{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053008,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053008,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053008,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053008,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053008,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053008,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053008,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053008,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053008,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053008,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053008,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053008,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053008,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053008,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053008,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053008,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053008,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053008,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3008","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"KVG. Pr\u00fcfung von differenzierten Selbstbehalten bei Medikamenten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Wir bitten den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er einen differenziert h\u00f6heren Selbstbehalt f\u00fcr Medikamente, welche durch eine ges\u00fcndere Lebensweise reduziert oder abgesetzt werden k\u00f6nnten?</p><p>2. K\u00f6nnte eine solche L\u00f6sung praxistauglich umgesetzt werden, ohne Menschen, welche trotz gesunder Lebensweise erkranken, zu diskriminieren?</p><p>3. Sieht er eine andere M\u00f6glichkeit, um den Medikamentenkonsum im Bereich der Zivilisationserkrankungen zu reduzieren? Wenn ja, welche?</p>","ReasonText":"<p>In den Top 6 der in der Schweiz umsatzst\u00e4rksten Medikamente werden drei Pl\u00e4tze durch Blutfettsenker belegt. In der Spitzengruppe liegen auch Blutdrucksenker. Gerade bei diesen Erkrankungen ist hinl\u00e4nglich bekannt, dass eine ungesunde Lebensweise, einseitige Ern\u00e4hrung, Bewegungsmangel und Rauchen wesentliche Ursachen sind. Hier zeigt sich mit aller Deutlichkeit, dass die schweizerische Gesundheitspolitik eindeutig die medikament\u00f6se Behandlung der Bev\u00f6lkerung zulasten der Pr\u00e4vention priorisiert. In diesem Bereich k\u00f6nnte durch F\u00f6rderung einer gesundheitsrelevanten Lebensweise z. B. bez\u00fcglich k\u00f6rperlicher Bewegung, Ern\u00e4hrung, Gewichtskontrolle, Alkohol- und Zigarettenkonsum sowie bez\u00fcglich sch\u00e4digender Verhaltensmuster (Stress, Depression usw.) die Bev\u00f6lkerung \"entmedikalisiert\" werden. In gesundheitsf\u00f6rdernden Massnahmen steckt noch ein erhebliches Potenzial zur Senkung des Medikamentenkonsums und zur nachhaltigen F\u00f6rderung der Lebensqualit\u00e4t. Es braucht dazu aber vor allem auch die individuelle Verantwortung der Einzelnen. Wer ungesund lebt und nichts f\u00fcr seine Gesundheit unternimmt, k\u00f6nnte durch eine h\u00f6here Kostenbeteiligung finanziell auch st\u00e4rker belastet werden.</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a064 Absatz\u00a06 Buchstabe\u00a0a KVG kann der Bundesrat f\u00fcr bestimmte Leistungen einen h\u00f6heren Selbstbehalt vorsehen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine gesunde Lebensweise (Bewegung, ausgewogene Ern\u00e4hrung, Gewichtskontrolle, Verzicht auf Alkohol und Nikotin usw.) Krankheitsrisiken zu reduzieren vermag. Gerade bei hohen Blutfett- bzw. Blutdruckwerten ist aber bekannt, dass diese nicht nur auf eine ungesunde Lebensweise zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, sondern auch genetisch oder durch eine andere Krankheit bedingt sein k\u00f6nnen. Hypertonie und hohe Blutfettwerte stellen zwar keine eigentlichen Krankheiten dar, sind aber Risikofaktoren f\u00fcr Folgekrankheiten wie Herzinfarkt oder Hirnschlag. Mit medikament\u00f6ser Pr\u00e4vention k\u00f6nnen diese schweren Krankheiten verhindert werden.</p><p>In vielen F\u00e4llen gen\u00fcgen nichtmedikament\u00f6se Massnahmen nicht, um erh\u00f6hte Blutfett- bzw. Blutdruckwerte zu senken. Die Erfahrungen der Gesundheitsf\u00f6rderung zeigen zudem, dass nicht alle Menschen in der Lage sind, ihr ungesundes Verhalten zu \u00e4ndern. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn ein tiefer Bildungsstand, schlechte sozio\u00f6konomische Verh\u00e4ltnisse und mangelnde Unterst\u00fctzung des sozialen Umfelds zusammentreffen. Gerade in diesen F\u00e4llen k\u00f6nnte ein h\u00f6herer Selbstbehalt vielmehr bewirken, dass der Patient aus Kostengr\u00fcnden diese Medikamente gar nicht mehr einnehmen will. Die Folgekosten f\u00fcr Herzinfarkt und Hirnschlag w\u00e4ren jedoch ein Vielfaches h\u00f6her als die jetzigen Medikamentenkosten.</p><p>Unter Ber\u00fccksichtigung dieser Vorbehalte ist der Bundesrat grunds\u00e4tzlich bereit, eine nach Leistung differenzierte Kostenbeteiligung als Kostend\u00e4mpfungsmassnahme zu pr\u00fcfen. Diese Pr\u00fcfung sollte aber nicht isoliert vorgenommen, sondern in den Gesamtzusammenhang der Anpassung der Kostenbeteiligungsregeln in der Krankenversicherung gestellt werden, die der Bundesrat in seiner Botschaft vom 26. Mai 2004 den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten beantragt hat (Erh\u00f6hung des Selbstbehaltes von 10 auf 20 Prozent und Anpassung der Delegationsnorm im Bereich der Kostenbeteiligung; 04.034, BBl 2004 4361ff.).</p><p>2. Die Festlegung von Kriterien, um zu entscheiden, ab wann sich eine gewisse Handlung gesundheitsf\u00f6rdernd bzw. -gef\u00e4hrdend auswirkt, st\u00f6sst an mehrere Grenzen. So sind gewisse Umst\u00e4nde nicht nur verschuldensabh\u00e4ngig, sondern zu einem grossen Teil gar nicht beeinflussbar. Zudem wird der Festlegung von Kriterien immer etwas Willk\u00fcrliches anhaften und Diskussionen \u00fcber die ethischen Grenzen nach sich ziehen. In der Praxis m\u00fcsste wohl eine \u00c4rztin oder ein Arzt beurteilen, ob die betreffende Person aufgrund einer ungesunden Lebensweise erkrankt ist oder ob die Erkrankung andere Ursachen hat. Die \u00c4rztin oder der Arzt w\u00fcrde somit entscheiden, ob von ihrem oder seinem Patient ein h\u00f6herer Selbstbehalt verlangt werden soll, was die Medizinalperson in eine schwierige Situation bringt und kaum praktikabel w\u00e4re.</p><p>Es ist zudem aus sozialpolitischen und ethischen Gr\u00fcnden problematisch, Personen, die aus verschiedenen Gr\u00fcnden ihr Verhalten nicht zu \u00e4ndern verm\u00f6gen, finanziell zu benachteiligen. In diesem Sinne f\u00fchren derartige Modelle nicht nur zu Umsetzungsschwierigkeiten, sondern sie verstossen auch gegen das Grundprinzip der Solidarit\u00e4t zwischen Gesunden und Kranken oder Personen mit erh\u00f6hten Risiken im KVG.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die nichtmedikament\u00f6sen Massnahmen zur Pr\u00e4vention gezielt zu f\u00f6rdern sind. In Bezug auf Ern\u00e4hrung und Bewegung werden vom Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG), vom Bundesamt f\u00fcr Sport (Baspo), von der Stiftung Gesundheitsf\u00f6rderung Schweiz und vom Eidgen\u00f6ssischen B\u00fcro f\u00fcr Konsumentenfragen verschiedene Projekte (wie z. B. Allez Hop, Suisse Balance oder das nationale Programm Amepa \"Positive Wechselwirkungen zwischen Ern\u00e4hrung, Bewegung und landwirtschaftlicher Produktion\") unterst\u00fctzt.</p><p>Die Schweiz hat zudem der WHO-Resolution betreffend eine \"Globale Strategie \u00fcber Ern\u00e4hrung, Bewegung und Gesundheit vom 22. Mai 2004\" zugestimmt. Auf Basis dieser Resolution haben das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern und das federf\u00fchrende BAG sich f\u00fcr 2005/06 das Ziel gesetzt, die notwendigen Schritte zur Eind\u00e4mmung des massiven Anstiegs der Zahl \u00fcbergewichtiger und adip\u00f6ser Menschen auch in der Schweiz in die Wege zu leiten. Bei der Umsetzung dieser WHO-Resolution werden die betroffenen Partner, insbesondere auch das Baspo, einbezogen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang ebenfalls auf seine Stellungnahme zum Postulat Humbel N\u00e4f 04.3797, \"F\u00f6rderung einer gesunden Ern\u00e4hrung\".</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1116979200000)\/","SubmittedBy":"Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1174608000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690489590757)\/","SubmissionDate":"\/Date(1109548800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4707,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}