctzen, weil sonst ihre Rente gek\u00fcrzt wird. Die Anpassung des IV-Taggeldsystems und die Vermeidung von Einkommenseinbussen bei erh\u00f6hter Erwerbst\u00e4tigkeit sollen den Betroffenen Anreize bieten, sich f\u00fcr die Eingliederung zu interessieren bzw. nicht darauf zu verzichten.</p><p>- Sparmassnahmen</p><p>Zu den in der 5. IV-Revision vorgesehenen Sparmassnahmen geh\u00f6ren die Aufhebung des Karrierezuschlages, die \u00dcberf\u00fchrung der medizinischen Massnahmen zur beruflichen Eingliederung - mit Ausnahme der medizinischen Massnahmen zur Behandlung von Geburtsgebrechen - in das Leistungssystem der Krankenversicherung sowie die Aufhebung der laufenden Zusatzrenten. F\u00fcr die Sanierung des IV-Finanzhaushaltes sind diese - sozialvertr\u00e4glichen - Massnahmen erforderlich.</p><p>- Harmonisierung der Praxis</p><p>Die Aufsichtskompetenzen des Bundes sind zu verst\u00e4rken, um eine einheitliche Anwendung der IV-Gesetzgebung in der gesamten Schweiz zu gew\u00e4hrleisten. Die Verst\u00e4rkung der Bundesaufsicht muss Hand in Hand mit einer st\u00e4rkeren Einbindung der Sozialpartner in die Aufsicht \u00fcber den Vollzug der IV gehen.</p><p>- Erh\u00f6hung des IV-Beitragssatzes</p><p>Die Erh\u00f6hung der Lohnbeitr\u00e4ge f\u00fcr die IV um 0,1 Prozent von heute 1,4 auf 1,5 Prozent rechtfertigt sich als Kompensation der Entlastung der 2. S\u00e4ule durch die erwartete Senkung der Zahl der Neurenten um 20 Prozent. Mit der Erh\u00f6hung des Lohnbeitragssatzes kann dar\u00fcber hinaus eine Ann\u00e4herung an das urspr\u00fcnglich festgelegte Ziel, d.h. den anteilsm\u00e4ssig vergleichbaren Finanzierungsbeitrag von Sozialpartnern und \u00f6ffentlicher Hand, erreicht werden.</p><p>- Senkung des Bundesbeitrags</p><p>Die Kosten f\u00fcr die Massnahmen zur Reduktion der Zahl der Neurenten belasten den Bundeshaushalt. Der Bundesrat hat beschlossen, dies zu kompensieren und den Bundesbeitrag an die IV entsprechend zu senken. Dieser Entscheid ist im Entlastungsprogramm 2004 begr\u00fcndet. Aufgrund der Sch\u00e4tzung der anfallenden Mehrkosten soll nun der Bundesbeitrag in den Jahren 2008-2012 von 37,5 Prozent auf 36,9 Prozent der IV-Ausgaben gesenkt werden. Diese Senkung ist an zwei Voraussetzungen gekn\u00fcpft: Die IV-Lohnbeitr\u00e4ge m\u00fcssen um 0,1 Prozentpunkte angehoben und die Mehrwertsteuer gleichzeitig um 0,8 Prozentpunkte, ohne Bundesanteil, erh\u00f6ht werden. </p><p>Mit diesen Massnahmen will der Bundesrat eine weitere Etappe zur langfristigen Konsolidierung der Invalidenversicherung realisieren und die IV als eine wichtige Errungenschaft der sozialen Sicherheit wieder auf eine bessere finanzielle Basis stellen. Die hier vorgeschlagenen Massnahmen werden das Budget der IV bis 2025 j\u00e4hrlich um rund 596 Millionen Franken entlasten.</p><p>Die Massnahmen der vorliegenden 5. IV-Revision reichen jedoch nicht aus, um die IV zu sanieren. Anderseits w\u00e4ren weitere Spar- und Entlastungsmassnahmen weder politisch realisierbar noch sozial vertretbar. Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat gleichzeitig mit der Vorlage zur 5. IV-Revision eine lineare Anhebung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte, ohne Anteil f\u00fcr den Bund. Die Erh\u00f6hung soll voraussichtlich ein Jahr nach der 5. IV-Revision in Kraft treten.</p><p>Dank der in der vorliegenden Botschaft und in der Botschaft zur Zusatzfinanzierung zur IV (05.053) vorgeschlagenen Massnahmen sollte die Invalidenversicherung ab 2009 nicht mehr defizit\u00e4r arbeiten und das Kapitalkonto der IV d\u00fcrfte ab 2024 einen positiven Saldo ausweisen. </p>","Proceedings":"<p></p><p>Nach vierzehnst\u00fcndiger Beratung w\u00e4hrend dreier Tage nahm der <b>Nationalrat </b>die 5. IV-Revision mit 113 zu 59 Stimmen an, obwohl die Ratslinke und die Gr\u00fcnen angek\u00fcndigt hatten, das Referendum zu ergreifen. Die Grosse Kammer beschloss, die Frage der Finanzierung der Invalidenversicherung sp\u00e4ter \u00fcber eine Erh\u00f6hung der Beitr\u00e4ge sowie der Mehrwertsteuer (MWST) zu regeln.</p><p>Angesichts des von allen Rednern und Rednerinnen anerkannten Revisionsbedarfs bei der Invalidenversicherung fand der Antrag von Marianne Huguenin (-, VD), nicht auf die Vorlage einzutreten oder sie an den Bundesrat zur\u00fcckzuweisen, kein grosses Echo. Mit 167 zu 3 Stimmen wurde Eintreten beschlossen. W\u00e4hrend der Rat sich \u00fcber die Reform im Grundsatz einig war, gingen die Meinungen in Bezug auf die Mittel betr\u00e4chtlich auseinander. In den meisten F\u00e4llen nahm der Nationalrat an der Vorlage des Bundesrates aber nur geringf\u00fcgige \u00c4nderungen vor.</p><p>Bei Artikel\u00a03b \u00fcber die Fr\u00fcherfassung einigte der Rat sich auf das Prinzip, die verschiedenen Akteure nicht zur Meldung zu verpflichten. Die beiden Minderheitsantr\u00e4ge zu diesem Punkt wurden abgelehnt. Der eine verlangte, dass die von allf\u00e4lligen Eingliederungsmassnahmen betroffene Person ihre Einwilligung geben muss, bevor ihr Fall der Versicherung gemeldet wird; der zweite wollte die Meldung zur Pflicht machen. In Artikel\u00a03c strich der Nationalrat, wie von der Kommissionsmehrheit empfohlen, mit 102 zu 76 Stimmen Absatz\u00a04 der Bundesratsvorlage, wonach ein Arzt der IV beim behandelnden Arzt die notwendigen Ausk\u00fcnfte der versicherten Person ohne deren Einwilligung einholen kann. </p><p>Bei Artikel\u00a07a wurde ein Antrag der Minderheit, wonach der Arbeitgeber alles daran setzen muss, um den Arbeitsplatz an die Situation des Versicherten anzupassen, nach regen Diskussionen mit 110 zu 62 Stimmen abgelehnt. </p><p>Bei Artikel\u00a012 distanzierte sich der Rat von der Vorlage des Bundesrates, wonach die medizinischen Massnahmen im Rahmen der beruflichen Wiedereingliederung aus dem IV-Gesetz auszulagern seien. Mit 106 zu 71 Stimmen votierte er daf\u00fcr, dass die Invalidenversicherung weiterhin bis zum 20. Altersjahr des Versicherten daf\u00fcr aufkommen muss. Im Lager der Freisinnigen war man sich in dieser Frage nicht einig, die H\u00e4lfte unterst\u00fctzte den Vorschlag des Bundesrates.