{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051048,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051048,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051048,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051048,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051048,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051048,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051048,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051048,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051048,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051048,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051048,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051048,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051048,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051048,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051048,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051048,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051048,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20051048,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.1048","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Frauenhandel und Zwangsprostitution in Kosovo","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Vor gut einem Jahr ver\u00f6ffentlichte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) einen schockierenden Bericht \u00fcber Frauenhandel und Zwangsprostitution in Kosovo. Darin stellte AI fest, dass seit der Anwesenheit von Nato- bzw. KFOR-Truppen, also seit 1999, der Frauenhandel und die erzwungene Prostitution, die Bordelle und Nachtklubs \"explosionsartig\" zugenommen haben. Die meist verschleppten M\u00e4dchen stammen aus \u00e4rmsten Verh\u00e4ltnissen in Moldawien, der Ukraine, Rum\u00e4nien oder Bulgarien. Dabei ist davon auszugehen, dass 90 Prozent der Prostituierten in Kosovo gehandelte Frauen sind und dass damit M\u00e4nner, die die Dienste dieser Zwangsprostituierten beanspruchen, sich an Menschenrechtsverletzungen beteiligen.</p><p>Weil auch Schweizer Truppen in Kosovo stationiert sind und weil ein Jahr reichen sollte, um die n\u00f6tigen Konsequenzen zu ziehen, stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Da die KFOR-Truppen Immunit\u00e4t geniessen, k\u00f6nnen sie f\u00fcr Verbrechen und Vergehen, die sie in Kosovo begehen, nur belangt werden, wenn der nationale Kommandant die Immunit\u00e4t eines Soldaten aufhebt, was einer Straflosigkeit gleichkommen kann. AI verlangt deshalb in ihrem Bericht, dass die Befugnis \u00fcber die Aufhebung der Immunit\u00e4t der Uno \u00fcbergeben wird. Unterst\u00fctzt der Bundesrat diese Forderung?</p><p>2. Liess die Schweiz als Entsendestaat von KFOR-Truppen je die Immunit\u00e4t eines Truppenangeh\u00f6rigen aufheben?</p><p>3. Der KFOR-Kommandant forderte die Entsendestaaten im Herbst 2003 auf, eine nationale Policy auszuarbeiten und mit disziplinarischen Massnahmen durchzusetzen. Hat das VBS eine Policy ausgearbeitet? Wie sieht diese aus? Wurden seither disziplinarische Massnahmen ergriffen?</p><p>4. Gibt es beim VBS eine Meldestelle, an der Soldaten anonym Hinweise auf Beteiligung von Kameraden bei Frauenhandel und Zwangsprostitution abgeben k\u00f6nnen?</p><p>5. Wie geht das VBS in der Vorbereitung auf die Kosovo-Eins\u00e4tze mit dem Thema Prostitution um? In einem Policy Paper vom M\u00e4rz 2004 erkl\u00e4rte die Abteilung f\u00fcr Peacekeeping bei der Uno, dass Truppen eher ein Teil des Problems Frauenhandel als ein Teil seiner L\u00f6sung seien, und forderte Nulltoleranz gegen\u00fcber diesem Delikt. Wie stellt sich der Bundesrat zu dieser Feststellung und zu dieser Forderung?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Zusammenhang mit Frauenhandel und Zwangsprostitution sind in der Vergangenheit mehrmals Vorw\u00fcrfe gegen Angeh\u00f6rige der KFOR-Truppen erhoben worden. Entsprechende Vorkommnisse verurteilt der Bundesrat scharf. Gem\u00e4ss Artikel\u00a02 des Reglementes No 2000/46 Unmik geniessen die Angeh\u00f6rigen der KFOR-Truppen Immunit\u00e4t vor ausl\u00e4ndischen und internationalen Gerichten. Diese Immunit\u00e4t ist aber nicht umfassend. Die Strafverfolgung bei Menschenrechtsverletzungen bleibt gew\u00e4hrleistet.</p><p>Die angesprochene Problematik ist auch der Schweizer Armee bekannt. Sie wird deshalb w\u00e4hrend der Ausbildung vor dem Einsatz behandelt. W\u00e4hrend dem Einsatz \u00fcberwachen der Kontingentskommandant und seine Kader die Einhaltung der Menschenrechte. Im Falle von Vorw\u00fcrfen oder festgestellten Verletzungen leitet der Kommandant die notwendigen Massnahmen in Zusammenarbeit mit der Milit\u00e4rpolizei und der Milit\u00e4rjustiz ein. Bis heute gibt es aber keinerlei Hinweise, wonach sich Schweizer Armeeangeh\u00f6rige in Kosovo diesbez\u00fcglich unkorrekt verhalten h\u00e4tten.