{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050093,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050093,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050093,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050093,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050093,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050093,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050093,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050093,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050093,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050093,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050093,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050093,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050093,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050093,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050093,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050093,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050093,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20050093,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.093","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"11. AHV-Revision. Leistungsseitige Massnahmen","Description":"Botschaft vom 21. Dezember 2005 zur 11. AHV-Revision. Erste Botschaft betreffend AHV Ausgleichsfonds, einheitliches Rentenalter 65 f\u00fcr M\u00e4nner und Frauen, Erweiterung der Vorbezugs- und Aufschubsregelungen, Aufhebung des Freibetrags f\u00fcr Erwerbst\u00e4tige im Rentenalter, Massnahmen betreffend die Umsetzung der Versicherung","InitialSituation":"<p>Die Ablehnung der ersten 11. AHV-Revision wie auch die im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zu dieser Vorlage durchgef\u00fchrten Beratungen haben gezeigt, dass es verfr\u00fcht w\u00e4re, schon jetzt umfassende Reformvorschl\u00e4ge im Bereich der Finanzierung und der Leistungen der AHV zu unterbreiten, oder gar in beiden Bereichen zusammen. Grundlegende materielle \u00c4nderungen m\u00fcssen in jedem Fall zuvor gr\u00fcndlich untersucht und durchdacht werden.</p><p>Die Reform der AHV ist deshalb schrittweise anzugehen. Eine erste Etappe wird nun mit dieser 11. AHV-Revision vollzogen, welche in Form von zwei Botschaften durchf\u00fchrungstechnische Verbesserungen und einige \u00c4nderungen im Leistungsbereich vorschl\u00e4gt. Die vorliegende 11. AHV-Revision erhebt nicht den Anspruch, die schwer wiegenden strukturellen Probleme zu l\u00f6sen, die in den n\u00e4chsten Jahrzehnten auf die AHV zukommen werden. Tatsache ist aber, dass sich die finanzielle Situation der AHV zusehends verschlechtert und dass sich aufgrund der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung schon sehr bald Anpassungen bei den Leistungen und der Finanzierung aufdr\u00e4ngen.</p><p>In dieser Botschaft stehen der Fortbestand des Systems und die Erweiterung der Flexibilisierungsm\u00f6glichkeiten beim Altersr\u00fccktritt im Vordergrund. Ausserdem werden verschiedene technische Anpassungen vorgeschlagen, mit denen die Durchf\u00fchrung der Versicherung vereinfacht werden soll. Einige dieser Vorschl\u00e4ge waren bereits in der ersten 11. AHV-Revision enthalten und unbestritten.</p><p></p><p>Folgende Massnahmen werden vorgeschlagen:</p><p>- Der Stand des AHV-Ausgleichsfonds soll bei 70 Prozent einer Jahresausgabe der AHV festgesetzt werden. Gleichzeitig soll ein Mechanismus eingef\u00fchrt werden, durch den die Anpassung der Renten an die wirtschaftliche Entwicklung, je nach Fondsstand gebremst oder sogar ausgesetzt wird. Die automatische zweij\u00e4hrige Rentenanpassung gem\u00e4ss Mischindex soll hinausgeschoben werden, wenn der Fondsstand unter 70 Prozent f\u00e4llt. Die Renten sollen erst dann angepasst werden, wenn die seit der letzten Anpassung aufgelaufene Teuerung mehr als 4 Prozent betr\u00e4gt. Sinkt der Stand des Fonds unter 45 Prozent, soll die Rentenanpassung ganz ausgesetzt werden.