{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050452,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050452,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050452,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050452,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050452,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050452,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050452,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050452,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050452,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050452,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050452,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050452,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050452,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050452,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050452,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050452,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050452,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20050452,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.452","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Revision des Bundesgesetzes \u00fcber das Kriegsmaterial","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber das Kriegsmaterial (KMG) ist wie folgt zu \u00e4ndern:</p><p>Kapitel 2 Verbot von bestimmten Waffen</p><p>....</p><p>Art. (9) Streumunitionen</p><p>Abs. 1</p><p>Es ist verboten, Streumunitionen zu entwickeln, herzustellen, zu vermitteln, zu erwerben, jemandem zu \u00fcberlassen, ein- oder auszuf\u00fchren, den Transit zuzulassen, zu lagern oder anderweitig \u00fcber sie zu verf\u00fcgen. </p><p>Abs. 2</p><p>Unbeschadet der allgemeinen Verpflichtungen nach Absatz\u00a01 ist die Zur\u00fcckbehaltung oder Weitergabe einer bestimmten Menge Streumunition zur Entwicklung von Such-, R\u00e4umungs- und Vernichtungsverfahren und f\u00fcr die Ausbildung in diesen Verfahren zul\u00e4ssig. Die Anzahl dieser Streumunitionen darf indessen die f\u00fcr die genannten Zwecke absolut erforderliche Mindestmenge nicht \u00fcberschreiten. </p><p>Abs. 3</p><p>Als Streumunitionen sind all jene Munitionen zu betrachten, die sich zur Aus\u00fcbung ihrer Funktion von einer Muttermunition l\u00f6sen. Dies umfasst s\u00e4mtliche Munitionen oder Sprengladungen, die konzipiert sind, um nach ihrem Abwurf oder Ausstossen von einer Mutter-Streubombe zu explodieren.</p>","ReasonText":"<p>Bomben mit Streumunition bilden eine Waffenkategorie, die zum Schutz der Zivilbev\u00f6lkerung w\u00e4hrend und nach Konflikten dringend und vollst\u00e4ndig verboten werden muss. </p><p>Streubomben bestehen aus einem Beh\u00e4lter (Bombe, Rakete, Granate), der je nach Modell mit einem Dutzend bis mehreren Hundert Mini-Bomben, den sogenannten Streumunitionen, gef\u00fcllt ist. Streubomben werden auf dem Luftweg (Kampfflugzeuge) oder auf dem Landweg (Kanonen, Raketenwerfer, M\u00f6rser) abgeschossen: Der Beh\u00e4lter \u00f6ffnet sich in der Luft und st\u00f6sst die Streumunitionen aus, die beim Kontakt mit dem Boden oder dem anvisierten Ziel explodieren.</p><p>Im Gegensatz zu Antipersonenminen, die als \"lauernde\" Waffen gelten, sind Streubomben \"Angriffs\"-Waffen. Sie sind darauf ausgerichtet, eine Zone, in der ein oder mehrere Ziele lokalisiert wurden, abzudecken und unzug\u00e4nglich zu machen. Je nach anvisiertem Ziel werden Streumunitionen mit verschiedenen Wirkungen verwendet: Zerst\u00f6rung von Menschen, Fahrzeugen, Infrastrukturen oder Fahrbahnen, Brand, Vergiftung. Gewisse Streumunitionsmodelle kombinieren diese Wirkungen.