{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053028,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053028,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053028,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053028,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053028,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053028,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053028,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053028,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053028,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053028,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053028,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053028,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053028,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053028,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053028,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053028,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053028,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053028,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3028","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Mehr Personenfreiz\u00fcgigkeit. Mehr Arbeitslose?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Trotz leichtem Wirtschaftswachstum entwickeln sich die Arbeitslosenzahlen in der Schweiz nicht positiv. Insbesondere in den Grenzkantonen sind die Arbeitslosenzahlen in den letzten Monaten erneut angestiegen.</p><p>Es besteht der dringende Verdacht, dass ein Zusammenhang zwischen der Arbeitslosigkeit und den wachsenden Grenzg\u00e4ngerzahlen sowie der stets voll ausgesch\u00f6pften Kontingente im Rahmen der Personenfreiz\u00fcgigkeit besteht. Dies weckt Bedenken angesichts der bevorstehenden Erweiterung der Personenfreiz\u00fcgigkeit auf die neuen Mitgliedstaaten der EU. Mit der Osterweiterung w\u00e4chst das Migrationspotenzial, und das Problem d\u00fcrfte sich noch versch\u00e4rfen.</p><p>Die Beurteilung der Entwicklung hat wesentliche Auswirkungen auf die Entscheidfindung bei der bevorstehenden Abstimmung \u00fcber die Personenfreiz\u00fcgigkeit. Wir ersuchen den Bundesrat daher dringlich um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie haben sich die Zahlen des Arbeitsmarktes in den Jahren 2003 und 2004 entwickelt in Bezug auf:</p><p>a. die monatlichen Zahlen der Arbeitsverh\u00e4ltnisse mit Inl\u00e4ndern;</p><p>b. die monatlichen Zahlen der Arbeitsverh\u00e4ltnisse mit Ausl\u00e4ndern aus der EU;</p><p>c. die monatlichen Zahlen der Arbeitsverh\u00e4ltnisse mit Ausl\u00e4ndern aus Nicht-EU-Staaten.</p><p>2. Teilt er die Besorgnis \u00fcber die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen der Inl\u00e4nder? F\u00fchrt er den Trend auch auf die Personenfreiz\u00fcgigkeit mit der EU zur\u00fcck? H\u00e4lt der Bundesrat angesichts dieser Zahlen an den fr\u00fcher gemachten \u00c4usserungen fest, wonach die Personenfreiz\u00fcgigkeit nicht zu einer wachsenden Arbeitslosigkeit f\u00fchren werde?</p><p>3. Ist er auch der Ansicht, dass unter diesen Umst\u00e4nden zum heutigen Zeitpunkt eine Zustimmung zur Erweiterung der Personenfreiz\u00fcgigkeit auf die Oststaaten mit einer zus\u00e4tzlichen massiven Erh\u00f6hung der Arbeitslosigkeit verbunden w\u00e4re?</p><p>4. Trifft es zu, dass unsere Sozialleistungen \u00fcber dem EU-Niveau liegen, was zu einer zus\u00e4tzlichen Sogwirkung f\u00fchrt?</p><p>5. Stimmt es, dass Frankreich in Bezug auf die Sozialleistungen anl\u00e4sslich der \"Bilateralen I\" mit der Schweiz einen Vorbehalt anbrachte, wonach das EU-Niveau nicht zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt auf das Schweizer Niveau angehoben werden muss?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, das Steuer herumzureissen und entsprechende Abwehrmassnahmen zu ergreifen? Wenn ja, welche?