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Das zwischen der Nato und der ehemaligen Republik Jugoslawien am 9. Juni 1999 abgeschlossene \"Military Technical Agreement\" enth\u00e4lt keine Bestimmungen zur Straf- und Disziplinargerichtsbarkeit. Deshalb hat Unmik, die provisorische Uno-Verwaltung, das Truppenstatut in ihrem Reglement No 2000/47 definiert. Dieses sieht in Artikel\u00a06 vor, dass die Aufhebung der Immunit\u00e4t des KFOR-Personals nur vom nationalen Kontingentskommandanten beantragt werden kann. Damit geht es davon aus, dass jeder Staat die Verantwortung f\u00fcr die Handlungen seiner Truppenangeh\u00f6rigen und die Strafverfolgung selber tr\u00e4gt. Das Immunit\u00e4tsprinzip erm\u00f6glicht es den KFOR-Truppen, ihre Aufgaben ohne unberechtigte, unkoordinierte und m\u00f6glicherweise auch parteiische Einmischung durch ausl\u00e4ndische und internationale Gerichte zu erf\u00fcllen. Zudem entspricht es einem fundamentalen Element der staatlichen Souver\u00e4nit\u00e4t, dass die eigene nationale Gerichtsbarkeit f\u00fcr die insbesondere im Ausland engagierten Truppen zust\u00e4ndig bleibt.</p><p>Der Bundesrat begr\u00fcsst die Anwendung des Immunit\u00e4tsprinzips, welches das Schweizer Kontingent unter Schweizer Gerichtsbarkeit bel\u00e4sst. Eine \u00dcbertragung der Befugnis zur Aufhebung der Immunit\u00e4t an die Uno steht nicht zur Diskussion. Die Schweiz muss die Strafverfolgung selber sicherstellen. Damit wird sowohl die Rechtssicherheit der Armeeangeh\u00f6rigen in friedensunterst\u00fctzenden Eins\u00e4tzen als auch die Untersuchung und Ahndung von Straftaten gew\u00e4hrleistet.</p><p>2. Nein.</p><p>3. Die nationalen Vorschriften hinsichtlich Prostitution und Menschenhandel sind f\u00fcr alle Angeh\u00f6rigen der Swisscoy eindeutig: Seit Beginn der Mission 1999 wird im gesamten Einsatzgebiet eine Politik der Nulltoleranz verfolgt. Diese wird nicht zuletzt durch die \u00e4usserst restriktiven Ausgangsregeln der KFOR umgesetzt. Der Ausgang ist den KFOR-Angeh\u00f6rigen nur w\u00e4hrend des Tages, nur in Gruppen, nur nach entsprechender Bewilligung und nur in besonders bezeichnete Lokalit\u00e4ten erlaubt, die vorg\u00e4ngig durch die Sicherheitsorgane der KFOR auf allf\u00e4llige Verstrickung in illegale Aktivit\u00e4ten \u00fcberpr\u00fcft wurden.</p><p>Verst\u00f6sse gegen diese Vorschriften werden disziplinarisch geahndet und in schweren F\u00e4llen der Milit\u00e4rjustiz \u00fcberwiesen. Ebenfalls der Milit\u00e4rjustiz \u00fcberwiesen werden Handlungen von Angeh\u00f6rigen der Swisscoy gegen die sexuelle Integrit\u00e4t gem\u00e4ss den Artikeln 153ff. des Milit\u00e4rstrafgesetzes. F\u00fcr nicht im Milit\u00e4rstrafgesetz aufgef\u00fchrte Straftatbest\u00e4nde, wie beispielsweise Menschenhandel gem\u00e4ss Artikel\u00a0196 des zivilen Strafgesetzbuches, h\u00e4tte sich ein Swisscoy-Armeeangeh\u00f6riger vor dem zivilen oder milit\u00e4rischen Strafrichter in der Schweiz zu verantworten.</p><p>4. Eine besondere Stelle f\u00fcr die anonyme Meldung von Hinweisen auf Beteiligung an Menschenhandel und Prostitution wurde nicht eingerichtet. Es gab bisher keine Hinweise oder F\u00e4lle, welche die Schaffung einer solchen Stelle gerechtfertigt h\u00e4tten.</p><p>5. Das Thema Prostitution wird bei allen Ausbildungskursen f\u00fcr Auslandeins\u00e4tze im Rahmen der milit\u00e4rischen Friedensf\u00f6rderung thematisiert. Die Teilnehmer werden explizit auf die in vielen Einsatzgebieten bestehenden Verbindungen zwischen Menschenhandel, organisierter Kriminalit\u00e4t und Prostitution hingewiesen. Das Personal in schweizerischen Einsatzkontingenten (Kosovo und Bosnien) wird in besonderen Lektionen durch entsprechendes Fachpersonal geschult. Kader und Truppe werden auf die obenerw\u00e4hnten Befehle und die Konsequenzen der Nichtbeachtung aufmerksam gemacht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1126656000000)\/","SubmittedBy":"Lang Josef","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1126656000000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|12","Category":null,"Modified":"\/Date(1750804556437)\/","SubmissionDate":"\/Date(1117411200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4708,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Recht Allgemein"}}