{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050053,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050053,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050053,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050053,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050053,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050053,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050053,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050053,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050053,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050053,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050053,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050053,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050053,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050053,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050053,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050053,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050053,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20050053,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.053","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"IV. Zusatzfinanzierung","Description":"Botschaft vom 22. Juni zur Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung","InitialSituation":"<p>Die finanzielle Situation der Invalidenversicherung (IV) hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend verschlechtert. Ende 2004 belief sich die Verschuldung der IV auf 6 Milliarden Franken. Im Rahmen der 5. IV-Revision schl\u00e4gt der Bundesrat deshalb gezielte Entlastungs- und Sparmassnahmen vor. Diese Massnahmen allein reichen aber nicht aus, um die IV zu sanieren. Andererseits w\u00e4ren weitere Spar- und Entlastungsmassnahmen politisch nicht realisierbar und sozial nicht vertretbar. </p><p>Angesichts dieser Situation erachtet der Bundesrat die Erschliessung zus\u00e4tzlicher Einnahmequellen f\u00fcr die IV als unerl\u00e4sslich. Er schickte deshalb im Herbst 2004 gleichzeitig mit der Vorlage zur 5. IV-Revision einen Entwurf zur Zusatzfinanzierung der IV in die Vernehmlassung. Der Bundesrat sah darin zwei m\u00f6gliche Finanzierungsvarianten vor: die Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer (MWST) oder die Erh\u00f6hung der Lohnbeitr\u00e4ge. </p><p>Gest\u00fctzt auf die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens schl\u00e4gt der Bundesrat in der Botschaft eine lineare Erh\u00f6hung der MWST um 0,8 Prozentpunkte ohne Anteil f\u00fcr den Bund vor. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>","Proceedings":"<p></p><p>Dieses Gesch\u00e4ft wurde parallel zur Vorlage 2 der Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die Invalidenversicherung (05.052) behandelt.</p><p></p><p>Eintreten und Vorlage 1</p><p></p><p>Die Eintretensdebatte bot den verschiedenen Lagern im <b>Nationalrat</b> eine Plattform, um ein weiteres Mal ihre Einigkeit \u00fcber die Notwendigkeit einer dauerhaften Sanierung der IV und ihre Zwietracht \u00fcber die Mittelbeschaffung zu demonstrieren. Eine Kommissionsminderheit aus Mitgliedern der SVP-Fraktion beantragte deshalb, nicht auf die Vorlage einzutreten mit der Begr\u00fcndung, dass sich die IV mit Sparmassnahmen und ohne zus\u00e4tzliche Finanzmittel sanieren lasse. Die Sprecher der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) wiesen darauf hin, dass die anl\u00e4sslich der 5. IV-Revision getroffenen Massnahmen zur Verbesserung der Pr\u00e4vention und Eingliederung die Versicherungskosten zu Beginn um nahezu 350 Millionen Franken pro Jahr in die H\u00f6he trieben und eine Zusatzfinanzierung deshalb unerl\u00e4sslich sei. Der Rat beschloss mit 131 zu 56 Stimmen bei 4 Enthaltungen, auf die Vorlage einzutreten. Nach diesem Entscheid beteiligte sich die SVP-Fraktion nicht mehr an der Detailberatung. Es herrschte Einigkeit \u00fcber die Erh\u00f6hung der MWST: 0,7 Prozent f\u00fcr den Normalsatz, 0,2 Prozent f\u00fcr den erm\u00e4ssigten Satz - d.h. 2,6 anstatt 2,4 Prozent - und 0,3 Prozent