</p><p>- Das Rentenalter soll f\u00fcr Frauen und M\u00e4nner einheitlich bei 65 Jahren festgelegt werden.</p><p>- Die aktuellen Vorbezugs- und Aufschubsregelungen mit versicherungstechnischer K\u00fcrzung bzw. Erh\u00f6hung sollen erweitert werden. Frauen und M\u00e4nner sollen ihre ganze Altersrente ab Vollendung des 62. Altersjahres vorbeziehen k\u00f6nnen. Ausserdem soll ab dem vollendeten 60. Altersjahr der Vorbezug einer halben Rente erm\u00f6glicht werden. Auch beim Rentenaufschub soll es neu m\u00f6glich sein, nur die halbe Rente aufzuschieben. Weiter ist es m\u00f6glich, die Leistung weniger als ein Jahr aufzuschieben.</p><p>- Der Freibetrag f\u00fcr erwerbst\u00e4tige Rentner- und Rentnerinnen soll aufgehoben werden. Neu soll es aber m\u00f6glich sein, durch Beitragszahlungen auf dem im Rentenalter erzielten Erwerbseinkommen h\u00f6here Altersrenten zu erzielen.</p><p>- Die Durchf\u00fchrung der Versicherung, insbesondere der Beitragsbezug, soll mittels verschiedener technischer Massnahmen erleichtert werden. Vorgeschlagen werden \u00c4nderungen beim Beitragsaufrechnungsverfahren sowie bei der Beitragserhebung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne beitragspflichtige Arbeitgeber oder bei der Kassenzugeh\u00f6rigkeit der Ehegatten von vorzeitig pensionierten Personen.</p><p>Die in dieser Botschaft vorgeschlagenen \u00c4nderungen sind der erste Teil der 11. AHV-Revision. F\u00fcr das zweite Revisionspaket wird eine separate Botschaft verfasst, in der es einzig um die Einf\u00fchrung einer Vorruhestandsleistung geht. Diese neue Leistung stellt zwar eine Erg\u00e4nzung zur Flexibilisierung des Rentenalters in der AHV dar, ist aber nach dem Modell der Erg\u00e4nzungsleistungen zur AHV/IV aufgebaut und nicht als eine Leistung der AHV. Deshalb ist eine separate Behandlung gerechtfertigt.</p><p>Diese Revisionsantr\u00e4ge entlasten den Finanzhaushalt der Versicherung und sind gleichzeitig konkrete auf den flexiblen Rentenantritt ausgerichtete Massnahmen, welche die mit der 10. AHV-Revision begonnene Entwicklung hin zur Geschlechtergleichstellung in der Altersvorsorge abschliessen. Diese Massnahmen sind so ausgestaltet, dass sie den \u00dcbergang zu den grundlegenden \u00c4nderungen, die in n\u00e4chster Zeit auf die AHV zukommen, erleichtern werden.</p><p>Die mit dieser Botschaft vorgelegten \u00c4nderungen h\u00e4ngen nicht von der Einf\u00fchrung einer Vorruhestandsleistung ab, die gleichzeitig mit einer zweiten Botschaft vorgeschlagen wird. (siehe 05.094). (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>","Proceedings":"<p>Der <b>Nationalrat</b> beschloss ohne Gegenstimme, auf die Vorlage einzutreten. Eine Kommissionsminderheit Rudolf Rechsteiner (S, BS) hatte zuerst Nichteintreten beantragt mit der Begr\u00fcndung, dass der Bundesrat in seinen Berichten und Botschaften f\u00fcr die AHV systematisch Defizite veranschlage und sich diese Finanzprognosen nachtr\u00e4glich jedesmal als viel zu pessimistisch erwiesen h\u00e4tten. Somit best\u00fcnde ein - nat\u00fcrlich beschr\u00e4nkter - Handlungsspielraum f\u00fcr einen Leistungsausbau. In der Hoffnung, dass die Revision diesen Handlungsspielraum f\u00fcr die Flexibilisierung nutzen und nicht auf Kosten der Frauen gehen wird, hat der Sprecher der Minderheit diesen Nichteintretensantrag jedoch zur\u00fcckgezogen. Ebenfalls eine R\u00fcckweisung an den Bundesrat beantragte die FDP-Liberale Fraktion, und zwar mit dem Auftrag \"eine neue, umfassende AHV-Revisionsvorlage auszuarbeiten, die eine echte Flexibilisierung des Rentenalters (inklusive der F\u00f6rderung von Teilzeitarbeit) sowie gezielte Anreize f\u00fcr den Verbleib von \u00e4lteren Personen im Erwerbsleben beinhaltet\". Der Sprecher der FDP-Liberalen Fraktion begr\u00fcndete den R\u00fcckweisungsantrag damit, dass die Vorlage kaum zu \u00fcberzeugen