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat bewertet die Bilanz der ersten zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens (FZA) insgesamt als positiv. Die von gewissen Kreisen bef\u00fcrchtete Zuwanderungswelle ist nicht eingetroffen. In den ersten zwei Jahren nach Inkrafttreten des FZA nahm das Total der Zuwanderung in die Schweiz gegen\u00fcber dem Vorjahr jeweils leicht ab. Festzustellen ist aber eine Verlagerung: Die Zuwanderung aus EU-/Efta-Staaten nahm in dieser Periode zu, w\u00e4hrend jene aus Drittstaaten abnahm. Diese Entwicklung ist beabsichtigt und entspricht der dualen Migrationspolitik der Schweiz: Die Zulassung von EU-B\u00fcrgern wird durch die schrittweise Liberalisierung des Personenverkehrs im Rahmen des FZA privilegiert, w\u00e4hrend aus Drittstaaten hochqualifizierte Arbeitskr\u00e4fte lediglich in beschr\u00e4nktem Ausmass zugelassen werden.</p><p>Seit dem Inkrafttreten des FZA (1. Juni 2002) hat sich die Zuwanderung im Rahmen der Erwartungen und gem\u00e4ss den Bed\u00fcrfnissen des Wirtschaftsstandortes Schweiz entwickelt. Die Kontingente f\u00fcr Daueraufenthalter (15 000) wurden erwartungsgem\u00e4ss ausgesch\u00f6pft, was vor allem auf gewisse Bereinigungseffekte zur\u00fcckzuf\u00fchren war: Viele Grenzg\u00e4nger, in erster Linie aus Deutschland, haben ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegt. Zudem bestand ein Rekrutierungsnachholbedarf bei den KMU in der Schweiz. Die Kontingente f\u00fcr Kurzaufenthaltsbewilligungen (115 500) wurden hingegen bislang nur etwas mehr als zur H\u00e4lfte beansprucht. Am 1. Juni 2004 wurden der Inl\u00e4ndervorrang und die vorg\u00e4ngigen Lohnkontrollen gegen\u00fcber den 15 bisherigen EU-Staaten aufgehoben. F\u00fcr Kurzaufenthalter - Aufenthaltsdauer bis 90 Tage - gibt es nur noch eine Meldepflicht; sie ben\u00f6tigen keine Bewilligung mehr. Die Nachfrage hat sich seither rege entwickelt (rund 40 000 Personen im ersten Halbjahr, davon knapp die H\u00e4lfte weniger als 30 Tage t\u00e4tig). Gleichzeitig sank die Zahl der erteilten Bewilligungen f\u00fcr Kurzaufenthalte bis 4 Monate markant (um rund 16 000 auf rund 8200). Weiter kann davon ausgegangen werden, dass im Bereich von kurzen Arbeitseins\u00e4tzen eine betr\u00e4chtliche Zahl von fr\u00fcher illegal Erwerbst\u00e4tigen dank der nunmehr vereinfachten Handhabung den legalen Weg w\u00e4hlt.</p><p>Die Schweizer Wirtschaft ist auf ausl\u00e4ndische Arbeitnehmende angewiesen: Die aus der EU im Jahre 2004 neu zugewanderten Erwerbst\u00e4tigen sind insbesondere im Baugewerbe, im Gastgewerbe und im Gesundheitswesen t\u00e4tig. All diese Branchen melden seit l\u00e4ngerem Rekrutierungsprobleme auf dem Schweizer Arbeitsmarkt. Entsprechend absorbieren sie \u00fcber einen Drittel der zugewanderten EU-Arbeitnehmenden.</p><p>Infolge der EU-Erweiterung werden die bilateralen Vertr\u00e4ge I von 1999 und damit auch das Abkommen \u00fcber die Personenfreiz\u00fcgigkeit auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten ausgedehnt. Auf wirtschaftlicher Ebene profitiert die Schweiz von der Vergr\u00f6sserung des EU-Binnenmarktes und einem erleichterten Zugang zu den osteurop\u00e4ischen Wachstumsm\u00e4rkten, von der \u00d6ffnung interessanter Arbeitsm\u00e4rkte sowie der erh\u00f6hten Investitionssicherheit in den Beitrittsstaaten. Die Schweiz kann gem\u00e4ss Sch\u00e4tzungen mit einer dauerhaften zus\u00e4tzlichen Zunahme des BIP um 0,2 bis 0,5 Prozent dank der EU-Erweiterung rechnen - das sind 1 bis 2 Milliarden Franken. Positive Auswirkungen werden namentlich von der Ausdehnung des FZA erwartet: Laut Prognosen d\u00fcrfte rund die H\u00e4lfte des Wachstumseffektes der EU-Erweiterung f\u00fcr die Schweiz auf das Konto der Freiz\u00fcgigkeit gehen:</p><p>- Der freie Personenverkehr erleichtert die Entsendung von Schweizer Personal in die mittel- und osteurop\u00e4ischen L\u00e4nder. </p><p>- Umgekehrt \u00f6ffnen sich interessante Rekrutierungsm\u00e4rkte mit vergleichsweise hohem Bildungs- und Qualifikationsniveau.