{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053044,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053044,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053044,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053044,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053044,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053044,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053044,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053044,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053044,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053044,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053044,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053044,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053044,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053044,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053044,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053044,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053044,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053044,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3044","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Freier Personenverkehr. Koordination zwischen den tripartiten Kommissionen von Bund und Kantonen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>Wie beurteilt er die Funktionsweise der tripartiten Kommission des Bundes, die mit der \u00dcberwachung des schweizerischen Arbeitsmarktes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum bilateralen Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen beauftragt ist?</p><p>Betrachtet er die aktuelle Zusammenarbeit der tripartiten Kommission des Bundes mit denjenigen der Kantone als ausreichend?</p><p>Ist er nicht der Ansicht, dass die tripartite Kommission des Bundes ihren Kollegen in den Kantonen mitteilen m\u00fcsste, welche Methode zur Berechnung der \u00fcblichen L\u00f6hne angewendet und wie der Begriff der \"missbr\u00e4uchlichen und wiederholten Lohnunterbietung\" genau zu definieren ist, um zu verhindern, dass sehr unterschiedliche Methoden und Definitionen in den verschiedenen Kantonen verwendet werden?</p>","ReasonText":"<p>Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum bilateralen Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen sind sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene tripartite Kommissionen gebildet worden, mit dem Auftrag, den Arbeitsmarkt zu \u00fcberwachen. Diese Kommissionen k\u00f6nnen u. a. den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden empfehlen, in einem Wirtschaftszweig oder einem Beruf, in dem eine missbr\u00e4uchliche und wiederholte Unterbietung der \u00fcblichen L\u00f6hne festgestellt wurde, die Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge als allgemein verbindlich zu erkl\u00e4ren oder Normalarbeitsvertr\u00e4ge einzuf\u00fchren. Seit dem 1. Juni 2004 werden keine systematischen Kontrollen der L\u00f6hne und der Arbeitsbedingungen mehr durchgef\u00fchrt, wenn f\u00fcr EU-B\u00fcrgerinnen und -B\u00fcrger ein Gesuch um die Erteilung einer Arbeitsbewilligung gestellt wird. Um Lohndumping zu verhindern, wurde am gleichen Datum die \u00dcberwachung des Arbeitsmarktes durch die tripartiten Kommmissionen eingef\u00fchrt. Ihre Arbeit wird dadurch erschwert, dass der Begriff \"missbr\u00e4uchliche und wiederholte Lohnunterbietung\" nicht einheitlich definiert ist. Um beurteilen zu k\u00f6nnen, ob es sich in einem Fall um ein Lohndumping handelt, muss zuerst der branchen- oder berufs\u00fcbliche Lohn bekannt sein. Zur Berechnung dieses Lohns gibt es verschiedene Methoden. Jede dieser Methoden hat ihre Anh\u00e4nger, aber auch ihre Gegner. Ist der \u00fcbliche Lohn einmal berechnet, so muss zudem pr\u00e4zisiert werden, ab welchem Moment der Effektivlohn ausreichend vom Richtlohn abweicht, damit von einer missbr\u00e4uchlichen Lohnunterbietung die Rede sein kann. In verschiedenen Branchen mit Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen, die einen Mindestlohn festsetzen, stellt man heute fest, dass sich die L\u00f6hne tendenziell dem festgelegten Minimum ann\u00e4hern. Handelt es sich in diesem Fall, da die L\u00f6hne gesenkt werden, um eine Lohnunterbietung, die als missbr\u00e4uchlich bezeichnet werden kann, auch wenn die L\u00f6hne nach der Senkung noch immer in Einklang mit dem Gesamtarbeitsvertrag