{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051035,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051035,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051035,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051035,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051035,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051035,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051035,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051035,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051035,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051035,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051035,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051035,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051035,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051035,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051035,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051035,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051035,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20051035,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.1035","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Mineral\u00f6lbesteuerung auf Flugtreibstoffen f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Fl\u00fcge","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In einer Nacht- und Nebelaktion hat die Bundesverwaltung auf Anfang dieses Jahres die Flugtreibstoffe f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Fl\u00fcge neu besteuert. Das hat zu einer massiven Verteuerung von Kerosen einerseits und Avgas andererseits gef\u00fchrt. Anscheinend sind z. B. Preisunterschiede zwischen Frankreich und der Schweiz um den Faktor 3(!) und mehr inzwischen Realit\u00e4t.</p><p>Die Massnahme hat dazu gef\u00fchrt, dass der Verkauf von Flugtreibstoffen drastisch eingebrochen ist. Als Beispiel sei der Regionalflughafen Grenchen erw\u00e4hnt, wo der Verkauf im Januar 2005 im Vergleich mit dem gleichen Monat des Vorjahres um sage und schreibe 88,6 Prozent bei Kerosen und 81,4 Prozent bei Avgas abgenommen hat. Im Februar 2005 betrug die Abnahme im Vergleich mit Februar 2004 85,7 Prozent bei Kerosen und 98 Prozent bei Avgas! Nat\u00fcrlich hat der Verkauf von besteuertem Fuel zugenommen, dies jedoch in weitaus bescheidenerem Rahmen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist ihm bekannt, dass keines, der an die Schweiz angrenzenden L\u00e4nder derartige Massnahmen kennt? Wenn ja, was soll diese einseitige Massnahme?</p><p>2. Sind ihm die angegebenen Zahlen aus Grenchen bekannt und hat er \u00e4hnliche R\u00fcckg\u00e4nge auch auf anderen Flugh\u00e4fen und Flugpl\u00e4tzen festgestellt?</p><p>3. Ist ihm bewusst, dass dieser R\u00fcckgang an Treibstoffverk\u00e4ufen dazu f\u00fchrt, dass auf den betroffenen Flugpl\u00e4tzen im Bereich der Infrastrukturbetriebe und den Flugzeugunterhaltsbetrieben Arbeitspl\u00e4tze gef\u00e4hrdet sind?</p><p>4. Wo ist nach seiner Ansicht der \"materielle und/oder immaterielle Gewinn\" dieser Massnahme? Wiegen die voraussichtlich geringen Mehreinnahmen f\u00fcr die Bundeskasse allenfalls Leistungen f\u00fcr Arbeitslose auf?</p><p>5. Ist er bereit, nach eingehender \u00dcberpr\u00fcfung der Auswirkungen dieser einseitigen und nur in der Schweiz eingef\u00fchrten Massnahme diese aufzuheben?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat die Mineral\u00f6lsteuerverordnung auf den 1. Januar 2005 ge\u00e4ndert und Treibstoffe f\u00fcr private Fl\u00fcge nach dem Ausland der Mineral\u00f6lsteuer unterstellt. Damit werden diese Treibstoffe steuerlich gleich behandelt wie solche f\u00fcr Inlandfl\u00fcge. Weiterhin steuerfrei sind Treibstoffe f\u00fcr gewerbsm\u00e4ssige Fl\u00fcge nach dem Ausland und f\u00fcr den Linienverkehr.