{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050071,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050071,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050071,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050071,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050071,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050071,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050071,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050071,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050071,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050071,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050071,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050071,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050071,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050071,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050071,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050071,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050071,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20050071,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.071","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber die Biersteuer","Description":"Botschaft vom 7. September 2005 zum Bundesgesetz \u00fcber die Biersteuer","InitialSituation":"<p>Die Besteuerung des Bieres st\u00fctzt sich heute auf den Bundesratsbeschluss vom 4. August 1934 \u00fcber die eidgen\u00f6ssische Getr\u00e4nkesteuer, der von der Bundesversammlung am 29. September 1934 genehmigt wurde. Mit Beschluss vom 27. September 1937 hat der Bundesrat die allgemeine Getr\u00e4nkesteuer aufgehoben und einzig die Steuer auf Bier beibehalten.</p><p>In Artikel\u00a041ter der alten Bundesverfassung war die Gesamtbelastung des Bieres (Bier- und Mehrwertsteuer) im Verh\u00e4ltnis zum Bierpreis garantiert. Die neue Bundesverfassung enth\u00e4lt keine solche Preisbindung mehr. Damit ist der Weg frei f\u00fcr die Abl\u00f6sung des Getr\u00e4nkesteuerbeschlusses durch ein neues, zeitgem\u00e4sses Biersteuergesetz.</p><p>Die Biersteuer geh\u00f6rt zu den auf EU-Ebene harmonisierten Verbrauchssteuern. Der vorliegende Entwurf des Biersteuergesetzes ist im Wesentlichen EU-kompatibel, verhindert Wettbewerbsverzerrungen und beg\u00fcnstigt Kartellbindungen nicht. Das Gesetz ber\u00fccksichtigt die Verwaltungs- und Erhebungswirtschaftlichkeit und wird voraussichtlich zu keinem Personalmehrbedarf f\u00fchren. Das Biersteuergesetz soll prim\u00e4r den ver\u00e4nderten rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen und M\u00e4ngel des bisherigen Systems beheben. Bemessungseinheit ist weiterhin der Hektoliter. Die Preisbindung entf\u00e4llt. Die Steuer bemisst sich neu nach der Gradst\u00e4rke des Bieres auf der Grundlage des Stammw\u00fcrzegehalts. F\u00fcr wirtschaftlich unabh\u00e4ngige Kleinbrauereien mit einer Jahresproduktion von weniger als 55 000 Hektolitern Bier kommt die Biersteuermengenstaffel zur Anwendung, bei der sich die Steuer in Stufen von je 1000 Hektolitern um 40 Prozent bis zu einer Steuerbelastung von 60 Prozent erm\u00e4ssigt. Das neue Besteuerungssystem ist haushaltsneutral ausgestaltet. Damit sind Einnahmen aus der Biersteuer von zurzeit rund 100 Millionen Franken j\u00e4hrlich gew\u00e4hrleistet. Die Reineinnahmen fliessen in die allgemeine Bundeskasse. Das Biersteuergesetz ist ein reines Steuergesetz. Es enth\u00e4lt keine Vorschriften hinsichtlich des Jugendschutzes, der Werbeverbote und des Lebensmittelrechts.      </p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> beantragte eine Kommissionsmehrheit die neu nach Alkoholgehalt abgestuften Steuers\u00e4tze zu senken und Mindereinnahmen von 20 Millionen Franken in Kauf zu nehmen. Der Kommissionssprecher argumentierte, dass sich die Biersteuer in der Vergangenheit st\u00e4rker erh\u00f6ht habe als der Bierpreis und diese Schere nun wieder geschlossen werden sollte. Hans Lauri (V, BE) dagegen verwies darauf, dass trotz der sinkenden allgemeinen Bierverbrauchs der Bierkonsum der Jugendlichen steige und wehrte sich im Namen einer Kommissionsminderheit aus gesundheitspolitischen Gr\u00fcnden gegen eine Senkung der Biersteuer. Die 20 Millionen w\u00fcrden dereinst fehlen, wenn ein Pr\u00e4ventionskonzept gegen Alkoholismus bezahlt werden m\u00fcsse. Die Kleine Kammer folgte diesen \u00dcberlegungen und entschied sich mit 22 zu 18 Stimmen gegen eine Steuersenkung. </p><p>Im <b>Nationalrat</b> forderte eine aus Vertretern der SP-Fraktion zusammengesetzte Kommissionsminderheit R\u00fcckweisung der Vorlage mit dem Auftrag, einen Entwurf mit rechtlichen Grundlagen f\u00fcr die Besteuerung aller Alkoholika sowie Massnahmen der Gesundheitsf\u00f6rderung und Pr\u00e4vention, insbesondere zum Schutz der Jugend, vorzulegen. W\u00e4hrend die Linke dabei einen Zusammenhang zwischen Bierpreis und exzessivem Konsum geltend machte, wehrte sich das letztlich obsiegende b\u00fcrgerliche Lager gegen eine solche Sichtweise und forderte, die Jugendpr\u00e4vention mit andern Mitteln zu betreiben. Der R\u00fcckweisungsantrag wurde trotz mehrheitlicher Unterst\u00fctzung der Gr\u00fcnen deutlich verworfen. Zu Beginn der Detailberatung beschloss der Nationalrat auf Antrag der Kommissionsmehrheit mit 94 zu 79 Stimmen, den Grundsatzartikel mit einer Bestimmung zu erg\u00e4nzen, wonach bei der Festlegung der Biersteuer die Bed\u00fcrfnisse des Jugend- und Gesundheitsschutzes beachtet werden sollen. Eine Kommissionsminderheit um Bruno Zuppiger (V, ZH) und Bundesrat Hans-Rudolf Merz hatten sich vergeblich gegen diesen Zusatz gewehrt. Letzterer bezeichnete ihn als mit dem Charakter eines Fiskalgesetzes unvereinbar und taxierte ihn als blosse Gewissensberuhigung. Bei der Debatte \u00fcber die Steuers\u00e4tze scheiterten in der Folge sowohl Antr\u00e4ge zur Erh\u00f6hung der Steuer f\u00fcr Spezial- und Starkbier einerseits als auch zur Senkung der generellen Steuerbelastung andererseits. Ohne Erfolg blieben zudem \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge des rot-gr\u00fcnen Lagers zur Verankerung des Jugend- und Gesundheitsschutzes. Der Antrag, einen Teil des Ertrages aus der Biersteuer f\u00fcr die Suchtbek\u00e4mpfung zu verwenden, scheiterte ebenso wie die Begehren, s\u00fcsse Biergemischgetr\u00e4nke h\u00f6her zu besteuern oder dem Bundesrat die Kompetenz zu erteilen, den Steuersatz bei Bedarf zu erh\u00f6hen, um den Jugendschutz zu verst\u00e4rken.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> pl\u00e4dierte Kommissionssprecher Bruno Frick (C, SZ) im Rahmen der Differenzbereinigung daf\u00fcr, die vom Nationalrat eingef\u00fcgte Bestimmung, wonach bei der Erhebung der Biersteuer der Jugend- und Gesundheitsschutz zu beachten ist, nicht zu \u00fcbernehmen. Die Biersteuer m\u00fcsse eine reine Verbrauchssteuer mit Fiskalcharakter bleiben. Bundesrat Merz betonte, dass der Zusatz rein deklamatorischer Natur sei und die Alkoholpr\u00e4vention mit andern Mitteln betrieben werden m\u00fcsse. Eine Kommissionsminderheit um Dick Marty (RL, TI) argumentierte demgegen\u00fcber, dass die Bestimmung angesichts des Rauschtrinkens Jugendlicher ein wichtiges Zeichen setze. Ihr Antrag, sich der Grossen Kammer anzuschliessen, scheiterte nur \u00e4usserst knapp am Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten Rolf B\u00fcttiker (RL, SO). Der <b>Nationalrat</b> hielt in der Folge mit 92 zu 81 Stimmen am Jugendschutzartikel fest, worauf der <b>St\u00e4nderat</b> schliesslich einlenkte.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1160127921787)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"III","Modified":"\/Date(1771607739187)\/","SubmissionDate":"\/Date(1126051200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4709,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}