</p><p>Aufgrund ihrer Konzeption und ihrer Beschaffenheit stellen die Streumunitionen f\u00fcr die Zivilpersonen eine doppelte Bedrohung dar:</p><p>- Auf fl\u00e4chendeckende Wirkung ausgerichtet werden sie beim Abwurf zuf\u00e4llig auf bisweilen bis zu mehreren Hektaren umfassenden Fl\u00e4chen verstreut. So k\u00f6nnen sie zivile Zonen treffen; vor allem wenn sie bewusst in stadtnahen Zonen verwendet werden, wie dies im Irak der Fall war.</p><p>- 5 bis 30 Prozent der Streumunitionen detonieren beim Aufprall nicht. Sie bleiben auf dem Boden liegen und k\u00f6nnen wie Antipersonenminen durch die kleinste Ber\u00fchrung ausgel\u00f6st werden. Folglich t\u00f6ten und verst\u00fcmmeln sie Menschen lange nach dem Ende der Konflikte. </p><p>W\u00e4hrend der letzten drei bewaffneten Konflikte (Kosovo, Afghanistan, Irak) wurden sie millionenfach abgeschossen und haben unter der Bev\u00f6lkerung ein wahres Blutbad angerichtet. Dabei stellen die nicht detonierten Streumunitionen Tag f\u00fcr Tag weiterhin eine t\u00f6dliche Gefahr dar.</p><p>Zurzeit werden weltweit mehrere Milliarden Streumunitionen gelagert. Ihre Verwendung d\u00fcrfte ein weit gr\u00f6sseres Problem verursachen als heute die Antipersonenminen.</p><p>F\u00fcr die Opfer gibt es keinen Unterschied zwischen einer Mine und einer nicht explodierten Streumunition. Beide richten die gleichen Scheusslichkeiten an, und beide treten das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht mit F\u00fcssen. Denn sie machen keinen Unterschied zwischen Zivil- und Milit\u00e4rpersonen. Die Antipersonenminen sind inzwischen verboten, w\u00e4hrend Streumunitionen als legal gelten und unbeschr\u00e4nkt eingesetzt werden k\u00f6nnen.</p><p>Was das internationale Recht sagt</p><p>Laut den Regeln des internationalen Rechtes und insbesondere des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechtes d\u00fcrfen sich Zerst\u00f6rungsaktionen w\u00e4hrend eines Krieges nie absichtlich gegen die Zivilbev\u00f6lkerung richten. Die von kriegf\u00fchrenden Parteien verwendeten Waffen m\u00fcssen so eingesetzt werden, dass sie zwischen Zivil- und Milit\u00e4rpersonen unterscheiden und in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zur ermittelten Bedrohung stehen. Es d\u00fcrfen nur milit\u00e4rische Objekte bombardiert werden. </p><p>Die Verwendung von \"Kriegssprengstoffen\" (zu denen auch die Streubomben geh\u00f6ren) wird von der Uno-Konvention \u00fcber bestimmte klassische Waffen aus dem Jahr 1980 geregelt. </p><p>Am 28. November 2003 haben die Unterzeichner dieser Konvention ein Zusatzprotokoll (Protokoll V) angenommen. Darin wird gefordert, dass die an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien s\u00e4mtliche explosiven Kriegsr\u00fcckst\u00e4nde beseitigen m\u00fcssen, die nach Ende der Feindseligkeiten weiterhin die Zivilpersonen, die Kr\u00e4fte zur Einhaltung des Friedens und das humanit\u00e4re Personal bedrohen.</p><p>Allerdings stellt dieser Text die milit\u00e4rischen Interessen \u00fcber das Leben der Zivilpersonen: Weder gibt er den Konfliktparteien f\u00fcr die Beseitigung der t\u00f6dlichen Verschmutzung eine Frist vor noch regelt er das Problem der Verwendung von Streubomben. </p><p>Analyse</p><p>Einleitung</p><p>Die Streumunitionen wurden haupts\u00e4chlich f\u00fcr Kriege entwickelt, die nie stattgefunden haben. Dies sind Konflikte, bei denen auf beiden Seiten ein grosses Aufgebot von Panzerfahrzeugen besteht. Die Streumunitionen, sogenannte fl\u00e4chendeckende Waffen, sind von Natur aus ungenau. Sie wurden haupts\u00e4chlich w\u00e4hrend dem Kalten Krieg als Antwort auf die ermittelten Arten von milit\u00e4rischer Bedrohung, anstelle von Pr\u00e4zisionsmunitionen, entwickelt. </p><p>Die Streumunitionen in den j\u00fcngsten Konflikten</p><p>Streumunitionen wurden in mindestens zwanzig L\u00e4ndern in Europa, Asien, Afrika und Lateinamerika verwendet.