{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050084,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050084,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050084,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050084,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050084,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050084,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050084,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050084,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050084,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050084,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050084,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050084,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050084,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050084,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050084,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050084,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050084,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20050084,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.084","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Raumplanungsgesetz. Teilrevision","Description":"Botschaft vom 2. Dezember 2005 zu einer Teilrevison des Raumplanungsgesetzes","InitialSituation":"<p>Die Landwirtschaft sieht sich unver\u00e4ndert einem starken Strukturwandel ausgesetzt. Die Erfahrungen mit dem am 1. September 2000 in Kraft getretenen revidierten Raumplanungsrecht haben dabei deutlich gemacht, dass das geltende Recht seitens der Landwirtschaft - gerade vor dem Hintergrund dieses Strukturwandels - nach wie vor als zu einschr\u00e4nkend empfunden wird. Der Bundesrat erachtet es daher als wichtig, dass jene \u00c4nderungen, die sich im Interesse der Landwirtschaft aufdr\u00e4ngen, m\u00f6glichst rasch vorgenommen werden. Das aktuelle Raumplanungsrecht tr\u00e4gt aber auch dem Umstand, dass sich das gesellschaftliche Umfeld in den vergangenen Jahren ge\u00e4ndert hat, zu wenig Rechnung. Auch diesbez\u00fcglich besteht Handlungsbedarf. Berechtigte Bed\u00fcrfnisse sollen dabei in dem Sinne befriedigt werden, dass die bestehenden Geb\u00e4ude ausserhalb der Bauzonen k\u00fcnftig besser genutzt werden k\u00f6nnen, als dies heute der Fall ist.</p><p>Bei den nichtlandwirtschaftlichen Zusatzaktivit\u00e4ten sollen k\u00fcnftig T\u00e4tigkeiten, die einen engen sachlichen Bezug zum landwirtschaftlichen Gewerbe aufweisen (z. B. Schlafen im Stroh, G\u00e4stezimmer auf dem Bauernhof oder auch sozialtherapeutische Angebote, bei denen das Leben auf dem Bauernhof einen wesentlichen Bestandteil der Betreuung ausmacht), gegen\u00fcber dem geltenden Recht in dreifacher Hinsicht privilegiert werden: Zun\u00e4chst soll die Einrichtung derartiger Nebenbetriebe auch landwirtschaftlichen Gewerben offen stehen, deren Existenz nicht von einem zus\u00e4tzlichen Einkommen abh\u00e4ngt. Im Weiteren sollen in den F\u00e4llen, in denen in den bestehenden Geb\u00e4uden kein oder zu wenig Raum zur Verf\u00fcgung steht, auch massvolle Erweiterungen zugelassen werden k\u00f6nnen. Und schliesslich soll unter der Voraussetzung, dass die im Nebenbetrieb anfallende Arbeit zum \u00fcberwiegenden Teil durch die Bewirtschafterfamilie geleistet wird, auch Personal angestellt werden d\u00fcrfen, das nur im nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetrieb arbeitet. Soweit ein hinreichend enger Bezug zur Landwirtschaft besteht, sollen k\u00fcnftig unter bestimmten Voraussetzungen auch Bauten und Anlagen zonenkonform sein, die f\u00fcr die Produktion von Energie aus Biomasse erforderlich sind. Schliesslich sollen bestehende Geb\u00e4ude, die f\u00fcr die Landwirtschaft nicht mehr ben\u00f6tigt werden, k\u00fcnftig besser genutzt werden k\u00f6nnen, sei dies f\u00fcr das nichtlandwirtschaftliche Wohnen, sei dies f\u00fcr die hobbym\u00e4ssige und artgerechte Tierhaltung. F\u00fcr den Fall, dass die vorgeschlagenen \u00c4nderungen mit den gesamtr\u00e4umlichen Vorstellungen eines Kantons in Konflikt geraten sollten, sollen die Kantone - im Bestreben, deren Handlungsspielraum zu vergr\u00f6ssern - ausdr\u00fccklich zum Erlass einschr\u00e4nkender Bestimmungen erm\u00e4chtigt werden.         </p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>Nationalrat </b>war die Lockerung des Raumplanungsgesetzes nicht unbestritten. Die Gr\u00fcnen lehnten Eintreten auf die Vorlage ab. Franziska Teuscher (G, BE) monierte namens der gr\u00fcnen Fraktion, mit der vorliegenden Teilrevision werde erneut und wider besseres Wissen die Raumplanung in der Schweiz weiter geschw\u00e4cht. Der nichtlandwirtschaftliche Nebenerwerb werde gef\u00f6rdert und dadurch die Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet weiter aufgeweicht. Die Zersiedelung und damit verbunden der Strukturwandel w\u00fcrden beg\u00fcnstigt. Die Wettbewerbsverzerrung gegen\u00fcber dem Gewerbe in der Industriezone werde in Kauf genommen. Eintreten wurde jedoch mit 155 zu 12 Stimmen beschlossen. Mit einigen kritischen Anmerkungen stellten sich die SP-, die CVP- und freisinnig-demokratische Fraktion hinter die Vorlage. Die SVP-Fraktion bef\u00fcrwortete diese Teilrevision des Raumplanungsgesetzes ebenfalls, sie hatte sich jedoch weitergehende Revisionsschritte erhofft. Es handle sich um relativ bescheidene Erleichterungen f\u00fcr die Landwirtschaft. Minderheiten der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) - fast ausschliesslich bestehend aus Mitgliedern der SVP-Fraktion - beantragten dem Plenum, die raumplanerischen Leitplanken f\u00fcr das Landwirtschaftsgebiet noch weiter zu lockern. So verlangte Hans Rutschmann (V, ZH) namens einer Kommissionsminderheit unter anderem jenen Passus (Art. 27a) zu streichen, gem\u00e4ss dem die Kantone weitergehenden Schutz f\u00fcr ihre Landschaft beschliessen k\u00f6nnen, als im Gesetz vorgesehen. Bei Artikel\u00a024b, der die Bedingungen f\u00fcr nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe regelt, stand dem Antrag der Kommissionsmehrheit f\u00fcr faire Wettbewerbsbedingungen der Streichungsantrag einer Kommissionsminderheit gegen\u00fcber. Die Kommissionsmehrheit f\u00fcgte im Gesetzesentwurf die Bestimmung (Art. 24b Abs. 1quater) hinzu, dass nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe den gleichen gesetzlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen gen\u00fcgen m\u00fcssen wie Gewerbebetriebe in vergleichbaren Situationen in Bauzonen. Das Plenum folgte dem Antrag der Kommissionsmehrheit mit 131 zu 42 Stimmen. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 139 zu 18 Stimmen angenommen.</p><p>Die Vorlage war auch im <b>St\u00e4nderat </b>nicht ganz unbestritten. Die meisten Kritiker stellten sich dennoch hinter den Gesetzesentwurf. Mehrere Ratsmitglieder vermissten eine Gesamtkonzeption und betonten, der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet verkomme zur Leerformel. Die Zersiedelung der Landschaft schreite damit voran. Urspr\u00fcnglich sei es beim Raumplanungsgesetz darum gegangen, das Bauen ausserhalb von Bauzonen m\u00f6glichst restriktiv zu handhaben. Eintreten auf die Vorlage wurde jedoch ohne Gegenantrag beschlossen.</p><p>Kein Geh\u00f6r hatte der St\u00e4nderat f\u00fcr den Vorschlag des Nationalrats, den Bau von Kompostieranlagen auf Bauernh\u00f6fen zu erlauben (Art. 16a Abs. 1bis). Er blieb bei der Version des Bundesrates und bewilligte zwar die Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von Energie aus Biomasse, lehnte aber Kompostieranlagen ab. F\u00fcr die Kommission wies Carlo Schmid-Sutter (C, AI) darauf hin, dass es nicht sinnvoll sei, Anlagen zu bewilligen, f\u00fcr deren Betrieb Material \u00fcber gr\u00f6ssere Distanzen transportiert werden muss, ohne dass diese dann ihrerseits Energie produzieren.