{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050410,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050410,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050410,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050410,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050410,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050410,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050410,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050410,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050410,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050410,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050410,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050410,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050410,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050410,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050410,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050410,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050410,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20050410,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.410","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Einheitliche Regelung der Selbstmedikation","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Artikel\u00a025 des Bundesgesetzes \u00fcber Arzneimittel und Medizinalprodukte (HMG) ist wie folgt zu \u00e4ndern:</p><p>Art. 25 Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel</p><p>Abs. 1</p><p>Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel abgeben d\u00fcrfen:</p><p>Bst. a</p><p>....</p><p>Bst. b</p><p>eidgen\u00f6ssisch diplomierte Drogistinnen und Drogisten;</p><p>Bst. c</p><p>....</p><p>Bst. d</p><p>....</p>","ReasonText":"<p>Durch die beantragte \u00c4nderung w\u00fcrde faktisch eine einzige Arzneimittelkategorie ohne Verschreibungspflicht geschaffen. Die in der Folge erw\u00e4hnten bestehenden Ungereimtheiten k\u00f6nnten ohne eine Einbusse bei der Arzneimittelsicherheit beseitigt werden, und es w\u00fcrde endlich ein Markt zugelassen, wo er n\u00f6tig und sinnvoll ist. Es ist erwiesen, dass der freie Zugang zur Selbstmedikation einen wichtigen Beitrag zur Einsparung von Gesundheitskosten leistet. Dieses Potenzial wird mit der geltenden Gesetzgebung nicht voll genutzt. </p><p>Die Aufteilung der Arzneimittel der Selbstmedikation in einen allgemeinen (Liste D) und in einen versch\u00e4rften Teil (Liste C) muss unter verschiedenen Aspekten infrage gestellt werden: </p><p>1. Ein Pr\u00e4parat wird in die Liste C eingeteilt, wenn wesentliche Anwendungseinschr\u00e4nkungen oder wichtige unerw\u00fcnschte Arzneimittelwirkungen bekannt sind oder erwartet werden m\u00fcssen. Andererseits l\u00e4sst die Verordnung \u00fcber die Arzneimittelwerbung auch f\u00fcr diese Pr\u00e4parate Publikumswerbung zu. Wie kontrovers und unlogisch ein solches Vorgehen ist, soll exemplarisch anhand der beiden Marktleader im hart umk\u00e4mpften Grippe- und Fiebermarkt - Neo-Citran und Pretuval-C - aufgezeigt werden. F\u00fcr beide Produkte wird intensiv - auch mit TV-Werbung - geworben, obschon deren Zusammensetzung gem\u00e4ss Kategorisierung als nicht unbedenklich beurteilt werden m\u00fcsste. Die Werbung f\u00fchrt dazu, dass die Konsumenten den \"Grippe-Tee\" verlangen. Die logische Schlussfolgerung ist diese: Entweder ist ein Produkt f\u00fcr die Selbstmedikation tauglich, und die Werbung ist demnach angezeigt. Dann ist auch nicht einzusehen, weshalb eine zus\u00e4tzliche Beschr\u00e4nkung der Abgabe n\u00f6tig ist. Oder das Produkt ist aufgrund der Risiken nicht f\u00fcr die Selbstmedikation tauglich. Es soll dann aber auch gegen\u00fcber dem Publikum nicht daf\u00fcr geworben werden d\u00fcrfen. </p><p>2. Ein weiteres Kuriosum stellt die Umteilungspraxis von Pr\u00e4paraten der Liste C in die Liste D dar. 2004 wurde beispielsweise der Wirkstoff \"Ibuprofen\" in Dosierungen bis 400 mg f\u00fcr die innerliche Anwendung bei verschiedenen Schmerzzust\u00e4nden von der Liste C in die Liste D umgeteilt. Das bedeutet nun aber nicht, dass alle Pr\u00e4parate, welche diesen Wirkstoff f\u00fcr die entsprechenden Indikationen beinhalten, in die Liste D umgeteilt wurden. Umgeteilt werden diese nur, wenn die Firma einen entsprechenden Antrag stellt. Diese Praxis f\u00fchrt dazu, dass Arzneimittel, welche eigentlich einen \"Liste D-tauglichen\" Wirkstoff enthalten, \u00fcber einen Zeitraum von bis zu f\u00fcnf Jahren in der \"versch\u00e4rften Selbstmedikation\" eingeteilt