f\u00fcr den Sondersatz f\u00fcr Beherbergungsleistungen. Diskutiert wurde hingegen \u00fcber die Dauer dieses erh\u00f6hten Mehrwertsteuersatzes. Die Mehrheit der Kommission beantragte einen Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2016, wogegen die links-gr\u00fcne Minderheit diese Erh\u00f6hung nicht befristet haben wollte. Da sich praktisch alle SVP-Mitglieder der Stimme enthielten, setzte sich der Minderheitsantrag mit 69 zu 63 Stimmen durch. Ein Teil der CVP- und praktisch die gesamte freisinnig-demokratische Fraktion distanzierten sich darauf von der Vorlage und folgten der SVP-Fraktion. Somit scheiterte die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 100 Nein- zu 77 Ja-Stimmen. Zum links-gr\u00fcnen Lager gesellten sich 10 Christlichdemokraten sowie die EVP/EDU-Fraktion. Zuvor war der Ordnungsantrag von Meinrado Robbiani (C, TI), die Gesamtabstimmung zu vertagen, mit 93 zu 87 Stimmen abgelehnt worden.</p><p></p><p>In der Wintersession 2007 setzte sich der <b>St\u00e4nderat</b> mit einer in seiner Kommission ausgearbeiteten Kompromissl\u00f6sung auseinander. Die Kommissionssprecherin betonte, dass die 5. IV-Revision zwar dazu beitrage, die schwierige Finanzlage der IV zu entsch\u00e4rfen, aber sicher nicht ausreiche, um das strukturelle Defizit der IV zu beseitigen. Eine Zusatzfinanzierung \u00fcber eine befristete Erh\u00f6hung der MWST sei daher unbedingt notwendig. Die Kommission hatte folgende zwei Vorlagen ausgearbeitet: Die Vorlage 1 sieht eine zeitlich begrenzte Zusatzfinanzierung und die Vorlage 2 ein Gesetz zur Sanierung der IV vor. In der Vorlage 1 wird eine auf sieben Jahre befristete Mehrwertsteuererh\u00f6hung vorgeschlagen: beim Normalsatz um 0,5\u00a0Prozent, beim reduzierten Satz um 0,2\u00a0Prozent und bei der Hotellerie um 0,2\u00a0Prozent Prozentpunkte. Demnach w\u00fcrde der Normalsatz von 7,6 auf 8,1\u00a0Prozent, der Hotellerie-Satz auf 3,8\u00a0Prozent und der Satz f\u00fcr G\u00fcter des t\u00e4glichen Bedarfs auf 2,6\u00a0Prozent angehoben. Mit der Erh\u00f6hung der MWST soll das j\u00e4hrliche Defizit der IV gedeckt werden k\u00f6nnen. In der Vorlage 2 beantragte die Kommission mit dem Ziel, mehr Transparenz zu schaffen und die AHV nicht mehr in Mitleidenschaft zu ziehen, die IV von der AHV abzukoppeln und f\u00fcr die IV einen eigenst\u00e4ndigen Ausgleichfonds zu errichten. In den neuen IV-Ausgleichsfonds soll die AHV als einmalige Zahlung f\u00fcnf Milliarden Franken einspeisen. Der IV-Verlustvortrag vom 31. Dezember 2009 soll als Passiva im AHV-Ausgleichsfonds belassen und zugunsten der AHV verzinst werden. Die Zinsen werden zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von der IV bezahlt. Zudem forderte die Kommission den Bundesrat auf, bis Ende 2012 die 6. IV-Revision vorzulegen.</p><p>Alle Redner begr\u00fcssten den pragmatischen L\u00f6sungsansatz der beiden - auch von Bundesrat Couchepin unterst\u00fctzten - Kommissionsvorlagen. Der St\u00e4nderat trat ohne Gegenstimme auf die Vorlagen ein. Einziger Diskussionspunkt war Artikel\u00a0196, der die Erh\u00f6hung der MWST regelt. Hans Hess (RL, OW) beantragte anstelle einer proportionalen Erh\u00f6hung eine lineare Anhebung der Steuers\u00e4tze um 0,5\u00a0Prozent. F\u00fcr eine lineare Erh\u00f6hung spricht laut Hess auch die geplante Revision der MWST, die auf den \u00dcbergang zum Einheitssatz abzielt. Die Kommissionssprecherin hielt fest, dass sich im Nationalrat eine klare Mehrheit f\u00fcr die proportionale Erh\u00f6hung ausgesprochen habe und die vorgeschlagene L\u00f6sung einen schwer erk\u00e4mpften Kompromiss darstelle, weshalb es kaum sinnvoll sein d\u00fcrfte, daran \u00c4nderungen vorzunehmen. Der Antrag Hess wurde mit 29 zu 5 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage einhellig mit 35 Stimmen verabschiedet.