{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053043,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053043,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053043,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053043,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053043,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053043,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053043,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053043,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053043,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053043,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053043,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053043,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053043,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053043,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053043,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053043,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053043,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053043,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3043","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gewaltt\u00e4tige Demonstrationen. Haftungsfrage","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgende gesetzliche Massnahmen vorzuschlagen:</p><p>- Wer als Einzelperson oder namens einer Organisation um eine Bewilligung f\u00fcr eine Demonstration ersucht, kann haftbar gemacht werden f\u00fcr Sch\u00e4den, die im Zusammenhang oder im Nachgang zur vorgesehenen Demonstration als Folge von Ausschreitungen eintreten.</p><p>- Den Bewilligungsbeh\u00f6rden ist ausdr\u00fccklich das Recht einzur\u00e4umen, eine Bewilligung f\u00fcr eine Demonstration zu verweigern, wenn die Gesuchsteller die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den im Zusammenhang oder im Nachgang zu Demonstrationen nicht zu \u00fcbernehmen bereit sind.</p>","ReasonText":"<p>Das Demonstrationsrecht ist ein anerkanntes Grundrecht. Jede B\u00fcrgerin und jeder B\u00fcrger darf ein Anliegen im Rahmen der demokratischen Spielregeln so vertreten, dass er damit die nach Meinung des Urhebers gr\u00f6sstm\u00f6gliche Wirkung erzielt.</p><p>Im demokratischen Rechtsstaat gilt aber auch: Jedes Grundrecht st\u00f6sst dort und dann an eine Grenze, wo dessen Wahrnehmung nicht minder unumst\u00f6ssliche Grundrechte anderer tangiert. Sobald Demonstrationen in Gewaltt\u00e4tigkeiten und Sachbesch\u00e4digungen ausarten, werden das Recht auf Eigentum und der Anspruch des Einzelnen auf Schutz seines Eigentums durch den Staat betroffen. In der Vergangenheit wurden entsprechende Konflikte in der Regel zugunsten des Demonstrationsrechtes entschieden. Daraus liessen sich Einzelne, aber auch einige Organisationen dazu verleiten, Demonstrationen ganz gezielt zu nutzen f\u00fcr von Anfang an beabsichtigte Gewaltt\u00e4tigkeiten, Sachbesch\u00e4digungen und Pl\u00fcnderungen - manchmal w\u00e4hrend und im Schutze von, manchmal auch erst nach Demonstrationen. Gesch\u00e4digte waren oft am Geschehen v\u00f6llig Unbeteiligte. </p><p>In diesem Konfliktfeld herrscht Handlungsbedarf. Wenn die Staatsgewalt gegen\u00fcber solchen Ausschreitungen ohnm\u00e4chtig und unt\u00e4tig reagiert, schafft sie einen N\u00e4hrboden f\u00fcr weiter gehende Gewaltanwendung.</p><p>Es ist jedem Organisator einer Demonstration immer zuzumuten, dann, wenn er ein Grundrecht f\u00fcr sich selbst und/oder f\u00fcr eine ihm nahestehende Bewegung in Anspruch nimmt, auch die Grundrechte anderer vollumf\u00e4nglich zu respektieren.</p><p>In diesem Sinn ist in Zukunft konsequent zu vermeiden, dass das Demonstrationsrecht dazu missbraucht werden kann, das Recht aller B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger auf Eigentum faktisch auszuh\u00f6hlen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Demonstrationsrecht ist eine wesentliche Voraussetzung einer lebendigen Demokratie. Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit sch\u00fctzen politische Veranstaltungen auf \u00f6ffentlichem Grund, soweit sie friedlich sind. Auch im Rahmen von anf\u00e4nglich friedlichen Demonstrationen kann es aber zu Ausschreitungen kommen, welche Grundrechte Dritter, namentlich die k\u00f6rperliche Integrit\u00e4t und die Eigentumsgarantie, gef\u00e4hrden.