{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050470,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050470,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050470,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050470,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050470,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050470,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050470,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050470,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050470,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050470,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050470,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050470,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050470,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050470,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050470,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050470,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20050470,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20050470,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.470","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Teilrevision des Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes","Description":null,"InitialSituation":"<p>Die Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates reichte am 3. Februar 2005 die folgende, von der SGK des St\u00e4nderates unterst\u00fctzte Parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz soll teilrevidiert werden, indem die mehrheitsf\u00e4higen Elemente der am 14. Juni 2004 gescheiterten Revision (insbesondere Viers\u00e4ulenpolitik, Pr\u00e4vention und Therapie, Jugendschutz, Aufgaben des Bundes) z\u00fcgig gesetzlich verankert werden.</p><p>Teil 2: Zudem soll die Cannabisfrage unter Einbezug der h\u00e4ngigen parlamentarischen Initiativen aufgenommen und Vorschl\u00e4ge erarbeitet werden.</p><p>Die vorgeschlagene Teilrevision des BetmG umfasst die mehrheitsf\u00e4higen Elemente der gescheiterten Vorlage. Die Cannabisproblematik wird hingegen weitgehend ausgeklammert. </p><p>Die Vier-S\u00e4ulen-Politik des Bundes wurde als Antwort auf die wachsenden Drogenprobleme der Neunzigerjahre entwickelt und bildet heute eine breit akzeptierte und ausgewogene Gesamtstrategie mit den vier S\u00e4ulen Pr\u00e4vention, Therapie, Schadenminderung und Repression. Die Teilrevision strebt die rechtliche Konsolidierung der Vier-S\u00e4ulen-Politik des Bundes an. Dazu geh\u00f6rt auch die definitive gesetzliche Verankerung der heroingest\u00fctzten Behandlung sowie der Massnahmen zur Schadenminderung (niederschwellige Hilfseinrichtungen f\u00fcr Drogenabh\u00e4ngige, wie beispielsweise Spritzenabgabe zur HIV/Aids Pr\u00e4vention und Injektionsr\u00e4ume). </p><p>Die Vorlage will insbesondere den Jugendschutz und die Pr\u00e4vention st\u00e4rken. Dazu geh\u00f6ren auch die Fr\u00fcherkennung und die rechtzeitige Betreuung suchtgef\u00e4hrdeter Jugendlicher sowie versch\u00e4rfte Strafbestimmungen f\u00fcr die Drogenabgabe an Minderj\u00e4hrige. </p><p>Im Bereich der Pr\u00e4vention, der Therapie und der Schadenminderung soll die Koordinationsrolle des Bundes gest\u00e4rkt werden. Damit soll k\u00fcnftig gesamtschweizerisch eine einheitliche Qualit\u00e4t der verschiedenen Massnahmen gew\u00e4hrleistet werden. </p><p>Weiter soll unter gewissen Bedingungen die \u00e4rztliche Verschreibung von Cannabisprodukten erm\u00f6glicht werden, z. B. zur Schmerzlinderung oder als krampfl\u00f6sendes Mittel bei Multiple Sklerose. Zahlreiche Studien weisen die Wirksamkeit von Cannabisprodukten in diesen Anwendungsbereichen nach. (Quelle: Bericht der Kommision f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates) </p>","Proceedings":"<p></p><p>Das Eintreten auf die Vorlage war im <b>Nationalrat</b> unbestritten. Mit einem Ordnungsantrag verlangte Claude Ruey (RL, VD) allerdings, in der Detailbehandlung die Diskussion \u00fcber die heroingest\u00fctzte Behandlung auszusetzen, bis die genauen Auswirkungen wissenschaftlich belegt seien. Ruth Humbel N\u00e4f (C, AG) lehnte dies als reine Verz\u00f6gerungstaktik