</p><p>In j\u00fcngerer Zeit wurden 20 Millionen Streumunitionen w\u00e4hrend des Golfkriegs (1991), 295 000 in Ex-Jugoslawien/Kosovo (1999), 248 056 in Afghanistan (2001/02) und 2 Millionen im Irak (2003) verwendet (s. Fussnote 1).</p><p>Funktionsweise der Streumunitionen</p><p>Die Zielrichtung</p><p>Streumunitionen sind selten gesteuert, wenn sie aus ihrem Beh\u00e4lter austreten. Sie werden w\u00e4hrend des Falls aktiviert und prasseln nach dem Zufallsprinzip auf eine ausgedehnte Zone nieder. Jeder Mensch, der sich in dieser Zone aufh\u00e4lt, kann von einer Streumunition getroffen werden. In den j\u00fcngsten Konflikten wurden Streumunitionen wiederholt \u00fcber bewohnten Gebieten abgeworfen.</p><p>Die Wirkungen</p><p>Die haupts\u00e4chlichen Funktionen von Streumunitionen sind die Zerst\u00f6rung von Menschen und Fahrzeugen sowie das Ausl\u00f6sen von Br\u00e4nden. Diese drei Funktionen k\u00f6nnen auch kumuliert auftreten. Sie zielen auf menschliche und gepanzerte Zielgruppen in der Streuzone ab und schlagen blind zu. </p><p>Die Blindg\u00e4nger und ihre Opfer</p><p>Blindg\u00e4nger sind Streumunitionen, die beim Einschlag nicht explodieren. Eine am Boden liegende Streumunition explodiert v\u00f6llig unvorhergesehen bereits bei der ersten Ber\u00fchrung oder erst nach mehreren Manipulationen. Gleich wie die von der Schweiz und \u00fcber 147 Staaten verbotenen Antipersonenminen detonieren die herumliegenden oder in B\u00e4umen und B\u00fcschen h\u00e4ngenden Streumunitionen wenn sie ber\u00fchrt werden oder unabsichtlich auf sie eingewirkt wird. Streumunition verursacht besonders schwerwiegende Verletzungen und Verst\u00fcmmelungen, die von der Mehrzahl ihrer Opfer nicht \u00fcberlebt werden. </p><p>Zudem weckt das ungew\u00f6hnliche Aussehen der Streumunition die Neugierde der Menschen, die sie auffinden. Besonders h\u00e4ufig fallen ihnen Kinder zum Opfer. Aber auch humanit\u00e4re Minenr\u00e4umer sind den Gefahren dieser heimt\u00fcckischen Munition ausgeliefert.</p><p>Die Blindg\u00e4ngerrate</p><p>Die einzige M\u00f6glichkeit, eine effektive Blindg\u00e4ngerrate einzusch\u00e4tzen, besteht im Vergleich zwischen der abgeschossenen Menge und der am Boden vorzufindenden Anzahl Streumunitionen. Daraus ergibt sich die ermittelte Rate, die zwischen 5 und \u00fcber 50 Prozent schwankt. Letzteres h\u00e4ngt von verschiedenen Faktoren ab: Beschaffung, Herstellungsqualit\u00e4t, Lagerungs- und Transportbedingungen sowie Vektortyp, Abschussh\u00f6he, Beh\u00e4lter\u00f6ffnung, Wetterbedingungen, Art der Vegetation und des Bodens. Ausserdem verwirbelt die Detonationswelle der zuerst explodierten Munitionen die nachfolgenden Geschosse, was die Blindg\u00e4ngerrate weiter erh\u00f6ht.</p><p>Die von den Herstellern angegebenen Blindg\u00e4ngerraten liegen weit unter den tats\u00e4chlichen Raten. Sie sind Ergebnis wissenschaftlicher Studien auf Schiesspl\u00e4tzen, welche den realen Verwendungsbedingungen nicht gerecht werden.</p><p>Indem Hersteller Werbung f\u00fcr zuverl\u00e4ssigere Streumunitionssysteme machen, geben sie zu, dass die Streumunitionen ein humanit\u00e4res Problem darstellen.</p><p>Tats\u00e4chlich ist es unm\u00f6glich, eine bestimmte mit den erw\u00e4hnten Faktoren verbundene Blindg\u00e4ngerrate zu unterschreiten. Die festgestellten M\u00e4ngel betreffen auch Streumunitionen, die mit Systemen zur Selbstzerst\u00f6rung und Selbstneutralisierung ausger\u00fcstet sind. </p><p>Die Zahl der Blindg\u00e4nger</p><p>Geht man von der in Kosovo festgestellten Blindg\u00e4ngerrate von 15 Prozent aus, bleiben in j\u00fcngeren Konflikten gewaltige Mengen nicht detonierter Streumunitionen liegen, die jederzeit von einem Menschen unabsichtlich ber\u00fchrt werden und explodieren k\u00f6nnen:</p><p>- Golfkrieg (1991): 3 Millionen (Minenr\u00e4umungen in Kuwait und im Irak sind immer noch im Gang);</p><p>- Ex-Jugoslawien/Kosovo/Bosnien (1989-1999): 44 250 bei den Nato-Bombardements, bei den Abw\u00fcrfen von Ex-Jugoslawien ist die Anzahl Streumunitionen nicht bekannt;</p><p>- Afghanistan (2001/02): 37 208;</p><p>- Irak (2003): 300 000.