{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050082,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050082,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050082,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050082,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050082,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050082,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050082,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050082,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050082,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050082,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050082,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050082,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050082,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050082,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050082,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050082,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050082,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20050082,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.082","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Patentrechtsvertrag. Genehmigung und Ausf\u00fchrungsverordnung sowie \u00c4nderung des Patentgesetzes","Description":"Botschaft vom 23. November 2005 zur \u00c4nderung des Patentgesetzes und zum Bundesbeschluss \u00fcber die Genehmigung des Patentrechtsvertrags und der Ausf\u00fchrungsordnung","InitialSituation":"<p>Schwerpunkt der Vorlage bildet ein angemessener Patentschutz f\u00fcr biotechnologische Erfindungen. Weitere wesentliche Teilaspekte der Revision sind die Genehmigung des Patentrechtsvertrags zur Harmonisierung der Formalit\u00e4ten im Patentrecht sowie die Umsetzung der Entschliessung der Welthandelsorganisation (WTO) zur Verbesserung der Verf\u00fcgbarkeit pharmazeutischer Produkte in Entwicklungsl\u00e4ndern.</p><p>          Ausgangslage</p><p>1.              Patentschutz f\u00fcr biotechnologische Erfindungen ist wesentlich f\u00fcr Investitionen in der Biotechnologie und ein Schl\u00fcsselfaktor f\u00fcr die Innovations- und Wettbewerbsf\u00e4higkeit der entsprechenden Branche in der Schweiz. Das Patentrecht tr\u00e4gt aber den Besonderheiten biotechnologischer Erfindungen nicht hinreichend Rechnung. Reformbestrebungen wurden indessen mit R\u00fccksicht auf die Rechtsentwicklung in der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft bisher immer wieder zur\u00fcckgestellt. Am 20. April 1999 \u00fcberwies das Parlament dem Bundesrat die Motion Leumann, die diesen auffordert, eine Angleichung des schweizerischen Patentrechts an die Richtlinie 98/44/EG des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 \u00fcber den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (EG-Biotechnologie-Richtlinie) vorzunehmen. Die Erf\u00fcllung dieser Motion bildet den Schwerpunkt der Revision.</p><p>2.              Am 1. Juni 2000 konnte der Patentrechtsvertrag (Patent Law Treaty, PLT) ausgehandelt und von der Schweiz unterzeichnet werden. Dieses Abkommen harmonisiert gewisse Formalit\u00e4ten des Patentrechts und tr\u00e4gt damit zu gr\u00f6sserer Rechtssicherheit f\u00fcr die Nutzer des Patentsystems in einem zunehmend globalen Umfeld bei. Mit dieser Vorlage unterbreitet der Bundesrat dem Parlament das Abkommen zur Genehmigung und schl\u00e4gt ihm die erforderlichen Gesetzesanpassungen vor.</p><p>3.              Am 30. August 2003 verabschiedete der Generalrat der WTO eine Entschliessung, die Mitgliedstaaten der WTO mit gen\u00fcgenden Herstellungskapazit\u00e4ten erlaubt, unter klar definierten Voraussetzungen eine Zwangslizenz f\u00fcr die Herstellung und den Export patentgesch\u00fctzter pharmazeutischer Produkte vorzusehen. Diese Massnahme soll es Entwicklungsl\u00e4ndern mit fehlender oder ungen\u00fcgender eigener Produktionskapazit\u00e4t erm\u00f6glichen, zu einem f\u00fcr sie erschwinglichen Preis zu patentgesch\u00fctzten pharmazeutischen Produkten zu kommen, falls sie diese zur Bek\u00e4mpfung gravierender \u00f6ffentlicher Gesundheitsprobleme wie beispielsweise von AIDS oder Malaria ben\u00f6tigen. Die Revision will diese Massnahme f\u00fcr die Schweiz umsetzen.