{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050073,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050073,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050073,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050073,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050073,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050073,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050073,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050073,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050073,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050073,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050073,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050073,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050073,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050073,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050073,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050073,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050073,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20050073,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.073","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber die Pensionskasse des Bundes. Totalrevision","Description":"Botschaft vom 23. September 2005 \u00fcber die Pensionskasse des Bundes (PUBLICA-Gesetz und \u00c4nderung des PKB-Gesetzes)","InitialSituation":"<p>Die berufliche Vorsorge des Bundespersonals wird durch den \u00dcbergang vom Leistungs- zum Beitragsprimat grundlegend umgestaltet. Gleichzetig wird die Bundespensionskasse PUBLICA mit verschiedenen Massnahmen nachhaltig konsolidiert. Zu dieser Konsolidierung m\u00fcssen auch die Versicherten beitragen mit teilweise erh\u00f6hten Beitr\u00e4gen. Bei freiwilligen vorzeitigen Pensionierungen werden die Renten versicherungsmathematisch korrekt gek\u00fcrzt, damit die bisher aufgetretenen Finanzierungsdefizite eliminiert werden k\u00f6nnen. Die bei Inkrafttreten des totalrevidierten Bundesgesetzes \u00fcber die Pensionskasse des Bundes (PUBLICA-Gesetz) bereits Rentenbeziehenden (exkl. IV-Rentnerinnen und - Rentner) werden sodann in ein geschlossenes Vorsorgewerk, in eine sogenannte Rentnerkasse, \u00fcberf\u00fchrt. Dabei garantiert der Bund, dass diese rund 40'000 Versicherten die ihnen zugesicherten Altersleistungen erhalten. Den entsprechenden Gesetzesentwurf und die dazugeh\u00f6rige Botschaft hat der Bundesrat heute zu Handen des Parlaments verabschiedet.</p><p>Am 30. M\u00e4rz 2000 hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates den Bundesrat beauftragt, bis sp\u00e4testens 2006 eine Revision des Gesetzes \u00fcber die Pensionskasse des Bundes (PKB-Gesetz) vorzulegen, welche f\u00fcr die Altersleistungen eine Vorsorgeordnung nach dem Beitragsprimat vorsieht. Zurzeit gilt das Leistungsprimat, das heisst, die Renten werden reglementarisch mit einem fixen Prozentsatz des letzten versicherten Lohnes festgelegt. K\u00fcnftig - mit dem Beitragsprimat - sollen sie sich nach den geleisteten Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beitr\u00e4gen richten. Das Beitragsprimat hat gegen\u00fcber dem Leistungsprimat zwei wesentliche Vorteile: Es ist in der Anwendung flexibler und bez\u00fcglich der Kosten transparenter. So k\u00f6nnen in Zukunft \u00c4nderungen im Arbeitsverh\u00e4ltnis - z.B. \u00c4nderungen des Besch\u00e4ftigungsgrades - von PUBLICA einfacher erfasst werden. Gleichzeitig wird die Finanzierung der einzelnen Leistungen leichter nachvollziehbar.