{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051139,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051139,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051139,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051139,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051139,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051139,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051139,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051139,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051139,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051139,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051139,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051139,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051139,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051139,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051139,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051139,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051139,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20051139,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.1139","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Staatliche Leistungen ins Ausland","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Zusammenhang mit finanziellen Leistungen, welche von \u00f6ffentlichen Konten schweizerischer Gemeinwesen an Personen mit Wohnsitz im Ausland \u00fcberwiesen werden, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Summe \u00fcberweisen Bund und Kantone an im Ausland lebende Personen?</p><p>2. Wie viele Personen im Ausland sind Beg\u00fcnstigte solcher Leistungen?</p><p>3. Welche Leistungen werden nicht kaufkraftbereinigt \u00fcberwiesen? Ist der Bundesrat gewillt, eine generelle Rechtsgrundlage zur Umrechnung aller Leistungen zu schaffen?</p><p>4. Welche Leistungen bezahlen die Kantone gest\u00fctzt auf zwingendes Bundesrecht?</p><p>5. Beruhen s\u00e4mtliche Zahlungen auf einer gesetzlichen Grundlage?</p><p>6. Wie viele Personen werden von den \u00f6ffentlichen Konten im Ausland unterst\u00fctzt bzw. unterhalten, ohne dass sie je in der Schweiz ans\u00e4ssig waren?</p><p>7. Wie viele Personen werden im Ausland unterst\u00fctzt, ohne dass sie je in der Schweiz einen legalen Aufenthaltsstatus erhalten haben?</p><p>8. Bezahlen Gemeinwesen Leistungen ins Ausland, ohne dass der Empf\u00e4nger einen Rechtsanspruch auf die Leistung ausweist?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Fragen, die sich auf Leistungen der Gemeinwesen schlechthin beziehen, lassen sich in dieser allgemeinen Form nicht beantworten. Da jedoch aus dem Zusammenhang hervorgeht, dass die Anfrage vorwiegend Sozialleistungen betrifft, beschr\u00e4nkt sich die Antwort auf diesen Bereich. Von Bedeutung sind vorliegend nur die exportierbaren Leistungen, die ausschliesslich aus \u00f6ffentlichen Mitteln finanziert werden (Pr\u00e4mienverbilligung, Sozialhilfe) oder die sowohl durch Beitr\u00e4ge als auch durch die \u00f6ffentliche Hand finanziert werden (AHV/IV, Familienzulagen in der Landwirtschaft). Nicht Gegenstand der Antwort bilden Leistungen, die nicht exportierbar (z. B. Hilflosenentsch\u00e4digungen und Erg\u00e4nzungsleistungen) oder die ausschliesslich beitragsfinanziert sind (z. B. berufliche Vorsorge, Unfall- und Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung). Zu allf\u00e4lligen weiteren kantonalen Leistungen, die ins Ausland gezahlt werden, liegen keine Angaben vor. Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2004.</p><p>1. Summe der Leistungen</p><p>a. Beitragsabh\u00e4ngige, von der \u00f6ffentlichen Hand mitfinanzierte Leistungen</p><p>- AHV/IV: 4 414 Millionen Franken;</p><p>- Familienzulagen in der Landwirtschaft: 10 Millionen Franken;</p><p>b. Leistungen der \u00f6ffentlichen Hand</p><p>- Pr\u00e4mienverbilligungen an Personen mit Wohnsitz in EU-/Efta-Staaten (Bund und Kantone): 0,35 Millionen Franken;</p><p>- Sozialhilfe f\u00fcr Schweizer und Schweizerinnen im Ausland (teilweise R\u00fcckerstattung): 2,8 Millionen Franken;</p><p>- Total: 4 427,15 Millionen Franken.