verm\u00f6ge und sich nicht wesentlich von der gescheiterten Vorlage der letzten Revision unterscheide. Nach drei Jahren erfolgloser Diskussion in der Kommission sei noch keine grundlegende Reform eingeleitet worden, dabei m\u00fcsste endlich eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des Babybooms der F\u00fcnfziger- und Sechzigerjahre stattfinden. Da die Zeit f\u00fcr rasche, pragmatische Anpassungen abgelaufen sei, w\u00e4re es sinnvoller, die langfristige Finanzierung der AHV direkt mit der 12. Revision in Angriff zu nehmen. Fulvio Pelli (RL, TI) pr\u00e4sentierte ein Modell, das Folgendes vorsah: eine echte Flexibilisierung des \u00dcbergangs vom Arbeitsleben in die Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren begleitet von einem Verzicht auf ein fixes Rentenalter; die Einf\u00fchrung von Anreizen zum Verbleib in der Arbeitswelt; die Einf\u00fchrung von Anreizen, \u00e4ltere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzustellen oder weiter zu besch\u00e4ftigen; Verzicht auf eine soziale Abfederung, daf\u00fcr die M\u00f6glichkeit, ab 62 Jahren kombiniert mit einer Teilrente Teilzeitarbeit zu leisten. Dieser vom Vorsteher des Eidgen\u00f6ssischen Departements des Innern, Bundesrat Pascal Couchepin, unterst\u00fctzte neue L\u00f6sungsansatz wurde mit 154 zu 33 Stimmen abgelehnt. Die Kommissionssprecher betonten, dass die Kommissionsmehrheit die Grundz\u00fcge der Bundesratsvorlage unterst\u00fctze. Der deutschsprachige Kommissionssprecher Toni Bortoluzzi (V, ZH) f\u00fchrte zudem die Gr\u00fcnde an, weshalb die Kommission beantragte, nicht auf die Vorlage zur \u00dcberbr\u00fcckungsrente (05.094) einzutreten.</p><p>Die verschiedenen Lager und deren Argumente blieben gleich wie bei der ersten Vorlage zur 11. AHV-Revision: Auf der einen Seite beharrte das linksgr\u00fcne Lager auf der Flexibilisierung sowie der Vermeidung jeglichen Sozialabbaus, auf der anderen Seite zeigten sich die B\u00fcrgerlichen haupts\u00e4chlich besorgt \u00fcber die langfristige Finanzlage der AHV, w\u00e4hrend die Mitteparteien der CEg-Fraktion sich f\u00fcr eine \"intelligente\" Flexibilisierung und die Konsolidierung der ersten S\u00e4ule einsetzten.</p><p>In der Detailberatung folgte der Nationalrat der Mehrheit seiner Kommission und verwarf die Minderheitsantr\u00e4ge. Die schliesslich angenommene Regelung sah vor, das Rentenalter f\u00fcr Frauen auf 65 Jahre anzuheben und die Flexibilit\u00e4t der AHV zu verbessern, jedoch ohne sozialen Ausgleich. Der Nationalrat befasste sich lange mit dem flexiblen Rentenalter und der Vorruhestandsregelung, setzte sich aber auch mit anderen Punkten der Vorlage auseinander. Betreffend die Beitr\u00e4ge aus dem Einkommen selbst\u00e4ndiger Erwerbst\u00e4tigkeit (Art. 8) hatte sich die Kommission mit Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten f\u00fcr den Vorschlag des Bundesrates (7,8%) und gegen den Antrag einer Minderheit (8,1%) ausgesprochen. Der Nationalrat folgte mit 126 zu 64 Stimmen klar der Kommissionsmehrheit. Abgelehnt wurde der Antrag einer links-gr\u00fcnen Minderheit zu Artikel\u00a05, den massgebenden Lohn so zu definieren, dass darin auch die von den Unternehmen entrichteten Zuwendungen eingeschlossen sind. Zu Artikel\u00a033ter betreffend die Rentenanpassung distanzierte sich der Nationalrat recht klar vom Vorschlag des Bundesrates. Dieser sah vor, die Rentenanpassung auszusetzen, wenn der Stand des Ausgleichsfonds unter 45 Prozent sinkt. Der Nationalrat fand wie die Kommissionsmehrheit, diese Bestimmung sei \u00fcberfl\u00fcssig, weshalb er sie strich und damit den Referenzwert von 45 Prozent generell abschaffte. Der vom Nationalrat angenommene Antrag der Kommissionsmehrheit sah vor, die Renten nur dann anzupassen, wenn die Teuerung seit der letzten Anpassung um 4 Prozent gestiegen ist. Eine links-gr\u00fcne Minderheit wollte am geltenden Recht festhalten, wonach die Renten alle zwei Jahre angepasst werden oder wenn der Index der Konsumentenpreise gegen\u00fcber dem Vorjahr um \u00fcber 4 Prozent gestiegen ist.