{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051163,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051163,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051163,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051163,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051163,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051163,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051163,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051163,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051163,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051163,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051163,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051163,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051163,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051163,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051163,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051163,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20051163,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20051163,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.1163","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Warum zieht die Swisscom Broadcast AG den Lokalradios den Stecker raus?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Artikel\u00a020b des Bundesgesetzes \u00fcber Radio und Fernsehen regelt die Mitben\u00fctzung der Rundfunk- und Fernmeldeanlagen. Danach m\u00fcsste die Swisscom Broadcast AG den Lokalradios an ihren Anlagen Senderplatz zur Verf\u00fcgung stellen. Ohne diese M\u00f6glichkeit k\u00f6nnen die Lokalmedien ihre Programme nicht drahtlos verbreiten, weil die Kosten f\u00fcr solche Anlagen schlicht und einfach gigantisch sind. Auch aus Gr\u00fcnden des Landschaftsschutzes ist es sinnvoll, die Anzahl solcher Anlagen zu begrenzen. Leider nutzt nun offenbar die Swisscom Broadcast AG ihre Stellung als Eigent\u00fcmerin der Basisinfrastruktur aus und verlangt von den Lokalradios, die ihre Masten und Anlagen mitbenutzen oder R\u00e4umlichkeiten in ihren Geb\u00e4uden mieten, sehr hohe Preise. Deshalb nutzen verschiedene Lokalsender f\u00fcr eine anst\u00e4ndige Verbreitung einzig den Senderplatz an den Masten. Im \u00dcbrigen ziehen sie es vor, am Boden ihre eigene Infrastruktur (Schr\u00e4nke, kleine Antennen usw.) zu erstellen, um ihre Zahlungen an die Swisscom Broadcast AG in Grenzen zu halten. Noch erstaunlicher ist, dass die Swisscom Braodcast AG in mindestens zwei F\u00e4llen Lokalradios den Stromzugang f\u00fcr die Sender, die an ihren Einrichtungen h\u00e4tten angebracht werden sollen, verweigert hat. Damit wurden diese Lokalradios gezwungen, auf mehreren Hundert Metern kostspielige Aushubarbeiten vorzunehmen, um parallel zu der Stromversorgung der Swisscom Broadcast AG eine eigene zu erstellen. In einer Zeit, in der die Wirtschaftswelt auf Partnerschaft und Zusammenarbeit setzt, scheint uns diese Situation eine absurde Verschleuderung von Mitteln zu sein. Dies ist umso untragbarer, als durch diese Praxis letztlich die Lokalmedien bestraft werden, die sonst die Unterst\u00fctzung des Bundes geniessen. Schliesslich ist diese Situation unverst\u00e4ndlich, denn die Lokalradios stellen weder f\u00fcr die Swisscom Broadcast AG noch f\u00fcr die \u00fcbrigen Unternehmen der Swisscom-Gruppe eine Konkurrenz dar.</p><p>Die Swisscom, deren Mehrheitsaktion\u00e4r der Bund ist und hoffentlich noch lange bleibt, scheint hier \u00fcber ihre Tochtergesellschaft Praktiken an den Tag zu legen, die in deutlichem Gegensatz stehen zu den anderen Massnahmen, die der Bund zur Unterst\u00fctzung der Lokalradios getroffen hat.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Antwort auf folgende Fragen: Wie sch\u00e4tzt er die dargestellte Situation ein? Hat die Swisscom Broadcast AG seiner Ansicht nach einen zul\u00e4ssigen Entscheid getroffen, als sie verschiedenen Lokalradios, die ihre Infrastruktur entweder direkt auf der Anlage oder aber daneben nutzen, den Stromzugang verweigerte?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Eigent\u00fcmer einer Rundfunk- oder Fernmeldeanlage darf seine Infrastruktur grunds\u00e4tzlich frei nutzen. Allerdings besitzt er h\u00e4ufig eine privilegierte Stellung, da sich die Versorgungsgebiete der Lokalradios oftmals nur ab diesen - bereits besetzten - Punkten zweckm\u00e4ssig, d. h., mit vern\u00fcnftigem frequenztechnischem und finanziellem Aufwand versorgen lassen. Artikel\u00a020b des Bundesgesetzes \u00fcber Radio und Fernsehen (RTVG) bietet deshalb ein Korrektiv. Gest\u00fctzt auf diese Bestimmung kann das Bundesamt f\u00fcr Kommunikation (Bakom) den Betreiber bzw. den Eigent\u00fcmer einer solchen Anlage dazu verpflichten, einem Veranstalter zu angemessenen Bedingungen einen Senderplatz zur Verf\u00fcgung zu stellen. Wenn die Anlage \u00fcber ausreichende Kapazit\u00e4t verf\u00fcgt und dem Veranstalter das Erstellen einer eigenen Anlage nicht zuzumuten ist, kann das Bakom nicht nur eine Preiskontrolle aus\u00fcben, sondern auch den Zugang selbst gegen den Willen des Betreibers bzw. Eigent\u00fcmers verf\u00fcgen. Gegenstand einer solchen Verf\u00fcgung k\u00f6nnte auch die Frage der Stromzuf\u00fchrung sein.</p><p>Obschon Artikel\u00a020b RTVG im Zuge der \u00dcberf\u00fchrung der ehemaligen PTT-Betriebe in die Swisscom AG ins Gesetz aufgenommen wurde, kann die Bestimmung gegen jeden Betreiber oder Eigent\u00fcmer einer solchen Anlage angerufen werden. Das Eingreifen der Beh\u00f6rde setzt jedoch voraus, dass der Lokalradioveranstalter ein entsprechendes Gesuch stellt. Derzeit sind mehrere derartige Verfahren h\u00e4ngig, welche sich gegen verschiedene Operatoren, so auch die Swisscom Broadcast AG, richten. Der Bundesrat kann und will den Ausgang dieser Verfahren nicht im Rahmen einer Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss vorwegnehmen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1141171200000)\/","SubmittedBy":"Berberat Didier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1141171200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":null,"Modified":"\/Date(1750804777523)\/","SubmissionDate":"\/Date(1133827200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4710,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}