</p><p>Der Nationalrat strebte eine st\u00e4rkere Zusammenarbeit mit den Unternehmen an und setzte als vorrangiges Ziel die Eingliederungsmassnahmen fest, d.h. den Verbleib der Arbeitnehmenden im Betrieb (Art. 14a Abs. 5). Zur F\u00f6rderung der Eingliederung behinderter Personen gab der Nationalrat finanziellen Anreizen gegen\u00fcber Zwangsmassnahmen den Vorzug. So f\u00fchrte er in Artikel\u00a018 auf Antrag der Kommission eine Verg\u00fctung f\u00fcr Arbeitgeber ein, falls die versicherte Person innert zweier Jahre nach ihrer Einstellung erneut arbeitsunf\u00e4hig wird. Hingegen lehnte er es mit 109 zu 63 Stimmen ab, die Arbeitgeber zu verpflichten in ihren Betrieben einen bestimmten Anteil behinderter Personen zu besch\u00e4ftigen (Art. 71a). Eine Mehrheit der Kommission wollte in den \u00dcbergangsbestimmungen gleichwohl eine Quote einf\u00fchren f\u00fcr den Fall, dass vier Jahre nach Annahme der Revision die Invalidenquote immer noch \u00fcber 4,5 Prozent liegen sollte. Aber der Rat lehnte auch diesen Antrag mit 92 zu 78 Stimmen ab, ebenso lehnte er jegliche Quotenverpflichtung f\u00fcr den Bund als Arbeitgeber ab (Art. 18c).</p><p>Der Rat debattierte ausgiebig \u00fcber die Auslegung von Artikel\u00a028. In den Augen der Kommissionsmehrheit dient dieser Artikel dazu, die Eigenschaft der Invalidenversicherung als Institution zur F\u00f6rderung der Integration und Eingliederung behinderter Personen zu st\u00e4rken. In den Augen der Ratsmitglieder aus dem linken und dem gr\u00fcnen Lager zielt dieser Artikel im Gegenteil darauf ab, gewisse Personen, vor allem solche mit schwankenden Krankheitsverl\u00e4ufen, aus der IV auszuschliessen. Um Unsicherheiten zum Zweck dieses Artikels auszur\u00e4umen, sprach der Rat sich trotz der Opposition der Sozialdemokraten und der Gr\u00fcnen mit 110 zu 62 Stimmen f\u00fcr die von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagene Formulierung aus.</p><p>Ein von Marcel Scherer (V, ZG) verfochtener Minderheitsantrag, die Kinderrente zu k\u00fcrzen (Art. 38 Ab. 1), l\u00f6ste heftige Reaktionen aus. Trotz dem grossen Einsparpotenzial beantragte die Kommissionsmehrheit aufgrund der Referendumsgefahr, welche eine solche Bestimmung mit sich br\u00e4chte, diese abzulehnen. Der Rat folgte dem Kommissionsantrag mit 109 zu 49 Stimmen. </p><p>Eine von Reto Wehrli (C, SZ) angef\u00fchrte Minderheit beantragte, Rentenauszahlungen an Personen im Ausland an die Kaufkraft anzupassen (Art. 46a). Entgegen dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit pflichtete der Nationalrat dieser Bestimmung dank der Unterst\u00fctzung der Christlichdemokraten mit 89 zu 82 Stimmen bei. Die Gegner und Gegnerinnen sprachen in diesem Zusammenhang von Rechtseinschr\u00e4nkung und nicht nachgewiesenen Einsparungen und betrachteten den Vorschlag als Schaumschl\u00e4gerei, da es hier nur um ein marginales Problem der Revision gehe. </p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> anerkannten die Votantinnen und Votanten den Revisionsbedarf bei der Invalidenversicherung ebenfalls, wenn auch mit gewissen Vorbehalten in Bezug auf die Mittel. Eintreten wurde jedoch ohne Gegenstimme beschlossen. </p><p>In den grunds\u00e4tzlichen Punkten der Revision wich die Kleine Kammer kaum vom Nationalrat ab. So sprach sie sich mit 23 zu 11 Stimmen wie der Nationalrat f\u00fcr den Verzicht auf die Zusatzrenten f\u00fcr heutige oder k\u00fcnftige Ehegatten von IV-Empf\u00e4ngern aus (Bst. e der Schlussbestimmungen) und strich den Karrierezuschlag mit 21 zu 7 Stimmen (Art. 36 Abs. 3).