</p><p>2. Anzahl der beg\u00fcnstigten Personen</p><p>a. Beitragsabh\u00e4ngige, von der \u00f6ffentlichen Hand mitfinanzierte Leistungen</p><p>- AHV/IV (davon sind 90 157 schweizerische Staatsangeh\u00f6rige): 623 693;</p><p>- Familienzulagen in der Landwirtschaft (Anzahl Zulagen): 5619;</p><p>b. Leistungen der \u00f6ffentlichen Hand</p><p>- Pr\u00e4mienverbilligungen an Personen mit Wohnsitz in EU-/Efta-Staaten (Bund und Kantone): 301;</p><p>- Sozialhilfe f\u00fcr Schweizer und Schweizerinnen im Ausland: 506;</p><p>- Total: 630 119.</p><p>3. Die in Ziffer 1.b aufgef\u00fchrten Leistungen der \u00f6ffentlichen Hand werden an die Kaufkraftverh\u00e4ltnisse im Aufenthaltsstaat angepasst. AHV-/IV-Leistungen sowie die Familienzulagen in der Landwirtschaft werden nicht kaufkraftbereinigt ausbezahlt.</p><p>Der Bundesrat hat sich schon verschiedentlich mit der Frage der Kaufkraftanpassung bei Leistungsexporten befasst. So hat er in seinem in Beantwortung des Postulates Wyss 99.3096 erstellten Bericht \"Leistungsexporte. Finanzielle Sicherung von AHV/IV\" sowie in der Botschaft \u00fcber die 5. IV-Revision (Ziff. 1.7.1.) dargelegt, dass im Bereich der AHV/IV kein vertraglicher Gestaltungsspielraum besteht, um leistungsberechtigte Personen im Ausland anders zu behandeln als in der Schweiz. AHV- und IV-Leistungen werden aufgrund der Sozialversicherungsabkommen ins Ausland exportiert. Diese Abkommen st\u00fctzen sich auf den Grundsatz der Gleichbehandlung von Angeh\u00f6rigen der Vertragsstaaten mit den eigenen Staatsangeh\u00f6rigen. Sie sehen zudem vor, dass die AHV-/IV-Renten ungeschm\u00e4lert ins Ausland ausgerichtet werden, zumindest in die Heimatstaaten der ausl\u00e4ndischen Staatsangeh\u00f6rigen. Diese Ausf\u00fchrungen gelten grunds\u00e4tzlich auch f\u00fcr die anderen beitragsabh\u00e4ngigen Leistungen. Die geforderte allgemeine Regelung der Kaufkraftanpassung w\u00fcrde voraussetzen, dass alle Abkommen (einschliesslich Freiz\u00fcgigkeitsabkommen Schweiz/EG und Efta-\u00dcbereinkommen) aufgehoben und neu ausgehandelt w\u00fcrden. Eine K\u00fcndigung des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens mit der EG, welche das gesamte \"bilaterale\" Vertragswerk infrage stellen w\u00fcrde, ist f\u00fcr den Bundesrat keine Option.</p><p>4. Die Auszahlung kantonaler Pr\u00e4mienverbilligungen in EU-/Efta-Staaten beruht auf dem Krankenversicherungsgesetz. Im Jahre 2003 sind Beitr\u00e4ge von rund 170 000 Franken ausgerichtet worden.</p><p>5. Die aufgef\u00fchrten Leistungen beruhen auf gesetzlichen Grundlagen.</p><p>6. Der Anspruch auf die in Ziffer 1 aufgef\u00fchrten Leistungen kann sowohl bei Personen entstehen, die in der Schweiz ans\u00e4ssig waren, als auch bei solchen, die nie hier ans\u00e4ssig waren. So sind beispielsweise Grenzg\u00e4nger und Grenzg\u00e4ngerinnen mit Erwerbst\u00e4tigkeit in der Schweiz aufgrund der Sozialversicherungsabkommen dem schweizerischen Sozialversicherungsrecht unterstellt und erwerben demnach Leistungsanspr\u00fcche gegen\u00fcber der schweizerischen Sozialversicherung. Sie sind jedoch nicht in der Schweiz ans\u00e4ssig. Desgleichen konnten Auslandschweizer und -schweizerinnen, die nie in der Schweiz ans\u00e4ssig waren, vor der Revision vom 23. Juni 2000 (in Kraft seit 1. Januar 2001) der freiwilligen AHV/IV beitreten und Anspr\u00fcche erwerben. Statistische Angaben zur Ans\u00e4ssigkeit in der Schweiz liegen nicht vor.</p><p>7. Zu dieser Frage liegen keine statistischen Angaben vor.</p><p>8. Ohne Rechtsanspruch werden keine Leistungen ins Ausland bezahlt. Die Institutionen, die mit der Ausrichtung der aufgef\u00fchrten Leistungen betraut sind, \u00fcberpr\u00fcfen die Voraussetzungen bei der Leistungszusprechung sowie regelm\u00e4ssig w\u00e4hrend des Leistungsbezuges.</p><p>Die Vorst\u00f6sse mit Tabellen und Grafiken k\u00f6nnen heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorst\u00f6sse mit Tabellen und Grafiken, die in der Gesch\u00e4ftsdatenbank nicht abgebildet werden k\u00f6nnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1134086400000)\/","SubmittedBy":"Schibli Ernst","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1134086400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1750806228060)\/","SubmissionDate":"\/Date(1128556800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4709,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Migration"}}