{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050078,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050078,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050078,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050078,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050078,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050078,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050078,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050078,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050078,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050078,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050078,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050078,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050078,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050078,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050078,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050078,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050078,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20050078,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.078","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Opferhilfegesetz. Totalrevision","Description":"Botschaft vom 9. November 2005 zur Totalrevision des Bundesgesetzes \u00fcber die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG)","InitialSituation":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Hilfe an Opfer von Straftaten ist seit dem 1. Januar 1993 in Kraft. Es st\u00fctzt sich auf eine Verfassungsbestimmung, die 1984 auf der Grundlage eines Gegenentwurfs zu einer Volksinitiative entstanden ist. Das Gesetz war in den Jahren 1993 bis 1998 Gegenstand mehrerer Evaluationen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen zeigten, dass die Opferhilfe einem tats\u00e4chlichen Bed\u00fcrfnis entspricht und dass sich das Gesetz in seinen Grundz\u00fcgen bew\u00e4hrt hat. Die Ausgaben der Kantone f\u00fcr die Opferhilfe betragen heute etwa 30 Millionen Franken j\u00e4hrlich.</p><p>Die Evaluationen haben auch die Notwendigkeit gezeigt, das Gesetz zu revidieren:</p><p>-         Es stellt zahlreiche Auslegungsprobleme.</p><p>-         Gewisse Punkte sind l\u00fcckenhaft geregelt oder inkoh\u00e4rent.</p><p>-         Wichtige Fragen sind bloss auf Verordnungsstufe geregelt, obschon sie besser im Gesetz selbst enthalten w\u00e4ren.</p><p>-         F\u00fcr die Kantone ist es dringlich, die Kosten einzugrenzen, die sich aus Genugtuungszahlungen ergeben; Genugtuungen waren urspr\u00fcnglich als subsidi\u00e4re, \"ausserordentliche\" Leistungen gedacht, doch haben sie sich auf Grund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu \"ordentlichen\" Leistungen gewandelt.</p><p>-         Die Verwirkungsfrist f\u00fcr die Einreichung einer Entsch\u00e4digungs- oder Genugtuungsforderung ist wegen ihrer K\u00fcrze problematisch.</p><p>-         Die verschiedenen Leistungen der Opferhilfe sind ungen\u00fcgend von einander abgegrenzt und \u00fcberschneiden sich teilweise.</p><p>-         Zudem sind die Lasten unter den Kantonen nicht angemessen aufgeteilt.</p><p>Das geltende Gesetz beruht auf drei Pfeilern: Beratung, finanzielle Leistungen und besonderer Schutz des Opfers im Strafverfahren. Dieses Konzept wird beibehalten. Es ist vorgesehen, die Bestimmungen zum Schutz des Opfers im Strafverfahren zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt in die Schweizerische Strafprozessordnung, die zurzeit erarbeitet wird, einzuf\u00fcgen.</p><p>Der Gesetzesentwurf sieht eine Totalrevision vor und zeichnet sich insbesondere durch folgende Elemente aus:</p><p>-         Er best\u00e4tigt den subsidi\u00e4ren Charakter der Opferhilfe des geltenden Gesetzes.</p><p>-         Er verbessert die Struktur und die Lesbarkeit des Gesetzes, definiert wichtige Begriffe, beseitigt gewisse Inkoh\u00e4renzen und L\u00fccken, die sich in der Praxis gezeigt haben.</p><p>-         Er beh\u00e4lt das System der freien Wahl der Beratungsstellen bei.