</p><p></p><p>Nachdem der Bundesbeschluss in der Gesamtabstimmung im M\u00e4rz 2007 abgelehnt worden war, fand im <b>Nationalrat</b> ein Jahr sp\u00e4ter eine neue Eintretensdebatte statt. Der <b>Nationalrat</b> nahm Stellung zu einem Nichteintretensantrag. Die Minderheit Roland Borer (V, SO) rechtfertigte ihren Antrag mit dem effektiven Sparpotential der letzten IV-Revision. Der Druck auf die Verwaltung m\u00fcsse aufrechterhalten werden, damit die bereits vorgesehenen Massnahmen effizient umgesetzt w\u00fcrden. Dem hielt die Kommissionsmehrheit entgegen, dass schon mehrmals auf die Notwendigkeit einer Zusatzfinanzierung hingewiesen wurde. Bundespr\u00e4sident Pascal Couchepin betonte ebenfalls, es sei eine Illusion zu glauben, dass die Einsparungen f\u00fcr die Sanierung der IV ausreichten. Mit 122 zu 64 Stimmen bei 3 Enthaltungen und der Unterst\u00fctzung aller Fraktionen ausser der SVP-Fraktion wurde schliesslich Eintreten beschlossen. Mit dem selben Stimmenverh\u00e4ltnis wurde auch beschlossen, den Eventualantrag einer Minderheit abzulehnen, die Vorlage an den Bundesrat zur\u00fcckzuweisen mit dem Auftrag, eine 6. IV-Revision auszuarbeiten, welche ohne zus\u00e4tzliche Einnahmen zu einer dauerhaften strukturellen Sanierung der Invalidenversicherung f\u00fchrt.</p><p>Bei Artikel\u00a0196 schuf der Nationalrat eine wesentliche Differenz zum St\u00e4nderat. W\u00e4hrend die Kommissionsmehrheit den Beschluss des St\u00e4nderates unterst\u00fctzte, reichten zwei Minderheiten einen Antrag ein. Eine Minderheit Silvia Schenker (S, BS) sprach sich f\u00fcr eine befristete proportionale Mehrwertsteuererh\u00f6hung aus, sah jedoch eine Anhebung des Normalsatzes um 0,7 statt der vom St\u00e4nderat angenommen 0,5 Prozentpunkte vor. Eine zweite Minderheit Pierre Triponez (RL, BE) beantragte ebenfalls eine befristete Mehrwertsteuererh\u00f6hung, allerdings eine lineare um 0,4 Prozent. Dieser von der Freisinnig-demokratischen, der SVP- und einer starken Minderheit der CEg-Fraktion unterst\u00fctzte Antrag wurde mit 95 zu 86 Stimmen angenommen.</p><p>In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 108 zu 45 Stimmen.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> hielt in Artikel\u00a0196 an einer proportionalen Erh\u00f6hung der MWST fest, allerdings wollte er sie nicht ganz so stark anheben wie er noch im Dezember 2007 beschlossen hatte. Er folgte dem Antrag seiner Kommission, den Normalsatz um 0,4 auf 8 Prozent, den reduzierten Satz um 0,1 auf 2,5 Prozent und den Sondersatz f\u00fcr Beherbergungsleistungen um 0,2 auf 3,8 Prozent zu erh\u00f6hen. Dies w\u00fcrde zu Mehreinnahmen von rund 1,23 Milliarden Franken f\u00fchren. In den Augen des Kommissionssprechers gilt es, realistisch zu bleiben und die Chancen dieser Reform in der Volksabstimmung zu optimieren. Dieser Ansicht waren auch die b\u00fcrgerlichen Fraktionen und Bundesrat Pascal Couchepin. Eine Kommissionsminderheit Anita Fetz (S, BS) wollte am fr\u00fcheren Beschluss des St\u00e4nderats festhalten. Die Erh\u00f6hung um 0,5 Prozent bringe 1,54 Milliarden Franken und somit genau das, was f\u00fcr eine echte Sanierung der IV n\u00f6tig sei. St\u00e4nderat Hans Hess (RL, OW) wiederum beantragte, dem Beschluss des Nationalrats - der linearen Erh\u00f6hung um 0,4 Prozent - zuzustimmen, was zus\u00e4tzliche 1,45 Milliarden in die Versicherungskasse sp\u00fclen w\u00fcrde. Die Ratsmehrheit war jedoch der Meinung, dass die kleinen Einkommen von einer linearen Erh\u00f6hung zu stark betroffen w\u00e4ren. In einer ersten Abstimmung fiel das Ergebnis mit 24 zu 12 Stimmen f\u00fcr den Antrag Hess und gegen den Minderheitsantrag aus; in einer zweiten Abstimmung obsiegte dann der Mehrheitsantrag mit 28 zu 11 Stimmen. Der St\u00e4nderat hat ausserdem Absatz\u00a03 von Artikel\u00a0196 umformuliert, um die beiden Vorlagen miteinander zu verkn\u00fcpfen. Die neue Formulierung, wonach die befristete Mehrwertsteuererh\u00f6hung nur zur Anwendung kommt, wenn ein selbst\u00e4ndiger IV-Fonds geschaffen wird, d.h. wenn das Bundesgesetz zur Sanierung der Invalidenversicherung in Kraft tritt, wurde ohne Diskussion angenommen.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderates diskussionslos.</p><p>Das am 1. Januar 2010 vorgesehene Inkrafttreten wurde auf den 1. Januar 2011 verschoben (siehe Gesch\u00e4ft 09.454).