{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050057,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050057,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050057,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050057,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050057,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050057,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050057,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050057,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050057,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050057,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050057,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050057,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050057,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050057,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050057,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050057,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050057,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20050057,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.057","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"CO2-Gesetz. Umsetzung","Description":"Botschaft vom 22. Juni 2005 zur Genehmigung des CO2-Abgabesatzes f\u00fcr Brennstoffe","InitialSituation":"<p>Zur Eind\u00e4mmung der weltweiten Bedrohung durch eine gef\u00e4hrliche Klimast\u00f6rung verabschiedete die internationale Staatengemeinschaft 1997 das Kyoto-Protokoll.</p><p>Mit der Ratifizierung dieses Protokolls hat sich die Schweiz verpflichtet, die Emissionen aus sechs Treibhausgasen bis zum Zeitraum 2008-2012 um 8 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Seit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls am 16. Februar 2005 ist diese Verpflichtung verbindlich f\u00fcr die Schweiz. Wichtigste gesetzliche Grundlage f\u00fcr die Umsetzung des Kyoto-Protokolls ist das CO2-Gesetz, das seit dem 1. Mai 2000 in Kraft ist. Darin sind Reduktionsziele f\u00fcr die CO2-Emissionen aus fossilen Energien verankert. Als subsidi\u00e4re Massnahme zur Einhaltung der CO2-Ziele sieht das CO2-Gesetz die Einf\u00fchrung einer CO2-Abgabe vor. CO2-Perspektiven zeigen, dass die freiwilligen Anstrengungen der Wirtschaft und weitere umgesetzte Massnahmen nicht ausreichen, um die Reduktionsziele einzuhalten. Der Bundesrat hat deshalb am 23. M\u00e4rz 2005 beschlossen, auf Brennstoffe eine CO2-Abgabe von 35 Franken pro Tonne CO2 zu erheben. Nach Artikel\u00a07 Absatz\u00a04 des CO2-Gesetzes muss dieser Abgabesatz von der Bundesversammlung genehmigt werden. Bei den Treibstoffen erh\u00e4lt der privatwirtschaftliche Klimarappen eine vorerst bis 2007 befristete Chance. Seine Wirkung hinsichtlich der Zielperiode 2008-2012 wird bis dahin \u00fcberpr\u00fcft. Zeigt es sich, dass er die erforderliche Wirkung nicht erbringen kann, so f\u00fchrt der Bundesrat auch auf Benzin eine CO2-Abgabe ein.</p><p>Die CO2-Abgabe auf Brennstoffen und der Klimarappen sollen einen wesentlichen Beitrag leisten, um die Ziele des CO2-Gesetzes und des Kyoto-Protokolls zu erf\u00fcllen. Die CO2-Abgabe ist ein marktwirtschaftliches Lenkungsinstrument, das \u00fcber Preisanreize den Verbrauch fossiler Brennstoffe senken soll. Bis zum Jahr 2010 wird eine CO2-Reduktionswirkung von 0,7 Millionen Tonnen CO2 erwartet. Die Einnahmen von rund 650 Millionen Franken pro Jahr werden der Bev\u00f6lkerung gleichm\u00e4ssig \u00fcber die Krankenversicherer und der Wirtschaft im Verh\u00e4ltnis zur AHV-Lohnsumme \u00fcber die AHV-Ausgleichskassen zur\u00fcckverteilt. Von der Abgabe stark betroffene Unternehmen k\u00f6nnen sich befreien lassen, wenn sie gegen\u00fcber dem Bund eine rechtlich verbindliche Verpflichtung zur Begrenzung der CO2-Emissionen abschliessen. Abgabesatz, -objekt, -erhebung, -befreiung und Abgaber\u00fcckverteilung sind in der Verordnung vom 22. Juni 2005 \u00fcber die CO2-Abgabe geregelt.                 </p>","Proceedings":"<p></p><p>Die Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrates beantragte mit 14 zu 7 Stimmen dem Plenum, auf den Bundesbeschluss einzutreten. Mit 13 zu 12 Stimmen empfahl sie jedoch, die Vorlage an den Bundesrat zur\u00fcckzuweisen. Nach dem Willen der knappen Mehrheit der UREK sollte der Bundesrat innerhalb von vier Monaten nach Beschlussfassung des Parlaments zum CO2-Abgabesatz f\u00fcr Brennstoffe mit den interessierten Gruppierungen eine Vereinbarung zur Einf\u00fchrung eines \"Klimarappens II\" auf Brennstoffen abschliessen. Der \"Klimarappen I\" auf Treibstoffen wie Benzin und Diesel ist seit dem 1. Oktober 2005 probeweise in Kraft. </p><p>Zudem sollte der Bundesrat beauftragt werden, innert 18 Monaten nach der Einf\u00fchrung des Klimarappens II eine separate Vorlage auszuarbeiten, welche die Rechtsgrundlagen f\u00fcr den Bezug und die Verwendung der Klimarappen I und II beinhaltet.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>beschloss mit 132 zu 48 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. Die SVP-Fraktion wollte fast geschlossen nicht eintreten. </p><p>Zum R\u00fcckweisungsantrag und vor allem zum damit verbundenen Vorschlag eines Klimarappens II, wie ihn eine knappe Kommissionsmehrheit vorgeschlagen hatte, fand eine breite und kontroverse Diskussion statt. Die Gegner der CO2-Abgabe argumentierten unter anderem, dass die Preise f\u00fcr Erd\u00f6l und Erdgas in den letzten Monaten um ein Mehrfaches der vorgesehenen Abgabeh\u00f6he gestiegen seien. Ein Klimarappen II w\u00e4re als F\u00f6rderabgabe das wirkungsvollere Instrument. Es sei sinnvoller, den Energiepreis nicht noch durch eine CO2-Abgabe zu verteuern, sondern nur massvoll durch den Klimarappen. Aus den so generierten Einnahmen k\u00f6nnten dann Energiespar- und Bautensanierungsprogramme finanziert werden. Linke und Gr\u00fcne warfen den B\u00fcrgerlichen vor, die CO2-Abgabe mit immer neuen Man\u00f6vern hinauszuz\u00f6gern. Die CO2-Abgabe erlaube eine langfristige Energiespar-Planung. Zudem handle es sich beim Klimarappen um eine neue Steuer, der die demokratische Legitimation fehle.</p><p>Die SVP- sowie die freisinnig-demokratische Fraktion unterst\u00fctzten fast geschlossen den urspr\u00fcnglich vom Hauseigent\u00fcmerverband und vom Gewerbeverband lancierten Klimarappen II. Sie folgten daher dem Antrag einer knappen Kommissionsmehrheit auf R\u00fcckweisung der Vorlage an den Bundesrat verbunden mit dem Auftrag zur Einf\u00fchrung des Klimarappens II. Die Fraktionen der Gr\u00fcnen und der Sozialdemokraten sowie ein Grossteil der Christlichdemokraten lehnten dieses Ansinnen jedoch ab. Die CVP-Fraktion ihrerseits war zwar wie die Linken und die Gr\u00fcnen gegen die Einf\u00fchrung des Klimarappens auf Brennstoffe, wollte aber die CO2-Abgabe erst einf\u00fchren, wenn der Erd\u00f6lpreis wieder unter einen bestimmten Wert gesunken ist.</p><p>Die R\u00fcckweisung und die damit beabsichtigte Lancierung des Klimarappens wurden von einer knappen Mehrheit des Nationalrats verworfen und die CO2-Abgabe im Grundsatz bef\u00fcrwortet. Das Gesch\u00e4ft ging damit zur\u00fcck an die Kommission zur Detailberatung.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>beschloss schliesslich die stufenweise Einf\u00fchrung der CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe ab 2008. Im Plenum standen dem Vorschlag einer Kommissionsmehrheit auf Einf\u00fchrung der CO2-Abgabe in drei Etappen mehrere Minderheitsantr\u00e4ge entgegen. Der Mehrheitsantrag obsiegte: Die CO2-Abgabe soll zun\u00e4chst (ab 1. Januar 2008) 12 Franken pro Tonne CO2 betragen. Ab 2009 soll sie auf 24 Franken und 2010 auf 36 Franken steigen. Die Einf\u00fchrung und die jeweilige Erh\u00f6hung erfolgen jedoch nur dann, wenn die Etappenziele bei der Senkung des CO2-Austosses nicht erreicht werden. Dieser Kompromissvorschlag wurde vor allem von den