</p><p>-         Er grenzt die l\u00e4ngerfristige Hilfe der Beratungsstellen besser von der Entsch\u00e4digung ab. Diese beiden Massnahmen \u00fcberschneiden sich heute teilweise. Nach dem Entwurf wird solange l\u00e4ngerfristige Hilfe gew\u00e4hrt, bis sich der Gesundheitszustand des Opfers stabilisiert hat und die \u00fcbrigen Folgen der Straftat soweit m\u00f6glich beseitigt oder ausgeglichen sind. Die Entsch\u00e4digung deckt den Schaden, nachdem sich der Gesundheitszustand stabilisiert hat; dazu geh\u00f6rt auch der Haushaltschaden, wenn er zu effektiven Einbussen f\u00fchrt.</p><p>-         Er privilegiert die Hilfe, die von den Beratungsstellen erbracht wird, gegen\u00fcber andern Leistungen (der Kreis der Anspruchsberechtigten f\u00fcr die vollst\u00e4ndige Kosten\u00fcbernahme ist bei der l\u00e4ngerfristigen Hilfe gr\u00f6sser als jener im Rahmen der Entsch\u00e4digung; bei Straftaten im Ausland werden Leistungen der Beratungsstellen erbracht, jedoch keine Entsch\u00e4digungen oder Genugtuungen ausgerichtet).</p><p>-         Er f\u00fchrt einen H\u00f6chstbetrag der Genugtuungsleistungen ein. Der Bundesrat schl\u00e4gt vor, den Maximalbetrag auf 70 000 Franken f\u00fcr Opfer und auf 35 000 Franken f\u00fcr Angeh\u00f6rige festzulegen.</p><p>-         Er verzichtet auf Entsch\u00e4digung und Genugtuung bei Straftaten im Ausland; die Opfer und ihre Angeh\u00f6rigen mit Wohnsitz in der Schweiz haben aber Anspruch auf die Leistungen der Beratungsstellen.</p><p>-         Er sieht eine l\u00e4ngere Frist vor f\u00fcr die Einreichung von Begehren um Entsch\u00e4digung und Genugtuung; die allgemeine Frist wird von zwei auf f\u00fcnf Jahre verl\u00e4ngert, die Frist f\u00fcr minderj\u00e4hrige Opfer schwerer Straftaten gegen die physische oder sexuelle Integrit\u00e4t wird zus\u00e4tzlich verl\u00e4ngert.</p><p>-         Er vereinheitlicht die Voraussetzungen, unter denen Entsch\u00e4digung und Genugtuung wegen des Verhaltens des Opfers herabgesetzt werden k\u00f6nnen, und sieht die M\u00f6glichkeit vor, auf diese Leistungen ganz zu verzichten, was nach heutigem Recht nicht vorgesehen ist.</p><p>-         Er erm\u00e4chtigt den Bundesrat, die Modalit\u00e4ten des Kostenausgleichs f\u00fcr Soforthilfe und l\u00e4ngerfristige Hilfe an Personen mit ausserkantonalem Wohnsitz unter den Kantonen zu regeln, wenn entsprechende kantonale Vorschriften fehlen.          </p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> war Eintreten unbestritten. Die Sprecherin und der Sprecher der Fraktionen der Sozialdemokraten und der Gr\u00fcnen kritisierten allerdings, dass der Entwurf die Lage der Opfer verschlechtere und machten ihre Zustimmung vom Ausgang der Detailberatung abh\u00e4ngig. In dieser wurden sodann verschiedene Minderheitsantr\u00e4ge von linksgr\u00fcner Seite abgelehnt. </p><p>Bei Artikel\u00a03 wurde mit 109 zu 66 Stimmen dem Entwurf des Bundesrates zugestimmt, der vorsieht, dass keine Entsch\u00e4digungen und Genugtuungen gew\u00e4hrt werden, wenn die Straftat im Ausland begangen worden ist. Bei Artikel\u00a08 beschloss der Rat auf Antrag der Kommission, Absatz\u00a01 zu streichen, der vorsieht, dass die Kantone die Opferhilfe bekannt machen. Schliesslich folgte der Rat bei Artikel\u00a023 Absatz\u00a02 den Vorschl\u00e4gen des Bundesrates und beschloss mit 97 zu 56 Stimmen, dass die Genugtuung h\u00f6chstens 70 000 Franken f\u00fcr Opfer und 35 000 Franken f\u00fcr Angeh\u00f6rige betragen darf. Der Gesetzentwurf wurde in der Gesamtabstimmung mit 103 zu 56 Stimmen angenommen.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> folgte bei Artikel\u00a03 mit 32 zu 9 Stimmen dem Nationalrat. Bei Artikel\u00a08 Absatz\u00a01 beschloss er, mit Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten, gem\u00e4ss Antrag des Bundesrates eine Informationspflicht der Kantone. Bei Artikel\u00a023 Absatz\u00a02 hingegen stimmte er mit 26 zu 8 Stimmen dem Beschluss des Nationalrates zu. In der Gesamtabstimmung stimmte der Rat der Vorlage mit 31 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> hielt bei Artikel\u00a08 Absatz\u00a01 an seinem Beschluss fest, der <b>St\u00e4nderat</b> stimmte diesem Beschluss zu.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1174669973070)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":"III","Modified":"\/Date(1770755276170)\/","SubmissionDate":"\/Date(1131494400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4710,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}