</p><p>Es geh\u00f6rt zur ureigenen Aufgabe des Staates, f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit zu sorgen. Die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden m\u00fcssen die notwendigen Massnahmen ergreifen, um Menschen und Eigentum vor Gewaltexzessen anl\u00e4sslich von Demonstrationen zu sch\u00fctzen. Hingegen hat das Bundesgericht im Grundsatz anerkannt, dass die Veranstalter die Pflicht haben, zum Schutz von Polizeig\u00fctern mit den Beh\u00f6rden zu kooperieren. Zu diesen Mitwirkungspflichten geh\u00f6rt, dass Demonstrationsgesuche fr\u00fchzeitig gestellt werden und dass sich die Veranstalter zu den erforderlichen Besprechungen zur Verf\u00fcgung halten. Denkbar ist weiter, die Veranstalter mittels Auflagen zu verpflichten, \u00f6ffentlich zum Gewaltverzicht aufzurufen oder einen f\u00fcr die Polizei erreichbaren Organisationsdienst aufzustellen.</p><p>Damit sind prim\u00e4r die Beh\u00f6rden f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit anl\u00e4sslich von Demonstrationen zust\u00e4ndig, w\u00e4hrend den Veranstaltern bestimmte Mitwirkungspflichten auferlegt werden k\u00f6nnen. Das Haftpflichtrecht hat diesen Verantwortlichkeiten Rechnung zu tragen. Infrage kommt eine Haftung von Gesuchstellern f\u00fcr Sch\u00e4den, die sie schuldhaft mitverursacht haben. Dies kann der Fall sein, wenn ein Gesuchsteller \u00f6ffentlich zu Gewaltanwendung aufruft oder einzelne Demonstrationsteilnehmer zu Gewaltt\u00e4tigkeit anstiftet. Eine Haftung f\u00e4llt ferner in Betracht, wenn ein Gesuchsteller spezifische Mitwirkungspflichten missachtet. Diese F\u00e4lle sind durch die Verschuldenshaftung nach Artikel\u00a041 OR abgedeckt.</p><p>Demgegen\u00fcber w\u00fcrde eine Haftung ohne eigenes Verschulden f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die im Zusammenhang oder im Nachgang zur vorgesehenen Demonstration als Folge von Ausschreitungen eintreten, die Verantwortung f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit letztlich auf die privaten Veranstalter \u00fcberw\u00e4lzen. Um Entsch\u00e4digungsforderungen zu vermeiden, w\u00e4ren die Veranstalter praktisch gezwungen, auf eigene Kosten einen Sicherheitsdienst einzusetzen und eine Haftpflichtversicherung zur Deckung m\u00f6glicher Sch\u00e4den abzuschliessen. Die drohenden Entsch\u00e4digungsforderungen bzw. die Kosten f\u00fcr den Sicherheitsdienst und die Versicherungspr\u00e4mien w\u00fcrden B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger davon abhalten, von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch zu machen. Eine solche faktische Erschwerung des Demonstrationsrechtes w\u00e4re mit der Meinungs- und Versammlungsfreiheit unvereinbar (vgl. Antworten des Bundesrates zu den Interpellationen 03.3020 und 03.3030 sowie zum Postulat 03.3338).</p><p>Eine Haftung von Gesuchstellern f\u00fcr alle infolge von Demonstrationen verursachten Sch\u00e4den k\u00f6nnte \u00fcberdies dazu f\u00fchren, dass vermehrt Kundgebungen ohne Bewilligung durchgef\u00fchrt werden. In solchen F\u00e4llen illegaler Demonstrationen fehlt es an einem Gesuchsteller, dem Mitwirkungspflichten auferlegt werden k\u00f6nnen und mit dem die Polizei zur Vermeidung von Gewaltt\u00e4tigkeiten zusammenarbeiten kann. Ein versch\u00e4rftes Haftpflichtregime k\u00f6nnte somit den unerw\u00fcnschten Effekt haben, dass Ansammlungen auf \u00f6ffentlichem Grund von den Beh\u00f6rden weniger kontrollierbar sind.</p><p>Abzulehnen ist damit auch eine Regelung, die den Beh\u00f6rden das Recht einr\u00e4umt, eine Demonstrationsbewilligung zu verweigern, wenn die Gesuchsteller die Haftung nicht \u00fcbernehmen wollen. F\u00fcr eine solche Regelung fehlt dem Bund zudem die Gesetzgebungskompetenz (vgl. Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 03.3108, wonach f\u00fcr ein Bundesgesetz \u00fcber Demonstrationen eine Verfassungs\u00e4nderung erforderlich w\u00e4re).</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1116374400000)\/","SubmittedBy":"Hutter-Hutter Jasmin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237507200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690545570113)\/","SubmissionDate":"\/Date(1109808000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4707,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Recht Allgemein"}}