</p><p>4.              Neue Vorschriften der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft zur Bek\u00e4mpfung der Piraterie an Immaterialg\u00fcterrechten, die Berichterstattung des Bundesrates in der Frage der Parallelimporte patentierter G\u00fcter und weitere Entwicklungen sind Anlass f\u00fcr weitere Reformvorschl\u00e4ge.</p><p></p><p>          Inhalt der Vorlage</p><p>1.       Die Revision des Patentgesetzes bezweckt, einen angemessenen Patentschutz f\u00fcr biotechnologische Erfindungen sicherzustellen. Dieser soll einerseits wirksam sein, andererseits auch klare Schranken enthalten. Letztere sollen dazu beitragen, eine Beeintr\u00e4chtigung der Forschung und der Weiterentwicklung von Erfindungen zu vermeiden und einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen des Patentinhabers und denjenigen der Allgemeinheit zu gew\u00e4hrleisten.</p><p>Anpassungen erfolgen zun\u00e4chst bei den Grenzen der Patentierbarkeit, die bezogen auf den menschlichen K\u00f6rper und auf Gensequenzen im Gesetz verdeutlicht werden. Eine weitere Konkretisierung erf\u00e4hrt auch der allgemeine Vorbehalt der \u00f6ffentlichen Ordnung und der guten Sitten.</p><p>Der Schutzbereich biotechnologischer Erfindungen wird im Wesentlichen in \u00dcbereinstimmung mit der EU-Biotechnologie-Richtlinie geregelt. Dar\u00fcber hinaus enth\u00e4lt die Vorlage eine Bestimmung, die unangemessen breiten, spekulativen Patentanspr\u00fcchen entgegentritt. Der Patentschutz f\u00fcr Gensequenzen erstreckt sich demnach nur auf die Sequenzabschnitte, welche f\u00fcr die in der Anmeldung konkret beschriebenen Eigenschaften und Verwendungszwecke (Funktionen) der Sequenzen wesentlich sind.</p><p>\u00dcber das Anliegen der Motion Leumann hinaus werden die Ausnahmen von der Wirkung des Patents im Gesetz geregelt. Namentlich wird das Forschungsprivileg gesetzlich verankert. Es erlaubt die wissenschaftliche Forschung am Gegenstand der Erfindung unabh\u00e4ngig von der Zustimmung des Patentinhabers. Zus\u00e4tzlich werden alle Handlungen freigestellt, die f\u00fcr die Zulassung eines Arzneimittels nach Bundesrecht vorausgesetzt sind. Dient eine biotechnologische Erfindung als Instrument zur Forschung, so sieht die Vorlage einen Lizenzanspruch f\u00fcr dessen Ben\u00fctzung vor. Damit ist die Forschungsfreiheit in weitreichendem Mass gew\u00e4hrleistet. Als weitere Ausnahme wird die Ben\u00fctzung einer patentierten Erfindung zu Unterrichtszwecken dem Abwehrrecht des Patentinhabers entzogen. Die Vorlage schl\u00e4gt zudem vor, patentiertes biologisches Material, das im Bereich der Landwirtschaft zuf\u00e4llig oder technisch nicht vermeidbar vermehrt wurde, von den Wirkungen des Patents auszunehmen. Damit werden Landwirte vor einer \u00fcberm\u00e4ssigen Inanspruchnahme gesch\u00fctzt. Dank diesen Massnahmen soll das dem Patentsystem eigene Ziel der F\u00f6rderung von Forschung und Entwicklung noch besser erreicht werden. Der Patentanmelder soll neu verpflichtet werden, in der Patentanmeldung Angaben \u00fcber die Quelle einer genetischen Ressource und von traditionellem Wissen zu machen. Diese Massnahme f\u00fchrt zu einer gr\u00f6sseren Transparenz und vereinfacht damit die nachtr\u00e4gliche Kontrolle der Zugangsberechtigung zu dieser Ressource bzw. zu diesem Wissen sowie die Durchsetzung einer Aufteilung der allenfalls aus deren Nutzung entstehenden wirtschaftlichen Vorteile. Schliesslich werden mit der Ver\u00f6ffentlichung der Patentgesuche, der Einf\u00fchrung eines eingeschr\u00e4nkten Einspruchverfahrens sowie einer fakultativen Recherche zum Stand der Technik Verbesserungen des nationalen Patentsystems vorgeschlagen, welche die Transparenz erh\u00f6hen, die fr\u00fche Verbreitung von Wissen sicherstellen und die Position Dritter verbessern. Diese Massnahmen sind f\u00fcr den sensiblen Bereich der biotechnologischen Erfindungen von besonderer Bedeutung und st\u00e4rken indessen ganz allgemein das nationale Patentsystem.