</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im Nationalrat mit 126 zu 58 und im St\u00e4nderat mit 39 zu 2 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung am 27. September 2009 mit 54,6\u00a0Prozent Ja-Stimmen und von 11 Kantonen und 2 Halbkantonen gutgeheissen.</b></p><p></p><p></p><p>Vorlage 2</p><p></p><p>Die Vorlage der Kommission wurde ohne Diskussion angenommen und in der Gesamtabstimmung einhellig mit 33 Stimmen verabschiedet.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> wurde ein Antrag der Minderheit Ueli Maurer (V, ZH) mit 121 zu 63 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit wollte die Vorlage an den Bundesrat zur\u00fcckzuweisen mit dem Auftrag, einen Entwurf auszuarbeiten, welcher einen selbst\u00e4ndigen IV-Fonds sowie einen selbst\u00e4ndigen EO-Fond errichtet, hierf\u00fcr aber keine Mittel aus dem AHV-Fonds verwendet und keine Anpassung der Mehrwertsteuers\u00e4tze vorsieht.</p><p>Auch wenn ein eigenst\u00e4ndiger IV-Fonds unumstritten war, mangelte es nicht an Antr\u00e4gen zur Ausgestaltung dieses Fonds. Eine Minderheit Paul Rechsteiner (S, SG) beantragte, dass der Bund bei Inkrafttreten des Gesetzes einen Sonderbeitrag von f\u00fcnf Milliarden Franken an die Entschuldung der Invalidenversicherung leistet (Art. 1). Dazu k\u00e4men die in Artikel\u00a02 vorgesehenen f\u00fcnf Milliarden aus dem AHV-Ausgleichsfonds. Der Nationalrat lehnte diesen Antrag mit 110 zu 59 Stimmen ab. Bei Artikel\u00a02 beantragte eine Minderheit Toni Bortoluzzi (V, ZH), dass der Bund dem Ausgleichsfonds der IV bei Inkrafttreten des Gesetzes f\u00fcnf Milliarden Franken als ordentliche Ausgabe aus dem ordentlichen Staatshaushalt \u00fcberweist. Die Kommissionsmehrheit sprach sich jedoch f\u00fcr die Version des St\u00e4nderates aus, mit einem Unterschied: Die 5 Milliarden aus dem AHV- an den IV-Ausgleichsfonds sollen als verzinsliches Darlehen \u00fcberwiesen werden. Diese auch vom Vorsteher des EDI unterst\u00fctzte L\u00f6sung wurde mit 122 zu 50 Stimmen angenommen. W\u00e4hrend der St\u00e4nderat in Artikel\u00a03 vorsah, dass der Bund vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2016 zwei Drittel des j\u00e4hrlichen Zinsaufwands auf dem IV-Verlustvortrag \u00fcbernimmt, folgte der Nationalrat seiner Kommission und beschloss, dass der Bund f\u00fcr den gesamten Zinsaufwand aufkommt. Schliesslich folgte der Nationalrat der Mehrheit seiner Kommission und pr\u00e4zisierte gegen den Willen des rot-gr\u00fcnen Lagers, dass die 6. IV-Revision neben anderen Vorschl\u00e4gen \"eine ausgabenseitige Sanierung der IV beinhalten\" muss. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 123 zu 54 Stimmen angenommen.</p><p>In der Differenzbereinigung ging es haupts\u00e4chlich darum, ob der Beitrag von 5 Milliarden gem\u00e4ss der Variante des <b>Nationalrats</b> als verzinsliches Darlehen oder, wie vom <b>St\u00e4nderat</b> gefordert, als einmalige Zahlung erfolgen soll. Der <b>St\u00e4nderat</b> sprach sich daf\u00fcr aus, im Gegenzug f\u00fcr diesen einmaligen A-fonds-perdu-Beitrag Artikel\u00a02 Absatz\u00a02 so zu \u00e4ndern, dass zwecks Abbau der IV-Schuld der Betrag, der \u00fcber das Startkapital von 5 Milliarden Franken hinausgeht, w\u00e4hrend des Zeitraums der befristeten Mehrwertsteuererh\u00f6hung j\u00e4hrlich an den AHV-Ausgleichsfonds \u00fcberwiesen wird. Da sich die beiden Kammern nicht einigen konnten, wurde eine <b>Einigungskonferenz</b> einberufen. Diese bef\u00fcrwortete das Modell des St\u00e4nderates. Sowohl der Nationalrat als auch der St\u00e4nderat folgten den Antr\u00e4gen der Einigungskonferenz.</p><p><b></b></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 133 zu 57 und im St\u00e4nderat mit 41 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1213353456980)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":"III","Modified":"\/Date(1770757957400)\/","SubmissionDate":"\/Date(1118707200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4708,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}