</p><p>Der Bundesrat hat sich in den letzten Jahren mehrmals mit dem Primatwechsel befasst. Auf Anfang des laufenden Jahres setzte er eine Teilrevision des PKB-Gesetzes in Kraft, die den garantierten Teuerungsausgleich auf den Renten aufhob. Im Januar 2005 erteilte er dem Eidg. Finanzdepartement EFD den Auftrag, eine Botschaft zur Totalrevision dieses Gesetzes auszuarbeiten. Diese liegt nun vor und zielt darauf ab, Mitte 2007 oder Anfang 2008 vom Leistungs- zum Beitragsprimat \u00fcberzugehen, wobei die Summe der Arbeitgeberbeitr\u00e4ge - gemessen an der versicherbaren Lohnsumme - vergleichbar sein soll mit den bisherigen Aufwendungen des Bundes.. </p><p>Dar\u00fcber hinaus bedarf PUBLICA selber einer nachhaltigen Konsolidierung. Sie ist am 1. Juni 2003 aus der Pensionskasse des Bundes hervorgegangen und hat die erforderlichen Reserven noch nicht aufbauen k\u00f6nnen. Zudem stellen die grossen Rentnerbest\u00e4nde, zu denen auch Rentnerinnen und Rentner von ehemaligen Bundesbetrieben wie Swisscom und RUAG geh\u00f6ren, eine ausserordentliche Belastung dar. Die Personen, die im Zeitpunkt des Primatwechsels bereits eine Alters- oder Hinterlassenenrente beziehen, sollen darum in ein separates Vorsorgewerk, eine sogenannte Rentnerkasse, \u00fcberf\u00fchrt werden. Der Bund \u00fcbernimmt fortan eine nominelle, statische Garantie f\u00fcr diese Renten, im Gegenzug verzichtet PUBLICA auf fr\u00fcher zugesagte Garantien des Bundes im Gegenwert von rund 700 Millionen Franken.</p><p>In den \u00fcbrigen Vorsorgewerken von PUBLICA verbleiben somit die aktiven Versicherten, die Invalidenrentnerinnen und Invalidenrentner sowie - ab Primatwechsel - die Neurentnerinnen und Neurentner. Die vorgesehene Senkung des technischen Zinssatzes von 4 auf 3.5 Prozent steigert die Wahrscheinlichkeit, mit den erwirtschafteten Ertr\u00e4gen die erforderlichen Reserven \u00e4ufnen zu k\u00f6nnen. Zur Senkung des technischen Zinssatzes ben\u00f6tigt PUBLICA jedoch eine Milliarde zus\u00e4tzliches Deckungskapital. Dieser Betrag soll zu einem grossen Teil von den Versicherten \u00fcber teilweise erh\u00f6hte Beitr\u00e4ge finanziert werden: Das ordentliche R\u00fccktrittsalter wird von heute 62 auf 65 Jahre angehoben. Den Verzicht auf fr\u00fcher zugesagte Garantien des Bundes und die </p><p>\u00dcbergangsregelung f\u00fcr Versicherte, die beim Primatwechsel \u00fcber 55 Jahre alt sind, finanziert PUBLICA aus Verm\u00f6gensertr\u00e4gen bzw. \u00fcber R\u00fcckstellungen.</p><p>Mit der \u00dcbernahme der Leistungsgarantie f\u00fcr die Renten der geschlossenen Rentnerkasse leistet der Bund einen wichtigen Beitrag an die Konsolidierung von PUBLICA. Aufgrund der ungewissen Verm\u00f6gensertr\u00e4ge und der nicht vorhersehbaren demographischen Entwicklung l\u00e4sst sich der Beitrag des Bundes nicht genau beziffern. Gem\u00e4ss Modellrechnungen wird er mit 90prozentiger Wahrscheinlichkeit \u00fcber einen Zeitraum von 20 Jahren 2,6 Milliarden Franken nicht \u00fcberschreiten. Im g\u00fcnstigsten Fall - Wahrscheinlichkeit bloss 25 Prozent - fallen f\u00fcr den Bund keine Kosten an. Die Aufwendungen des Bundes f\u00fcr die aktiv Versicherten sollen sich im gleichen Rahmen bewegen wie bisher.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Primatwechsel und die Konsolidierung von PUBLICA von den aktiv Versicherten einiges abverlangt. Er betrachtet die Vorlage aber insgesamt als ausgewogen; dies insbesondere dann, wenn auch die Interessen des Bundes als Arbeitgeber und f\u00fcr den Finanzhaushalt Verantwortlichen sowie jene von PUBLCA und die der Steuerzahlenden geb\u00fchrend mitber\u00fccksichtigt werden.