</p><p>2.       Der Patentrechtsvertrag vereinheitlicht bestimmte Formalerfordernisse im Zusammenhang mit der Anmeldung und Aufrechterhaltung eines Patents, die nationalrechtlich sehr unterschiedlich geregelt sind. Der Vertrag legt etwa die Voraussetzungen f\u00fcr die Zuerkennung des Anmeldedatums eines Patentgesuchs fest, regelt die formellen Anforderungen an ein solches Gesuch, bestimmt die Handlungen, f\u00fcr welche die Bestellung eines Vertreters nicht vorgeschrieben werden darf, reduziert die \u00dcbersetzungslast und beugt dem Rechtsverlust als Folge einer vers\u00e4umten Frist vor, indem dem nationalen Gesetzgeber die Gew\u00e4hrung bestimmter Rechtsbehelfe vorgeschrieben wird. Ziel der Rechtsangleichung ist es, die administrativen Verfahren, an die der Patentschutz ankn\u00fcpft, benutzerfreundlicher und effizienter zu gestalten. Der Patentrechtsvertrag soll es Patentbewerbern und Patentinhabern erleichtern, in einer Vielzahl von L\u00e4ndern Schutz f\u00fcr ihre Erfindungen zu erlangen. Die Ratifizierung des Vertrags erfordert die Anpassung einzelner Bestimmungen des Patentgesetzes.</p><p>3.       Die Umsetzung der Entschliessung des Generalrats der WTO vom 30. August 2003 sieht die M\u00f6glichkeit vor, patentgesch\u00fctzte pharmazeutische Produkte n\u00f6tigenfalls in der Schweiz unter einer Zwangslizenz herzustellen, um diese anschliessend in Entwicklungsl\u00e4nder zu exportieren, wenn Letztere sie zur Eind\u00e4mmung schwerer Probleme im \u00f6ffentlichen Gesundheitswesen ben\u00f6tigen und selbst \u00fcber keine gen\u00fcgende Produktionskapazit\u00e4t auf pharmazeutischem Gebiet verf\u00fcgen.</p><p>4.       Von den weiteren Reformpunkten der Revision des Patentgesetzes sind nationale Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Piraterie an Geistigem Eigentum sowie eine Regelung zur Vermeidung von Konflikten bei Parallelimporten von sowohl markenoder urheberrechtlich als auch patentrechtlich gesch\u00fctzten Produkten zu nennen.    </p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> war Eintreten unbestritten. In der Eintretensdebatte wurde allerdings deutlich, dass die Vorlage sehr umstrittene, ethisch heikle und technisch komplexe Punkte enth\u00e4lt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wieweit man Leben patentieren kann. Bei der Beurteilung der M\u00f6glichkeit der Patentierung und des Schutzes biotechnologischer Erfindungen sowie des Ausgleichs zwischen den Interessen der Patentinhaber und der Allgemeinheit gingen die Meinungen fundamental auseinander. Es zeichnete sich bereits ab, dass der Vorschlag des Bundesrates und der Kommission, das Thema der Parallelimporte in einer separaten Vorlage zu behandeln, eine Mehrheit finden wird.</p><p>In der langen und intensiven Detailberatung wurden zahlreiche Minderheitsantr\u00e4ge von links-gr\u00fcner Seite abgelehnt. Bei Artikel\u00a01a Absatz\u00a02 verlangte die Minderheit, dass der menschliche K\u00f6rper ohne Ausnahme nicht patentierbar sein soll. Der Rat folgte mit 111 zu 73 der Mehrheit, die Ausnahmen akzeptierte. Bei Artikel\u00a01b Absatz\u00a02 unterlag die Minderheit mit 107 zu 80 Stimmen, die beantragt hatte, dass Gensequenzen, die sich von einer nat\u00fcrlich vorkommenden Sequenz oder Teilsequenz eines Gens ableiten, nicht patentierbar sein sollen. Bei Artikel\u00a02 beantragten Minderheiten in sechs Antr\u00e4gen sch\u00e4rfere Bestimmungen beim Ausschluss von der Patentierung. So sollten zum Beispiel auch Tiere mit menschlichen Genen als Mischwesen gelten und nicht patentierbar sein. Die Mehrheit obsiegte jeweils deutlich, die Minderheiten konnten nur zwischen 68 und 84 Stimmen mobilisieren. Beim Abschnitt \u00fcber die