{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051109,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051109,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051109,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051109,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051109,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051109,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051109,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051109,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051109,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051109,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051109,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051109,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051109,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051109,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051109,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051109,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051109,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20051109,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.1109","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Unregelm\u00e4ssigkeiten bei US-Wahlen. E-Voting in der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Zahlreiche Indizien und Berichte aus den USA weisen darauf hin, dass die US-Wahlen 2004 in einigen Bundesstaaten, namentlich im entscheidenden Bundesstaat Ohio, in Texas und Florida, mit System gef\u00e4lscht wurden (s. z. B. Michael Keefer: The Strange Death of American Democracy: Endgame in Ohio, http://www.vheadline.com/printer_news.asp?id=34681; \"Ohio's Official Non-Recount Ends amidst New Evidence of Fraud\", http://www.freepress.org/departments/display/19/2004/1057; \"Votergate: More details emerge\", http://onlinejournal.com/Special_Reports/120104Madsen/120104madsen.html).</p><p>Wahlf\u00e4lschungen durch das Bush-Regime w\u00e4ren alles andere als eine \u00dcberraschung, missachten doch die regierenden Republikaner die Menschenrechte und das V\u00f6lkerrecht systematisch, wie die Folterungen, die Einrichtung von Konzentrationslagern und die Pr\u00e4ventivkriege der j\u00fcngsten Zeit belegen. Im Zusammenhang mit dem elektronischen Z\u00e4hlverfahren der Diebold-Maschinen, mit denen die US-Wahlen wahrscheinlich gef\u00e4lscht wurden, stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Vermutung, dass die US-Wahlen mittels Z\u00e4hlmaschinen (Marke Diebold) und mit Manipulation von elektronischen Programmen gef\u00e4lscht sind, wie dies manche US-B\u00fcrger und Kolumnisten vermuten? Teilt er die Ansicht, dass die geh\u00e4uften Unregelm\u00e4ssigkeiten in mehreren f\u00fcr die Mehrheitsverh\u00e4ltnisse kritischen Staaten ein schlechtes Licht auf das Bush-Regime werfen?</p><p>2. Wie beurteilt er die M\u00f6glichkeit, dass elektronische Wahlverfahren \"ghost voting\" (Stimmabgaben von inexistenten B\u00fcrgern) und Stimmendiebstahl Vorschub leisten?</p><p>3. Ist er bereit, die Einf\u00fchrung von E-Voting in der Schweiz vor dem Hintergrund der Erfahrungen in den USA neu zu beurteilen und einen kritischen Vergleich mit der geltenden Praxis der schriftlichen Stimmabgabe vorzunehmen?</p><p>4. Ist er bereit, neue Massnahmen zu pr\u00fcfen, bis hin zum Verbot von E-Voting in der Schweiz?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Pr\u00fcfung der Machbarkeit von Vote \u00e9lectronique in der Schweiz geht auf parlamentarische Vorst\u00f6sse aus dem Jahr 2000 zur\u00fcck. Das Parlament hat sodann 2002 die Rechtsgrundlagen f\u00fcr Pilotprojekte mit Vote \u00e9lectronique geschaffen. Die Bundeskanzlei f\u00fchrt derzeit in Zusammenarbeit mit den Kantonen Genf, Neuenburg und Z\u00fcrich Pilotversuche im Rahmen eidgen\u00f6ssischer Volksabstimmungen durch. Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten werden in der Schweiz keine Wahlmaschinen in den Urnenlokalen eingesetzt. Die Stimmberechtigten k\u00f6nnen ihre Stimmen via Internet oder Handy abgeben (\"remote electronic voting\").