</p><p>Zum flexiblen Rentenalter (Art. 40, 40ter und 43bis Abs. 1) lagen nicht weniger als f\u00fcnf Konzepte vor. Die Kommissionsmehrheit unterst\u00fctzte die Idee einer K\u00fcrzung um den vollst\u00e4ndigen versicherungstechnischen Gegenwert der vorbezogenen Rente. Die Antr\u00e4ge der Minderheiten Hugo Fasel (G, FR), Silvia Schenker (S, BS) und Th\u00e9r\u00e8se Meyer-Kaelin (CEg, FR) sowie der Eventualantrag von Thomas Weibel (CEg, ZH) sahen vor, bis zu einer bestimmten Lohngrenze einen einheitlichen K\u00fcrzungssatz vorzusehen, danach diesen Satz progressiv zu erh\u00f6hen und ab einer bestimmten Obergrenze die versicherungstechnische K\u00fcrzung anzuwenden. Je nach Konzept w\u00fcrden die Mehrkosten zwischen 400 Millionen und 1,4 Milliarden Franken betragen, allf\u00e4llige Einsparungen durch die Erh\u00f6hung des Frauenrentenalters nicht mitgerechnet. F\u00fcr die Bef\u00fcrworter der Idee einer Anschubfinanzierung zur Erleichterung der vorzeitigen Pensionierung von Personen mit niedrigem Einkommen war es klar, dass eine auf Einsparungen begrenzte Reform vor dem Volk scheitern w\u00fcrde. Ausserdem m\u00fcsse die Entwicklung des Arbeitsmarktes miteinbezogen werden. Die Mitglieder der SVP- und der RL- Fraktion lehnten jegliche soziale Abfederung ab mit der Begr\u00fcndung, dass die demografische Entwicklung die AHV fr\u00fcher oder sp\u00e4ter vor schwerwiegende finanzielle Probleme stellen werde. Bundesrat Pascal Couchepin rief die Vorteile der Bundesratsvorlage zur \u00dcberbr\u00fcckungsrente (05.094) in Erinnerung. Diese sei im Gegensatz zum Giesskannenprinzip der Minderheitsantr\u00e4ge gezielt auf die Bed\u00fcrftigen ausgerichtet. Im anschliessenden Abstimmungsreigen wurden s\u00e4mtliche Minderheitsantr\u00e4ge abgelehnt. Danach verwarf der Nationalrat mit 97 zu 86 Stimmen auch den Antrag mit den niedrigsten Kostenauswirkungen, den Eventualantrag von Thomas Weibel (CEg, ZH). Die Stimmenthaltung der H\u00e4lfte der Gr\u00fcnen vermochte das Abstimmungsresultat nicht zu beeinflussen.</p><p>Nachdem jegliche soziale Abfederung der vorzeitigen Pensionierung verworfen wurde, erhitzte auch die Erh\u00f6hung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre die Gem\u00fcter. (Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 3 Ziff. b und Art. 21 Abs. 1). Eine Kommissionsminderheit Maya Graf (G, BL) beantragte, auf die Erh\u00f6hung des Frauenrentenalters zu verzichten. Sowohl die Bef\u00fcrworter als auch die Gegner der Erh\u00f6hung des Frauenrentenalters argumentierten auf je eigene Weise mit der Gleichstellung. F\u00fcr die ersten rechtfertigen die l\u00e4ngere Lebenserwartung der Frauen, ihr geringere Beitragsleistung und die Gleichbehandlung in Bezug auf das Rentenalter, wie das bei der Schaffung der AHV der Fall war, ein Frauenrentenalter von 65 Jahren. Nach Ansicht der Gegner ist es v\u00f6llig verfehlt, dass die Frauen mit einer Erh\u00f6hung des Rentenalters f\u00fcr die Finanzierung der AHV herhalten m\u00fcssen, w\u00e4hrend sie in der Arbeitswelt nicht gleichgestellt und die Aufgaben ungleich verteilt sind. Bundesrat Pascal Couchepin rief den Rat zur Verantwortung auf und forderte ihn auf, sich vor Augen zu f\u00fchren, welche Konsequenzen sein Beschluss f\u00fcr eine Volksabstimmung haben k\u00f6nnte. Das Parlament folgte zwar dem Bundesrat, doch hatte dieser zur Kompensation der Erh\u00f6hung des Frauenrentenalters eine soziale L\u00f6sung f\u00fcr die vorzeitige Pensionierung vorgesehen. Die Erh\u00f6hung des Frauenrentenalters passierte mit 120 zu 69 Stimmen. Ebenfalls angenommen wurde ein Antrag, wonach f\u00fcr die ersten f\u00fcnf Frauenjahrg\u00e4nge mit Rentenalter 65 ein geringerer K\u00fcrzungssatz gelten soll. Der Nationalrat