</p><p>- Zudem wird die Ausdehnung der Freiz\u00fcgigkeit voraussichtlich in einer Periode ihre Wirkung entfalten, in der die Schweiz aus demografischen Gr\u00fcnden mit einem R\u00fcckgang der Erwerbsbev\u00f6lkerung zu rechnen hat.</p><p>1. Die schweizerische Erwerbst\u00e4tigenstatistik l\u00e4sst keine monatlichen Auswertungen zu. Ausserdem ist eine Analyse der Erwerbst\u00e4tigkeit nach Nationalit\u00e4ten erst seit dem 2. Quartal 2003 anhand der Schweizerischen Arbeitskr\u00e4fteerhebung (Sake) einmal pro Jahr m\u00f6glich. Die aufgrund der vorhandenen Daten beobachteten Entwicklungen liegen indessen im Rahmen des Erwarteten. Nachfolgende Tabelle gibt einen \u00dcberblick \u00fcber die Entwicklung der Anzahl Erwerbst\u00e4tiger nach Aufenthaltsstatus:</p><p>Anzahl Erwerbst\u00e4tige: 1. Quartal 2003; 1. Quartal 2004; 1. Quartal 2005</p><p>- Schweizerinnen und Schweizer: 3 118 000; 3 136 000; 3 105 000;</p><p>- Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder: 1 032 000; 1 034 000; 1 049 000;</p><p>- Niedergelassene: 592 000; 580 000; 579 000;</p><p>- Jahresaufenthalterinnen und -aufenthalter: 206 000; 218 000; 232 000;</p><p>- Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger: 166 000; 171 000; 177 000;</p><p>- Saisonniers, Kurzaufenthalter und \u00dcbrige: 68 000; 65 000; 61 000.</p><p>Insgesamt verringerte sich bei den Erwerbst\u00e4tigen die Zahl der Schweizerinnen und Schweizer zwischen dem 1. Quartal 2003 und dem 1. Quartal 2005 um 13 000 Personen, w\u00e4hrend die Zahl der Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder um 17 000 zunahm. Die Erwerbst\u00e4tigkeitsquote der Schweizerinnen und Schweizer blieb zwischen dem 2. Quartal 2002 und dem 2. Quartal 2004 praktisch konstant (Abnahme von 81,5 auf 81,4 Prozent). Diese Entwicklung liegt innerhalb des normalen Variationsbereiches dieser Statistiken. Da seit der Einf\u00fchrung der Personenfreiz\u00fcgigkeit erst wenige Datenpunkte vorliegen, ist die Interpretation der Zahlen jedoch mit Unsicherheiten verbunden.</p><p>Die j\u00fcngste Entwicklung zeigt, dass die Erwerbst\u00e4tigkeit von Personen aus Nord- und Westeuropa sowie \u00fcbrigen Ausl\u00e4ndern einen Zuwachs verzeichnete, w\u00e4hrend sich die Erwerbst\u00e4tigkeit von Personen aus S\u00fcdeuropa und dem Westbalkan zur\u00fcckbildete.</p><p>Im \u00dcbrigen verweist der Bundesrat auf den Bericht des Observatoriums zum Freiz\u00fcgigkeitsabkommen CH-EU f\u00fcr die Periode vom 1. Juni 2002 bis zum 31. Dezember 2004, der im Juni 2005 ver\u00f6ffentlicht werden wird.</p><p>2. Der Bundesrat teilt die Einsch\u00e4tzung, dass die Entwicklung von Wirtschaft und Besch\u00e4ftigung in der Schweiz und den umliegenden L\u00e4ndern unbefriedigend ist. Dieser Umstand l\u00e4sst sich aber nicht mit der schrittweisen Einf\u00fchrung der Personenfreiz\u00fcgigkeit erkl\u00e4ren. So stieg die Arbeitslosigkeit insbesondere in den Jahren 2002 und 2003 an, also zu einer Zeit, in welcher die inl\u00e4ndischen Arbeitnehmenden gegen\u00fcber ausl\u00e4ndischen weiterhin bevorzugt behandelt werden konnten. Seit Ende 2003 ist die Arbeitslosenquote stabil geblieben. Die Arbeitslosenquote der Schweizer und Schweizerinnen ist jedoch im Vergleich zu jener der Ausl\u00e4nder seit Einf\u00fchrung der Freiz\u00fcgigkeit unver\u00e4ndert geblieben. Was in Frage 1 bez\u00fcglich der Erwerbst\u00e4tigkeit gesagt wurde, gilt auch f\u00fcr die Arbeitslosigkeit: Im Vergleich zu fr\u00fcher liegt bez\u00fcglich der Betroffenheit der Schweizer keine ausserordentliche Entwicklung vor. Aufgrund der heute vorliegenden Daten ist somit kein Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Arbeitslosigkeit und der schrittweisen Einf\u00fchrung der Personenfreiz\u00fcgigkeit erkennbar.