</p><p>Thomas Pfisterer (RL, AG) sprach sich mit einer Kommissionsminderheit dagegen aus, dass auch diejenigen Bauern landwirtschaftsnahe gewerbliche Nebenbetriebe unterhalten und Agro-Tourismus betreiben k\u00f6nnen, die gar nicht auf ein Zusatzeinkommen angewiesen sind (Art. 24 Abs. 1bis). Die von Pfisterer bek\u00e4mpfte Regelung erm\u00f6glicht zudem diesen Landwirten, \"massvolle Erweiterungen\" vorzunehmen, \"sofern in den bestehenden Bauten und Anlagen kein oder zu wenig Raum zur Verf\u00fcgung steht\". Mit einer solchen Regelung h\u00e4tten die Gewerbetreibenden in den Bauzonen das Nachsehen, da sie h\u00f6here Bodenpreise bezahlen m\u00fcssten, monierte Pfisterer. Aber auch Landwirte in der Bauzone w\u00fcrden damit schlechter behandelt, ebenso wie Nichtlandwirte ausserhalb der Bauzone. Es gehe hier um die Frage der Gleichbehandlung. Carlo Schmid-Sutter bezeichnete diesen Artikel als Kern der Vorlage. Ohne diesen Absatz bringe die Vorlage eigentlich materiell nicht sehr viel Zus\u00e4tzliches. Die Kommission habe diesem Absatz mit 9 zu 4 Stimmen zugestimmt. M\u00f6gliche Missbr\u00e4uche w\u00fcrden unter anderem durch die vom Nationalrat in das Gesetz eingef\u00fcgte Bestimmung zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen (Art. 24b Abs. 1quater) bek\u00e4mpft. Bundesrat Moritz Leuenberger wies zudem darauf hin, dass bei Annahme des Streichungsantrags Pfisterer f\u00fcr die Bauern ungleiche Spiesse entstehen w\u00fcrden. Florierenden Betrieben, die f\u00fcr Agro-Tourismus besonders attraktiv sind, w\u00fcrden entsprechende Aktivit\u00e4ten untersagt. Der Minderheitsantrag Pfisterer wurde mit 34 zu 3 Stimmen abgelehnt. Die Kleine Kammer schuf weitere Differenzen bei den Artikeln 34 und 36. Dabei ging es um Verfahrensfragen im Zusammenhang mit der Anwendung des neuen Bundesgerichtsgesetzes, welches am 1. Januar 2007 in Kraft trat, und um Beschwerdem\u00f6glichkeiten an das Bundesgericht.</p><p>Beim letzten Streitpunkt, dem Bau von Kompostieranlagen auf Bauernh\u00f6fen, hielt der <b>Nationalrat </b>an seiner Version fest (Art. 16a 1bis). Bei einer Verfahrensfrage (Art. 36) folgte er der Kleinen Kammer.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> wollte auf Antrag seiner Kommission verhindern, dass Kompostieranlagen jeder Gr\u00f6ssenordnung und grenzenlos in der Landwirtschaftszone zugelassen werden. Er pr\u00e4zisierte daher die Fassung des Nationalrats dahingehend, dass neben Bauten und Anlagen zur Gewinnung von Energie aus Biomasse auch solche f\u00fcr die Feldrandkompostierung als zonenkonform bewilligt werden k\u00f6nnen.</p><p>Als Kompromiss nahm der <b>Nationalrat</b> in der n\u00e4chsten Runde der Differenzbereinigung eine weitere \u00c4nderung bei Artikel\u00a016a 1bis vor. So d\u00fcrfen nur Kompostieranlagen im Zusammenhang mit Biogasanlagen als zonenkonform zugelassen werden und m\u00fcssen somit der Energiegewinnung dienen. Dieser Version schloss sich der <b>St\u00e4nderat</b> schliesslich an. </p><p>In der Schlussabstimmung stimmte der St\u00e4nderat der Vorlage mit 38 zu 3 Stimmen, der Nationalrat mit 175 zu 14 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu. Fast die ganze gr\u00fcne Fraktion lehnte diese \u00c4nderung des Raumplanungsgesetzes ab.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1174670066387)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55|2846","Category":"III","Modified":"\/Date(1770757338273)\/","SubmissionDate":"\/Date(1133481600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4710,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft|Raumplanung und Wohnungswesen"}}