{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051143,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051143,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051143,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051143,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051143,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051143,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051143,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051143,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051143,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051143,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051143,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051143,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051143,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051143,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051143,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051143,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051143,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20051143,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.1143","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Rentenwirksamkeit der Erziehungsgutschriften bei der AHV","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a029sexies AHVG werden f\u00fcr Kinder Erziehungsgutschriften angerechnet, welche als fiktives Einkommen rentenbildend wirken sollen. F\u00fcr AHV-Renten bestehen aber einerseits H\u00f6chstgrenzen, was dazu f\u00fchren kann, dass Einkommen nicht Renten bildend wirken. Andererseits sind Mindestrenten garantiert, sodass sich Erziehungsgutschriften deshalb nicht auf die ausbezahlte Rente auswirken, weil das Rentenminimum \u00fcber der aufgrund des massgebenden Einkommens errechneten Rente liegt. Ich stelle deshalb dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Gesetzt der Fall, ein Ehepaar beziehe seit dem 1. Januar 2005 eine Ehepaaraltersrente und habe Erziehungsgutschriften f\u00fcr 16 Jahre erhalten: </p><p>a. Wie hoch m\u00fcsste das durchschnittliche Einkommen dieses Ehepaares gewesen sein, damit die Erziehungsgutschriften wegen der Beschr\u00e4nkung der maximalen Ehepaarrente \u00fcberhaupt keine Auswirkung auf die ausbezahlte Rente haben?</p><p>b. Bis zu welchem durchschnittlichen Einkommen wirken sich trotz der Beschr\u00e4nkung der maximalen Ehepaarrente die Erziehungsgutschriften zumindest teilweise aus?</p><p>c. Bis zu welchem durchschnittlichen Einkommen wirken sich die Erziehungsgutschriften nicht aus, weil die Minimalrente h\u00f6her ist als die aufgrund des massgeblichen Einkommens (inklusive dieser Erziehungsgutschriften) errechnete Rente?</p><p>2. Wie vielen Bez\u00fcgern von Altersrenten wurden Erziehungsgutschriften angerechnet, und bei wie vielen davon wurden diese Erziehungsgutschriften:</p><p>a. \u00fcberhaupt nicht wirksam, weil das f\u00fcr die Maximalrente n\u00f6tige anrechenbare Einkommen auch ohne Erziehungsgutschriften erreicht worden w\u00e4re;</p><p>b. nur teilweise wirksam, weil das f\u00fcr die Maximalrente n\u00f6tige anrechenbare Einkommen durch die Erziehungsgutschriften \u00fcberschritten wurde, aber ohne Erziehungsgutschriften unterschritten worden w\u00e4re;</p><p>c. nicht wirksam, weil die Minimalrente die Rente, welche aufgrund des anrechenbaren Einkommens errechnet wurde, \u00fcbersteigt?</p><p>Die Fragen sind getrennt nach Ehepaaren und Alleinstehenden f\u00fcr den sp\u00e4testen m\u00f6glichen Zeitpunkt zu beantworten. Wo exakte Angaben mangels statistischer Grundlagen nicht m\u00f6glich sind, bitte ich um Sch\u00e4tzungen.</p><p>3. Gibt es Faktoren, welche dazu f\u00fchren, dass sich die Verh\u00e4ltnisse, f\u00fcr welche die Fragen 1 und 2 beantwortet wurden, in n\u00e4chster Zeit wesentlich \u00e4ndern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Erziehungsgutschriften wurden im Zuge der 10. AHV-Revision eingef\u00fchrt. F\u00fcr ein Kind unter 16 Jahren werden f\u00fcr jedes Jahr Erziehungsgutschriften in Form eines zus\u00e4tzlichen Einkommens in der H\u00f6he der dreifachen Minimalrente angerechnet. Bei Ehepaaren werden die Erziehungsgutschriften w\u00e4hrend der Ehejahre h\u00e4lftig geteilt. Die Gutschriften erh\u00f6hen das massgebende Einkommen der betroffenen Person. Ob dadurch auch ihre Altersrente erh\u00f6ht wird, h\u00e4ngt davon ab, wie hoch ihr massgebendes Einkommen ohne Gutschriften gewesen w\u00e4re. Es gibt zwei Gr\u00fcnde daf\u00fcr, dass Gutschriften nicht rentenwirksam sind:</p><p>Erstens ist das massgebende Einkommen so hoch, dass bereits ohne Gutschriften die maximal m\u00f6gliche Rente erreicht wird. Falls beide Ehepartner eine Rente beziehen, ist dies h\u00e4ufig der Fall, da ihre Rentensumme auf der H\u00f6he des Anderthalbfachen der Maximalrente plafoniert ist. Daher ist hier der Anteil der nicht wirksamen Erziehungsgutschriften besonders hoch.