sind? Wie viele F\u00e4lle von Lohnunterbietung m\u00fcssen festgestellt werden, damit eine tripartite Kommission empfehlen kann, die Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge als allgemein verbindlich zu erkl\u00e4ren oder Normalarbeitsvertr\u00e4ge einzuf\u00fchren? Die tripartiten Kommissionen des Bundes und der Kantone m\u00fcssen diese Fragen beantworten, um ihren \u00dcberwachungsauftrag ausf\u00fchren zu k\u00f6nnen. Gem\u00e4ss zahlreichen Aussagen besteht jedoch heute nur eine sehr beschr\u00e4nkte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Kommissionen. Die Gefahr, dass auf die obengestellten Fragen sehr verschiedene Antworten gegeben werden, ist deshalb gross. Von Kanton zu Kanton unterschiedliche Praktiken sind weder vom politischen noch vom sozialen oder \u00f6konomischen Standpunkt aus w\u00fcnschenswert. In diesem Zusammenhang kommt der tripartiten Kommission des Bundes eine wichtige Rolle zu. Unserer Ansicht nach ist es ihre Aufgabe, wenn sie nicht selbst \u00fcber die anzuwendenden Definitionen und Methoden entscheiden will, die verschiedenen kantonalen Kommissionen einzuberufen und sich mit ihnen dar\u00fcber zu einigen. Diese Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den tripartiten Kommissionen und die F\u00fchrungsrolle des Bundes in dieser Angelegenheit sind \u00fcbrigens in Artikel\u00a013 der Verordnung vom 21. Mai 2003 \u00fcber die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geregelt. Wir halten es f\u00fcr absolut notwendig, dass der Bund in dieser Sache baldm\u00f6glichst grosse Anstrengungen unternimmt, damit die flankierenden Massnahmen zum bilateralen Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen effizient umgesetzt werden k\u00f6nnen. Ohne eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Kommissionen ist der Kampf gegen das Lohndumping in Gefahr. Vermehrtes Lohndumping k\u00f6nnte jedoch u. a. die Ablehnung der Ausdehnung des Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommens auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten durch das Volk zur Folge haben, was das gesamte erste Paket der zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossenen bilateralen Vertr\u00e4ge infrage stellen w\u00fcrde.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr hat das Parlament beschlossen, kantonale tripartite Kommissionen einzusetzen, um den Unterschieden der regionalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Genauso hat das Parlament darauf verzichtet, im Gesetz eine Definition des Lohndumpings zu verankern, weil in der Praxis eine Vielzahl von Dumpingsituationen vorkommen k\u00f6nnen. Es wurde - zu Recht - davon ausgegangen, dass dieser Begriff sowohl wirtschaftliche als auch soziale und politische Elemente beinhaltet, weshalb es besser sei, jeder Kommission den Entscheid \u00fcber die von ihr als heikel eingestuften Einzelf\u00e4lle zu \u00fcberlassen. </p><p>Was die Methoden zur Bestimmung der \u00fcblichen L\u00f6hne anbelangt, bem\u00fcht sich der Bund, in Zusammenarbeit mit dem Verband Schweizerischer Arbeits\u00e4mter (VSAA) eine Koordination unter den Kantonen sicherzustellen. Es ist jedoch nicht m\u00f6glich, das Entstehen unterschiedlicher Methoden zu verhindern, die von verschiedenen Universit\u00e4tsinstituten auf privater Basis entwickelt wurden. Das Bundesamt f\u00fcr Statistik hat zudem eine deskriptive Methode entwickelt, die eine direkte Verwendung der Daten \u00fcber die Schweizerische Lohnstrukturerhebung vorsieht. Diese Methode befindet sich zurzeit in der Testphase und wird den Kantonen ab Mitte Mai 2005 zur Verf\u00fcgung stehen. Mittels einer elektronischen Applikation wird es allen Kantonen m\u00f6glich sein, unter Ber\u00fccksichtigung zahlreicher Kriterien (Beruf, Anforderungsniveau der Stelle, Alter der Person, Betriebsgr\u00f6sse usw.) einen statistischen Referenzlohn zu erhalten. Das Ergebnis beinhaltet f\u00fcr jedes gew\u00fcnschte Profil einen Medianlohn sowie eine Kurve, welche die Verteilung der untersuchten L\u00f6hne f\u00fcr das angegebene Profil im betreffenden Kanton, f\u00fcr die sieben grossen statistischen Regionen und f\u00fcr die Schweiz angibt.