</p><p>(Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 23.09.2005) </p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte Christine Goll (S, ZH) zu Beginn der rund sechsst\u00fcndigen Beratungen im Namen einer Minderheit der Staatspolitischen Kommission (SPK) R\u00fcckweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, die Erh\u00f6hung des Rentenalters zu streichen und weiterhin den schrittweisen Altersr\u00fccktritt ohne Leistungseinbusse zu gew\u00e4hrleisten. Der Antrag wurde mit 60 zu 99 Stimmen abgelehnt. In der Eintretensdebatte stiess die Vorlage auf heftige Kritik der Linken, w\u00e4hrend b\u00fcrgerliche Stimmen die Notwendigkeit einer Reform betonten. Finanzminister Hans-Rudolf Merz strich die mit den Nachsch\u00fcssen in die Pensionskassen verbundenen finanziellen Belastungen hervor. Seit 1990 habe der Bund 33 Milliarden in die PUBLICA und andere Pensionskassen einbezahlt. </p><p>Entgegen einer knappen Mehrheit der Staatpolitischen Kommission stimmte der Nationalrat der Schaffung einer Rentnerkasse mit 82 zu 73 Stimmen zu. Mit weiteren Minderheitsantr\u00e4gen versuchten Sozialdemokraten und Gr\u00fcne die Senkung des technischen Zinssatzes zu verhindern, die Teuerung bei den Renten zu Lasten der Arbeitgeber zwingend auszugleichen, wenn diese auf 4.5 Prozent aufgelaufen ist, f\u00fcr die 55- bis 65-J\u00e4hrigen eine Besitzstandsgarantie von 100 Prozent sicherzustellen, eine volle Altersrente nach 40 Versicherungsjahren zu gew\u00e4hrleisten und auch f\u00fcr die 45- bis 55-J\u00e4hrigen die bisherigen Altersrenten zu Lasten der Arbeitgeber zu sichern. Alle diese Antr\u00e4ge wurden im Verh\u00e4ltnis von ungef\u00e4hr 60 zu 90 Stimmen abgelehnt. Umgekehrt unterlag die SVP-Fraktion bei der Frage der Rentnerkasse und der Aufhebung der Rente bei Berufsinvalidit\u00e4t. Der Nationalrat stimmte ferner dem Beginn der Beitragspflicht ab dem 22. Altersjahr zu sowie einer befristeten Beitragssenkung f\u00fcr 45- bis 55-J\u00e4hrige mit einer entsprechenden Beitragserh\u00f6hung f\u00fcr die Arbeitgeber. Der Bundesrat hatte f\u00fcr die Arbeitgeber einen Kostenrahmen von 11 bis 14 Prozent beantragt. Der Nationalrat beschloss einen Satz von 9 bis 13,5 Prozent.</p><p>In der Gesamtabstimmung brachten die SVP-, die sozialdemokratische und die gr\u00fcne Fraktion die Vorlage mit 93 zu 66 Stimmen zu Fall. Die Linke hatte schon von Anfang an klar gemacht, dass sie gegen die Vorlage stimmen werde, die SVP-Fraktion hingegen war nicht bereit, die Schaffung einer Rentnerkasse gutzuheissen. Dieser Beschluss kommt formell einem Nichteintretensentscheid gleich.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> versuchte, einen Ausweg aus dieser politisch blockierten Situation zu finden. Nachdem Eintreten nicht bestritten worden war, folgte der Rat bei der Frage der Rentnerkasse mit 31 zu 8 Stimmen der Kommissionsmehrheit, die eine Streichung vorgeschlagen hatte. Stattdessen soll der Bund mit einer Einmaleinlage von rund 900 Millionen Franken das fehlende Deckungskapital finanzieren. Mit einem neuen Artikel\u00a015a unterbreitete die Kommission dem Rat Bestimmungen \u00fcber die Offenlegungspflicht der mit der Anlage und Verwaltung von Vorsorgeverm\u00f6gen betrauten Personen - dies als Reaktion auf mutmassliche Insider-Gesch\u00e4fte von Pensionskassenverwaltern. Der Rat folgte mit 29 zu 10 Stimmen einem R\u00fcckweisungsantrag von Bruno Frick (C, SZ), der eine erneute Pr\u00fcfung durch die Kommission und eine separate Behandlung in einer eigenen Vorlage verlangte.