</p><p>Der St\u00e4nderat schaffte allerdings einige Differenzen zum Erstrat. In einem von der Kommission beantragten neuen Artikel (Art. 7b) pr\u00e4zisierte er, dass der Arbeitgeber aktiv mit der IV-Stelle zusammenarbeitet und bei der Herbeif\u00fchrung einer angemessenen L\u00f6sung mitwirkt. Bei Artikel\u00a014a Absatz\u00a05 stimmte er mit 20 zu 15 Stimmen einem Minderheitsantrag zu, wonach die Versicherung dem Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer, welcher in seiner Arbeitskraft eingeschr\u00e4nkt ist, im Betrieb weiterbesch\u00e4ftigt, einen Beitrag leisten kann. Die Gegner dieser Bestimmung, darunter Bundesrat Pascal Couchepin, wiesen vergeblich auf die nachteiligen Folgen hin, die diese Regelung mit sich bringen k\u00f6nnte, n\u00e4mlich die k\u00fcnstliche Erhaltung des Arbeitsplatzes anstatt die Integration mit entsprechenden Eingliederungsmassnahmen. Die im Nationalrat ohne weitere Diskussion angenommene Kapitalhilfe wurde gestrichen (Art. 18b).</p><p>Die vom Nationalrat angenommene Bestimmung \u00fcber die Kaufkraftbereinigung von im Ausland ausbezahlten Renten lehnte der St\u00e4nderat ab mit der Begr\u00fcndung, dass diese Regelung nicht durchf\u00fchrbar sei.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> hielt an einigen Differenzen zum St\u00e4nderat fest. Mit 121 zu 57 Stimmen sprach er sich erneut f\u00fcr die vom St\u00e4nderat gestrichene Kapitalhilfe aus und lehnte einen Minderheitsantrag aus Kreisen der SVP-Fraktion ab, der Grossen Kammer zu folgen (Art. 8 Abs. 3 Bst. c, Art. 18b). Mit 96 zu 73 Stimmen stimmte der Nationalrat gegen die vom St\u00e4nderat eingef\u00fchrte Bestimmung, wonach jenen Betrieben ein Beitrag entrichtet werden kann, die einen Angestellten weiterbesch\u00e4ftigen, der seit mehreren Monaten in seiner Arbeitskraft eingeschr\u00e4nkt ist (Art. 14a Abs. 5).</p><p>Das links-gr\u00fcne Lager wollte mit einem Ordnungsantrag von Hans-J\u00fcrg Fehr (S, SH) auf die Finanzierungsfrage zur\u00fcckkommen. Allerdings hatte die Linke mit ihrem Ansinnen, die beiden Teile der Revision - Massnahmen zur Senkung der Anzahl der Neurenten und finanzielle Massnahmen - gleichzeitig in Kraft zu setzen, keinen Erfolg: Der Rat lehnte es ab, die Abstimmung \u00fcber die Massnahmen zur Senkung der Anzahl der Neurenten zu verschieben. Nach den Worten der Kommissionssprecher festigen die vorgeschlagenen \u00c4nderungen das Konzept der IV und richten deren T\u00e4tigkeit auf die Hauptziele aus. Es w\u00e4re deshalb unverantwortlich, auf die f\u00fcr die Fr\u00fcherfassung potenzieller Invalidit\u00e4tsf\u00e4lle und die berufliche Wiedereingliederung der Betroffenen \u00e4usserst wichtigen Massnahmen zu verzichten. Die Revision m\u00fcsse deshalb so rasch als m\u00f6glich in Kraft gesetzt werden.