</p><p>Die kantonalen tripartiten Kommissionen einerseits und die tripartite Kommission des Bundes andererseits stehen auf gleichem Fuss. Dies gilt sowohl bez\u00fcglich Artikel\u00a0360b OR als auch bez\u00fcglich der in der Verordnung \u00fcber die entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Art. 10 bis 13 EntsV) enthaltenen Ausf\u00fchrungsbestimmungen. Die tripartite Kommission des Bundes hat kein Weisungsrecht gegen\u00fcber den kantonalen Stellen. Artikel\u00a013 EntsV verpflichtet die obenerw\u00e4hnten Beh\u00f6rden zur Zusammenarbeit und zur Koordination ihrer T\u00e4tigkeiten. Diese Pflicht gilt auch gegen\u00fcber den parit\u00e4tischen Kommissionen. Die Koordination erfolgt auf verschiedenen Ebenen: innerhalb eines Kantons zwischen den tripartiten und parit\u00e4tischen Organen, auf regionaler Ebene zwischen den tripartiten Kommissionen verschiedener Kantone sowie auf Stufe der tripartiten Kommission des Bundes, in welcher die Kantone und die wichtigsten Sozialpartner vertreten sind. Wie der Bericht des Seco vom 1. April 2005 \u00fcber die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zur Freiz\u00fcgigkeit im Personenverkehr in der Zeitspanne vom 1. Juni 2004 bis zum 31. Dezember 2004 feststellt, standen die wichtigsten festgestellten Schwierigkeiten in Zusammenhang mit der Koordination innerhalb der Kantone zwischen den parit\u00e4tischen Organen und den kantonalen Beh\u00f6rden. Dar\u00fcber hinaus ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Zusammenarbeit zwischen den kantonalen tripartiten Kommissionen und den Organen des Bundes gut funktioniert. Er stellt allgemein fest, dass die zu Beginn festgestellten Probleme mit dem Aufbau der neuen Struktur zusammenhingen und inzwischen gel\u00f6st werden konnten.</p><p>Der Bund unternimmt alles M\u00f6gliche, um diese notwendige Koordination unter den kantonalen Organen zu f\u00f6rdern. So hat das Seco - die zust\u00e4ndige Bundesstelle, die das Sekretariat der tripartiten Kommission des Bundes f\u00fchrt - intensiven und regelm\u00e4ssigen Kontakt mit den Kantonen, und zwar auf individueller Ebene wie auch \u00fcber interkantonale Organisationen (wie z. B. die Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren oder die VSAA). Ab Oktober 2004 wurde zudem eine Task Force eingesetzt, in der die Kantone, die Sozialpartner und die betroffenen Bundes\u00e4mter unter der Leitung des Seco vertreten sind. Diese Task Force hat zum Ziel, rasch Antworten auf die konkreten Fragen zu finden, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung der flankierenden Massnahmen stellen, und dadurch deren wirksame Umsetzung zu garantieren. Schliesslich organisiert das Seco zurzeit ein Treffen aller Sekret\u00e4re der tripartiten Kommissionen. Das Treffen wird noch diesen Fr\u00fchling stattfinden; es bezweckt einen Austausch der Informationen, der gesammelten Erfahrungen und der sich inzwischen herausgebildeten Praxis. Parallel dazu wird eine Internet-Homepage mit einem Diskussionsforum eingerichtet. Dieses Instrument wird den Kantonen in den n\u00e4chsten Wochen zur Verf\u00fcgung stehen. Es geht darum, \u00fcber ein rasches und flexibles Kommunikationsmittel zu verf\u00fcgen, mit dem einerseits der Bund den Kantonen innert kurzen Fristen diverse Informationen zukommen lassen oder von den Kantonen solche Informationen erhalten kann. Andererseits soll das Mittel den Kantonen erm\u00f6glichen, sich gegenseitig Fragen zu stellen, Feststellungen mitzuteilen oder sich auf einfache und informelle Weise \u00fcber die Praxis der anderen Kantone zu informieren.</p><p>\u00dcber die konkreten Fragen, wie beispielsweise solche, die in der Interpellation aufgeworfen werden (Anzahl der Lohnunterbietungen, damit ein wiederholtes Dumping vorliegt, Einsch\u00e4tzung der Situation, wenn es einen Gesamtarbeitsvertrag gibt usw.), hat das Seco f\u00fcr die Mitglieder der tripartiten Kommissionen und die kantonalen Beh\u00f6rden Ausbildungskurse organisiert. Diese Fragen wurden im Rahmen der Kurse ausf\u00fchrlich besprochen. Die gesamte Dokumentation steht auf der Internetseite des Seco (http://www.seco.admin.ch/themen/arbeit/seiten/00115/index.html?lang=de) zur Verf\u00fcgung.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1115769600000)\/","SubmittedBy":"Berberat Didier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1119018338507)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236664980)\/","SubmissionDate":"\/Date(1109808000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4707,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}