Wirkung des Patents (Art. 8a, 8b und 8c) wurden wiederum Minderheitsantr\u00e4ge abgelehnt, die sich gegen eine Ausweitung des Patentschutzes wandten. Bei Artikel\u00a08a sehen Bundesrat und Kommissionsmehrheit vor, dass das Patent auch Erzeugnisse erfasst, die durch Vermehrung des biologischen Materials gewonnen werden und dieselben Eigenschaften aufweisen. Bundesrat Christoph Blocher bezeichnete die vorgeschlagenen Regelungen als einstimmigen Kompromiss zwischen den Interessen der Pharmaindustrie, den Universit\u00e4ten und den Kleinunternehmen. Bei Artikel\u00a09 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0e beantragte eine Minderheit, das Z\u00fcchterprivileg weiter zu fassen. Die Wirkung des Patents soll sich nicht nur nicht auf die Ben\u00fctzung biologischen Materials zum Zweck der Z\u00fcchtung oder der Entdeckung und Entwicklung einer Pflanzensorte erstrecken, sondern auch nicht auf den Vertrieb der gez\u00fcchteten Sorte. Der Antrag wurde mit 104 zu 70 Stimmen abgelehnt. Nutzt ein Z\u00fcchter die Vorteile eines patentierten Produkts, soll er Lizenzgeb\u00fchren bezahlen m\u00fcssen. Bei Artikel\u00a09a folgte die Debatte \u00fcber die Ersch\u00f6pfung von Patenten und die allf\u00e4llige Zulassung von Parallelimporten. Die christlichdemokratische Fraktion beantragte Teilung der Vorlage 1 und Bildung einer Vorlage 3 betreffend die Parallelimporte. \"Die Vorlage 3 wird an die Kommission zur\u00fcckgewiesen mit folgendem Auftrag: Dem Rat ist bis zur Wintersession 2007 eine L\u00f6sung vorzuschlagen, mit welcher ungerechtfertigte Preisunterschiede von patentgesch\u00fctzten G\u00fctern innerhalb der Schweiz gegen\u00fcber dem naheliegenden Ausland beseitigt werden.\" Susanne Leutenegger Oberholzer (S, BL) beantragte hingegen, die internationale Ersch\u00f6pfung mit genereller Zulassung von Parallelimporten jetzt ins Gesetz einzuf\u00fcgen. Nach einer langen Debatte verteidigten die Kommissionssprecher und Bundesrat Blocher den Antrag der Kommission, die Abs\u00e4tze 1, 2 und 4 zu streichen. Der Bundesrat sei bereit, bis Ende 2007 eine separate Vorlage auszuarbeiten, wie dies die Mehrheit mit einer Motion verlangt (06.3633, \"Kl\u00e4rung der M\u00f6glichkeiten und Folgen im Bereich der patentrechtlichen Ersch\u00f6pfung\"). In den Abstimmungen obsiegte der Antrag von Bundesrat und Kommissionsmehrheit deutlich. Damit war auch die Kommissionsmotion angenommen. Nachdem noch zwei weitere Minderheitsantr\u00e4ge abgelehnt worden waren, lehnten Sozialdemokraten und Gr\u00fcne die Vorlage in der Gesamtabstimmung ab (110 zu 51 Stimmen).</p><p>Die Vorlage 2 wurde einstimmig und diskussionslos angenommen.</p><p>Weniger zu reden gab die Vorlage im <b>St\u00e4nderat</b>, der allen Beschl\u00fcssen des Nationalrates zustimmte. Eine l\u00e4ngere Debatte ergab sich bei Artikel\u00a08c (Nukleotidsequenzen), wo eine von Simonetta Sommaruga angef\u00fchrte Minderheit einen schon im Nationalrat gestellten Antrag aufgriff: \"Betrifft die Erfindung eine Sequenz, die sich von einer nat\u00fcrlich vorkommenden Sequenz oder Teilsequenz eines Gens ableitet, so beschr\u00e4nkt sich die Wirkung des Patents auf die Sequenz in Verbindung mit den im Patent konkret beschriebenen Funktionen (Art. 49 Abs. 2 Bst. b).\" Dieser Antrag wurde mit 24 zu 14 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung hiess der Rat die Vorlage mit 27 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen gut. Die Vorlage 2 wurde einstimmig angenommen. </p><p>In der Schlussabstimmung im <b>Nationalrat</b> lehnten Sozialdemokraten und Gr\u00fcne die Vorlage ab.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1182514104097)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"36|2841","Category":"III","Modified":"\/Date(1770756433287)\/","SubmissionDate":"\/Date(1132704000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4710,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wissenschaft und Forschung|Gesundheit"}}