</p><p>Zweitens ist das massgebende Einkommen so gering, dass auch mit Anrechnung der Gutschriften nur die minimale Rente erreicht wird.</p><p>1.a. Die Erziehungsgutschriften haben keine Wirkung, wenn bereits ohne Anrechnung derselben die Summe der beiden Renten den Wert der anderthalbfachen Maximalrente (38 700 Franken) erreicht oder \u00fcbersteigt. Dies gilt f\u00fcr die folgenden F\u00e4lle von massgebenden Einkommen (ohne Anrechnung von Gutschriften):</p><p>- das massgebende Einkommen eines Partners ist gr\u00f6sser als 77 400 Franken (Minimum f\u00fcr das Erreichen der Maximalrente);</p><p>- das massgebende Einkommen beider Partner betr\u00e4gt mindestens je 38 700 Franken;</p><p>- nur ein Ehepartner hat ein massgebendes Einkommen von \u00fcber 38 700 Franken, aber die Summe der beiden massgebenden Einkommen \u00fcberschreitet 80 000 Franken.</p><p>1.b. Die Gutschriften wirken sich mindestens teilweise aus in allen zu Buchstabe\u00a0a komplement\u00e4ren F\u00e4llen, wenn:</p><p>- die massgebenden Einkommen beider Ehepartner weniger als 38 700 Franken betragen;</p><p>- das massgebende Einkommen des einen Partners gr\u00f6sser als 38 700 Franken ist, aber die Summe der massgebenden Einkommen 80 000 Franken nicht \u00fcberschreitet.</p><p>1.c. Durch 16 halbe Erziehungsgutschriften im Wert von 38 700 Franken pro Gutschrift erh\u00f6ht sich das massgebende Einkommen bei 44 Beitragsjahren um 7036 Franken. Ist das massgebende Einkommen eines Ehepartners kleiner als 5864 Franken (12 900 bis 7036), so haben seine Gutschriften keine Wirkung, weil es ihm mit und ohne Gutschriften nur f\u00fcr die Minimalrente reicht.</p><p>2. Die Tabelle gibt den Stand vom Januar 2005 wieder. Untersucht wurden die vier j\u00fcngsten Jahrg\u00e4nge der Rentnergeneration, um den aktuellen Zustand zu erfassen. F\u00fcr alle Zivilst\u00e4nde sind angegeben: Der Anteil der F\u00e4lle mit Erziehungsgutschriften, von diesen F\u00e4llen dann die Anteile mit keiner Wirkung oder nur teilweiser Wirkung bei zu hohem oder zu tiefem massgebendem Einkommen.</p><p>Man sieht, dass:</p><p>- der Anteil mit Gutschriften bei den Ledigen sehr gering ist;</p><p>- bei verwitweten Altersrentnern der Anteil an Gutschriften ohne Wirkung sehr hoch ist (Grund: Verwitwetenzuschlag);</p><p>- bei den Verheirateten (nur ein Ehepartner bezieht eine Rente) die fehlende oder nur teilweise Wirkung von Gutschriften bei den M\u00e4nnern am zu hohen, bei den Frauen am zu tiefen Einkommen liegt;</p><p>- bei den Ehepaaren (beide beziehen eine Rente) der Anteil der Gutschriften ohne Wirkung wegen der Plafonierung rund 70 Prozente betr\u00e4gt.</p><p>3. Gegen\u00fcber der Untersuchung der Gutschriften und ihrer Wirksamkeit im Januar 2001 zeichnen sich die folgenden Trends ab:</p><p>- der Anteil der Ledigen mit Gutschriften nimmt zu, der Anteil der Gutschriften ohne Wirkung nimmt ab;</p><p>- bei den Verwitweten und den Geschiedenen nimmt der Anteil der Gutschriften ohne Wirkung ab;</p><p>- bei den Verheirateten im ersten und zweiten Versicherungsfall nimmt der Anteil Gutschriften ohne Wirkung zu.</p><p>Die Vorst\u00f6sse mit Tabellen und Grafiken k\u00f6nnen heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorst\u00f6sse mit Tabellen und Grafiken, die in der Gesch\u00e4ftsdatenbank nicht abgebildet werden k\u00f6nnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1133481600000)\/","SubmittedBy":"Hochreutener Norbert","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1133481600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1750800697063)\/","SubmissionDate":"\/Date(1128556800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4709,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}