{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050453,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050453,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050453,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050453,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050453,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050453,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050453,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050453,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050453,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050453,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050453,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050453,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050453,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050453,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050453,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050453,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050453,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20050453,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.453","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Verbot von Pitbulls in der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":"<p>Am 28. April 2006 gab die Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Pierre Kohler (C, JU) Folge. Die Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur des St\u00e4nderates (WBK-S) stimmte diesem Beschluss am 28. August 2006 zu. Eine Subkommission wurde eingesetzt und erarbeitete Grundlagen f\u00fcr eine gesamtschweizerische Regelung im Zusammenhang mit der Problematik gef\u00e4hrlicher Hunde. Vorgeschlagen wurden insbesondere eine Verfassungsbestimmung zur Verankerung der Bundeskompetenz und eine \u00c4nderung des Tierschutzgesetzes mit Massnahmen zur Vereinheitlichung der Regelungen zum Schutz des Menschen vor Gef\u00e4hrdungen durch Hunde und zur Erh\u00f6hung der Transparenz in diesem Bereich. Im Auftrag der WBK-N er\u00f6ffnete das Bundesamt f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen (BVET) am 15. Juni 2007 die Vernehmlassung. 230 Stellungnahmen wurden eingereicht. Die Mehrheit der Kantone begr\u00fcsste eine Verfassungskompetenz des Bundes und eine Regelung auf Bundesebene, \u00e4usserte sich aber allgemein kritisch bis abweisend zum Entwurf zur \u00c4nderung des Tierschutzgesetzes. Insbesondere wurden die im Entwurf vorgesehenen Rassenverbote und Bewilligungspflichten abgelehnt und als dem Sachverhalt und den m\u00f6glichen Risiken nicht angemessen eingestuft. Einzig f\u00fcnf Kantone bef\u00fcrworteten den Vorschlag zur \u00c4nderung des Tierschutzgesetzes ausdr\u00fccklich. Bei Parteien, Amtsstellen und Dachverb\u00e4nden hielten sich zustimmende und ablehnende Stellungnahmen die Waage. Am 19. November 2007 stimmte die WBK-N dem Antrag der Subkommission auf Fortsetzung der Arbeiten unter Einbezug des Vernehmlassungsergebnisses zu. Mit technischer Unterst\u00fctzung des BVET und des Bundesamtes f\u00fcr Justiz erarbeitete die Subkommission eine Vorlage f\u00fcr ein Hundegesetz. Die WBK-N beriet an ihrer Sitzung vom 19. und 20. Februar 2009 die Vorlage. Mit 17 zu 6 Stimmen sprach sie sich f\u00fcr den Verfassungsartikel aus. Dem Erlassentwurf sowie dem erl\u00e4uternden Bericht stimmte die Kommission mit 14 zu 5 Stimmen zu. Eine Minderheit beantragt, auf den Bundesbeschluss und das Gesetz nicht einzutreten.</p><p></p><p>Stellungnahme des Bundesrates</p><p>Der Bundesrat hat in der Vergangenheit bei verschiedener Gelegenheit zum Ausdruck gebracht, dass f\u00fcr Massnahmen zum Schutz der Bev\u00f6lkerung vor gef\u00e4hrlichen Hunden die Kantone verantwortlich seien und er an dieser Kompetenzzuordnung nichts \u00e4ndern wolle (vgl. Antwort des Bundesrates vom 10. M\u00e4rz 2006 zur Motion 05.3812 \"Artikel\u00a07a und 7c des Tierschutzgesetzes. Inkraftsetzung\" und Antwort des Bundesrates vom 24. Mai 2006 zur Motion 05.3751 \"Griffige Gesetzesbestimmungen f\u00fcr das Halten von Hunden\"). Nachdem in der Vernehmlassung - insbesondere bei den Kantonen - die neue Verfassungsbestimmung und der Grundsatz einer Bundesregelung f\u00fcr Massnahmen zum Schutz der Bev\u00f6lkerung vor gef\u00e4hrlichen Hunden auf breite Zustimmung gestossen sind, stellt sich der Bundesrat nicht mehr dagegen, auch wenn er es vorgezogen