</p><p>Produktion und Lager</p><p>34 L\u00e4nder, auch die Schweiz, stellen 210 verschiedene Typen an Streumunitionen her. 73 L\u00e4nder, darunter die Schweiz (s. Fussnote 2), lagern Streumunitionen. Allein der Lagerbestand der USA wird auf \u00fcber eine Milliarde Streumunitionen gesch\u00e4tzt. Diese Gr\u00f6ssenordnung kann auf die anderen Grossm\u00e4chte \u00fcbertragen werden. Aufgrund der in Kosovo festgestellten Rate von 15 Prozent w\u00fcrden allein die in den USA gelagerten Streumunitionen 150 Millionen Blindg\u00e4nger hinterlassen. Das bedeutet ein Vielfaches der Gesamtzahl an Antipersonenminen, die heute im Boden vergraben sind und m\u00fchsam und mit grossem finanziellem Aufwand von der internationalen Gemeinschaft ger\u00e4umt werden. </p><p>Bedrohungen f\u00fcr die Zivilbev\u00f6lkerungen</p><p>Angesichts der riesigen Lagerbest\u00e4nde droht den Zivilbev\u00f6lkerungen weltweit ein verst\u00e4rkter Einsatz dieser Waffen. Die humanit\u00e4ren Auswirkungen sind vergleichbar mit denjenigen, die heute in von Antipersonenminen betroffenen L\u00e4ndern festgestellt werden: Noch Jahre nach Kriegsende verst\u00fcmmeln und t\u00f6ten sie Zivilisten und hinterlassen grosse Fl\u00e4chen unproduktives Land.</p><p>Die Konvention von 1980 \u00fcber das Verbot oder die Einschr\u00e4nkung bestimmter klassischer Waffen (CCW)</p><p>Die CCW ist ein Uno-Gremium, das nach dem Prinzip des Konsens funktioniert. Diese Funktionsweise erwies sich im Jahr 1996 als unf\u00e4hig, den Massakern und Verst\u00fcmmelungen der Zivilbev\u00f6lkerungen durch Antipersonenminen angemessen zu begegnen. Das Verbot der Antipersonenminen wurde durch den sogenannten Ottawa-Prozess konkretisiert. </p><p>Weder im Rahmen der CCW noch in sonstigen Diskussionen wird spezifisch \u00fcber Streumunitionen verhandelt. Selbst wenn die CCW einen entsprechenden Verhandlungsauftrag erhielte, w\u00fcrde es das Konsensprinzip kaum m\u00f6glich machen, bei der Regelung der humanit\u00e4ren Probleme von Streumunitionen bessere Ergebnisse zu erzielen als bei den Antipersonenminen. Es w\u00e4re illusorisch, auf die CCW zu z\u00e4hlen, um den Massakern und Verst\u00fcmmelungen von Zivilpersonen durch Streumunitionen ein Ende zu setzen. In diesem Gremium verharren die Mitgliederstaaten auf dem Status quo und werden die humanit\u00e4ren Auswirkungen von Streumunition vermutlich nicht in den Griff bekommen. </p><p>Zusatzprotokoll V</p><p>Der Wortlaut des Zusatzprotokolls V \u00fcber die explosiven Kriegsr\u00fcckst\u00e4nde ist erstaunlich wenig verbindlich f\u00fcr die Staaten, die f\u00fcr das Zur\u00fccklassen dieser explosiven Abf\u00e4lle verantwortlich sind: Die Fristen und Bedingungen f\u00fcr deren Entsorgung sind verschiedenen unverbindlichen Bedingungen unterworfen und stellen in keiner Weise eine angemessene Antwort auf die Streumunitionen dar. </p><p>Technische L\u00f6sungen</p><p>Die Diskussionen in der CCW \u00fcber allf\u00e4llige technische Pr\u00e4ventionsl\u00f6sungen f\u00fcr eine verbesserte Zuverl\u00e4ssigkeit der Streumunitionen haben bis heute zu keinem Verhandlungsauftrag gef\u00fchrt. Die verschiedenartigen Interessen der Mitgliedstaaten und der Mangel an \u00fcberzeugenden und f\u00fcr alle Staaten finanziell tragbaren L\u00f6sungen erlauben nicht, in naher Zukunft mit einer solchen Entwicklung zu rechnen. Noch weniger ist wahrscheinlich, dass verbindliche Massnahmen durch einen Konsens ergriffen werden. </p><p>Die von der Schweiz innerhalb der CCW vorgeschlagenen technischen Massnahmen f\u00fcr einen etwaigen internationalen Konsens betreffen bisher nicht die Zielsicherheit