</p><p>Im Beitragsprimat werden der Versicherungsbeginn von 22 auf 25 und das Rentenalter von 62 auf 65 Jahre erh\u00f6ht, wobei die Reglemente einen fr\u00fcheren Beginn und rentenbildende Beitr\u00e4ge bis 70 vorsehen k\u00f6nnen. Die Mehrheit der Kommission wollte (wie der Nationalrat) das \"Zwangssparen\" bereits mit 22 beginnen lassen, scheiterte aber am Stichentscheid von Ratspr\u00e4sident Rolf B\u00fcttiker (RL, SO). Die freiwillige vorzeitige Pensionierung zwischen dem 60. und dem 65. Altersjahr bleibt m\u00f6glich. Vorbezogene Renten werden aber versicherungmathematisch korrekt gek\u00fcrzt. Ein Antrag einer linken Minderheit, den Anteil des Bundes an der Finanzierung von \u00dcberbr\u00fcckungsrenten insbesondere bei langj\u00e4hrigen Mitarbeitern oder tiefen L\u00f6hnen zu erh\u00f6hen, wurde mit 25 zu 8 Stimmen abgelehnt.</p><p>In zwei Punkten kam der Rat den Arbeitnehmern entgegen: Die durch den Systemwechsel besonders betroffenen 45- bis 55-J\u00e4hrigen sollen w\u00e4hrend f\u00fcnf Jahren um ein bis zwei Lohnprozente geringere Beitr\u00e4ge entrichten, und der Beitrag der Arbeitgeber wurde mit mindestens 11 und h\u00f6chstens 14 Prozent der versicherbaren Lohnsumme h\u00f6her angesetzt, als dies der Nationalrat beschlossen hatte.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 27 zu 8 Stimmen gutgeheissen.</p><p>Nach dem klaren Entscheid des St\u00e4nderates zugunsten einer Einmaleinlage folgte ihm der <b>Nationalrat</b> mit 96 zu 60 Stimmen. Die Linke trat vergeblich f\u00fcr eine geschlossene Rentnerkasse ein, die auch Bundesrat Hans-Rudolf Merz favorisiert hatte. Bei Ziffer 1 Artikel\u00a032g beschloss der Rat, dass die Beitr\u00e4ge der Arbeitgeber f\u00fcr die Altersvorsorge mindestens 11 und h\u00f6chstens 13,5 Prozent der versicherten Lohnsumme betragen sollen. Bei Artikel\u00a032i setzte der Rat den Beginn der Beitragspflicht f\u00fcr die Altersvorsorge fest auf den 1. Januar nach dem vollendeten 21. Altersjahr. Die Linke unterlag im weiteren Verlauf der Debatte mit verschiedenen Antr\u00e4gen. Eine Verbesserung ergab sich f\u00fcr die vom Systemwechsel besonders betroffenen 45- bis 55-J\u00e4hrigen, die nicht nur w\u00e4hrend 5 Jahren, sondern w\u00e4hrend 5-10 Jahren von ihren Beitr\u00e4gen entlastet werden k\u00f6nnen. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> hielt bei Artikel\u00a032g an einer oberen Grenze von 14 Prozent fest, schloss sich im \u00fcbrigen den Beschl\u00fcssen des Nationalrates an. Nachdem die <b>Grosse Kammer</b> mit 99 zu 66 Stimmen auf ihrem Beschluss beharrt hatte, f\u00fcgte sich der <b>St\u00e4nderat</b> diesem Entscheid.</p><p>In der Schlussabstimmung lehnte die Linke die Entw\u00fcrfe ab.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Entwurf 1 im Nationalrat mit 120 zu 69 und im St\u00e4nderat mit 26 zu 7 Stimmen angenommen. Der Entwurf 2 wurde mit 123 zu 68 im Nationalrat und mit 26 zu 0 Stimmen im St\u00e4nderat angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1221580045363)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":"III","Modified":"\/Date(1770757665313)\/","SubmissionDate":"\/Date(1127433600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4709,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}