h\u00e4tte, dass die Kantone die erforderlichen Massnahmen selbst getroffen und dabei auf die w\u00fcnschbare Harmonisierung der Vorschriften geachtet h\u00e4tten. Der vorliegende Entwurf f\u00fcr ein Hundegesetz bel\u00e4sst den Kantonen die M\u00f6glichkeit, weiter gehende Vorschriften zum Schutz des Menschen vor Gef\u00e4hrdungen durch Hunde zu erlassen (Art. 13 Entwurf Hundegesetz). Damit wird zu Recht darauf R\u00fccksicht genommen, dass heute die meisten Kantone bereits \u00fcber Vorschriften zum Schutz der Bev\u00f6lkerung vor gef\u00e4hrlichen Hunden verf\u00fcgen und in verschiedenen Kantonen entsprechende Gesetzesrevisionen erfolgten oder noch im Gange sind. F\u00fcr den Bundesrat ist es deshalb fraglich und h\u00e4ngt es vor allem vom weiteren Vorgehen der Kantone ab, wie weit mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf tats\u00e4chlich zur Vereinheitlichung und zu einer erh\u00f6hten Transparenz der Regelung zu gef\u00e4hrlichen Hunden beigetragen werden kann. (Quelle: Stellungnahme des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Im <b>Nationalrat</b> verlangte Ruedi Noser (RL, ZH) im Namen einer Minderheit Nichteintreten. Ein nationales Hundegesetz sei unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig und \u00fcberfl\u00fcssig, da bereits gen\u00fcgend gesetzliche Grundlagen bestehen w\u00fcrden. Dieser Antrag wurde sowohl von der FDP-Fraktion, als auch von der Mehrheit der SVP-Fraktion unterst\u00fctzt. Der Rat beschloss dennoch mit 102 zu 72 Stimmen resp. 98 zu 68 Stimmen Eintreten. Ebenfalls angenommen wurde ein Ordnungsantrag Kathy Riklin (CEg, ZH), der verlangte, dass die Einzelantr\u00e4ge in Kategorie IV behandelt werden.</p><p>In der Detailberatung wurde der Entwurf zum neuen Verfassungsartikel \u00fcber den Schutz des Menschen vor Tieren vom Nationalrat diskussionslos mit 93 zu 67 Stimmen angenommen. </p><p>In der Beratung des Hundegesetzes folgte der Nationalrat mehrheitlich den Antr\u00e4gen der Kommission.</p><p>Die grosse Kammer stimmte zudem mit 95 zu 65 Stimmen einem Antrag Norbert Hochreutener (CEg, BE) zu. Dieser legt in Artikel\u00a011 fest, dass Hundehalter eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million (eventuell zwei Millionen) Franken abschliessen m\u00fcssen. Ein Absatz\u00a02, welcher dem Bundesrat die Bestimmung der Mindestversicherungssummen \u00fcbertrug, wurde gestrichen. </p><p>In der Gesamtabstimmung wurde die Annahme des Entwurfes mit 97 zu 72 Stimmen beschlossen.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> beschloss Eintreten ohne Gegenstimmen. Er stimmte dem neuen Verfassungsartikel mit 31 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu, nahm aber verschiedene \u00c4nderungen am Gesetzesentwurf vor. So sprach sich der Rat f\u00fcr eine Bewilligungspflicht bestimmter Hundetypen aus (Art. 2 Abs. 4). Das Verbot, Hunde im \u00f6ffentlichen Raum unbeaufsichtigt laufen zu lassen (Art. 2 Abs. 3), wurde gestrichen und daf\u00fcr in Artikel\u00a03 Absatz\u00a02 den Kantonen die M\u00f6glichkeit gegeben, f\u00fcr weitere Orte eine Leinenpflicht vorzusehen. Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen die Kantone gem\u00e4ss Artikel\u00a03a auch Hundeverbotszonen einf\u00fchren. Abweichend vom Nationalrat stimmte der St\u00e4nderat bei Artikel\u00a011 dem Entwurf der Kommission des Nationalrates zu. Umstritten war zudem der Artikel\u00a013. Der Entwurf sah vor, dass die Kantone weiter gehende Vorschriften zum Schutz der Menschen und der Tiere vor Gef\u00e4hrdung durch Hunde erlassen k\u00f6nnen. Eine Mehrheit wollte hingegen den Kantonen kein Recht f\u00fcr weiter gehende Vorschriften mehr einr\u00e4umen, da sonst ein nationales Gesetz keinen Sinn mache. Diese Sicht unterst\u00fctzte auch die anwesende Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard. Trotz dem Einwand der Minderheit, dass damit entgegen dem Willen der Stimmb\u00fcrger diverser Kantone entschieden werde, folgte die Ratsmehrheit der Kommission mit 23 zu 19 Stimmen. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 21 zu 12 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. </p><p>In der Differenzbereinigung hielt der <b>Nationalrat</b> abweichend vom St\u00e4nderat an seinem Beschluss fest, den Kantonen die M\u00f6glichkeit zu geben, weiter gehende Gesetze vorzusehen als der Bund. Kommissionssprecher Mario Fehr (S, ZH) wies dabei darauf hin, dass ein Referendum so gut wie sicher sei, wenn den Kantonen das Recht auf sch\u00e4rfere Gesetze genommen werde. Umstritten war zudem die Bewilligungspflicht f\u00fcr die Haltung potentiell gef\u00e4hrlicher Hundetypen. W\u00e4hrend ein Minderheitsantrag Riklin (CEg, ZH) dem St\u00e4nderat folgen und eine Haltebewilligung vorschreiben wollte, beschloss der Rat mit 109 zu 52 Stimmen darauf zu verzichten. Daneben nahm die Grosse Kammer in Artikel\u00a06 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0d eine redaktionelle \u00c4nderung vor. Der Begriff \"Maulkorb\" wurde auf einen Einzelantrag Freysinger (V, VS) hin durch eine \"Vorrichtung, die jegliches Beissen verhindert\" ersetzt. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> hielt an seinen Positionen fest. So beschloss er den Kantonen keine Kompetenz f\u00fcr sch\u00e4rfere eigene Gesetze zuzugestehen und an der Haltebewilligung f\u00fcr potentiell gef\u00e4hrliche Hunde festzuhalten. Dabei unterlag eine linke Kommissionsminderheit, welche dem Nationalrat folgen wollte, mit 28 zu 15 Stimmen. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> hielt ohne Diskussion an seinen Beschl\u00fcssen fest.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> lehnte einen linken Minderheitsantrag, der dem Nationalrat folgen und den Kantonen den zus\u00e4tzlichen Erlass weiter gehender Vorschriften erlauben wollte, erneut mit 23 zu 17 Stimmen ab. Nur in der Frage der zul\u00e4ssigen Bissschutz-Vorrichtungen folgte er dem Nationalrat und verwarf den Antrag des Bundesrates, am st\u00e4nder\u00e4tlichen Beschluss festzuhalten, mit 23 zu 6 Stimmen.</p><p>Die <b>Einigungskonferenz</b> schlug vor, bei den verbliebenen Differenzen dem St\u00e4nderat zu folgen. So sollen weiter gehende kantonale Regelungen nicht m\u00f6glich sein und f\u00fcr das Halten potenziell gef\u00e4hrlicher Hundetypen eine Bewilligungspflicht gelten. Der <b>Nationalrat</b> hatte dem Antrag der Einigungskonferenz zun\u00e4chst zugestimmt. In der Folge stellte jedoch Chantal Gallad\u00e9 (S, ZH) einen Ordnungsantrag, der R\u00fcckkommen auf das Gesch\u00e4ft verlangte, da bei der vorangegangenen Beratung des Vorschlags der Einigungskonferenz nicht \u00fcber einen Ablehnungsantrag einer Minderheit abgestimmt worden war. Zudem sei das Stimmenverh\u00e4ltnis der Einigungskonferenz knapp gewesen. Der Rat stimmte dem Ordnungsantrag mit 132 zu 37 Stimmen zu. Er nahm daraufhin den Antrag Gallad\u00e9, der den Antrag der Einigungskonferenz ablehnt, mit 95 zu 81 Stimmen an. Damit gibt es kein einheitliches Hundegesetz f\u00fcr die ganze Schweiz.</p><p></p><p><b>Der Bundesbeschluss \u00fcber einen neuen Verfassungsartikel \u00fcber den Schutz des Menschen vor Tieren wurde nach der Ablehnung des Hundegesetzes von beiden R\u00e4ten in der Schlussabstimmung abgelehnt, im Nationalrat mit 122 zu 54 Stimmen und im St\u00e4nderat mit 30 zu 3 Stimmen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Mit einer \u00c4nderung der Bundesgesetzgebung soll die Haltung von Pitbulls und anderen Kampfhundearten in der Schweiz verboten werden. Der Bundesrat soll erm\u00e4chtigt werden, ein Verzeichnis der in der Schweiz verbotenen Hunderassen zu erstellen.</p>","ReasonText":"<p>Der tragische Tod eines Kindes, das von drei Hunden der Pitbull-Rasse angefallen wurde, hat unser Land ersch\u00fcttert. Es ist an der Zeit, dass die Schweiz eine gesetzliche Grundlage f\u00fcr das Verbot dieser Hunderasse schafft - ebenso wie dies andere L\u00e4nder, zum Beispiel Frankreich, getan haben (\"loi pitbull\" vom 6. Januar 1999). Es m\u00fcssen drakonische Massnahmen ergriffen werden, um das Risiko zu vermindern, dass Hunde, die sich eher f\u00fcr den Kampf als f\u00fcr das Zusammenleben mit Menschen eignen, Personen t\u00f6ten oder durch Bisse schwer verletzen. Solche Kampfhunderassen m\u00fcssen auf Schweizer Boden verboten werden. Das Verbot kann selbstverst\u00e4ndlich mit weiteren Massnahmen gegen\u00fcber den Hundehalterinnen und -haltern verbunden werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Kohler Pierre","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1292580170033)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1779236479797)\/","SubmissionDate":"\/Date(1133913600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4710,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}