der einzelnen Streumunitionen. Diese w\u00fcrden weiterhin ungesteuert und zuf\u00e4llig auf eine weit ausgedehntere Fl\u00e4che als das legitime milit\u00e4rische Ziel fallen. Die Option von gesteuerten Streumunitionen bleibt f\u00fcr die \u00fcberwiegende Mehrheit der Staaten ausser Reichweite. </p><p>Was die technischen Massnahmen zur Senkung der Blindg\u00e4ngerrate betrifft, bleiben auch sie unverst\u00e4ndlichen technischen Schwankungen unterworfen. So wurde im Mai 2004 bei einer internationalen Expertensitzung in Thun demonstriert, welche technischen Verbesserungen bei den Streumunitionen anzubringen seien. W\u00e4hrend dieser Demonstration im Schiessstand funktionierten 75 Prozent der Selbstzerst\u00f6rungsmechanismen nach dem Einschlag nicht. Dies beweist, wie verletzlich das System selbst unter besten Schiessbedingungen ist.</p><p>Das vollst\u00e4ndige Verbot von Streumunitionen in der Schweiz</p><p>Von ihrer Beschaffenheit und Verwendung her unterschiedslos wirkende Waffen </p><p>Streumunitionen sind ungesteuerte Waffen, die ganze Landstriche abdecken sollen und somit unterschiedslos zuschlagen: Sie treffen ein weit gr\u00f6sseres Spektrum als das anvisierte Ziel und sind unf\u00e4hig, eine zivile Position von einem milit\u00e4rischen Ziel zu unterscheiden. </p><p>Die immensen Lagerbest\u00e4nde k\u00fcndigen eine Verwendung dieser Waffe in grossem Ausmass an. Der immer massivere Einsatz von Raketenwerfern und Artilleriesystemen erlaubt heute eine weit breitere Streuung der Streumunition. </p><p>Das anhaltende Problem der Blindg\u00e4nger</p><p>Die nicht reduzierbare Blindg\u00e4ngerrate, die jeder industriellen Produktion sowie den \u00e4usserst variablen Umst\u00e4nden der Verwendung von Streumunitionen inh\u00e4rent ist, stellt eine unvermeidliche Quelle von aktiven Munitionen dar. Diese k\u00f6nnen von potenziellen Opfern auch in Friedenszeiten ausgel\u00f6st werden, genau wie die heute in der Schweiz verbotenen Antipersonenminen. Die verschmutzten Gebiete bleiben w\u00e4hrend Jahrzehnten unnutzbar (wie beispielsweise in Laos). </p><p>Das Verbot in der Schweiz: eine historische humanit\u00e4re Bedeutung</p><p>Die Lagerung und die Verwendung von Streumunitionen verbreitet sich weltweit immer mehr. Die verheerenden Auswirkungen zu ignorieren ist heute nicht mehr vertretbar. Bereits 1976, nach dem Ausgang einer milit\u00e4rischen Expertensitzung in Lugano, haben die Schweiz und zw\u00f6lf andere Staaten das Verbot von Streubomben gefordert.</p><p>Aufgrund ihrer Lage im Herzen von Europa ist unwahrscheinlich, dass die Schweiz jemals Streumunitionen zu ihrer eigenen Verteidigung verwenden wird. Auch kann die Herstellung von Streumunitionen f\u00fcr die Schweizer Waffenindustrie keinen entscheidenden Umsatz darstellen. </p><p>Mit dem vollst\u00e4ndigen Verbot von Herstellung, Weitergabe, Besitz und Verwendung von Streumunitionen ergreift die Schweiz eine besonders sinnvolle Initiative. Sie ist von unbestreitbarer historischer und humanit\u00e4rer Bedeutung, die gleichzeitig eine internationale Entwicklung in Richtung Aufgabe der Streumunitionen in die Wege leitet und unterst\u00fctzt. </p><p>Fussnote 1: Human Rights Watch: \"Global overview of cluster munition use, production, stockpiling, and transfer\". Oktober 2005.</p><p>Fussnote 2: Human Rights Watch: \"Global overview of cluster munition use, production, stockpiling, and transfer\". Oktober 2005.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Dupraz John","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1316044800000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"9","Category":"IV","Modified":"\/Date(1712775291763)\/","SubmissionDate":"\/Date(1133913600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4710,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}