hat zudem das Gesetz \u00fcber die berufliche Vorsorge in einem wichtigen Punkt ge\u00e4ndert: Es wird k\u00fcnftig m\u00f6glich sein, vor dem ordentlichen Rentenalter eine Rente aus der beruflichen Vorsorge zu beziehen, auch wenn die betreffende Person die Erwerbst\u00e4tigkeit nicht vollst\u00e4ndig aufgibt [Antrag Ueli Maurer (V, ZH)]. Obwohl Bundesrat Pascal Couchepin, die Gr\u00fcnen, die Sozialdemokraten und ein Teil der Christlichdemokraten gegen diesen Antrag waren, wurde er mit 97 zu 88 Stimmen angenommen. </p><p>Vor der Gesamtabstimmung k\u00fcndigten die sozialdemokratische, die gr\u00fcne und die CEg-Fraktion an, dass sie keine Revision unterst\u00fctzen w\u00fcrden, welche die Erh\u00f6hung des Frauenrentenalters nicht mit sozialen Massnahmen zur Flexibilisierung des Rentenalters kompensiert. Da sich einige Christlichdemokraten schliesslich doch f\u00fcr die Vorlage aussprachen, wurde die Revision mit 97 zu 89 Stimmen angenommen. Dieses knappe Resultat zeigt, wie gespalten das Parlament in dieser Frage war.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> beschloss ohne Gegenstimme, auf die Vorlage einzutreten. In der Debatte zeichneten sich drei Lager ab: die Gegner eines h\u00f6heren Frauenrentenalters mit erleichterter vorzeitiger Pensionierung f\u00fcr Personen mit niedrigem Einkommen; die sparpolitisch motivierten Bef\u00fcrworter des Nationalratsbeschlusses; die Bef\u00fcrworter der Variante der Kommissionsmehrheit, welche die Erh\u00f6hung des Frauenrentenalters und eine befristete Rentenk\u00fcrzung bei vorzeitigem Ruhestand vorsah. Der Vorsteher des EDI, Pascal Couchepin, zeigte sich skeptisch gegen\u00fcber dieser Variante und riet von ihr ab, weil sie seiner Meinung nach selbst bei einer Befristung nach einigen Jahren bereits wieder ge\u00e4ndert werden m\u00fcsste.</p><p>In der Detailberatung folgte der St\u00e4nderat der Kommissionsmehrheit, wies alle Minderheitsantr\u00e4ge zur\u00fcck und schuf damit mehrere - sowohl geringf\u00fcgige als auch grundlegende Differenzen zum Nationalrat. So wollte der St\u00e4nderat den Maximalbeitragssatz auf das 25-Fache und nicht wie vom Nationalrat vorgeschlagen auf das 50-Fache des Mindestsatzes festsetzen (Art. 2 Abs. 5). Zu Artikel\u00a08 hatte eine Kommissionsminderheit einen Satz von 8,1 Prozent f\u00fcr Selbst\u00e4ndigerwerbende beantragt. Dieser bereits im Nationalrat abgelehnte Antrag wurde mit 27 zu 10 Stimmen auch im St\u00e4nderat verworfen. Bei Artikel\u00a030 Absatz\u00a01 strich der St\u00e4nderat aus Spargr\u00fcnden den Vorschlag des Nationalrats zur Aufwertung der alten massgebenden Einkommen, da diese Massnahme 160 Millionen Franken kosten w\u00fcrde. Was den vom Stand des AHV-Ausgleichsfonds abh\u00e4ngigen Automatismus der regelm\u00e4ssigen Rentenanpassung betrifft (Art. 33ter Abs. 4 und 5), zeigte sich der St\u00e4nderat restriktiver als der Nationalrat. Auf Antrag der Mehrheit seiner Kommission kam er auf den Vorschlag des Bundesrates zur\u00fcck: F\u00e4llt der Fondsbestand unter 45 Prozent, wird die Rentenanpassung automatisch eingestellt. Ein Antrag der Minderheit zur Weiterf\u00fchrung des geltenden Rechts wurde mit 28 zu 8 Stimmen abgelehnt. Bei den \u00dcbergangsbestimmungen schuf der St\u00e4nderat in Bezug auf die Koordinierung der Vorlage mit dem System der beruflichen Vorsorge eine weitere Differenz zum Nationalrat. Die vom Nationalrat vorgeschlagene L\u00f6sung, vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters eine Rente aus der beruflichen Vorsorge zu beziehen, wurde pr\u00e4zisiert. Der St\u00e4nderat wollte den Anspruch auf eine volle Altersrente von der Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses und den Anspruch auf eine Halbrente von einer angemessenen K\u00fcrzung des letzten Jahresgehaltes abh\u00e4ngig machen. Diese Bestimmung erm\u00f6glicht es den Vorsorgeeinrichtungen, selbst zu bestimmen, inwieweit der versicherte Verdienst gek\u00fcrzt werden muss, um Anspruch auf eine vorzeitige Altersleistung zu haben.