</p><p>3. Als Folge der Ausdehnung des FZA auf die neuen EU-Mitgliedstaaten ist nicht mit einer signifikanten Ver\u00e4nderung der Arbeitslosigkeit in der Schweiz zu rechnen. Folgende Punkte sind dabei hervorzuheben. Der freie Personenverkehr gilt nur f\u00fcr Personen, die in der Schweiz einen Arbeitsvertrag haben, nicht f\u00fcr Arbeitslose. Der schweizerische Arbeitsmarkt wird mit dem im Protokoll zum FZA vereinbarten \u00dcbergangsregime anhand von Kontingenten, Lohnkontrollen und Inl\u00e4ndervorrang bis 2011 kontrolliert und schrittweise ge\u00f6ffnet. Anschliessend gilt bis 2014 die Sicherheitsklausel, welche im Falle einer \u00fcberm\u00e4ssigen Zuwanderung eine befristete Wiedereinf\u00fchrung von Kontingenten erlauben w\u00fcrde. Aufgrund der breiteren Rekrutierungsbasis und der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes d\u00fcrften mit der Ausdehnung des FZA Wachstumsimpulse und dadurch wohl insgesamt eine tiefere strukturelle Arbeitslosigkeit einhergehen. Nachteile f\u00fcr Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Schweiz k\u00f6nnten umgekehrt entstehen, wenn das FZA nicht auf die neuen EU-Mitgliedstaaten ausgedehnt w\u00fcrde; eine Abschottung der Schweiz d\u00fcrfte Betriebe dazu dr\u00e4ngen, ihre Produktion vermehrt ins Ausland zu verlagern.</p><p>4. Es trifft zu, dass die Sozialleistungen in der Schweiz betragsm\u00e4ssig h\u00f6her liegen als in vielen anderen Staaten. Diesen h\u00f6heren Leistungen stehen aber entsprechend hohe Lebenshaltungskosten gegen\u00fcber. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass in den Sozialwerken Dispositionen getroffen werden, die dem \"Sozialtourismus\" einen Riegel vorschieben. Erw\u00e4hnt sei die bereits beschlossene Erh\u00f6hung der Beitragsdauer in der Arbeitslosenversicherung. Generell hat die Schweiz die Mittel, sich gegen unerw\u00fcnschte Tendenzen zur Wehr zu setzen. Ausserdem d\u00fcrfen sich EU-B\u00fcrger und -B\u00fcrgerinnen gem\u00e4ss den Regeln des FZA in der Schweiz nur aufhalten, wenn sie entweder \u00fcber einen g\u00fcltigen Arbeitsvertrag verf\u00fcgen oder gen\u00fcgend finanzielle Mittel nachweisen k\u00f6nnen.</p><p>5. Nein. Einen Vorbehalt Frankreichs zu den \"Bilateralen I\" in Bezug auf Sozialleistungen gibt es nicht.</p><p>6. Der Bundesrat hat mit der \u00dcbergangsfrist bis l\u00e4ngstens 2011, w\u00e4hrend welcher die Kontingente, der Vorrang der inl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4fte und die \u00dcberpr\u00fcfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen vor Erteilung der Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung beibehalten werden, sowie den flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping die notwendigen Schritte bereits eingeleitet. Zudem hat der Bundesrat die M\u00f6glichkeit, w\u00e4hrend der gesamten \u00dcbergangsfrist im Rahmen eines Zustimmungsverfahrens des Bundes die Einhaltung der \u00dcbergangsbestimmungen durchzusetzen. Mittelfristig wird der freie Personenverkehr die Chancen der Schweizer Wirtschaft verbessern, auf den Weltm\u00e4rkten zu bestehen und in der Schweiz Arbeitspl\u00e4tze zu schaffen. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung des Seco untersucht die Auswirkungen der Personenfreiz\u00fcgigkeit laufend und wird j\u00e4hrlich Bericht erstatten. Dies erlaubt dem Bundesrat, allf\u00e4llige Probleme fr\u00fchzeitig zu erkennen und, wenn n\u00f6tig, Gegenmassnahmen zu treffen.</p><p>Die Vorst\u00f6sse mit Tabellen und Grafiken k\u00f6nnen heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorst\u00f6sse mit Tabellen und Grafiken, die in der Gesch\u00e4ftsdatenbank nicht abgebildet werden k\u00f6nnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1118361600000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1174608000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236405033)\/","SubmissionDate":"\/Date(1109721600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4707,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft"}}