</p><p>1. Nach den Rechtsvorschriften der EU (Art. 14 Bst. b der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom; ABl. L 283 vom 31. Oktober 2003, S. 51f.) befreien die Mitgliedstaaten Lieferungen von Energieerzeugnissen zur Verwendung als Kraftstoff f\u00fcr die Luftfahrt mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt. Die schweizerische Massnahme ist somit mit der Situation in der EU kongruent.</p><p>In allen Nachbarl\u00e4ndern zur Schweiz ist Flugtreibstoff, der f\u00fcr nicht gewerbsm\u00e4ssige Zwecke getankt wird, der Mineral\u00f6lsteuer unterstellt, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob dieser f\u00fcr einen Inlandflug oder einen Flug ins Ausland getankt wird.</p><p>2. Die in der Anfrage genannten R\u00fcckg\u00e4nge betreffen ausschliesslich die Abgabe von steuerfreien Mengen. Werden die steuerfreien und die nicht steuerfreien Betankungen ber\u00fccksichtigt, so wurden auf dem Flughafen Grenchen im Jahr 2005 gegen\u00fcber dem Vorjahr 21,5 Prozent weniger Flugtreibstoffe getankt.</p><p>Gesamtschweizerisch sank der Absatz von Flugtreibstoffen im Jahr 2002 (gegen\u00fcber dem Vorjahr) um 12,7 Prozent, 2003 um 10 Prozent und 2004 um 5,5 Prozent, w\u00e4hrend im Jahr 2005 der Absatz um 2,6 Prozent zunahm. Beim Flugbenzin sank der Absatz im Jahr 2004 um 12,1 und 2005 um 4,3 Prozent. Die Massnahme des Bundesrates trat im Jahr 2005 in Kraft und hatte somit keinen wesentlichen Einfluss auf den Absatz von Flugtreibstoffen: die R\u00fcckg\u00e4nge setzten bereits in den Vorjahren ein und im Jahr 2005 nahm der Gesamtabsatz wieder leicht zu.</p><p>Grunds\u00e4tzlich h\u00e4ngt der Absatz von Flugtreibstoffen insbesondere vom wirtschaftlichen Umfeld ab. Der Absatz von Flugbenzin wird auch durch die Witterungsverh\u00e4ltnisse beeinflusst.</p><p>3. In wieweit R\u00fcckg\u00e4nge bei den Treibstoffverk\u00e4ufen die Zahl der Arbeitspl\u00e4tze bei den Infrastruktur- und Flugzeugunterhaltsbetrieben direkt beeinflussen, kann nicht beurteilt werden. Da gesamtschweizerisch die Lieferungen von Flugtreibstoffen im 2005 nicht zur\u00fcckgegangen sind, d\u00fcrften gesamthaft keine Arbeitspl\u00e4tze betroffen sein.</p><p>Festzuhalten bleibt, dass die Flugzeugunterhaltsbetriebe von Artikel\u00a033 Absatz\u00a03 der Mineral\u00f6lsteuerverordnung profitieren, wonach Flugpetrol zum Betanken von ausl\u00e4ndischen Luftfahrzeugen im Zusammenhang mit deren Wartung, Reparatur und Umbau in schweizerischen Werkst\u00e4tten sowie mit dem anschliessenden Abflug ins Ausland von der Mineral\u00f6lsteuer befreit ist.</p><p>4. Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit wiederholt daf\u00fcr ausgesprochen, dass auf dem Treibstoff f\u00fcr die internationale Zivilluftfahrt Steuern erhoben werden sollten, aber im Rahmen einer internationalen Vereinbarung. Da solche Vereinbarungen fehlen, sind Treibstoffe f\u00fcr den Linienverkehr und die gewerbsm\u00e4ssigen Fl\u00fcge nach dem Ausland steuerfrei. Hingegen lehnt der Bundesrat aus grunds\u00e4tzlichen \u00dcberlegungen eine Befreiung des Privatluftverkehrs von der Mineral\u00f6lsteuer ab. Sie w\u00fcrde die Privatfliegerei ins Ausland in ungerechtfertigter Weise bevorzugen und w\u00e4re mit dem Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung (Art. 8 Abs. 1 und 127 Abs. 2 BV) nicht zu vereinbaren.</p><p>5. Der Bundesrat ist aufgrund vorliegender \u00dcberlegungen nicht bereit, auf seinen Entscheid zur\u00fcckzukommen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1142553600000)\/","SubmittedBy":"Borer Roland F.","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1142553600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1750799875233)\/","SubmissionDate":"\/Date(1111017600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4707,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Verkehr"}}