Christlichdemokraten, aber auch von den Fraktionsmitgliedern der SP und der Gr\u00fcnen getragen. Linke und Gr\u00fcne wollten eigentlich h\u00f6here Abgabes\u00e4tze. Sie votierten zuvor f\u00fcr einen zweistufigen Anstieg der CO2-Abgabe auf 78 Franken, blieben jedoch in der Minderheit. Der Antrag einer b\u00fcrgerlichen Kommissionsminderheit, die Abgabe ganz zu streichen, unterlag mit 110 zu 70 Stimmen. F\u00fcr diesen Antrag votierten fast die ganze SVP-Fraktion sowie rund die H\u00e4lfte der FDP-Fraktion. Eine weitere b\u00fcrgerliche Kommissionsminderheit beantragte dem Plenum, die CO2-Abgabe nur dann einzuf\u00fchren, wenn der Heiz\u00f6lpreis wieder unter ein bestimmtes Niveau fallen w\u00fcrde. Dieser Antrag wurde von grossen Mehrheiten der FDP- und der SVP-Fraktion unterst\u00fctzt, jedoch mit 100 zu 81 Stimmen verworfen. Gegner dieses Antrags monierten, volatile Heiz\u00f6lpreise seien kein praktikabler Richtwert f\u00fcr die Einf\u00fchrung oder Aufhebung der CO2-Abgabe. Schliesslich beschloss der Nationalrat seiner Kommissionsmehrheit folgend die stufenweise Einf\u00fchrung der CO2-Abgabe mit 110 zu 71 Stimmen. Dagegen votierten fast die ganze SVP-Fraktion sowie die H\u00e4lfte der FDP-Fraktion.</p><p>Die Kommissionsmehrheit beantragte dem Plenum, pro Jahr 100 Millionen Franken aus den Ertr\u00e4gen der CO2-Abgabe f\u00fcr energiefreundliche Neubauten und Sanierungen zu verwenden. Von den 100 Millionen Franken soll ein Betrag von maximal 10 Millionen j\u00e4hrlich zur Unterst\u00fctzung von Forschungsprojekten sowie von Pilot- und Demonstrationsanlagen im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz verwendet werden. Der Nationalrat lehnte diesen Antrag mit 99 zu 64 Stimmen ab. Die Ertr\u00e4ge der CO2-Abgabe sollen somit \u00fcber die Krankenkassenpr\u00e4mien und die AHV vollst\u00e4ndig an die Bev\u00f6lkerung und die Wirtschaft zur\u00fcckerstattet werden. F\u00fcr die Teilzweckbindung der Ertr\u00e4ge aus der CO2-Abgabe votierten alle Mitglieder der SP- sowie der EVP/EDU-Fraktion. Die B\u00fcrgerlichen votierten fast geschlossen dagegen. </p><p>Um den Kohlendioxid-Ausstoss aus Brennstoffen - wie vom CO2-Gesetz verlangt - bis 2010 um 15 Prozent gegen\u00fcber dem Stand von 1990 zu senken, hatte der Bundesrat im Gesetzesentwurf die sofortige Einf\u00fchrung eines Abgabesatzes von 35 Franken pro Tonne CO2 aus Brennstoffen vorgeschlagen. Der <b>St\u00e4nderat</b> schloss sich jedoch dem mehrstufigen Abgabemodell des Nationalrats an. Die Brennstoff-Abgabe soll zu folgenden Bedingungen und Abgabes\u00e4tzen eingef\u00fchrt werden: </p><p>12 Franken pro Tonne CO2 ab 2008, wenn der CO2-Ausstoss aus Brennstoffen im Jahr 2006 das Niveau des Jahres 1990 um weniger als 6 Prozent unterschreitet.</p><p>24 Franken pro Tonne CO2 ab 2009, wenn der CO2-Ausstoss im Jahr 2007 um weniger als 10 Prozent unter dem Stand des Jahres 1990 liegt.</p><p>36 Franken pro Tonne CO2 ab 2010, wenn der CO2-Ausstoss im Jahr 2008 das Niveau von 1990 um weniger als 13,5 Prozent unterschreitet.</p><p>Die Ertr\u00e4ge sollen pro Kopf und Arbeitsplatz an die Bev\u00f6lkerung und die Wirtschaft zur\u00fcckerstattet werden. </p><p>Wie zuvor im Nationalrat lag auch im St\u00e4nderat ein Kommissionsantrag vor, die Einf\u00fchrung der CO2-Abgabe an den Heiz\u00f6lpreis koppeln. So sollte die CO2-Abgbe nur dann eingef\u00fchrt werden, wenn der Heiz\u00f6lpreis ununterbrochen w\u00e4hrend sechs Monaten den Stand von M\u00e4rz 2005 unterschreiten w\u00fcrde. Dieser Vorschlag wurde mit 26 zu 15 Stimmen jedoch abgelehnt.</p><p>Die Kleine Kammer hielt zudem explizit fest, dass auch Gaskombikraftwerke ihre Emissionen vollumf\u00e4nglich kompensieren m\u00fcssen. Davon d\u00fcrfen h\u00f6chstens 30 Prozent mit Emissionszertifikaten aus dem Ausland abgedeckt werden. F\u00fcr die Kommission wies Carlo Schmid-Sutter (C, AI) darauf hin, dass Gaskombikraftwerke zur \u00dcberbr\u00fcckung einer k\u00fcnftigen Stroml\u00fccke in begrenztem Umfang und mit zeitlicher Befristung zwar zuzulassen seien. Es soll jedoch sichergestellt werden, dass diese den gleichen Normen unterliegen, welche f\u00fcr alle anderen Betriebe auch gelten.