{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053034,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053034,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053034,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053034,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053034,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053034,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053034,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053034,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053034,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053034,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053034,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053034,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053034,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053034,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053034,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053034,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053034,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053034,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3034","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Zugriffsrecht auf das automatisierte Strafregister f\u00fcr die kantonalen Migrationsbeh\u00f6rden und das Bundesamt f\u00fcr Migration","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Schritte einzuleiten, dass die kantonalen Migrationsbeh\u00f6rden und das Bundesamt f\u00fcr Migration mit Inkrafttreten des teilrevidierten Strafgesetzbuches in der Fassung vom 13. Dezember 2002 ein umfassendes Online-Zugriffsrecht auf das automatisierte Strafregister f\u00fcr alle Verfahren (Erteilung, Verl\u00e4ngerung und Entzug der Bewilligung) erhalten (d. h. inklusive Einsicht in alle eingetragenen Urteile und alle h\u00e4ngigen Strafverfahren).</p>","ReasonText":"<p>Der Bundesrat beantragte am 12. Januar 2005 die Annahme der Motion Freysinger 04.3551. Das vom Bundesrat erkannte Informationsdefizit \u00fcber das Legalverhalten der Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder haben allerdings nicht nur die Einb\u00fcrgerungs-, sondern auch die Migrationsbeh\u00f6rden. Auch sie sind auf eine umfassende Einsicht ins Strafregister angewiesen. Es ist widerspr\u00fcchlich, rechtlich unlogisch und unfair, beispielsweise die kantonalen Migrations\u00e4mter kraft der in kantonalen und eidgen\u00f6ssischen Verwaltungsverfahrensgesetzen vorherrschenden Offizialmaxime zu verpflichten, den Sachverhalt von Amtes wegen zu erforschen, ihnen aber gleichzeitig die notwendigen Informationen, die bereits vorhanden sind, vorzuenthalten.</p><p>Dies soll anhand einiger ausl\u00e4nderrechtlicher Fragestellungen illustriert werden: Wie sollen in einem Ausweisungsverfahren die Vorstrafen eruiert werden, bzw. wie kann die nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung erforderliche Gesamtbeurteilung vorgenommen werden, wenn ein Migrationsamt den Fall eines niedergelassenen Ausl\u00e4nders, der in der Vergangenheit beruflich und geografisch mobil war, zu pr\u00fcfen hat, seine fr\u00fcheren Wohnsitzkantone aber \u00fcber ihn keine Akten (mehr) besitzen oder diese l\u00fcckenhaft sind? Wie erf\u00e4hrt ein Migrationsamt von Verst\u00f6ssen gegen die \u00f6ffentliche Ordnung, die zum Erl\u00f6schen der Anspr\u00fcche nach Artikel\u00a017 Absatz\u00a02 Anag f\u00fchren, wenn die Strafverfolgungsorgane oder -justiz aus irgendwelchen Gr\u00fcnden (z. B. Nachl\u00e4ssigkeit, \u00fcber das Datenschutzgesetz hinausgehender Datenschutz, Desinteresse an der Kooperation mit dem Migrationsamt usw.) rechtskr\u00e4ftige Verurteilungen dem Migrationsamt nicht mitteilen? Wie soll das tadellose Verhalten eines Gesuchstellers, der eine Aufenthaltsbewilligung gest\u00fctzt auf Artikel\u00a013 Buchstabe\u00a0f BVO beantragt, w\u00e4hrend der letzten zehn Jahre gepr\u00fcft werden (vgl. BGE 124 II 110), wenn nach geltendem Recht die Eintragungen geringf\u00fcgiger, aber eintragungspflichtiger Delikte l\u00e4ngst gel\u00f6scht und deswegen f\u00fcr das Migrationsamt nicht mehr ersichtlich sind? Wie kann verhindert werden, dass einem ausl\u00e4ndischen Tatverd\u00e4chtigen \u00fcberhaupt eine Anwesenheitsbewilligung oder ein Visum erteilt wird, die bzw. das ihm in Kenntnis des laufenden Strafverfahrens nicht erteilt w\u00fcrde? Diese FragesteIlungen zeigen auf, dass das legitime Informationsbed\u00fcrfnis der Migrationsbeh\u00f6rden weitgehend identisch mit demjenigen der Einb\u00fcrgerungsbeh\u00f6rden ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Es ist unbestritten, dass die Kenntnis von Strafregisterdaten f\u00fcr viele Entscheidungen der Migrationsbeh\u00f6rden von Bedeutung sein kann. Deshalb r\u00e4umt das geltende Strafgesetzbuch (StGB) dem Bundesamt f\u00fcr Migration (BFM) und den kantonalen Migrations\u00e4mtern bereits heute das Recht ein, zur Verh\u00e4ngung und Aufhebung von Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen gegen\u00fcber