bleiben. Drogisten machen sich strafbar, wenn sie ein entsprechendes Pr\u00e4parat abgeben, obwohl der Wirkstoff eigentlich auch im Rahmen ihrer Abgabekompetenz abgegeben werden d\u00fcrfte. Auch in diesem Bereich k\u00f6nnten durch die Schaffung einer einzigen Arzneimittelkategorie f\u00fcr die Selbstmedikation gleichzeitig unn\u00f6tige Belastungen seitens der Beh\u00f6rden und einseitige Benachteiligungen der Drogisten beseitigt werden, ohne dass die Arzneimittelsicherheit darunter leiden w\u00fcrde. </p><p>3. Die vom Bundesrat per 1. September 2004 in Kraft gesetzten Ausf\u00fchrungsbestimmungen zu Artikel\u00a025 Absatz\u00a04 HMG erlauben Drogisten in Kantonen, welche vor dem 1. Januar 2002 eine kantonale Abgabebewilligung f\u00fcr Arzneimittel der Liste C besessen haben, die entsprechenden Pr\u00e4parate auch weiterhin abzugeben, sofern nicht eine Apotheke in derselben Ortschaft ihr Gesch\u00e4ft betreibt. Eine Bewilligung unter diesem Aspekt muss alle zwei Jahre \u00fcberpr\u00fcft werden. Hat sich in dieser Zeit eine Apotheke im selben Ort niedergelassen, wird dem Drogisten die Abgabeberechtigung entzogen, auch wenn er sein Gesch\u00e4ft ordentlich betreibt und die Abgabe und Beratung bei Pr\u00e4paraten der Liste C nie zu Beanstandungen gef\u00fchrt hat. Eine solche Regelung kann, insbesondere auch mit Argumenten der Arzneimittelsicherheit, nicht nachvollzogen werden. </p><p>4. Im Auftrage des Heilmittelinstitutes konnte die Gesch\u00e4ftsstelle \"Kaliumjodid-Versorgung\" kurz vor Weihnachten 2004 den erfolgreichen Abschluss der ersten Verteilungsphase von Kaliumjodid-Tabletten bekannt geben. Die Tabletten wurden per Post 1,2 Millionen Einwohnern und Einwohnerinnen in den Zonen 1 und 2 zugestellt. Neuzuz\u00fcger in den betroffen Gemeinden, welche durch die Postlieferung nicht bedient wurden, konnten bis Ende Dezember 2004 ihre Tabletten am Postschalter abholen. Die Beh\u00f6rden haben sich f\u00fcr eine unkomplizierte und bev\u00f6lkerungsnahe L\u00f6sung entschieden. Dabei ist es interessant zu wissen, dass die erw\u00e4hnten Tabletten in die Abgabekategorie C eingeteilt sind. Im Kontext mit der sonst streng kontrollierten Einhaltung der Abgabekategorien erstaunt es, dass aufgrund logistischer \u00dcberlegungen Arzneimittel der Abgabekategorie C verbunden mit schriftlichen Informationen durch die Post verteilt oder am Postschalter abgeholt werden k\u00f6nnen. Anscheinend ist die Bev\u00f6lkerung durchaus m\u00fcndig genug, die Packungsbeilage \"im Sinne des Erfinders\" zu interpretieren und das Pr\u00e4parat korrekt anzuwenden. Es stellt sich dann allerdings die Frage, weshalb bei allen anderen nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die Sicherheit durch eine pers\u00f6nliche Beratung fundiert ausgebildeter Fachpersonen nicht gen\u00fcgt! </p><p>5. Der Markt kann nur mit gleich langen Spiessen funktionieren. Es ist nicht Auftrag des Gesetzgebers und der Beh\u00f6rden, Standespolitik zu betreiben, sondern Regelungen f\u00fcr eine sichere und gut zug\u00e4ngliche Selbstmedikation zu schaffen. Wenn man bedenkt, dass die Gesundheitskosten immer weiter ansteigen, ist es doch sehr seltsam, dass man nun beh\u00f6rdlich genau den Marktteilnehmer benachteiligt, welcher keine Kosten im die Pr\u00e4mien beeinflussenden Bereich des Gesundheitssystems verursacht. Die achtj\u00e4hrige Ausbildung der Drogisten bef\u00e4higt diesen Berufsstand, freiverk\u00e4ufliche Arzneimittel zu verkaufen, zumal w\u00e4hrend der Aus-, Fort- und Weiterbildung der gesamte OTC-Bereich - also auch die Wirkstoffe und Indikationen der Liste C und die entsprechenden Grundlagen - unterrichtet wird. Kantone wie Solothurn, Appenzell oder Glarus beweisen die Vorteile dieses Systems seit Jahren. Es ist in diesen Kantonen kein Fall bekannt, bei welchem Patienten gef\u00e4hrdet worden w\u00e4ren. </p><p>Eine einzige Liste mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in den H\u00e4nden von gut ausgebildeten Fachpersonen garantiert die Sicherheit der Arzneimittelabgabe und ist eine konsequente, angemessene, bev\u00f6lkerungsnahe und konsumentenfreundliche L\u00f6sung.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Borer Roland F.","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1191519990640)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"2841","Category":"V","Modified":"\/Date(1712775172847)\/","SubmissionDate":"\/Date(1111104000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4707,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}