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> schloss sich den meisten Beschl\u00fcssen des Nationalrats an, so nahm er u.a. die Kapitalhilfe wieder in die Vorlage auf. Bei Artikel\u00a014 Absatz\u00a05, einem weiteren Differenzpunkt, n\u00e4herte sich der St\u00e4nderat dem Nationalrat an, indem er den Artikel in seinem Inhalt zwar wahrte, aber die Formulierung \u00e4nderte und die Unterst\u00fctzungsdauer befristete. Da die vorgesehene Hilfe nur im Rahmen von Wiedereingliederungsmassnahmen und auf diese Zeit befristet gew\u00e4hrt werden kann, erkl\u00e4rte der Bundesrat sich bereit, diese Massnahmen zu unterst\u00fctzen. </p><p>Der <b>Nationalrat </b>folgte den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderates.</p><p>Vor der Schlussabstimmung des Nationalrates sprach sich das links-gr\u00fcne Lager erneut gegen einen Aufschub der Finanzierungsfrage aus; es bekr\u00e4ftigte seine ablehnende Haltung gegen ein Gesetz, das ein eigentliches Sozialabbauprogramm darstelle und verwarf die Vorlage einstimmig.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Entwurf 1 im Nationalrat mit 118 zu 63 und im St\u00e4nderat mit 35 zu 7 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 17. Juni 2007 mit 59,1\u00a0Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. </b></p><p></p><p>Vorlage 2</p><p>Die Diskussionen zur Vorlage 2 (Finanzierung der IV) folgten der Detailberatung \u00fcber die Anhebung der Mehrwertsteuers\u00e4tze (vgl. Gesch\u00e4ft 05.053). Die Mitglieder der SVP-Fraktion enthielten sich der Stimme - ausgenommen in der Gesamtabstimmung. Ein Teil des Nationalrates bef\u00fcrwortete eine Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer, andere wollten eine gemischte Zusatzfinanzierung. Paul Rechsteiner (S, SG) pl\u00e4dierte im Namen der Kommissionsminderheit f\u00fcr eine Erh\u00f6hung der Lohnbeitr\u00e4ge. Die Finanzierungsstruktur w\u00e4re somit gewahrt und die Kosten w\u00fcrden sozial gerechter verteilt. Die Kommissionsmehrheit hielt diesem Vorschlag entgegen, dass die damit herbeigef\u00fchrte Verteuerung der Arbeitskosten das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweiz gef\u00e4hrden k\u00f6nnte. Mit 83 zu 61 Stimmen bei 46 Enthaltungen (davon 44 aus der SVP-Fraktion) abgelehnt wurde schliesslich der Minderheitsantrag, den Beitragssatz bis 2015 von 1,4 auf 2 Prozent zu erh\u00f6hen (Art. 85b). Mit 74 zu 72 Stimmen bei 44 Enthaltungen (davon 43 aus der SVP-Fraktion) ebenfalls abgelehnt wurde der Minderheitsantrag zu Art. 3 Abs. 1, dem Bundesrat zu folgen und die Beitr\u00e4ge von 1,4 auf 1,5 Prozent zu erh\u00f6hen. Angenommen wurde der Antrag der Kommissionsmehrheit, wonach der Bund die Schuldzinsen der IV vorl\u00e4ufig \u00fcbernimmt. </p><p>Der Rat sprach sich gegen den Ordnungsantrag von Meinrado Robbiani (C, TI) aus, die Gesamtabstimmung zu vertagen, und lehnte das Gesetz mit 93 zu 85 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab. Zuvor hatte er auch das Gesetz \u00fcber die Zusatzfinanzierung der IV \u00fcber die MWSt abgelehnt.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1197995497910)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":"III","Modified":"\/Date(1770758335240)\/","SubmissionDate":"\/Date(1119398400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4709,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}