</p><p>Im Gegensatz zum Nationalrat l\u00f6ste die Erh\u00f6hung des Frauenrentenalters (Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 3 Bst. b, Art. 21 Abs. 1) im St\u00e4nderat keine angeregte Diskussion aus. Zwar beantragte eine Minderheit der Kommission [Liliane Maury Pasquier (S, GE) und Gis\u00e8le Ory (S, NE)], das Rentenalter bei 64 Jahren zu belassen, doch dieser Antrag wurde mit 29 zu 7 Stimmen deutlich abgelehnt. Umso lebhafter wurde \u00fcber den Rentenvorbezug (Art. 40ter) diskutiert. Hier schuf der St\u00e4nderat eine gr\u00f6ssere Differenz zum Nationalrat. Die Kommissionsmehrheit unterbreitete dem Plenum ihre Variante eines auf zehn Jahre befristeten flexiblen Rentenvorbezugs mit einer von der Dauer des Vorbezuges sowie von der H\u00f6he des massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens abh\u00e4ngigen Rentenk\u00fcrzung. Dabei soll die Rente nach versicherungstechnischen Regeln gek\u00fcrzt werden, sobald das massgebende Jahreseinkommen einen Anspruch auf eine maximale Altersrente rechtfertigt. Ausserdem soll der privilegierte K\u00fcrzungssatz Personen mit nachweislich mindestens 30 Beitragsjahren vorbehalten sein. Kommissionssprecher Urs Schwaller (CEg, FR) betonte, dass mit dieser L\u00f6sung sowohl der finanziellen Lage der AHV als auch der Akzeptanz in der Bev\u00f6lkerung Rechnung getragen werde. Zwei Minderheitsantr\u00e4ge wurden gestellt: Der eine sah mildere K\u00fcrzungss\u00e4tze ohne Befristung vor; der andere sah vor, die K\u00fcrzung nach versicherungstechnischen Grunds\u00e4tzen vollumf\u00e4nglich beizubehalten und sich damit dem Nationalrat anzuschliessen. Liliane Maury Pasquier (S, GE) begr\u00fcndete den ersten Minderheitsantrag damit, dass Personen mit niedrigem Einkommen, denen es nicht m\u00f6glich ist, sich f\u00fcr einen vorzeitigen Ruhestand zu entscheiden, unterst\u00fctzt werden m\u00fcssten. Der Vertreter der zweiten Minderheit, Alex Kuprecht (V, SZ), rechtfertigte eine rein versicherungstechnische K\u00fcrzung mit der finanziellen Lage der AHV und der Notwendigkeit von Einsparungen. Bundesrat Pascal Couchepin unterst\u00fctzte den Vorschlag der Kommissionsmehrheit eher zur\u00fcckhaltend. Er zeigte sich \u00fcberzeugt, dass eine Erh\u00f6hung des Frauenrentenalters ohne Gegenleistung keine Zustimmung finden werde und nannte folgende drei Schwachpunkte der Vorlage: die Notwendigkeit, innerhalb der n\u00e4chsten zehn Jahre auf diese L\u00f6sung zur\u00fcckzukommen, die fehlende Koordinierung mit der Erh\u00f6hung des Frauenrentenalters auf 64 Jahre und die Finanzierung der Massnahme. Die 400 Millionen Franken, die aus der Bundeskasse stammen und demzufolge der Ausgabenbremse unterstehen, m\u00fcssten an anderer Stelle im Sozialbudget kompensiert werden. Das einzig Positive in seinen Augen war, dass diese Differenz dem Nationalrat erlaubt, die Debatte \u00fcber den vorzeitigen Ruhestand wiederaufzunehmen. Bei der Abstimmung zwischen dem Minderheitsantrag I und dem Mehrheitsantrag wurde ersterer mit 6 zu 30 Stimmen abgelehnt. Das Ergebnis der zweiten Abstimmung zwischen dem Mehrheitsantrag und dem Minderheitsantrag II spiegelte jedoch die Meinungsverschiedenheiten in den Fraktionen, insbesondere in der Freisinnig-liberalen Fraktion, sowie die Zweifel der St\u00e4nderatsmitglieder wider. Der Mehrheitsantrag wurde letztlich mit 25 zu 16 Stimmen angenommen. Im Zusammenhang mit der Ausgabenbremse wurde der Ausgabe mit 31 zu 2 Stimmen bei 11 Enthaltungen zugestimmt. </p><p>In der Gesamtabstimmung stimmte der St\u00e4nderat der Vorlage zwar zu, das Ergebnis von 16 Ja-Stimmen bei 10 Gegenstimmen und 12 Enthaltungen verdeutlicht jedoch, dass diese Vorlage kaum \u00fcberzeugt und deshalb wenig R\u00fcckhalt hat. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> hielt an mehreren Differenzen zum St\u00e4nderat fest, unter anderem an den beiden gr\u00f6sseren Differenzen bei der Teuerungsanpassung (Art. 33ter) und beim Rentenvorbezug (Art. 40ter).</p><p>Bei der Anpassung der Renten an die Teuerung folgte der Rat dem Mehrheitsantrag seiner Kommission und hielt damit weitgehend an der in der ersten Lesung verabschiedeten Fassung fest. Allerdings f\u00fcgte er in Artikel\u00a033ter Absatz\u00a03 unter Buchstabe\u00a0b hinzu, dass \"der Bundesrat umgehend die zur finanziellen Sanierung notwendigen Massnahmen vorschl\u00e4gt\", wenn der Stand des Ausgleichsfonds unter 70 Prozent liegt. Wie in der ersten Beratung und mit den gleichen Argumenten beantragte die Minderheit Paul Rechsteiner, am geltenden Recht festzuhalten. In ihren Augen war es inakzeptabel, die Rentnerinnen und Rentner auf diese Weise zu benachteiligen. Die vorgeschlagene \u00c4nderung betreffe eine fundamentale Bestimmung der AHV, die nicht nur ein angemessenes Einkommen f\u00fcr die Rentnerinnen und Rentner, sondern auch ein gesellschaftlich akzeptables Verh\u00e4ltnis zwischen der Lohn- und der Rentenentwicklung gew\u00e4hrleiste. Der Bundesrat unterst\u00fctzte die Version des St\u00e4nderates, der allerdings nur ein einziges Nationalratsmitglied zustimmte. In der Folge setzte sich der Antrag der Kommissionsmehrheit gegen\u00fcber dem Minderheitsantrag mit 125 zu 60 Stimmen durch.</p><p>Beim Rentenvorbezug \u00fcberzeugte die L\u00f6sung des St\u00e4nderates den Nationalrat nicht. Die Kommissionsmehrheit schlug ein grossz\u00fcgigeres Modell mit einer h\u00f6heren Lohngrenze, bis zu der von den niedrigeren K\u00fcrzungss\u00e4tzen profitiert werden kann, vor. Eine CEg-Minderheit beantragte, sich der L\u00f6sung des St\u00e4nderates anzuschliessen, dabei allerdings den Export der vorbezogenen Rente zu erlauben, w\u00e4hrend eine RL/V-Minderheit an der in der ersten Lesung verabschiedeten Fassung - einer K\u00fcrzung nach rein versicherungstechnischen Grunds\u00e4tzen - festhalten wollte. In einem Abstimmungsreigen setzte sich das Modell der Kommissionsmehrheit, dessen Kosten auf 1,15 Milliarden Franken gesch\u00e4tzt wurden, mit 71 zu 39 Stimmen bei 73 Enthaltungen durch, wobei die Enthaltungen alle aus den Reihen der SVP und der FDP-Liberalen stammten. Bei der Abstimmung \u00fcber die Ausgabenbremse wurden die Kredite f\u00fcr dieses Modell jedoch mit 107 zu 73 Stimmen abgelehnt.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> kam dem Nationalrat bei der Teuerungsanpassung der Renten stark entgegen und schloss sich weitgehend dessen Version an. Es war ihm jedoch wichtig, klarzustellen, wie vorzugehen ist, \"wenn keine hinreichenden gesetzlichen Sanierungsmassnahmen getroffen werden, um ein Sinken des Ausgleichsfonds unter 45 Prozent zu vermeiden\". Die Kommissionsmehrheit hatte beantragt, dass der Bundesrat in diesem Fall auf die geschuldeten AHV-Beitr\u00e4ge einen Zuschlag von 5 Prozent festlegt und die Rentenanpassung aussetzt. Die Minderheit I um Liliane Maury Pasquier (S, GE) wollte am geltenden Recht festhalten, wohingegen die Minderheit II um Felix Gutzwiller (RL, ZH) beantragte, bei der Version des Nationalrates zu bleiben, namentlich um Beitragserh\u00f6hungen zu vermeiden.</p><p>Beim Rentenvorbezug nahm der St\u00e4nderat gem\u00e4ss Antrag seiner Kommission mit 26 zu 8 Stimmen ein neues Modell an, dessen Kosten auf 400 Millionen Franken angesetzt werden. Das in der Vorpr\u00fcfung vom Vorsteher des EDI pr\u00e4sentierte Modell sah vor, dass die K\u00fcrzung beim Rentenvorbezug sozial abgefedert wird, wenn das f\u00fcr die AHV massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen weniger als 61'560 Franken betr\u00e4gt. Liegt das Einkommen \u00fcber dieser Schwelle, werden die vorbezogenen Renten nach versicherungstechnischen Grunds\u00e4tzen gek\u00fcrzt. Der g\u00fcnstigste K\u00fcrzungssatz gelangt