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 30 Stimmen bei drei Enthaltungen ohne Opposition angenommen.</p><p>Die Frage, wie zuk\u00fcnftige Gaskombikraftwerke ihre CO2-Emissionen kompensieren m\u00fcssen, wenn sie sich von der CO2-Abgabe befeien wollen, blieb zwischen beiden Kammern umstritten und f\u00fchrte im <b>Nationalrat</b> zu einer heftigen Diskussion. Es obsiegte schliesslich eine Allianz von Fraktionsmitgliedern der SP, der Gr\u00fcnen und der SVP sowie einzelner Vertreter der Mitteparteien. Diese Koalition folgte mit 95 zu 81 Stimmen einem Antrag von Oskar Freysinger (V, VS) gegen die Fassung des St\u00e4nderates. Der Anteil der Kompensationsmassnahmen im Ausland sollte somit nicht - wie vom St\u00e4nderat beschlossen - auf 30 Prozent begrenzt sein. Der Bundesrat erhielt nach diesem Beschluss die Kompetenz, den maximalen Prozentsatz der Emissionszertifikate aus dem Ausland selbst festzulegen. Diese Bestimmung sollte es ihm erm\u00f6glichen, in den Vereinbarungen, die f\u00fcr grosse CO2-Emittenten im Gesetz vorgesehen sind, jeweils auch die Wirtschaftlichkeit zu ber\u00fccksichtigen. Zudem sollte damit auch m\u00f6glichst verhindert werden, dass die Stromproduktion in L\u00e4nder verlagert wird, in denen Gaskraftwerke weder eine CO2-Abgabe bezahlen noch ihren CO2-Ausstoss kompensieren m\u00fcssen. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> wies den Beschluss \u00fcber die CO2-Abgabe wegen der noch ungel\u00f6sten Frage der Gaskraftwerke mit 23 zu 2 Stimmen an die Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) zur\u00fcck. Er musste feststellen, dass er die hohen Auflagen an die Betreiber von Gaskombikraftwerken bei der ersten Beratung in einer Form hatte regeln wollen, welche nicht den Bestimmungen des CO2-Gesetzes entsprochen h\u00e4tte. Die Kommission sollte dem Plenum f\u00fcr die Differenzbereinigung einen Vorschlag pr\u00e4sentieren, der gesetzeskonform ist und zugleich strenge klimapolitische Auflagen f\u00fcr die umstrittenen Gaskraftwerke bringt. Die UREK des St\u00e4nderates pr\u00e4sentierte dem Plenum die L\u00f6sung in Form eines separaten \"Bundesbeschlusses \u00fcber die Kompensationspflicht der Gaskombikraftwerke\". Demnach d\u00fcrfen projektierte Gaskombikraftwerke nur bewilligt werden, wenn sie ihre CO2-Emissionen vollst\u00e4ndig kompensieren. Sie d\u00fcrfen h\u00f6chstens 30 Prozent ihrer CO2-Emissionen mit Emissionszertifikaten aus dem Ausland kompensieren. Der Bundesrat kann den Auslandanteil auf h\u00f6chstens 50 Prozent erh\u00f6hen, wenn die Stromversorgung dies unmittelbar erfordert. Dieser Bundesbeschluss soll bis Ende 2008 befristet sein und dem fakultativen Referendum unterstehen. Der St\u00e4nderat folgte dem Vorschlag seiner Kommission ohne Gegenstimme. </p><p>Auch der <b>Nationalrat</b> folgte diesem Beschluss, die Kompensation der CO2-Emissionen aus Gaskraftwerken separat und nicht im Rahmen des CO2-Gesetzes zu regeln.</p><p>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss \u00fcber die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken im St\u00e4nderat einstimmig und im Nationalrat mit 137 zu 53 Stimmen angenommen. Dagegen votierten die grosse Mehrheit der SVP-Fraktion sowie einige Mitglieder der CVP- und der EVP/EDU-Fraktion. </p><p>Der Bundesbeschluss \u00fcber die Genehmigung des CO2-Abgabesatzes f\u00fcr Brennstoffe wurde von beiden R\u00e4ten gutgeheissen.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1174608000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":"III","Modified":"\/Date(1770757063240)\/","SubmissionDate":"\/Date(1118966400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4708,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}