</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Es steht dem Bundesrat nicht zu, eine rechtskr\u00e4ftige Wahl des Pr\u00e4sidenten der Vereinigten Staaten zu beurteilen. Im \u00dcbrigen verweist der Bundesrat auf die Wahlbeobachtungsmission der OSZE unter der Leitung von Frau Nationalr\u00e4tin Barbara Haering.</p><p>2. Der Bundesrat teilt die Ansicht des Fragestellers, dass elektronische Stimmabgabesysteme gegen\u00fcber den herk\u00f6mmlichen Varianten der Stimmabgabe spezifische Gefahren mit sich bringen k\u00f6nnen. Aus diesem Grund hat er in den Artikeln 27a bis 27q der Verordnung \u00fcber die politischen Rechte (VPR) technische und organisatorische Ausf\u00fchrungsbestimmungen erlassen, welche die Umsetzung und die Sicherheit der elektronischen Stimmabgabe betreffen. Die elektronische Stimmabgabe bei Pilotprojekten in der Schweiz genehmigt der Bundesrat nur dann, wenn ein Pilotkanton alle Ausf\u00fchrungsbestimmungen erf\u00fcllt und eine pannenfreie Durchf\u00fchrung sichergestellt ist. Bei der Genehmigung eines Pilotversuchs st\u00fctzt sich der Bundesrat auf die Empfehlungen der Bundeskanzlei und einer Projektbegleitgruppe mit sachkundigen Vertretern des Bundes und interessierter Kantone. Die Bundeskanzlei l\u00e4sst ein System vor seinem ersten Einsatz durch eine unabh\u00e4ngige Stelle auf seine Sicherheit gegen\u00fcber Attacken von innen und aussen \u00fcberpr\u00fcfen. Der systematische Missbrauch muss in jedem Fall ausgeschlossen werden k\u00f6nnen (vgl. dazu: Art. 27d Abs. 1 Bst. c und f, Abs. 2 Bst. a-c; 27e Abs. 4; 27f  Abs. 3 VPR). Bei der Durchf\u00fchrung einer Abstimmung mit Vote \u00e9lectronique, insbesondere bei der Einrichtung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen zu Beginn der Abstimmung und bei der Ausz\u00e4hlung der elektronischen Stimmen am Abstimmungssonntag, sind Vertreter der Bundeskanzlei in den Kantonen vor Ort anwesend. Das \"ghost voting\" kann durch eine umfassende Stimmrechtskontrolle verhindert werden. Dank der sicheren elektronischen Identifikation und Authentifikation der Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger durch Eingabe eines geheimen Passwortes und Angabe weiterer personenspezifischer Daten kann ein allf\u00e4lliger Stimmendiebstahl im grossen Stil verunm\u00f6glicht werden. Die Anonymit\u00e4t der stimmberechtigten Personen ist in jedem Fall zu wahren. Zu diesem Zweck wurden die Artikel\u00a027f bis 27h VPR formuliert. Wie bei den herk\u00f6mmlichen Abstimmungsm\u00f6glichkeiten (Urne, Wanderurne; Brief) m\u00fcssen die Stimmberechtigten Vertrauen in den Staat resp. in den Abstimmungsprozess haben. Die Artikel\u00a027ff. VPR definieren entsprechende vertrauensbildende Massnahmen (vgl. Art. 27g Abs. 3; 27k; 27m Abs. 2; 27n VPR).</p><p>3./4. Die Erfahrungen mit Wahlmaschinen und \"remote electronic voting\" in den Vereinigten Staaten und anderen Staaten fliessen seit Beginn des Projektes Vote \u00e9lectronique in die Abkl\u00e4rungen der Bundeskanzlei und der Pilotkantone mit ein. Ausserdem hat der Bundesrat der Bundeskanzlei den Auftrag erteilt, die Risiken der brieflichen Stimmabgabe den Risiken der elektronischen Stimmabgabe im Rahmen der laufenden Abkl\u00e4rungen gegen\u00fcberzustellen. Es wird auch darum gehen, staatspolitische Fragen in die \u00dcberlegungen mit einzubeziehen. Der Bundesrat wird nach Abschluss der f\u00fcr den Herbst 2005 geplanten Pilotversuche in den Kantonen Neuenburg und Z\u00fcrich im Jahre 2006 einen umfassenden Evaluationsbericht zu Vote \u00e9lectronique zuhanden des Parlamentes verabschieden. Anschliessend wird das Parlament entscheiden k\u00f6nnen, ob und wie gegebenenfalls Vote \u00e9lectronique in der Schweiz eingef\u00fchrt werden soll.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1124841600000)\/","SubmittedBy":"Rechsteiner Rudolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1124841600000)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1750815619867)\/","SubmissionDate":"\/Date(1118966400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4708,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}