bei einem durchschnittlichen Einkommen von 41'040 Franken zur Anwendung. Die K\u00fcrzung erfolgt gestaffelt nach Einkommen und Dauer des Vorbezugs, wobei eine k\u00fcrzere Vorbezugsdauer gegen\u00fcber einer l\u00e4ngeren beg\u00fcnstigt wird. Die Einf\u00fchrung des Modells ist mit der Erh\u00f6hung des Rentenalters f\u00fcr Frauen koordiniert und die K\u00fcrzung bei Vorbezug der Altersrente erlischt 10 Jahre nach Einf\u00fchrung (\u00dcbergangsbestimmungen). Eine sozialdemokratische Kommissionsminderheit zeigte sich zwar grunds\u00e4tzlich einverstanden mit dem vorgeschlagenen Modell, bem\u00e4ngelte aber die K\u00fcrzungss\u00e4tze als zu heftig und schlug eine sanftere Absenkung vor. </p><p>Im <b>Nationalrat </b>waren es erneut die Differenzen \u00fcber die Teuerungsanpassung und den Rentenvorbezug, die Anlass zu intensiven Diskussionen gaben. Allerdings folgte der Rat in diesen zwei Punkten den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderates. Entgegen einer links-gr\u00fcnen Minderheit um Paul Rechsteiner unterst\u00fctzte der Nationalrat mit 110 zu 63 Stimmen erneut seine Version der Rentenindexierung. Der Minderheitsantrag Guy Parmelin (V, GE), wonach Beitr\u00e4ge aus einmaligen, ausserordentlichen Zuwendungen bei der Berechnung des Standes des Ausgleichsfonds nicht ber\u00fccksichtigt werden, wurde mit 126 zu 51 Stimmen abgelehnt. In der Schlussfassung sah Artikel\u00a033ter vor, dass die Renten periodisch angepasst werden, sofern die Reserven der AHV nicht zu stark sinken. Auch beim Vorbezug schloss sich die grosse Kammer dem von der kleinen Kammer verabschiedeten Modell an. Eine Minderheit I um Christine Goll (S, ZH) wollte die vorhergehende, deutlich grossz\u00fcgigere Fassung des Nationalrates beibehalten, wohingegen eine Minderheit II um Guy Parmelin (V, GE) bei der versicherungstechnischen K\u00fcrzung bleiben wollte. In der Kommission war der st\u00e4nder\u00e4tliche Kompromissvorschlag mit 9 zu 8 Stimmen bei 8 Enthaltungen auf knappe Zustimmung gestossen. Die Abstimmungen im Rat zeigten einmal mehr, wie uneins und unentschlossen der Nationalrat bei diesem Gesch\u00e4ft war. Letztlich unterst\u00fctzten nur die Fraktionen RL, CEg und BD den Kompromissvorschlag des St\u00e4nderates, w\u00e4hrend sich das rot-gr\u00fcne Lager der Stimme enthielt. Der Vorschlag, wonach 400 Millionen Franken zur gezielten Verbesserung der vorbezogenen Renten eingesetzt werden sollen, wurde mit 67 zu 52 Stimmen bei 61 Enthaltungen angenommen. Die von der Minderheit I unterst\u00fctzte grossz\u00fcgigere L\u00f6sung wurde mit 111 zu 63 Stimmen deutlich abgelehnt.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat </b>folgte bei den kleineren noch bestehenden<b></b>Differenzen stillschweigend dem Nationalrat.</p><p>Vor der Schlussabstimmung begr\u00fcssten die Sprecher der Fraktionen von CEg, FDP-Liberale und BD die differenzbereinigte Vorlage als echten Kompromiss und wiesen darauf hin, dass es die Aufgabe des Parlaments ist, L\u00f6sungen zu finden, die von allen akzeptiert werden k\u00f6nnen. Die gr\u00fcne und die sozialdemokratische Fraktion \u00fcbten massive Kritik an der Vorlage, die in ihren Augen einen Sozialabbau darstellt und nicht im Interesse der Frauen und der Rentnerinnen und Rentner ist. Die SVP-Fraktion bezeichnete die Vorlage als unverantwortlich und mit Blick auf die demografische Entwicklung und die steigende Lebenserwartung als geradezu absurd.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung lehnte der Nationalrat die Vorlage mit 118 zu 72 Stimmen ab, w\u00e4hrend der St\u00e4nderat sie mit 31 zu 9 Stimmen annahm.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1285930106993)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770757988423)\/","SubmissionDate":"\/Date(1135123200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4711,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}