ab. Unterst\u00fctzt wurde der Antrag von Toni Bortoluzzi (V, ZH). Der Nationalrat lehnte den Ordnungsantrag mit 111 zu 61 Stimmen ab. Namens der Kommission erl\u00e4uterten Th\u00e9r\u00e8se Meyer (C, FR) und Jacqueline Fehr (S, ZH), dass das geltende Bet\u00e4ubungsmittelgesetz in vielfacher Hinsicht veraltet und der Revisionsbedarf offensichtlich sei. Die Vorlage bewege sich jenseits der ideologischen Gr\u00e4ben und baue auf bisherigen Erfahrungen auf. Die umstrittene Frage der Cannabislegalisierung werde hier ausgeklammert und erst in Zusammenhang mit der Hanf-Initiative behandelt. Die Gesetzesrevision wurde im Grundsatz von den Fraktionen der CVP, der SP, der Gr\u00fcnen und den Freisinnigen unterst\u00fctzt. Felix Gutzwiller (RL, ZH) strich die Erfolge der Drogenpolitik der letzten 15 Jahre heraus: weniger Verelendung, weniger Tote, tiefere Infektionsraten. Diese Erkenntnisse m\u00fcssten nun endlich ins Gesetz einfliessen. Auch die SVP-Fraktion wehrte sich nicht gegen das Eintreten. Toni Bortoluzzi (V, ZH) kritisierte jedoch, dass das Vier-S\u00e4ulen-Prinzip nicht richtig umgesetzt worden sei. Deshalb sei es in der Schweiz zu einer massiven Ausdehnung des Drogenmissbrauchs gekommen. Diese Entwicklung m\u00fcsse man eind\u00e4mmen. Christian Waber (E, BE) warb f\u00fcr eine abstinenzorientierte Drogenpolitik. Das Parlament m\u00fcsse das Signal aussenden: H\u00e4nde weg von Drogen. In der Detailberatung beantragte Anne-Catherine Men\u00e9trey-Savary (G, VD) beim Zweckartikel eine neue, offenere Formulierung. Es sei nicht glaubw\u00fcrdig, dem Konsum von Bet\u00e4ubungsmitteln allein durch die F\u00f6rderung der Abstinenz vorzubeugen, wie dies die Kommissionsmehrheit vorschlage. Unterst\u00fctzt wurde der Antrag von Silvia Schenker (S, BS). Ruth Humbel N\u00e4f (C, AG) war nicht bereit, die Vision einer suchtfreien Gesellschaft aufzugeben und unterst\u00fctzte namens ihrer Fraktion die Kommissionsmehrheit. Der Rat sprach sich mit 97 zu 58 Stimmen f\u00fcr die Fassung der Kommission aus. Zu diskutieren gab im Weiteren vor allem die definitive gesetzliche Verankerung der \u00e4rztlich kontrollierten Heroinabgabe zur Verminderung von Sch\u00e4den der Abh\u00e4ngigkeit (der geltende Bundesbeschluss ist bis 2009 befristet). Toni Bortoluzzi (V, ZH) beantragte namens einer Kommissionsminderheit, die heroingest\u00fctzte Behandlung aus dem Gesetzesentwurf zu streichen. F\u00fcr eine verbindliche Beurteilung der Heroinabgabe w\u00fcrden aussagekr\u00e4ftige Daten fehlen, zudem solle die Abh\u00e4ngigkeit nicht vom Staat k\u00fcnstlich verl\u00e4ngert werden. Christian Waber (E, BE) bezeichnete die gesetzliche Verankerung der Heroinabgabe als Sprengen einer Staumauer. Felix Gutzwiller (RL, ZH) stellte fest, dass sich die Fronten in dieser Frage in den letzten zehn Jahren kaum ver\u00e4ndert h\u00e4tten, dies obwohl die Erfahrungen und Fakten klar seien. Diese Therapieform rette Leben und sei zudem vom Schweizervolk in einer eidgen\u00f6ssischen Abstimmung 1999 deutlich gutgeheissen worden. Die Kommissionssprecherin Th\u00e9r\u00e8se Meyer (C, FR) hielt fest, dass die Heroinabgabe wie bis anhin restriktiv angewendet werde. Die entsprechenden Auflagen w\u00fcrden in die Verordnung aufgenommen. Der Nationalrat folgte der Kommissionsmehrheit mit 111 zu 73 Stimmen und integrierte die bet\u00e4ubungsmittel- und insbesondere die heroingest\u00fctzte Behandlung im Gesetz. Der Bundesrat schlug vor, Heroin (wissenschaftlich Diazetylmorphin) aus der Liste der verbotenen Bet\u00e4ubungsmittel zu streichen, die Kommission wollte es in der Verbotsliste belassen. Paul G\u00fcnter (S, BE) unterst\u00fctzte als Arzt den Bundesrat. Es gehe hier um die medizinische Anwendung als Schmerzmittel. Felix Gutzwiller (RL, ZH) wollte es dem St\u00e4nderat \u00fcberlassen, eine angemessene medizinische Ausnahmeregelung zu formulieren. Mit 106 zu 70 Stimmen obsiegte der Antrag der Kommission, wonach Anbau, Import, Produktion und Vertrieb von Heroin explizit verboten bleiben. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 108 zu 65 Stimmen angenommen. </p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> war das Eintreten auf die Vorlage nicht bestritten. Kommissionssprecher Hans Altherr (RL, AR) informierte, dass sich die Kommission intensiv mit dem Zweckartikel befasst und um eine gute Formulierung gerungen hatte. Es gehe im Gesetz nicht nur darum, die Zul\u00e4ssigkeit von Bet\u00e4ubungsmitteln und den Umgang der Bev\u00f6lkerung damit zu regeln; es gehe auch und sogar prim\u00e4r darum, die Versorgung mit schweren Schmerzmitteln sicherzustellen. Bei der F\u00f6rderung der Abstinenz soll der Begriff \"namentlich\" eingef\u00fcgt werden, weil dies der gesamten Drogenpolitik besser gerecht werde. Der Rat stimmte dem ge\u00e4nderten Zweckartikel diskussionslos zu. Beim Artikel zur Forschungsf\u00f6rderung (3j) unterst\u00fctzte der St\u00e4nderat auf Antrag der Kommission die Fassung des Bundesrates, der anders als der Nationalrat in diesem Bereich eine Kann-Formulierung und einen nicht abschliessenden Katalog der Forschungsinhalte vorschlug. Bei der Liste der verbotenen Bet\u00e4ubungsmittel ergab sich ebenfalls eine Differenz zum Nationalrat. Der St\u00e4nderat strich gem\u00e4ss Bundesratsvorschlag ohne Diskussion das Heroin (Diazetylmorphin) aus dieser Liste. Dies sei auch deshalb konsequent, weil man ja die heroingest\u00fctzte Behandlung zulasse, argumentierte der Kommissionssprecher. Eine weitere, nicht materielle \u00c4nderung ergab sich beim Abschnitt Medizinalpersonen aufgrund des zwischenzeitlich in Kraft getretenen Medizinalberufegesetzes. Der St\u00e4nderat stimmte der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 33 zu 0 Stimmen zu.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> befasste sich in der Differenzbereinigung erneut mit der Formulierung des Zweckartikels. Die Kommissionsmehrheit nahm den vom St\u00e4nderat verlangten Aspekt der Versorgung mit schweren Schmerzmitteln auf, setzte ihn jedoch hinter das an erster Stelle genannte Ziel der Drogenpr\u00e4vention, wobei hier die Formulierung des St\u00e4nderats \u00fcbernommen wurde. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Claude Ruey (RL, VD), die von der SVP-Fraktion unterst\u00fctzt wurde, wollte an der urspr\u00fcnglichen Fassung des Nationalrates festhalten, ohne das relativierende \"namentlich\" bei der Forderung nach Abstinenz. Der Rat folgte dem Vorschlag der Kommissionsmehrheit mit 95 zu 81 Stimmen. Auch einen weiteren Antrag von Erich von Siebenthal (V, BE), der im Zweckartikel ausdr\u00fccklich den Jugendschutz und die Durchsetzung der Drogenabstinenz verankern wollte, lehnte der Nationalrat mit 92 zu 77 Stimmen ab. Beim Artikel zur Forschungsf\u00f6rderung schloss sich der Nationalrat der Fassung des St\u00e4nderates an. Bei der Liste der verbotenen Bet\u00e4ubungsmittel beschloss der Nationalrat, auf Antrag seiner Kommission, diese zu belassen. Damit bleiben insbesondere Cannabis und Heroin weiterhin verboten. Mit einer Ausnahmeregelung soll es aber trotzdem m\u00f6glich sein, die in der Liste enthaltenen Substanzen f\u00fcr medizinische Anwendungen zu nutzen.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> schloss sich in der weiteren Bereinigung der Differenzen diskussionslos den Beschl\u00fcssen des Nationalrates an.</p><p>Vor der Schlussabstimmung im <b>Nationalrat</b> erkl\u00e4rte Jean Henri Dunant (V, BS), dass die SVP-Fraktion den Gesetzesentwurf wegen der darin enthaltenen Heroinabgabe, den zu milden Strafbestimmungen und der fehlenden abstinenzorientierten Pr\u00e4vention ablehne. Sie werde das Referendum ergreifen oder ein solches unterst\u00fctzen. Christian Waber (-, BE) gab seinerseits bekannt, dass die EDU das Referendum ergreife, weil das Gesetz und damit die Drogenpolitik in die falsche Richtung gehe.</p><p><b></b></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 114 zu 68 und im St\u00e4nderat mit 42 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 30. November 2008 mit 68,1\u00a0Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p><p><b></b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz soll teilrevidiert werden, indem die mehrheitsf\u00e4higen Elemente der am 14. 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