Ausl\u00e4ndern (z. B. Ausweisung, Einreisesperren), zur Pr\u00fcfung der Asylw\u00fcrdigkeit sowie zur Durchf\u00fchrung von Einb\u00fcrgerungsverfahren online Strafregisterdaten \u00fcber Verurteilungen abzurufen (Art. 360bis Abs. 2 Bst. e und g in Verbindung mit Art. 359 Abs. 2 Bst. e-g StGB). Die f\u00fcr Fragen des Asylrechtes und f\u00fcr Einb\u00fcrgerungen zust\u00e4ndigen Dienststellen des BFM d\u00fcrfen auch auf Strafregisterdaten \u00fcber h\u00e4ngige Strafverfahren zugreifen (Art. 360bis Abs. 4 StGB). Diese Regelungen wurden inhaltlich unver\u00e4ndert in das revidierte StGB vom 13. Dezember 2002 \u00fcbernommen (Art. 367 Abs. 2 Bst. e-g und Abs. 4 in Verbindung mit Art. 365 Abs. 2 Bst. e-g nStGB). Der Umfang der Zugriffsberechtigung h\u00e4ngt also im konkreten Fall davon ab, f\u00fcr welche Zwecke und f\u00fcr welche Beh\u00f6rde die Daten bestimmt sind.</p><p>Diese Rechte der Migrationsbeh\u00f6rden zum direkten Zugriff auf Strafregisterdaten werden erg\u00e4nzt durch beh\u00f6rdliche Meldepflichten. So m\u00fcssen die Polizei- und Gerichtsbeh\u00f6rden der kantonalen Fremdenpolizei Mitteilung machen von Tatsachen, nach denen die Anwesenheit eines Ausl\u00e4nders als unerw\u00fcnscht oder den fremdenpolizeilichen Vorschriften zuwiderlaufend erscheinen kann (Art. 15 der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz \u00fcber Aufenthalt und Niederlassung der Ausl\u00e4nder; SR 142.201). Die kantonalen Beh\u00f6rden haben zudem auf dem Ausl\u00e4nder- und Asylrecht gr\u00fcndende Strafentscheide dem BFM zu melden (Art. 3 Ziff. 1 und 2 der Mitteilungsverordnung; SR 312.3). Die gemeldeten Informationen werden zum Teil im Zentralen Ausl\u00e4nderregister gespeichert und stehen somit den Migrationsbeh\u00f6rden \u00fcber den Meldetag hinaus zur Verf\u00fcgung.</p><p>Neben den beh\u00f6rdlichen Meldepflichten haben ausl\u00e4ndische Staatsb\u00fcrger, die nicht aus einem EU- oder Efta-Staat stammen, einen Auszug aus dem Schweizerischen oder dem Strafregister ihres Heimatlandes einzureichen (vgl. Art. 16 Abs. 3 Anag; SR 142.20), wenn sie um eine Aufenthaltsbewilligung ersuchen.</p><p>Mit der Forderung, den kantonalen Migrationsbeh\u00f6rden und dem BFM mit Inkrafttreten des revidierten StGB vom 13. Dezember 2002 f\u00fcr alle Verfahrensarten ein Online-Zugriffsrecht auf alle im Strafregister verf\u00fcgbaren Daten (Urteile und h\u00e4ngige Strafverfahren) einzur\u00e4umen, schiesst die Motion aus folgenden Gr\u00fcnden \u00fcber das Ziel hinaus: Erstens spielen Daten \u00fcber h\u00e4ngige Strafverfahren nicht f\u00fcr alle migrationsrelevanten Entscheidungen eine Rolle. Der entsprechende Zugriff ist nur in F\u00e4llen gerechtfertigt, in denen Gew\u00e4hr besteht, dass die Daten tats\u00e4chlich ben\u00f6tigt und sinnvoll verwendet werden. Zweitens sind Online-Abfragen nicht f\u00fcr jeden Zweck das geeignete Mittel zur Informationsbeschaffung. So w\u00e4re es f\u00fcr die Migrations\u00e4mter zu aufwendig, alle in der Schweiz lebenden Ausl\u00e4nder durch Online-Abfragen periodisch daraufhin zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob ein Widerrufsgrund f\u00fcr ihre Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung vorliegt. Meldepflichten sind vielfach das effizientere Mittel f\u00fcr die Informationsvermittlung. Drittens macht es keinen Sinn, allf\u00e4llige Gesetzes\u00e4nderungen an die Inkraftsetzung des revidierten StGB zu koppeln. Zum einen w\u00fcrde dadurch der anvisierte Zeitpunkt f\u00fcr dessen Inkraftsetzung (Januar 2007) infrage gestellt. Zum anderen werden die bestehenden beh\u00f6rdlichen Online-Zugriffsrechte durch das revidierte StGB nicht geschm\u00e4lert.</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden lehnt der Bundesrat die Motion ab. Er anerkennt jedoch, dass das heutige Informationskonzept im Migrationsbereich noch gewisse L\u00fccken aufweist (insbesondere im Visa-Bereich und bei der Erteilung und Verl\u00e4ngerung von Aufenthaltsbewilligungen). Er ist bereit, die rechtlichen Grundlagen zur Information der Migrationsbeh\u00f6rden \u00fcber Verurteilungen und h\u00e4ngige Strafverfahren der Ausl\u00e4nder im Rahmen eines daf\u00fcr geeigneten Gesetzgebungsvorhabens zu pr\u00fcfen und Vorschl\u00e4ge zu erarbeiten, um die bestehenden Zugriffsrechte der Migrationsbeh\u00f6rden auf Strafregisterdaten punktuell auszuweiten, wo dies f\u00fcr die Informationsbeschaffung sinnvoll erscheint. Er beh\u00e4lt sich daher vor, bei einer Annahme der Motion im Erstrat ein entsprechendes Ab\u00e4nderungsbegehren im Zweitrat zu stellen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1116374400000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller Philipp","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1182470400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690534910157)\/","SubmissionDate":"\/Date(1109721600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4707,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Migration"}}